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   BVerfG, 18.02.2002 - 2 BvR 1937/01   

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https://dejure.org/2002,2562
BVerfG, 18.02.2002 - 2 BvR 1937/01 (https://dejure.org/2002,2562)
BVerfG, Entscheidung vom 18.02.2002 - 2 BvR 1937/01 (https://dejure.org/2002,2562)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Februar 2002 - 2 BvR 1937/01 (https://dejure.org/2002,2562)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Asylgrundrechts durch Verkennung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die fachgerichtliche Würdigung eines im Asylverfahren eingeholten Sachverständigengutachtens

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Fachgerichtliche Würdigung - Asylverfahren - Sachverständigengutachten

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1 S. 1
    Türkei, Kurden, Weigerung, das Amt des Dorfschützers zu übernehmen, Bewaffnete Auseinandersetzungen, Körperverletzung, Haftbefehl, Haft, Dorfschützer, Denunziation, PKK, Verdacht der Unterstützung, Sachverständigengutachten, Beweiswürdigung, Sachaufklärungspflicht, ...

  • Judicialis

    GG Art. 16a Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 93c Abs. 2; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; BVerfGG § 32

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16a Abs. 1
    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung im verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 74
  • DVBl 2002, 833
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 752/97

    Verletzung des Asylgrundrechts durch Verkennung der verfassungsrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2002 - 2 BvR 1937/01
    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Beurteilung dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist und/oder nicht auf einer verlässlichen Grundlage beruht (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 1990 - 2 BvR 1727/89 -, InfAuslR 1991, S. 85 ; vom 12. März 1992 - 2 BvR 721/91 -, InfAuslR 1992, S. 231 ; vom 22. Juli 1996 - 2 BvR 1416/94 -, InfAuslR 1996, S. 355 ; vom 15. Februar 2000 - 2 BvR 752/97 -, InfAuslR 2000, S. 254 ).

    Angesichts der Feststellungsbedürftigkeit des Asylgrundrechts (vgl. dazu BVerfGE 56, 216 ; 60, 253 ; 94, 166 ) hat die Sachaufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verfassungsrechtliches Gewicht (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2000, a.a.O., S. 258 m.w.N.).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2002 - 2 BvR 1937/01
    Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal "politisch Verfolgter" sowohl hinsichtlich der Ermittlung des Sachverhalts als auch hinsichtlich seiner rechtlichen Bewertung zu prüfen, ob die tatsächliche und rechtliche Wertung der Gerichte sowie Art und Umfang ihrer Ermittlungen Art. 16a Abs. 1 GG gerecht werden (vgl. BVerfGE 54, 341 ; 76, 143 ).

    Die fachgerichtlichen Ermittlungen zum Tatbestand sind vom Bundesverfassungsgericht freilich daraufhin zu überprüfen, ob sie einen hinreichenden Grad an Verlässlichkeit aufweisen und auch dem Umfang nach, bezogen auf die besonderen Gegebenheiten im Asylbereich, zureichend sind (vgl. BVerfGE 76, 143 ; 83, 216 ).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 2 BvR 1686/90

    Begriff der politischen Verfolgung - Erlittene oder drohende mit

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2002 - 2 BvR 1937/01
    Die Lage des davon Betroffenen kann in diesem Fall von der gleichen Ausweglosigkeit geprägt sein, wie sie beim tatsächlichen Träger verfolgungsverursachender Merkmale vorliegen kann; zu denken ist hierbei vor allem an den Fall, dass der Betroffene den Verdacht nicht zu entkräften und die wahren Zusammenhänge nicht aufzuzeigen vermag (vgl. hierzu Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. November 1990 - 2 BvR 933/90 -, InfAuslR 1991, S. 25 ; vom 17. April 1991 - 2 BvR 1686/90 -, InfAuslR 1992, S. 66 ; vom 14. Januar 1992 - 2 BvR 472/91 -, InfAuslR 1992, S. 222 , und vom 28. Januar 1993 - 2 BvR 1803/92 -, InfAuslR 1993, S. 142 , alle im Anschluss zu BVerfGE 80, 315 ; 81, 142 ).
  • BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 2141/06

    Verletzung des Grundrechts auf Asyl (Art 16a Abs 1 GG) durch unzureichende

    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Beurteilung dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist und/oder nicht auf einer verlässlichen Grundlage beruht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. März 1992 - 2 BvR 721/91 -, InfAuslR 1992, S. 231 ; vom 22. Juli 1996 - 2 BvR 1416/94 -, InfAuslR 1996, S. 355 ; vom 15. Februar 2000 - 2 BvR 752/97 -, InfAuslR 2000, S. 254 ; vom 18. Februar 2002 - 2 BvR 1937/01 -, DVBl 2002, S. 833; vom 27. April 2004 - 2 BvR 1318/03 -, NVwZ-RR 2004, S. 613 ).

    Die Lage eines von einer falschen Verdächtigung Betroffenen kann nämlich von der gleichen Ausweglosigkeit geprägt sein wie die des tatsächlichen Trägers verfolgungsverursachender Merkmale, solange und soweit er den Verdacht nicht zu entkräften vermag (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Februar 2002 - 2 BvR 1937/01 -, DVBl 2002, S. 833 m.w.N.).

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