Rechtsprechung
| BVerfG, 14.02.1995 - 2 BvR 1950/94 |
Volltextveröffentlichungen
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Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafbefehlsverfahren
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 04.03.1993 - 323 Cs 266/93
- AG Berlin-Tiergarten, 15.04.1993 - 323 Cs 266/93
- AG Berlin-Tiergarten, 12.05.1993 - 323 Cs 266/93
- LG Berlin, 01.07.1993 - 516 Qs 301/93
- BVerfG, 17.03.1994 - 2 BvR 2401/93
- LG Berlin, 17.08.1994 - 516 Qs 301/93
- BVerfG, 14.02.1995 - 2 BvR 1950/94
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1995, 2545
- StV 1995, 393
Wird zitiert von ... (8)
- BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00
Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen …
Die Unzulänglichkeiten des Strafbefehlsverfahrens sind deshalb nur hinnehmbar, weil der Beschuldigte durch bloßen Einspruch nach § 410 StPO die Durchführung der Hauptverhandlung erzwingen kann und damit sein Anspruch auf rechtliches Gehör und der Zugang zum Gericht verbürgt sind (Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94, StV 1995, S. 393;… vom 19. April 1995 - 2 BvR 2295/94, NVwZ-RR 1996, S. 120). - BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Die Gerichte hätten die Anforderungen, die nach Fristversäumung an den Vortrag und die Glaubhaftmachung der Versäumnisgründe gestellt werden dürften, überspannt (unter Berufung auf BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, StV 1995, S. 393 ).Ist in einem solchen Fall die schlichte Erklärung des Antragstellers zum Zeitpunkt der Absendung des Schriftstücks nicht von vornherein unglaubhaft, so hat das Gericht bei seiner Überzeugungsbildung den Umstand in Rechnung zu stellen, daß es dem Antragsteller aus Gründen, die in der Sphäre einer Behörde liegen, auf deren Tätigkeit er keinen Einfluß hat, unmöglich ist, eine Tatsache glaubhaft zu machen, die bei fehlendem behördlichen Versagen unschwer aufzuklären wäre (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 390/92 - , Umdruck S. 5, und Beschluß vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 -, NJW 1995, S. 2545 = StV 1995, S. 393 ).
- BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Zurückweisung eines …
Das Gericht hat bei seiner Überzeugungsbildung, sofern die Erklärung des Antragstellers zum Zeitpunkt der Abgabe des Schriftstücks nicht von vornherein unglaubhaft ist, den Umstand in Rechnung zu stellen, daß es dem Antragsteller aus Gründen, die in der Sphäre einer Behörde liegen, auf deren Tätigkeit er keinen Einfluß hat, unmöglich ist, eine Tatsache glaubhaft zu machen, die bei fehlendem behördlichen Versagen unschwer aufzuklären wäre (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 - NJW 1995, S. 2545;… Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 1997 - 2 BvR 842/96 - NJW 1997, S. 1770).
- BVerfG, 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94
Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem Steuerstrafverfahren
Schließlich wird das Amtsgericht gegebenenfalls zu erwägen haben, inwieweit eine gerichtliche Nachlässigkeit, die der Beschwerdeführerin nicht zugerechnet werden darf (vgl. den Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 - und statt aller Kleinknecht/Meyer- Goßner, StPO , 41. Aufl., Rn. 17 zu § 44), für die Versäumung der Einspruchsfrist mitursächlich war. - BFH, 16.01.2007 - IX R 41/05
Wiedereinsetzung; Organisationsverschulden des FA
Danach kann Wiedereinsetzung nur gewährt werden, wenn der Rechtsmittelführer --anders als im Streitfall, in dem lediglich die Tatsache der Übergabe an die Poststelle glaubhaft gemacht wurde-- ein konkretes Absendedatum behauptet und glaubhaft macht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 1995 2 BvR 1950/94; Neue Juristische Wochenschrift 1995, 2545;… BFHUrteil vom 17. Dezember 2003 XI R 28/03, BFH/NV 2004, 1106). - BGH, 16.04.2008 - 2 StR 485/06
Gegenvorstellung; Anhörungsrüge (Glaubhaftmachung).
Ein Fall, in welchem dem Antragsteller einer Gehörsrüge gemäß § 356 a StPO oder eines Wiedereinsetzungsantrags eine Glaubhaftmachung der Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht möglich ist (vgl. BVerfGE 26, 315, 320; 38, 35, 39; BVerfG NJW 1995, 2545), liegt nicht schon deshalb vor, weil Zweifel an der Glaubhaftigkeit von Erklärungen des Antragstellers bestehen oder weil er sich, wie hier, verborgen hält, um sich dem gegen ihn gerichteten Verfahren zu entziehen. - VerfGH Berlin, 06.05.1998 - VerfGH 37/96
Verwerfung der Wiedereinsetzung und des Einspruchs im OWiG-Verfahren verstößt …
Diesen vom Bundesverfassungsgericht zu Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 54, 80, [83 f.]; BVerfG, NJW 1995, S. 2545 jeweils .m.w.N. auf die st. Rspr.) schließt sich der Verfassungsgerichtshof für die Grundrechtsgewährleistungen des Art. 15 Abs. 1 und Abs. 4 VvB an. - VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 113/01
Art 15 Abs 1 Verf BE, Art 15 Abs 4 Verf BE, § 410 Abs 1 StPO, § 44ff …
Diesen vom Bundesverfassungsgericht zu Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. April 1980 - 2 BvR 461/79 - BVerfGE 54, 80 und vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 - NJW 1995, 2545) hat sich der Verfassungsgerichtshof für die Grundrechtsgewährleistungen des Art. 15 Abs. 1 und 4 VvB angeschlossen (Beschluss vom 6. Mai 1998 - VerfGH 37/96 - JR 1999, 188).
