Rechtsprechung
BVerfG, 03.12.2014 - 2 BvR 1956/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 90 BVerfGG, § 31 Abs 1 StVollzG, Art 31 Abs 1 StVollzG BY, Art 34 Abs 1 S 1 StVollzG BY
Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses - Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben bzgl des Anhaltens von an Strafgefangene gerichtete Schreiben (§ 31 StVollzG; Art 34 StVollz BY)
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses - Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben bzgl des Anhaltens von an Strafgefangene gerichtete Schreiben (§ 31 StVollzG; Art 34 StVollz BY)
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses - Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben bzgl des Anhaltens von an Strafgefangene gerichtete Schreiben (§ 31 StVollzG; Art 34 StVollz BY)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landshut, 05.06.2013 - StVK 731/12
- OLG München, 06.08.2013 - 4 Ws 91/13
- BVerfG, 03.12.2014 - 2 BvR 1956/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 29.06.1995 - 2 BvR 2651/94
Einschränkungen des Briefverkehrs im Strafvollzug
Auszug aus BVerfG, 03.12.2014 - 2 BvR 1956/13
Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Zulässigkeit von Beschränkungen eingehender Schreiben, die an Strafgefangene gerichtet sind, ergeben sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 1995 - 2 BvR 2651/94, juris; vgl. auch BVerfGE 41, 329 ).Als Eingriff in die grundrechtlich gewährleistete Freiheit des Gefangenen setzt dies indes konkrete Anhaltspunkte für eine reale Gefährdung des Behandlungserfolgs voraus (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 1995 - 2 BvR 2651/94, juris).
Außerdem ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, wobei der Persönlichkeitsentfaltung des Gefangenen umso größeres Gewicht zukommt, je weniger konkret im Einzelfall die anzunehmende Gefährdung ist (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 1995 - 2 BvR 2651/94, juris; vgl. auch BVerfGE 57, 170 ).
- BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 691/75
Aushändigung von Postsendungen und Sicherheit und Ordnung im Strafvollzug
Auszug aus BVerfG, 03.12.2014 - 2 BvR 1956/13
Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Zulässigkeit von Beschränkungen eingehender Schreiben, die an Strafgefangene gerichtet sind, ergeben sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 1995 - 2 BvR 2651/94, juris; vgl. auch BVerfGE 41, 329 ). - BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 632/78
Verfassungskonforme Auslegung des kommunalen Vertretungsverbots in …
- BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von …
Auszug aus BVerfG, 03.12.2014 - 2 BvR 1956/13
Außerdem ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, wobei der Persönlichkeitsentfaltung des Gefangenen umso größeres Gewicht zukommt, je weniger konkret im Einzelfall die anzunehmende Gefährdung ist (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 1995 - 2 BvR 2651/94, juris; vgl. auch BVerfGE 57, 170 ). - BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96
LER-Verfahren gegen das Brandenburgische Schulgesetz vom 12. April 1996 beendet
Auszug aus BVerfG, 03.12.2014 - 2 BvR 1956/13
Das Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers ist entfallen (vgl. BVerfGE 56, 99 ; 106, 210 ; 119, 309 ). - BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07
Gerichtsfernsehen
Auszug aus BVerfG, 03.12.2014 - 2 BvR 1956/13
Das Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers ist entfallen (vgl. BVerfGE 56, 99 ; 106, 210 ; 119, 309 ).
- BVerfG, 18.08.2021 - 2 BvR 2181/20
Anhalten eines Briefs im Strafvollzug (Postkontrolle bei Gefangenen; …
a) Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Zulässigkeit des Anhaltens eingehender Schreiben, die an Strafgefangene gerichtet sind, ergeben sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 1995 - 2 BvR 2651/94 -, juris, Rn. 12 und vom 3. Dezember 2014 - 2 BvR 1956/13 -, juris, Rn. 2; vgl. auch BVerfGE 41, 329 ).