Rechtsprechung
BVerfG, 07.05.2006 - 2 BvR 1935/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 13.12.2000 - III 1121/00
- BFH, 14.07.2004 - IX R 13/01
- BVerfG, 07.05.2006 - 2 BvR 1935/04
Wird zitiert von ...
- FG Münster, 16.12.2010 - 5 K 3626/03
Zinsen auf Steuererstattungen wieder steuerpflichtig!
Am 9. Juli 2003 haben die Kl. Klage erhoben mit der sie zunächst beantragt haben (Bl. 2, 46 GA), die Einspruchsentscheidung aufzuheben und hilfsweise das Verfahren ruhen zu lassen, bis die Fragen der Voraussetzungen der Zwangsruhe (BVerfG 2 BvR 1935/04, 1 BvR 957/05, 1 BvR 1336/05, 1 BvR 1377/05 und 1 BvR 1615/05), der Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Nachzahlungszinsen (BFH XI B 133/01, XI R 27/05, XI R 73/03), der Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung (BVerfG 2 BvL 17/02, 2 BvR 620/03) und der Begrenzung der steuerlichen Gesamtbelastung auf höchstens 50% des Sollertrags (BVerfG 2 BvR 2194/99 und BFH X B 197/00) entscheiden worden sind sowie weiterhin hilfsweise, die Einkommensteuer unter Berücksichtigung der Verfassungswidrigkeit der Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Nachzahlungszinsen, der Verfassungswidrigkeit der Zinsbesteuerung sowie unter Berücksichtigung des Halbteilungsgrundsatzes neu festzusetzen.