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   BVerfG, 24.02.1993 - 2 BvR 1959/92   

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BVerfG, 24.02.1993 - 2 BvR 1959/92 (https://dejure.org/1993,1497)
BVerfG, Entscheidung vom 24.02.1993 - 2 BvR 1959/92 (https://dejure.org/1993,1497)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Februar 1993 - 2 BvR 1959/92 (https://dejure.org/1993,1497)
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Ausländerrechtlicher Abschiebschutz

§ 51 AuslG;

Art. 3 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, objektive Willkür des Gerichts bei Nichtbegründung einer vom eindeutigen Wortlaut des Gesetzes abweichenden Entscheidung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des § 51 Abs. 1 AuslG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1909
  • NVwZ 1993, 768 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1993 - 2 BvR 1959/92
    Das Oberverwaltungsgericht hat bei der Prüfung der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 51 Abs. 1 AuslG die vom Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 26. November 1986 (BVerfGE 74, 51 [65 f.]) entwickelten Grundsätze zur Asylerheblichkeit selbstgeschaffener Nachfluchtgründe angewendet und damit den einfachrechtlich verbürgten Abschiebungsschutz einschränkend interpretiert, ohne daß diese Auslegung im Wortlaut der Vorschrift einen Anhaltspunkt fände.

    Dem gegenüber hebt der Senatsbeschluß vom 26. November 1986 ausdrücklich darauf ab, daß sich - auch und gerade bei der Ablehnung der Asylberechtigung - aus § 14 AuslG a.F., dem Vorläufer des § 51 Abs. 1 AuslG , gleichwohl ein Aufenthaltsrecht ergeben kann (BVerfGE 74, 51 [66 f.]).

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1993 - 2 BvR 1959/92
    Doch ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Würdigung des Sachverhalts im Hinblick auf ein nicht genanntes Grundrecht dann möglich, wenn sich aus dem Sachvortrag eindeutig ergibt, daß der Beschwerdeführer sich in diesem Grundrecht verletzt sieht (vgl. BVerfGE 21, 191 [194]; 27, 297 [304 f.]; 84, 366 [369]).
  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1993 - 2 BvR 1959/92
    Mit ihrer Beschwerde gegen Nichtzulassung der Berufung machten die Beschwerdeführer geltend, daß das Urteil des Verwaltungsgerichts vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 1992 - 9 C 59.91 - (Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1) abweiche.
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1993 - 2 BvR 1959/92
    Doch ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Würdigung des Sachverhalts im Hinblick auf ein nicht genanntes Grundrecht dann möglich, wenn sich aus dem Sachvortrag eindeutig ergibt, daß der Beschwerdeführer sich in diesem Grundrecht verletzt sieht (vgl. BVerfGE 21, 191 [194]; 27, 297 [304 f.]; 84, 366 [369]).
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1993 - 2 BvR 1959/92
    Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hat sich durch die Entscheidung in der Hauptsache erledigt (vgl. BVerfGE 7, 99 [109]).
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1993 - 2 BvR 1959/92
    Doch ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Würdigung des Sachverhalts im Hinblick auf ein nicht genanntes Grundrecht dann möglich, wenn sich aus dem Sachvortrag eindeutig ergibt, daß der Beschwerdeführer sich in diesem Grundrecht verletzt sieht (vgl. BVerfGE 21, 191 [194]; 27, 297 [304 f.]; 84, 366 [369]).
  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1993 - 2 BvR 1959/92
    3 Abs. 1 GG verlangt mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Gebundenheit des Richters an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG ) die Begründung auch einer letztinstanzlichen Entscheidung dann und insoweit, als von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm abgewichen werden soll und der Grund hierfür sich nicht schon eindeutig aus den den Beteiligten bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Besonderheiten des Falles ergibt, in einem solchen Fall ist eine Entscheidung, die entweder gar nicht oder nur mit einer gänzlich unzulänglichen Begründung versehen ist, bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr nachvollziehbar und damit objektiv willkürlich (vgl. BVerfGE 71, 122 [136]).
  • BVerwG, 19.05.1992 - 9 C 55.91
    Auszug aus BVerfG, 24.02.1993 - 2 BvR 1959/92
    Auch in der nachfolgenden Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht immer wieder darauf hingewiesen, daß § 51 Abs. 1 AuslG dann praktische Bedeutung erlange, wenn politische Verfolgung wegen eines für die Asylanerkennung unbeachtlichen Nachfluchtgrundes drohe (vgl. nur Urteil vom 4. Dezember 1990, Buchholz 402.25 S 28 AsylVfG Nr. 20; Urteil vom 18. Februar 1992, Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1; zuletzt Urteil vom 19. Mai 1992 - 9 C 55.91).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 2 BvR 20/93

    Objektiv willkürliche Auslegung und Anwendung von § 51 Abs. 1 AuslG

    Dafür fehlt es aber an jeder tragfähigen Begründung (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 1993 - 2 BvR 1959/92 -).
  • BVerfG, 16.10.1998 - 2 BvR 1328/96

    Zur Feststellung subjektiver Nachfluchtgründe, hier: erfolgreiche

    Eine einschränkende Interpretation des Abschiebungsschutzes bei der Fallgruppe der subjektiven Nachfluchtgründe, die auf einen völligen Gleichlauf von asylrechtlicher und ausländerrechtlicher Bewertung zielte, wäre aber verfassungsrechtlich nicht tragfähig (vgl. BVerfGE 74, 51 [66 f.]; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 1993 - 2 BvR 1959/92 -, InfAuslR 1993, S. 179 und vom 27. Oktober 1993 - 2 BvR 851/93 -, InfAuslR 1994, S. 114).
  • BVerfG, 29.09.2003 - 1 BvR 1677/03

    Begründungsanforderung bei letztinstanzlichen Entscheidungen (Abweichung vom

    Auch wenn ein Gericht von der Auslegung einer Norm des einfachen Rechts abweicht, die die höchstrichterliche Rechtsprechung ihr bislang gegeben hat, führt dies zur Annahme eines Verfassungsverstoßes, wenn sich eine Rechtfertigung hierfür weder aus den Entscheidungsgründen noch aus den übrigen Umständen des Falles entnehmen lässt (vgl. BVerfGE 71, 122 ; 81, 97 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 1992 - 1 BvR 326/89 -, NJW 1994, S. 574; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 1993 - 2 BvR 1959/92 -, NJW 1993, S. 1909; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juli 1995 - 1 BvR 1506/93 -, NJW 1995, S. 2911).
  • BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 12.11

    Beschlüsse über die Trennung von Verfahren nach § 37 Abs. 2 VermG, § 146 Abs. 2

    Richtig ist, dass § 138 Nr. 6 VwGO nicht nur dann verletzt wird, wenn eine Begründung überhaupt fehlt, sondern auch dann, wenn die Entscheidung nur mit einer Verweisung auf andere Entscheidungen begründet wird, die mit der Streitsache nichts zu tun haben und eventuell sogar das Gegenteil besagen oder die den Beteiligten nicht oder nicht ohne Weiteres bekannt sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Februar 1993 - 2 BvR 1959/92 - NJW 1993, 1909; BVerwG, Beschluss vom 21. September 2006 - BVerwG 8 B 35.06 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 29.11

    Beschlüsse über die Trennung und Verbindung von Verfahren sind unanfechtbar und

    Richtig ist, dass § 138 Nr. 6 VwGO nicht nur dann verletzt wird, wenn eine Begründung überhaupt fehlt, sondern auch dann, wenn die Entscheidung nur mit einer Verweisung auf andere Entscheidungen begründet wird, die mit der Streitsache nichts zu tun haben und eventuell sogar das Gegenteil besagen oder die den Beteiligten nicht oder nicht ohne Weiteres bekannt sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Februar 1993 - 2 BvR 1959/92 - NJW 1993, 1909; BVerwG, Beschluss vom 21. September 2006 - BVerwG 8 B 35.06 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 8.11

    Beschlüsse über die Trennung und Verbindung von Verfahren sind unanfechtbar und

    Richtig ist, dass § 138 Nr. 6 VwGO nicht nur dann verletzt wird, wenn eine Begründung überhaupt fehlt, sondern auch dann, wenn die Entscheidung nur mit einer Verweisung auf andere Entscheidungen begründet wird, die mit der Streitsache nichts zu tun haben und eventuell sogar das Gegenteil besagen oder die den Beteiligten nicht oder nicht ohne Weiteres bekannt sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Februar 1993 - 2 BvR 1959/92 - NJW 1993, 1909; BVerwG, Beschluss vom 21. September 2006 - BVerwG 8 B 35.06 - juris Rn. 5).
  • BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 851/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Dies könnte deshalb der Fall sein, weil das Verwaltungsgericht zur Voraussetzung der Gewährung von Abschiebungsschutz im Hinblick auf die Asylantragstellung macht, daß die Beschwerdeführer in ihrem Heimatland bereits politische Verfolgung erlitten haben oder von einer solchen Verfolgung bedroht gewesen sein müssen, eine solche einschränkende Interpretation des § 51 Abs. 1 AuslG aber mit Wortlaut und Sinn der Vorschrift unvereinbar ist (vgl. BVerfGE 74, 51 [66 f.] und die nachfolgende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 20; Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1; ferner BVerfG, Kammerentscheidungen vom 24. Februar 1993 - 2 BvR 1959/92 -, InfAuslR 1993, 179 [181] und vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 1815/92 -, DVBl. 1993, 1002 ).
  • VGH Bayern, 05.03.2009 - 6 ZB 08.2960

    Straßenausbaubeitragsrecht; (keine) willkürliche Entscheidung;

    Außerdem ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass das Urteil bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken schlechthin nicht mehr nachvollziehbar, sachwidrig oder offensichtlich unhaltbar sein könnte (vgl. insoweit BVerfGE 29, 45/49; 71, 122/136; BVerfG vom 24.2.1993 - NJW 1993, 1909; BVerwG Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 72; BayVerfGH vom 6.7.2006 - Vf 85-VI-04, juris; BayVerfGH VerfGHE 53, 113/115).
  • BVerwG, 21.09.2006 - 8 B 35.06

    Umfang des Überzeugungsgrundsatzes gem. § 108 Abs. 1 S. 1

    So können etwa unzulängliche Entscheidungsgründe vorliegen, wenn sie nur mit einer Verweisung auf andere Entscheidungen, die mit der Streitsache nichts zu tun haben und eventuell sogar das Gegenteil besagen oder den Beteiligten gar nicht bekannt oder zumindest nicht ohne weiteres bekannt sind, belegt werden (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 1993 2 BvR 1959/92 NJW 1993, 1909).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2021 - 2 RBs 141/21

    Bedingungsloser, eindeutiger Verzicht auf Beschlussbegründung im

    Denn die richterliche Begründungspflicht besteht mit Rücksicht auf das Willkürverbot und die Bindung des Richters an Gesetz und Recht auch im öffentlichen Interesse (vgl. BVerfG NJW 1993, 1909) und nicht lediglich zugunsten des Betroffenen.
  • VG Lüneburg, 24.03.2006 - 1 A 348/03

    Zur Flüchtlingsanerkennung gem. § 60 Abs. 1 AufenthG im Folgeverfahren.

  • VG Lüneburg, 24.05.2006 - 1 A 405/03

    Asyl; Ausländer; Bedrohung; Buddhismus; exilpolitische Aktivität; Folgeantrag;

  • LAG München, 08.07.2013 - 1 Ta 233/12

    Gerichtskosten; Gebührenprivilegierung

  • BVerfG, 21.12.1993 - 2 BvR 2758/93

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

  • VG Lüneburg, 08.02.2006 - 1 A 75/03

    Asylbegehren und Flüchtlingsanerkennung eines vietnamesischen Staatsangehörigen.

  • VG Lüneburg, 24.03.2006 - 1 A 347/03

    Vietnam, Folgeantrag, Anhörung, Verfahrensmangel, Anerkennungsrichtlinie,

  • AGH Niedersachsen, 29.08.2011 - AGH 24/10
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