Rechtsprechung
BVerfG, 11.09.1998 - 2 BvR 1929/97 |
Restmietzins für Pferdestall
§ 93a BVerfGG, Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde trotz Vorliegens eines Grundrechtsverstoßes (hier: bloßes Versehen eines Richters bei der Verfahrensgestaltung)
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Trotz Verletzung rechtlichen Gehörs in einem Zivilrechtsstreit Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Annahmevoraussetzungen
- Judicialis
GG Art. 103 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 495a
Rechtliches Gehör und Versehen des Fachrichters - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Solingen, 14.05.1997 - 11 C 122/97
- LG Wuppertal, 29.08.1997 - 16 S 147/97
- BVerfG, 11.09.1998 - 2 BvR 1929/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 137
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 11.09.1998 - 2 BvR 1929/97
Die Annahme würde insoweit voraussetzen, daß die geltend gemachte Rechtsverletzung besonderes Gewicht hat oder die Beschwerdeführerin in existentieller Weise betrifft (vgl. BVerfGE 90, 22 ).Der Verfassungsverstoß beruht weder auf einer groben Verkennung des durch das grundrechtsgleiche Recht gewährten Schutzes noch auf einem leichtfertigen Umgang mit der grundrechtlich geschützten Position noch verletzt er kraß rechtsstaatliche Grundsätze (vgl. dazu BVerfGE 90, 22 ).
- BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvR 898/98
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Annahmevoraussetzungen …
Unter dem von der Richterin irrtümlich angenommenen Umstand, auf die Klage sei nicht erwidert worden, durfte das Urteil ergehen (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 1998 - 2 BvR 1929/97 -, veröffentlicht in JURIS).