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   BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1916/05   

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https://dejure.org/2005,18057
BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1916/05 (https://dejure.org/2005,18057)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.2005 - 2 BvR 1916/05 (https://dejure.org/2005,18057)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 2 BvR 1916/05 (https://dejure.org/2005,18057)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1916/05
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Würdigung aller Umstände das Vorliegen eines schwerwiegenden Falles ergibt und der Beschuldigte die Kosten eines gewählten Verteidigers nicht aufzubringen vermag (vgl. BVerfGE 39, 238 ; 46, 202 ; 63, 380 ).
  • BVerfG, 30.10.2002 - 2 BvR 786/02

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires, rechtsstaatliches Strafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1916/05
    Anlass zur Beiordnung eines Verteidigers wegen der Schwere des Falles besteht dabei regelmäßig erst bei einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Oktober 2002 - 2 BvR 786/02 -, veröffentlicht in NJW 2003, S. 882).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1916/05
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Würdigung aller Umstände das Vorliegen eines schwerwiegenden Falles ergibt und der Beschuldigte die Kosten eines gewählten Verteidigers nicht aufzubringen vermag (vgl. BVerfGE 39, 238 ; 46, 202 ; 63, 380 ).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1916/05
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Würdigung aller Umstände das Vorliegen eines schwerwiegenden Falles ergibt und der Beschuldigte die Kosten eines gewählten Verteidigers nicht aufzubringen vermag (vgl. BVerfGE 39, 238 ; 46, 202 ; 63, 380 ).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14

    Mitwirkung; Verteidiger; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Gebotenheit;

    Die Norm ist - wie die strafprozessuale Parallele des § 140 Abs. 2 StPO - Konkretisierung des Rechtsstaatsgebotes in seiner Ausgestaltung als Gebot fairer Verfahrensführung und stellt sicher, dass der Beschuldigte nicht nur Objekt des gegen ihn geführten Verfahrens ist, sondern die Möglichkeit hat, auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfG, jeweils Kammerbeschlüsse des 2. Senats, 3. Kammer, Beschlüsse vom 30. Oktober 2002 - 2 BvR 786/02 - Rn. 3, vom 13. November 2005 - 2 BvR 792/05 - Rn. 19 und vom 6. Juli 2009 - 2 BvR 703/09 - Rn. 4; 1. Kammer, Beschlüsse vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1916/05 - Rn. 4 und vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 - Rn. 5 - alle juris).
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