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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 1978/13   

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https://dejure.org/2014,40595
BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 1978/13 (https://dejure.org/2014,40595)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.2014 - 2 BvR 1978/13 (https://dejure.org/2014,40595)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 1978/13 (https://dejure.org/2014,40595)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 225a InsO
    Ablehnung des Erlasses einer eA zur vorläufigen Verhinderung des Eintritts der Wirkungen eines von den Gläubigern angenommenen Insolvenzplans und der Eintragung einer neuen Rechtsform der Schuldnerin in das Handelsregister - "Suhrkamp-Insolvenzverfahren"

  • Wolters Kluwer

    Verhinderung des Eintritts der Wirkungen des Insolvenzplans und der Eintragung der neuen Rechtsform in das Handelsregister (hier: Insolvenzverfahren des Suhrkamp Verlags)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine einstweilige Anordnung gegen Suhrkamp-Insolvenzplan

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA zur vorläufigen Verhinderung des Eintritts der Wirkungen eines von den Gläubigern angenommenen Insolvenzplans und der Eintragung einer neuen Rechtsform der Schuldnerin in das Handelsregister - "Suhrkamp-Insolvenzverfahren"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhinderung des Eintritts der Wirkungen des Insolvenzplans und der Eintragung der neuen Rechtsform in das Handelsregister (hier: Insolvenzverfahren des Suhrkamp Verlags)

  • rechtsportal.de

    Verhinderung des Eintritts der Wirkungen des Insolvenzplans und der Eintragung der neuen Rechtsform in das Handelsregister (hier: Insolvenzverfahren des Suhrkamp Verlags)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Suhrkamp-Insolvenzverfahren abgelehnt

  • faz.net (Pressebericht, 19.12.2014)

    Kampf um Suhrkamp: Barlach ist draußen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Suhrkamp - und der Insolvenzplan

  • lto.de (Kurzinformation)

    Suhrkamp-Verlag - Umwandlung von KG in AG kann weiter gehen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Suhrkamp-Insolvenzverfahren: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im "Suhrkamp-Insolvenzverfahren" abgelehnt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine vorläufige Verhinderung des Eintritts der Wirkungen des Insolvenzplans und der Eintragung der neuen Rechtsform im Fall Suhrkamp

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine vorläufige Verhinderung des Eintritts der Wirkungen des Insolvenzplans und der Eintragung der neuen Rechtsform im Fall Suhrkamp

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 19.12.2014)

    Suhrkamp-Umwandlung kann weitergehen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Suhrkamp darf AG werden: Barlach scheitert

  • juve.de (Kurzinformation)

    Suhrkamp-Umwandlung auf Eis: Teilerfolg

Sonstiges

  • mueller.legal (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im "Suhrkamp-Insolvenzverfahren" abgelehnt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 465
  • ZIP 2015, 80
  • WM 2015, 72
  • DB 2015, 117
  • NZG 2015, 98
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.07.2014 - IX ZB 13/14

    Erfolgreiche Rechtsbeschwerde der Medienholding AG Winterthur im

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 1978/13
    Der Bundesgerichtshof hob mit Beschluss vom 17. Juli 2014 (- IX ZB 13/14 -, juris) beide Beschlüsse auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück.

    Der Bundesgerichtshof ist in seiner Entscheidung vom 17. Juli 2014 (- IX ZB 13/14 -, juris, Rn. 40 ff.) davon ausgegangen, dass die Beschwerdeführerin zu 1. möglicherweise eine wesentliche Schlechterstellung durch den Insolvenzplan im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 3 InsO glaubhaft machen kann, weil der Wert ihrer Beteiligung infolge der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, die Möglichkeit der Kapitalerhöhung und die vorgesehene Vinkulierung (§ 68 Abs. 2 Satz 1 AktG) erheblich gemindert sei.

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 1978/13
    Diese Folgenabwägung bleibt in der Regel auch dann maßgebend, wenn dem Antragsteller ein Eingriff in Grundrechte droht, der als solcher nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (BVerfGE 94, 166 ).

    Die Folgenabwägung gemäß § 32 BVerfGG stützt sich auf eine bloße Einschätzung der Entscheidungswirkungen (BVerfGE 94, 166 ).

  • BVerfG, 09.06.2010 - 2 BvR 1099/10

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 1978/13
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 87, 334 ; 89, 109 ; 126, 158, ; stRspr).

    Dies gilt nicht nur im Hinblick darauf, dass einstweilige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts weittragende Folgen haben können (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 126, 158 ; stRspr), sondern ebenso, weil das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG wegen der besonderen Funktion des Bundesverfassungsgerichts - anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt ist, möglichst lückenlosen Schutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen der sofortigen Vollziehung der angefochtenen Maßnahme oder Entscheidung zu bieten.

  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 1978/13
    Dies gilt nicht nur im Hinblick darauf, dass einstweilige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts weittragende Folgen haben können (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 126, 158 ; stRspr), sondern ebenso, weil das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG wegen der besonderen Funktion des Bundesverfassungsgerichts - anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt ist, möglichst lückenlosen Schutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen der sofortigen Vollziehung der angefochtenen Maßnahme oder Entscheidung zu bieten.
  • BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87

    Modifizierte Aufrechterhaltung der einstweiligen Anordnung betreffend

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 1978/13
    Es kommt zusätzlich darauf an, in welchem Maße der Beschwerdeführer durch die tatsächlichen Auswirkungen des Eingriffs beeinträchtigt wird (vgl. BVerfGE 77, 130 ).
  • BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92

    Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 1978/13
    Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 87, 107 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Juli 2005 - 1 BvR 2872/04 -, juris, Rn. 11).
  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 1595/92

    Verfassungsbeschwerden und die Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 1978/13
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 87, 334 ; 89, 109 ; 126, 158, ; stRspr).
  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 1978/13
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 87, 334 ; 89, 109 ; 126, 158, ; stRspr).
  • BVerfG, 23.08.2010 - 2 BvQ 56/10

    Beschränkung der Einkaufsmöglichkeit eines Gefangenen auf Nutzung eines

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 1978/13
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht kommt danach nur unter wesentlich engeren Voraussetzungen in Betracht als die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch die Fachgerichte (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 2010 - 2 BvQ 56/10 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 2872/04

    Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem sorgerechtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 1978/13
    Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 87, 107 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Juli 2005 - 1 BvR 2872/04 -, juris, Rn. 11).
  • LG Frankfurt/Main, 13.11.2013 - 3 O 72/12

    Beiderseitige schwerwiegende Pflichtverletzungen der Gesellschafter einer

  • BGH, 02.07.2019 - II ZR 406/17

    GmbH: Einreichung einer veränderten Gesellschafterliste zum Handelsregister nach

    Begleitend zur Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage gegen den Einziehungsbeschluss kann der Gesellschafter bei Vorliegen der Voraussetzungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die insoweit passivlegitimierte Gesellschaft das Verbot erwirken, eine neue Gesellschafterliste, in der er nicht mehr aufgeführt ist, bei dem Registergericht einzureichen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - II ZR 21/12, ZIP 2014, 216 Rn. 36, 39; Urteil vom 20. November 2018 - II ZR 12/17, ZIP 2019, 316 Rn. 36, z.V.b. in BGHZ; Fischer, GmbHR 2018, 1257, 1260; Fluck, GmbHR 2017, 67, 70; Hoffmann/Rüppell, BB 2016, 1026, 1032; Kleindiek, GmbHR 2017, 815, 819, 822; Liebscher/Alles, ZIP 2015, 1, 7 f.; Lieder/Becker, GmbHR 2019, 505, 508 ff.; Wagner, GmbHR 2016, 463, 467; Werner, GmbHR 2019, 265, 270; Wiegand-Schneider in Born/Ghassemi-Tabar/Gehle, MünchHdBGesR VII, 5. Aufl., § 39 Rn. 173; MünchKommZPO/Drescher, 5. Aufl., § 935 Rn. 48 mwN; Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 19. Aufl., Anh. § 47 Rn. 74, 76; ablehnend KG, GmbHR 2016, 416).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2021 - 6 U 352/20
    Auch die Frage, ob zumindest bei den Auskunftsrechten der Gesellschafter nach § 51a GmbHG neben dem Verfahren gemäß § 51b GmbHG einstweiliger Rechtsschutz gewährt werden kann, ist ungeklärt, wurde aber von der überwiegenden Auffassung unter Geltung des FGG abgelehnt (vgl. hierzu nur Liebscher/Alles, ZIP 2015, 1; Werner, GmbHR 2016, 1251 und Emde aaO).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.10.2013 - 2 BvR 1978/13   

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https://dejure.org/2013,28410
BVerfG, 17.10.2013 - 2 BvR 1978/13 (https://dejure.org/2013,28410)
BVerfG, Entscheidung vom 17.10.2013 - 2 BvR 1978/13 (https://dejure.org/2013,28410)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - 2 BvR 1978/13 (https://dejure.org/2013,28410)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Durchführung des Erörterungs- und Abstimmungstermins (§ 235 InsO) im Insolvenzverfahren begründet für Gesellschafter keinen schweren Nachteil iSd § 32 BVerfGG - Geltendmachung rechtlicher Bedenken im Rahmen des fachgerichtlichen Rechtsschutzes (§§ 253 InsO; 4 InsO iVm 574 ZPO) ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 235 Abs 1 S 1 InsO, § 251 InsO vom 07.12.2011
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Durchführung des Erörterungs- und Abstimmungstermins (§ 235 InsO) im Insolvenzverfahren begründet für Gesellschafter keinen schweren Nachteil iSd § 32 BVerfGG - Geltendmachung rechtlicher Bedenken im Rahmen des ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung eines schweren Nachteils bei einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • zip-online.de

    Keine einstweilige Anordnung der Aufhebung des Termins zur Abstimmung über den Suhrkamp-Insolvenzplan

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Durchführung des Erörterungs- und Abstimmungstermins (§ 235 InsO) im Insolvenzverfahren begründet für Gesellschafter keinen schweren Nachteil iSd § 32 BVerfGG - Geltendmachung rechtlicher Bedenken im Rahmen des ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Darlegung eines schweren Nachteils bei einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsschutz des Minderheitsgesellschafters gegen ein Insolvenzplanverfahren - der Fall Suhrkamp

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 2163
  • NZI 2013, 1072
  • WM 2013, 2172
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Frankfurt/Main, 10.09.2013 - 9 O 96/13

    Unternehmenssanierung bei einer GmbH & Co. KG: Untersagung der Stimmabgabe im

    Auszug aus BVerfG, 17.10.2013 - 2 BvR 1978/13
    Die notwendige gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplans bietet den Beschwerdeführern die Möglichkeit, sowohl ihre einfachrechtlichen Einwände gegen den Insolvenzplan als auch ihre verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die gesetzliche Regelung des Insolvenzplanverfahrens einschließlich der Rechtsschutzbeschränkungen vorzutragen und die - auch im Schrifttum (vgl. nur Brinkmann, WM 2011, S. 97 ; Fischer, NZI 2013, S. 513; Fölsing, ZInsO 2013, S. 1325; Landfermann, WM 2012, S. 821 ; Madaus, ZGR 2011, S. 749 ; Karsten Schmidt, ZIP 2012, S. 2085; vgl. ferner LG Frankfurt am Main, ZIP 2013, S. 1831, Rn. 67 ff. bei juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen) - kontroverse Beurteilung der durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 7. Dezember 2011 (BGBl I S. 2582) erfolgten Änderungen der Insolvenzordnung einer fachgerichtlichen Klärung zuzuführen.
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1824/12

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Keine Untersagung der

    Auszug aus BVerfG, 17.10.2013 - 2 BvR 1978/13
    a) Der Vortrag der Beschwerdeführer zur Irreversibilität der Folgen einer Annahme des Insolvenzplans in dem Abstimmungstermin genügt nicht den auch für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung geltenden Anforderungen von § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. September 2012 - 2 BvR 1824/12 -, juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 17.10.2013 - 2 BvR 1978/13
    Dabei kann offenbleiben, ob ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts schon deshalb nicht dringend geboten ist, weil eine angemessene vorläufige Regelung in der Fachgerichtsbarkeit erreichbar erscheint (vgl. BVerfGE 37, 150 ).
  • BVerfG, 12.12.2018 - 2 BvR 2588/18

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet auf die

    Danach ist ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts in der Regel nicht dringend geboten, wenn vorläufiger Rechtsschutz auch auf anderem Wege, insbesondere durch Anrufung der ordentlichen Gerichte, erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 86, 46 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Oktober 2013 - 2 BvR 1978/13 -, juris, Rn. 7).

    a) Der Antrag gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung substantiiert dargelegt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Oktober 2013 - 2 BvR 1978/13 -, juris, Rn. 9).

    Es sind nicht nur die Interessen des Antragstellers, sondern alle in Frage kommenden Belange und widerstreitenden Interessen zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 1978/13 -, juris, Rn. 13).

    Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 87, 107 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014, a.a.O.).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 25.06.2021 - 1 GR 69/21

    Eilantrag im Organstreitverfahren bzgl einer polizeilichen

    Dazu gehört neben der Darlegung, welche organschaftliche Rechtsposition geltend gemacht werden soll (vgl. BVerfGE 152, 55, 61 - Juris Rn. 18, VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.05.2021 - O 23/21 -, Juris Rn. 32 ff.), auch die substantiierte Darlegung, dass der Antrag in der zugehörigen Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 21.02.2019 - 1 VB 14/19 -, Juris Rn. 6), sowie die Darlegung der Dringlichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 132, 287, 293 - Juris Rn. 13; BVerfG, Kammerbeschluss vom 14.09.2010 - 1 BvR 872/10 -, Juris Rn. 3; BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.10.2013 - 2 BvR 1978/13 -, Juris Rn. 9).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.12.2014 - 2 BvR 1978/13   

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https://dejure.org/2014,38016
BVerfG, 04.12.2014 - 2 BvR 1978/13 (https://dejure.org/2014,38016)
BVerfG, Entscheidung vom 04.12.2014 - 2 BvR 1978/13 (https://dejure.org/2014,38016)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - 2 BvR 1978/13 (https://dejure.org/2014,38016)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 225a InsO
    Erlass einer einstweiligen Anordnung im "Suhrkamp"-Insolvenzverfahren: Vorläufige Untersagung der Aufhebung des Insolvenzverfahrens und der Eintragung der neuen Rechtsform gemäß Insolvenzplan - Befristung bis 21.12.2014

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Untersagung der Aufhebung des Insolvenzverfahrens einer GmbH & Co. KG gegenüber dem Amtsgericht Charlottenburg

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im "Suhrkamp"-Insolvenzverfahren: Vorläufige Untersagung der Aufhebung des Insolvenzverfahrens und der Eintragung der neuen Rechtsform gemäß Insolvenzplan - Befristung bis 21.12.2014

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Einstweilige Untersagung der Aufhebung des Insolvenzverfahrens einer GmbH & Co. KG gegenüber dem Amtsgericht Charlottenburg

  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im "Suhrkamp"-Insolvenzverfahren: Vorläufige Untersagung der Aufhebung des Insolvenzverfahrens und der Eintragung der neuen Rechtsform gemäß Insolvenzplan - Befristung bis 21.12.2014

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Befristete Anordnung im "Suhrkamp-Insolvenzverfahren"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Suhrkamp-Umwandlung gestoppt - Neue Rechtsform darf nicht in Handelsregister eingetragen werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Befristete Anordnung im "Suhrkamp-Insolvenzverfahren"

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Befristete Anordnung im "Suhrkamp-Insolvenzverfahren"

  • spiegel.de (Pressemeldung, 04.12.2014)

    Verlagsstreit: Verfassungsgericht stoppt Suhrkamp-Umwandlung

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Suhrkamp-Insolvenzverfahren-Aufhebung vorläufig untersagt

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Einstweilige Untersagung der Aufhebung des Insolvenzverfahrens einer GmbH & Co. KG gegenüber dem Amtsgericht Charlottenburg

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Berlin-Charlottenburg, 15.01.2014 - 36s IN 2196/13

    Suhrkamp Verlag

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2014 - 2 BvR 1978/13
    b) den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 15. Januar 2014 - 36s IN 2196/13 -,.

    c) den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 23. August 2013 - 36s IN 2196/13 -,.

    d) das Schreiben des Amtsgerichts Charlottenburg vom 6. August 2013 - 36s IN 2196/13 -,.

    e) den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 6. August 2013 - 36s IN 2196/13 -.

    - dem Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - untersagt, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG - 36s IN 2196/13 - aufzuheben;.

  • LG Berlin, 20.10.2014 - 51 T 696/14

    Der Insolvenzplan in Sachen Suhrkamp kann durchgeführt werden

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2014 - 2 BvR 1978/13
    unmittelbar gegen a) den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 20. Oktober 2014 - 51 T 696/14 -,.
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