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   BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 1947/15   

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https://dejure.org/2016,11233
BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 1947/15 (https://dejure.org/2016,11233)
BVerfG, Entscheidung vom 02.05.2016 - 2 BvR 1947/15 (https://dejure.org/2016,11233)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Mai 2016 - 2 BvR 1947/15 (https://dejure.org/2016,11233)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 44 Abs 4 S 1 GG, Art 100 Abs 1 GG, Art 100 Abs 3 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des VerfG HA zur Justiziabilität von Abschlussberichten parlamentarischer Untersuchungsausschüsse

  • Wolters Kluwer

    Durchführung eines Norminterpretationsverfahrens zur Frage des Rechtswegausschlusses gegen Abschlussberichte von Untersuchungsausschüssen der Hamburgischen Bürgerschaft; Veröffentlichung von wertenden Äußerungen über einen Rechtsanwalt im Abschlussbericht des ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des VerfG HA zur Justiziabilität von Abschlussberichten parlamentarischer Untersuchungsausschüsse

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchführung eines Norminterpretationsverfahrens zur Frage des Rechtswegausschlusses gegen Abschlussberichte von Untersuchungsausschüssen der Hamburgischen Bürgerschaft; Veröffentlichung von wertenden Äußerungen über einen Rechtsanwalt im Abschlussbericht des ...

  • rechtsportal.de

    Durchführung eines Norminterpretationsverfahrens zur Frage des Rechtswegausschlusses gegen Abschlussberichte von Untersuchungsausschüssen der Hamburgischen Bürgerschaft; Veröffentlichung von wertenden Äußerungen über einen Rechtsanwalt im Abschlussbericht des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts zum Rechtsschutz gegen Untersuchungsausschussberichte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts zum Rechtsschutz gegen Untersuchungsausschussberichte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutz gegen Abschlussberichte von Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Urteil des HVerfG vom 15.09.2015

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde von Abgeordneten wegen Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter erfolglos - Verfassungsbeschwerde gegen Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts zum Rechtsschutz gegen Untersuchungsausschussberichte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1169
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 20.07.1998 - 2 BvE 2/98

    Gysi III

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 1947/15
    Eine solche Divergenz dürfte im Übrigen auch nicht bestehen, da sich das Bundesverfassungsgericht bislang zwar zur Frage der Einschränkung des Art. 44 Abs. 4 GG aufgrund von Abgeordnetenrechten geäußert hat (vgl. BVerfGE 99, 19 ), nicht jedoch zur Frage der Einschränkung aufgrund von Grundrechten.

    Hierfür spricht - neben der vom Hamburgischen Verfassungsgericht angeführten weiten Verbreitung dieser Auffassung -, dass auch das Bundesverfassungsgericht selbst Art. 44 Abs. 4 GG einschränkend ausgelegt und es - trotz des keine Einschränkungen vorsehenden Wortlauts der Vorschrift - für zulässig erachtet hat (vgl. BVerfGE 99, 19 ),.

  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 1947/15
    cc) Selbst wenn man davon ausginge, das Hamburgische Verfassungsgericht habe die Vorschrift des Art. 26 Abs. 5 Satz 1 HV allein am Maßstab des Art. 19 Abs. 4 GG gemessen (wofür die Ausführungen des Gerichts in den Rn. 55 ff. sprechen) und keine praktische Konkordanz hergestellt, sondern eine verfassungskonforme einschränkende Auslegung vorgenommen (vgl. BVerfGE 138, 64 zu dieser Fallgruppe als mögliche Verletzung der Vorlagepflicht nach Art. 100 Abs. 1 GG), so erscheint eine solche Auslegung vorliegend nicht unvertretbar.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 1947/15
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg, da sie bereits unzulässig ist (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfGK 7, 115 ).
  • BVerfG, 16.12.2005 - 2 BvR 1904/05

    Offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge gem § 152a VwGO hält Frist des § 93

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 1947/15
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg, da sie bereits unzulässig ist (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfGK 7, 115 ).
  • VG Hamburg, 27.03.2014 - 8 E 1256/14

    Kein Anspruch eines Betroffenen gegen den Parlamentarischen

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 1947/15
    Mit Beschluss vom 27. März 2014 - 8 E 1256/14 - lehnte das Verwaltungsgericht Hamburg den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab.
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 1947/15
    Hierfür ist eine Auseinandersetzung mit der konkret angegriffenen Entscheidung und deren konkreter Begründung notwendig (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 105, 252 ).
  • OVG Hamburg, 23.04.2014 - 3 Bs 75/14

    Zum Unterlassungsanspruch auf Veröffentlichung des Untersuchungsberichts des

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 1947/15
    b) Auf die Beschwerde des Rechtsanwalts untersagte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht dem Untersuchungsausschuss mit Beschluss vom 23. April 2014 - 3 Bs 75/14 - im Wege einstweiliger Anordnung, in seinem Abschlussbericht eine näher bezeichnete Tatsachenbehauptung über den Rechtsanwalt aufzustellen; im Übrigen wurde die Beschwerde zurückgewiesen, soweit die Beteiligten das Verfahren nicht bereits übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt hatten.
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 1947/15
    Eine ausreichende Begründung setzt voraus, dass die Möglichkeit der Verletzung des Beschwerdeführers in einem Grundrecht oder grundrechtsgleichen Recht mit hinreichender Deutlichkeit aufgezeigt wird (vgl. BVerfGE 108, 370 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 1947/15
    Hierfür ist eine Auseinandersetzung mit der konkret angegriffenen Entscheidung und deren konkreter Begründung notwendig (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 1947/15
    Die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung muss anhand der verfassungsrechtlichen Maßstäbe aufgezeigt werden, die das Bundesverfassungsgericht für einen Verstoß gegen das betreffende Grundrecht aufgestellt hat (vgl. BVerfGE 102, 147 ).
  • BVerfG, 14.09.2023 - 2 BvR 107/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Thüringer AfD-Landtagsfraktion gegen Urteil

    Dies gilt grundsätzlich auch für die Verletzung einer Vorlagepflicht nach Art. 100 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 117, 330 ; 130, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1947/15 -, Rn. 36; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Dezember 2021 - 2 BvR 1844/20 -, Rn. 54) und Art. 100 Abs. 3 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juli 1990 - 1 BvR 1438/89 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 1997 - 1 BvR 1604/97, 1 BvR 1615/97, 1 BvR 1659/97 -, juris, Rn. 31 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Dezember 2021 - 2 BvR 1844/20 -, Rn. 54).

    In diesem Fall gilt angesichts der im Range von Verfassungsrecht geregelten Vorlagepflicht ein Maßstab, nach dem bereits bei mangelnder Vertretbarkeit einer verfassungskonformen Auslegung von einer Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG auszugehen ist (vgl. BVerfGE 138, 64 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1947/15 -, Rn. 37 f.).

  • VG Berlin, 22.06.2021 - 2 L 174.21

    Beschlüsse parlamentarischer Untersuchungsausschüsse nicht justiziabel

    Diese Auslegung, selbst wenn sie vertretbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1947/15 -, juris Rn. 36 ff.), überzeugt das Gericht nicht.
  • VG Düsseldorf, 21.03.2018 - 20 L 6077/17

    Angreifbarkeit des Abschlussberichts eines Untersuchungsausschusses des Landes

    Die gegenteilige Auffassung, die einen Rechtsschutz gegen die Abschlussberichte der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig halten will, vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. April 2014 - 3 Bs 75/14 - Hamburgisches Verfassungsgericht, Urteil vom 15. September 2015 - HVerfG 5/14 - Verfassungsbeschwerde dagegen nicht angenommen: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1947/15 - alle zitiert nach juris; Achterberg/Schulte in: von Mangoldt/Klein/Starck, Kommentar zum Grundgesetz, 5. Aufl. 2005, Art. 44 Abs. 4 Rdn. 186, teilt die Kammer nicht.
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