Rechtsprechung
BVerfG, 14.02.2008 - 2 BvR 1915/02, 2 BvR 2029/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 13 Abs. 1 GG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 117 Abs. 1 Nr. 1 HwO; § 1 Abs. 1 HwO; § 1 Abs. 1 Nr. 3 SchwarzArbG a.F.
Durchsuchung wegen handwerksrechtlicher Verstöße (Betrieb eines eintragungspflichtigen Gewerbes); Durchsuchungsbeschluss (eigenverantwortliche Prüfung; inhaltliche Anforderungen; Benennung der einschlägigen Strafvorschrift, von Tathandlung und Tatzeitraum, aufzufindende ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von Art 13 Abs 1, Abs 2 GG durch unzureichend begründeten Durchsuchungsbeschluss - Zudem mangelnde Verhältnismäßigkeitsprüfung
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit strafprozessualer Durchsuchungsbeschlüsse im Zusammenhang mit handwerksrechtlichen Verstößen; Zweck eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses; Richterlicher Durchsuchungsbeschluss mit pauschaler Bezugnahme auf Verstöße gegen die Handwerksordnung, das ...
- Judicialis
GG Art. 1; ; GG Art. 2; ; GG Art. 12; ; GG Art. 13; ; GG Art. 14; ; GG Art. 20; ; GG Art. 103 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 102; HWO § 3; GG Art. 13
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung einer Durchsuchungsmaßnahme wegen handwerksrechtlicher Verstöße - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Kreuznach, 03.06.2002 - 4 Gs 688/02
- AG Bad Kreuznach, 26.08.2002 - 4 Gs 1338/02
- LG Bad Kreuznach, 11.11.2002 - 2 Qs 92/02
- BVerfG, 14.02.2008 - 2 BvR 1915/02, 2 BvR 2029/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus BVerfG, 14.02.2008 - 2 BvR 1915/02
Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).
Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).
Der Schutz der Privatsphäre, die auch von übermäßigen Maßnahmen im Rahmen einer an sich zulässigen Durchsuchung betroffen sein kann, darf nicht allein dem Ermessen der mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragten Beamten überlassen bleiben (vgl. BVerfGE 42, 212 ).
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")
Auszug aus BVerfG, 14.02.2008 - 2 BvR 1915/02
Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).
Die Zwangsmaßnahme muss zudem in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ).
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 14.02.2008 - 2 BvR 1915/02
Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).
- BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus BVerfG, 14.02.2008 - 2 BvR 1915/02
Die Zwangsmaßnahme muss zudem in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ).Der Richter darf die Durchsuchung nur anordnen, wenn er sich aufgrund eigenverantwortlicher Prüfung der Ermittlungen überzeugt hat, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 96, 44 ).
- BVerfG, 26.03.2007 - 2 BvR 1006/01
Verletzung von Art 13 Abs 1, Abs 1 GG durch vorschnelle und auf unzureichender …
Auszug aus BVerfG, 14.02.2008 - 2 BvR 1915/02
Es handelt sich um unterschiedliche Regelungen mit verschiedenem Unrechtsgehalt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. März 2007 - 2 BvR 1006/01 -, NVwZ 2007, S. 1047 ). - BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04
Kommunikationsverbindungsdaten
Auszug aus BVerfG, 14.02.2008 - 2 BvR 1915/02
Die Zwangsmaßnahme muss zudem in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ).