Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 13.09.1993

Rechtsprechung
   BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93   

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BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 (https://dejure.org/1996,14)
BVerfG, Entscheidung vom 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 (https://dejure.org/1996,14)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 (https://dejure.org/1996,14)
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Sichere Drittstaaten

Art. 79 GG, Gestaltungsfreiheit des verfassungsändernden Gesetzgebers bei der Änderung von Grundrechten, Asylrecht nicht von Art. 1 Abs. 1 GG umfaßt;

Art. 16a Abs. 2 GG beschränkt den persönlichen Geltungsbereich des Art. 16a Abs. 1 GG;

Art. 16a Abs. 2 Satz 3 GG (Sofortvollzug) wendet sich auch unmittelbar an Behörden und Gerichte

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Sichere Drittstaaten

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden betreffend Ausschluß der Berufung auf das Grundrecht des Art. 16a Abs. 1 GG bei Einreise aus einem sicheren Drittstaat und die Regelung über den sofortigen Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen sowie die gesetzliche Bestimmung ...

  • VN-Flüchtlingsbehörde (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelungen des Asylrechts über sichere Herkunftsstaaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Neuregelungen des Asylrechts über sichere Herkunftsstaaten ist verfassungsmäßig

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Flüchtlinge - Lastenverteilung - Grundrechtsänderung - Asylgrundrecht - Drittstaatenregelung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 94, 49
  • NJW 1996, 1665 (Ls.)
  • MDR 1996, 755
  • NVwZ 1996, 700
  • NJ 1996, 332
  • VBlBW 1996, 295
  • DVBl 1996, 753
  • DÖV 1996, 647
 
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Wird zitiert von ... (2494)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
    Er hindert den verfassungsändernden Gesetzgeber dagegen nicht, die positivrechtliche Ausprägung dieser Grundsätze aus sachgerechten Gründen zu modifizieren (vgl. BVerfGE 84, 90 ).
  • BVerwG, 25.11.1958 - I C 122.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
    Sie dürfen sich deshalb nicht durch das Unterlassen eines Verfahrens zur Prüfung der Flüchtlingseigenschaft den Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonvention faktisch entziehen, zumal nur durch ein in irgendeiner Weise formalisiertes Verfahren festgestellt werden kann, ob eine Abschiebung das Refoulement-Verbot des Art. 33 GFK berührt (vgl. Goodwin-Gill, The Refugee in International Law, 1984, S. 165 und 166 f.; ders., in: Yearbook of the International Institute of Humanitarian Law, 1985, 56 ; Hannum, Guide to International Human Rights Practice, Second Edition 1992, S. 221 f.; vgl. auch BVerwGE 7, 333 ).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
    Ob die in Art. 20 GG niedergelegten Grundsätze ein rechtsstaatliches Prinzip individuellen Rechtsschutzes, das in Art. 19 Abs. 4 GG konkretisiert ist, für unabänderlich erklären (vgl. BVerfGE 30, 1 ), kann offen bleiben.
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht zur Bestimmung des Begriffs der politisch Verfolgten in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. ausgeführt, dem Asylgrundrecht liege die von der Achtung der Unverletzlichkeit der Menschenwürde bestimmte Überzeugung zugrunde, kein Staat habe das Recht, Leib, Leben oder persönliche Freiheit aus Gründen zu gefährden oder zu verletzen, die allein in der politischen Überzeugung, in der religiösen Grundentscheidung oder in unverfügbaren Merkmalen lägen (vgl. BVerfGE 80, 315 ; siehe auch schon BVerfGE 54, 341 ; 76, 143 ).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht zur Bestimmung des Begriffs der politisch Verfolgten in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. ausgeführt, dem Asylgrundrecht liege die von der Achtung der Unverletzlichkeit der Menschenwürde bestimmte Überzeugung zugrunde, kein Staat habe das Recht, Leib, Leben oder persönliche Freiheit aus Gründen zu gefährden oder zu verletzen, die allein in der politischen Überzeugung, in der religiösen Grundentscheidung oder in unverfügbaren Merkmalen lägen (vgl. BVerfGE 80, 315 ; siehe auch schon BVerfGE 54, 341 ; 76, 143 ).
  • BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95

    Ein Ausländer, der auf dem Landweg nach Deutschland eingereist, ist, hat auch

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
    c) Die Drittstaatenregelung nach Art. 16a Abs. 2 GG greift immer dann ein, wenn feststeht, daß der Ausländer nur über (irgend-)einen der durch die Verfassung oder durch Gesetz bestimmten sicheren Drittstaaten in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sein kann; es muß nicht geklärt werden, um welchen sicheren Drittstaat es sich dabei handelt (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. November 1995 - BVerwG 9 C 73.95 -, NVwZ 1996, 197).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
    Außerdem schafft eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für Behörden und Gerichte Klarheit in einer Vielzahl gleichliegender Fälle (vgl. BVerfGE 84, 133 ).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht zur Bestimmung des Begriffs der politisch Verfolgten in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. ausgeführt, dem Asylgrundrecht liege die von der Achtung der Unverletzlichkeit der Menschenwürde bestimmte Überzeugung zugrunde, kein Staat habe das Recht, Leib, Leben oder persönliche Freiheit aus Gründen zu gefährden oder zu verletzen, die allein in der politischen Überzeugung, in der religiösen Grundentscheidung oder in unverfügbaren Merkmalen lägen (vgl. BVerfGE 80, 315 ; siehe auch schon BVerfGE 54, 341 ; 76, 143 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
    a) "Aufenthaltsbeendende Maßnahmen" sind nach dem erkennbaren Sinn und Zweck der Verfassungsbestimmung - ebenso wie in Art. 16a Abs. 4 Satz 1 GG (vgl. dazu das Urteil vom heutigen Tage im Verfahren 2 BvR 1516/93 unter C. I. 1. b> aa) - nicht nur solche Maßnahmen, die im Sinne des Ausländerrechts einen nach Einreise (vgl. § 59 Abs. 2 AuslG) begründeten Aufenthalt im Bundesgebiet beenden sollen (vgl. §§ 42 ff. AuslG; §§ 34 ff. AsylVfG).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93

    Sichere Herkunftsstaaten

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
    Außerdem muß in dem Drittstaat auch die Europäische Menschenrechtskonvention, insbesondere ihr Art. 3, Anwendung finden; damit trägt das Grundgesetz für die Verweisung auf die Schutzmöglichkeit in anderen Staaten den fließenden Übergängen zwischen asylrechtlich erheblichen Verfolgungsmaßnahmen und unmenschlicher oder erniedrigender Bestrafung oder Behandlung Rechnung (vgl. auch Art. 16a Abs. 3 Satz 1 GG und dazu das Urteil vom heutigen Tage im Verfahren 2 BvR 1507 und 1508/93).
  • VG Frankfurt/Main, 07.09.1993 - 2 G 20187/93
  • BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 2315/93

    Folgenabwägung bei Rückschiebung in einen sicheren Drittstaat

  • AG Lampertheim, 18.03.1994 - C 353/93

    Anspruch auf Zahlung restlichen Arzthonorars für ärztliche Leistungen ;

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    79 Abs. 3 GG ist eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift, die den verfassungsändernden Gesetzgeber nicht hindert, die positivrechtlichen Ausprägungen dieser Grundsätze aus sachgerechten Gründen zu modifizieren (vgl. BVerfGE 84, 90 ; 94, 49 ).

    Aus sachgerechten Gründen erfolgende Modifikationen der positivrechtlichen Ausprägung dieser Grundsätze sind dem Gesetzgeber nicht verwehrt (vgl. BVerfGE 94, 49 ).

  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Dies erscheint als möglich (vgl. BVerfGE 94, 49 ; siehe auch BVerfGE 28, 17 ; 52, 303 ; 65, 227 ; 89, 155 ).

    Die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ist hingegen dann gegeben, wenn die Verfassungsbeschwerde eine bislang vom Bundesverfassungsgericht noch nicht entschiedene, offene verfassungsrechtliche Frage aufwirft (vgl. BVerfGE 94, 49 ; Magen, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 92 Rn. 50), die die Annahme eines verfassungsbeschwerdefähigen Rechts jedenfalls nicht von vornherein ausschließt.

  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Dazu gehören die Prinzipien von Rechtsstaat und Demokratie (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 94, 49 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1938/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3387
BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1938/93 (https://dejure.org/1993,3387)
BVerfG, Entscheidung vom 13.09.1993 - 2 BvR 1938/93 (https://dejure.org/1993,3387)
BVerfG, Entscheidung vom 13. September 1993 - 2 BvR 1938/93 (https://dejure.org/1993,3387)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein sog. Flughafen-Asyl-Verfahren - Einstweilige Anordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hauptsacheverfahren - Fehlende Schutzbereitschaft eines Drittstaates - Griechenland - Drohende menschenrechtswidrige Behandlung im Heimatstaat - Abschiebungs- und Zurückweisungsverbot - Interessenabwägung - Einstweiligen Anordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3192 (Ls.)
  • DVBl 1994, 44
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.05.1990 - 1 BvR 559/90

    Abwägung zwischen der redaktionellen Gestaltung einer Wahlwerbesendung und der

    Auszug aus BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1938/93
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 82, 54 [57]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1938/93
    Gegebenenfalls wird im Hauptsacheverfahren weiter der Frage nachzugehen sein, ob sich bei geltend und glaubhaft gemachter drohender menschenrechtswidriger Behandlung im Heimatstaat aus anderen Verfassungsbestimmungen, wie z.B. Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 75, 1 [16 f.]) ein Abschiebungs- bzw. Zurückweisungsverbot ergibt, und mehrere Folgen dies im Hinblick auf die gesetzlichen Verfahrensvorschriften hat.
  • VG München, 08.08.2019 - M 18 E 19.32238

    Anspruch auf Rückführung eines Asylbewerbers von Griechenland nach Deutschland

    Trotz der mit der Einreisegewährung einhergehenden faktischen Möglichkeit des Antragstellers, eines seiner vorläufigen Rechtsschutzziele (Durchführung eines Dublin-Verfahrens durch die Antraggegnerin) bereits faktisch zu erreichen, ist unter Berücksichtigung der gewichtigen, irreversiblen Nachteile für den Antragsteller und unter Beachtung der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz eine Vorwegnahme im Umfang des Tenors notwendig (vgl. BVerfG, B.v. 13.9.1993 - 2 BvR 1938/93 - juris).
  • VG Frankfurt/Main, 20.09.1995 - 3 G 50476/95

    Zur Gestattung der Einreise eines abgelehnten Asylbewerbers - hier: bei

    Im übrigen habe das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 13.09.1993- 2 BvR 1938/93- festgestellt, dass die max.

    Die Anwendung des sog. Flughafenverfahrens gem. § 18a AsylVfG soll nicht dazu führen, dass der Aufenthalt von asylsuchenden Ausländern auf dem Flughafengelände (Transitbereich) länger als 19 Tage währt (BVerfG 13.9.1993 - 2 BvR 1938/93 -).

  • VGH Bayern, 28.10.1993 - 24 CE 93.31582

    Zulässigkeit eines Rechtsmittelausschlusses nach § 80 AsylVfG bei Aussetzen der

    Die gesetzliche Bestimmung eines Staates als "sicherer Drittstaat" ist an den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Art. 16a Abs. 2 Satz 1 und 2 GG zu messen, wonach in dem Staat die Anwendung des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt sein muß (vgl. BVerfG v. 13.9.1993, 2 BvR 1938/93 ; v. 20.9.1993, 2 BvR 1953, 1954/93, auch zur Bedeutung von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG in diesem Zusammenhang).
  • VG Leipzig, 24.01.1995 - A 6 K 30534/94

    Asyl- und Ausländerrecht; sicherer Drittstaat; Verfolgungssicherheit; Grundrecht

    Die verfassungsgerichtliche Abwägung habe ergeben, daß der der Antragstellerin durch die Einreiseverweigerung entstehende Nachteil schwerer wiege als der teilweise Ausschluß eines begrenzten Personenkreises von der Anwendung, der Drittstaatenregelung (BVerfG, Beschl. v. 13.09.1993 - 2 BvR 1938/93 -, NVwZ-Beilage 2/1993, S. 11).
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