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   BVerfG, 19.06.2013 - 2 BvR 1960/12   

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https://dejure.org/2013,16202
BVerfG, 19.06.2013 - 2 BvR 1960/12 (https://dejure.org/2013,16202)
BVerfG, Entscheidung vom 19.06.2013 - 2 BvR 1960/12 (https://dejure.org/2013,16202)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - 2 BvR 1960/12 (https://dejure.org/2013,16202)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch gerichtliche Entscheidung aufgrund von Tatsachen, zu denen sich der Betroffene nicht äußern konnte - keine Vermutung des Zugangs bei formloser Versendung gerichtlicher Dokumente

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 129 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch gerichtliche Entscheidung aufgrund von Tatsachen, zu denen sich der Betroffene nicht äußern konnte - keine Vermutung des Zugangs bei formloser Versendung gerichtlicher Dokumente

  • Wolters Kluwer

    Beweislast hinsichtlich des Verlustes von durch Gerichte übersandter Mitteilungen auf dem Postweg

  • Anwaltsblatt

    Art 103 GG, § 321a ZPO
    Gericht riskiert Verletzung rechtlichen Gehörs bei formloser Übermittlung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch gerichtliche Entscheidung aufgrund von Tatsachen, zu denen sich der Betroffene nicht äußern konnte - keine Vermutung des Zugangs bei formloser Versendung gerichtlicher Dokumente

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321a; GG Art. 103 Abs. 1
    Beweislast hinsichtlich des Verlustes von durch Gerichte übersandter Mitteilungen auf dem Postweg

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schriftstücke formlos übersendet: Keine Vermutung für Zugang!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    Art 103 GG, § 321a ZPO
    Gericht riskiert Verletzung rechtlichen Gehörs bei formloser Übermittlung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Zivilprozessrecht - Keine Vermutung des Zugangs bei formloser Mitteilung des Gerichts

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gerichtliche Schriftstücke formlos übersendet: Keine Zugangsvermutung! (IBR 2013, 1328)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 20, 344
  • NJW 2013, 2658
  • FamRZ 2013, 1715
  • AnwBl 2013, 666
  • AnwBl Online 2013, 359
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2013 - 2 BvR 1960/12
    Sie müssen sich bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt über den gesamten Verfahrensstoff informieren können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 89, 28 ).

    Vielmehr darf ein Gericht seiner Entscheidung keine Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde legen, ohne den Parteien vorher Gelegenheit zu geben, sich zu ihnen zu äußern (vgl. BVerfGE 1, 418 ; 10, 177 ; 64, 135 ; 84, 188 ).

  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2013 - 2 BvR 1960/12
    Vielmehr darf ein Gericht seiner Entscheidung keine Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde legen, ohne den Parteien vorher Gelegenheit zu geben, sich zu ihnen zu äußern (vgl. BVerfGE 1, 418 ; 10, 177 ; 64, 135 ; 84, 188 ).
  • BVerfG, 21.07.1964 - 2 BvR 223/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2013 - 2 BvR 1960/12
    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Anhörung des Beschwerdeführers zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 112, 185 ).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2013 - 2 BvR 1960/12
    Dabei erschöpft sich Art. 103 Abs. 1 GG nicht im Recht der Beteiligten, im Verfahren überhaupt gehört zu werden, sondern gewährleistet die Gelegenheit, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern, also grundsätzlich zu jeder dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten Stellungnahme der Gegenseite (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ).
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2013 - 2 BvR 1960/12
    Der Bürger trägt weder das Risiko des Verlustes im Übermittlungswege noch eine irgendwie geartete Beweislast für den Nichtzugang (vgl. BVerfGE 36, 85 ; 42, 243 ).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2013 - 2 BvR 1960/12
    Der Bürger trägt weder das Risiko des Verlustes im Übermittlungswege noch eine irgendwie geartete Beweislast für den Nichtzugang (vgl. BVerfGE 36, 85 ; 42, 243 ).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 214/76

    Anfechtbarkeit der Entscheidung nach § 69 Abs. 3 S. 5 FGO - Verletzung des

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2013 - 2 BvR 1960/12
    Dabei erschöpft sich Art. 103 Abs. 1 GG nicht im Recht der Beteiligten, im Verfahren überhaupt gehört zu werden, sondern gewährleistet die Gelegenheit, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern, also grundsätzlich zu jeder dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten Stellungnahme der Gegenseite (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2013 - 2 BvR 1960/12
    Sie müssen sich bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt über den gesamten Verfahrensstoff informieren können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 89, 28 ).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2013 - 2 BvR 1960/12
    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Anhörung des Beschwerdeführers zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 112, 185 ).
  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2013 - 2 BvR 1960/12
    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Anhörung des Beschwerdeführers zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 112, 185 ).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

  • BVerfG, 19.12.2013 - 1 BvR 859/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Insbesondere dann, wenn dem Gebot des Art. 103 Abs. 1 GG durch die Übersendung von Schriftsätzen genügt werden soll, hat das Gericht - etwa durch förmliche Zustellung oder durch Beifügen einer rückgabepflichtigen Empfangsbescheinigung - zu überwachen, ob die Verfahrensbeteiligten in ihren Besitz gelangt sind (BVerfGE 36, 85 ; 42, 243 ; 50, 280 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. März 2006 - 2 BvR 1104/05 -, NJW 2006, S. 2248 ); eine Vermutung für den Zugang einer formlos übersandten Mitteilung gibt es nicht (BVerfGE 36, 85 ; 42, 243 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2013 - 2 BvR 1960/12 -, NJW 2013, S. 2658).

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Berücksichtigung des replizierenden - teilweise neuen und vertieften - Sachvortrags insbesondere zu der Frage, ob es sich bei der ein Bearbeitungsentgelt vorsehenden Vertragsbestimmung um eine allgemeine Geschäftsbedingung handelt, zu einer anderen, der Beschwerdeführerin günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 112, 185 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2013 - 2 BvR 1960/12 -, NJW 2013, S. 2658; stRspr).

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.01.2020 - 2 LB 2/19

    Bestreiten des Zugangs des Zweitwohnungssteuerbescheides

    aus der Rechtsprechung des BFH; VGH Mannheim, Urteil vom 18. Oktober 2017 - 2 S 114/17 -, juris, Rn. 27; BFH, Beschluss vom 3. Juli 2009 - IX B 18/09 -, juris, Rn. 3 mwN; vgl. auch BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 19. Juni 2013 - 2 BvR 1960/12 -, juris, Rn. 9 mwN., wonach auch bei der formlosen Versendung gerichtlicher Dokumente keine Vermutung des Zugangs besteht und der Bürger weder das Risiko des Verlustes im Übermittlungswege noch eine irgendwie geartete Beweislast für den Nichtzugang trägt).
  • BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 1264/17

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Gehörsanspruchs (Art 103 Abs 1 GG)

    Der Bürger trägt weder das Risiko des Verlusts im Übermittlungswege noch eine irgendwie geartete Beweislast für den Nichtzugang (BVerfGK 20, 344 ).
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