Rechtsprechung
| BVerfG - 2 BvR 1981/06 |
Sonstiges (3)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EStG § 10 Abs 1, EStG § 26, EStG § 26b, GG Art 3, GG Art 6, EStG § 32a Abs 5, EStG § 33a
Außergewöhnliche Belastung; Ehe; Eheähnliche Gemeinschaft; Lebenspartnerschaft; Unterhalt; Zusammenveranlagung - bundesrat
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 466/02
- BFH, 20.07.2006 - III R 8/04
- BVerfG - 2 BvR 1981/06 (anhängig)
Wird zitiert von ... (19)
- BFH, 05.03.2012 - III B 6/12
Keine Zusammenveranlagung von eingetragenen Lebenspartnern - Verfassungsmäßigkeit …
c) An der Richtigkeit der Rechtsauffassung des Senats bestehen jedoch wegen des offenen Ausgangs der beim BVerfG anhängigen Verfassungsbeschwerden 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07 ernstliche Zweifel i. S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO.Auch wenn eine Privilegierung der Ehe, die dem Gesetzgeber nach dem zitierten Beschluss des Ersten Senats des BVerfG in BVerfGE 126, 400, BGBl I 2010, 1295 weiterhin erlaubt ist, denkgesetzlich eine Nichtprivilegierung (Benachteiligung) anderer Lebensgemeinschaften zur Folge hat, ist es dennoch nicht auszuschließen, dass der Zweite Senat des BVerfG sich in den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07 den vom Ersten Senat aufgestellten Rechtssatz zu Eigen machen wird.
Möglicherweise wird das BVerfG in den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07 diese Grundsätze aufgeben.
- FG Düsseldorf, 27.10.2011 - 14 K 1890/11 Gleichgeschlechtliche Lebenspartner, die eine Lebenspartnerschaft nach dem LPartG begründet haben, sind von dem Gesetzeswortlaut mithin nicht erfasst (…ausführlich hierzu BFH-Urteile vom 20.04.2004 VIII R 88/00, BFH/NV 2004, 1103; vom 26.01.2006 III R 51/05, BStBl. II 2006, 515 (die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde ist beim BVerfG unter Az. 2 BvR 909/06 anhängig); vom 20.07.2006 III R 8/04, BStBl. II 2006, 883 (die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde ist beim BVerfG unter Az. 2 BvR 1981/06 anhängig)).
Diese Regelungslücke ist aber nicht planwidrig, weil der Gesetzgeber bewusst von einer einkommensteuerlichen Gleichstellung von Ehegatten und Lebenspartnern abgesehen hat (vgl. BFH-Urteile vom 26.01.2006 III R 51/05, BStBl. II 2006, 515; vom 20.07.2006 III R 8/04, BStBl. II 2006, 883 und vom 19.10.2006 III R 29/06, BFH/NV 2007, 663 (die dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerden sind beim BVerfG unter Az. 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07 anhängig)).
Teilweise wurde eine solche Ungleichbehandlung für nicht verfassungswidrig erachtet, weil sie durch Art. 6 Abs. 1 GG gerechtfertigt sei (so FG Hamburg Urteil vom 08.12.2004 II 510/03, EFG 2005, 705 (Revision ist anhängig, BFH III R 11/05); BFH Urteile vom 26.01.2006 III R 51/05, BStBl. II 2006, 515; vom 20.07.2006 III R 8/04, BStBl. II 2006, 883 (die dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerden sind beim BVerfG unter Az. 2 BvR 909/06, Az. 2 BvR 1981/06 anhängig)).
- FG Köln, 07.12.2011 - 4 V 2831/11
Vorläufige Gewährung des Faktorverfahrens für Ehegatten und der Steuerklassse IV …
Mit gleich lautenden Schreiben vom 25.08.2011 teilte der Antragsgegner mit, dass die Einspruchsverfahren im Hinblick auf die beim BVerfG (Bundesverfassungsgericht) anhängigen Verfassungsbeschwerden zu den Aktenzeichen 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07 ruhen.Gegen sämtliche genannten Entscheidungen des BFH sind Verfassungsbeschwerden anhängig (2 BvR 288/07, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 909/06).
- FG Baden-Württemberg, 12.09.2011 - 3 V 2820/11
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Versagung der …
Beim BFH sind zu dieser Rechtsfrage die Revisionsverfahren III R 36/10, III R 103/07, III R 83/06, III R 14/05, III R 13/05, III R 12/05 und III R 11/05 anhängig, beim BVerfG die Verfassungsbeschwerden 2 BvR 288/07, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 909/06.bb) Soweit das FA gleichwohl mutmaßt, das BVerfG werde bei Erfolg der Verfassungsbeschwerden 2 BvR 288/07, 2 BvR 1981/06 oder 2 BvR 909/06 eine Weitergeltungsanordnung erlassen und im AdV-Verfahren dürfe kein weitergehender Rechtsschutz gewährt werden, ist das FA zusätzlich darauf zu verweisen, dass das BVerfG im BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2010, 1985 (BVerfG-Beschluss vom 21.7.2010 1 BvR 611/07) dies gerade nicht getan, sondern wegen der vergleichsweise geringen Zahl eingetragener Lebenspartnerschaften eine rückwirkende Beseitigung der Diskriminierung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ab 2001 verlangt hat.
- FG Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 4 V 1910/11
Lohnsteuerabzug nach den Lohnsteuerklassen III und V für Lebenspartner - …
Beim Zweiten Senat des BVerfG seien zwar noch drei Verfassungsbeschwerden von Lebenspartnern zur ESt anhängig (Az. 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07).Stattdessen brächten die Finanzgerichte die vielen anhängigen Klageverfahren mit der Begründung zum Ruhen, dass beim BVerfG bereits drei einschlägige Verfassungsbeschwerden von Betroffenen anhängig seien (2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07).
- BFH, 08.06.2011 - III B 210/10
Vorläufiger Rechtsschutz bei Ablehnung der Änderung der Steuerklasse auf der …
Eine Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO bis zur Entscheidung des BVerfG in den bei ihm anhängigen Verfahren betreffend die Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Steuerpflichtigen vom Splittingtarif (2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07) kommt nicht in Betracht. - BFH, 24.04.2012 - III B 180/11
Änderung der Lohnsteuerklasse eingetragener Lebenspartner - Vorläufiger …
Ob ein Anordnungsanspruch besteht, ist daher im Streitfall ebenso unerheblich wie die Wahrscheinlichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in den die Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Steuerpflichtigen vom Splittingtarif betreffenden Verfahren 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07 zu Gunsten der Beschwerdeführer entscheiden wird.Eine Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO bis zur Entscheidung des BVerfG in den bei ihm anhängigen Verfahren 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07 kommt nicht in Betracht.
- FG Nürnberg, 16.08.2011 - 3 V 868/11
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von eingetragenen …
Die Einspruchsverfahren bezüglich der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2002 bis 2007 ruhen derzeit im Hinblick auf die dem Bundesverfassungsgericht vorliegenden Verfahren 2 BvR 909/06 und 2 BvR 1981/06.Dem Bundesverfassungsgericht lägen aber bereits mehrere Verfahren vor, in denen die Zusammenveranlagung bzw. die Anwendung des Splittingtarifs für eingetragene Lebenspartner Streitgegenstand sei (2 BvR 909/06; 2 BvR 288/07; 2 BvR 1981/06).
- FG Düsseldorf, 27.10.2011 - 14 K 2269/11 Gleichgeschlechtliche Lebenspartner, die eine Lebenspartnerschaft nach dem LPartG begründet haben, sind von dem Gesetzeswortlaut mithin nicht erfasst (…ausführlich hierzu BFH-Urteile vom 20.04.2004 VIII R 88/00, BFH/NV 2004, 1103; vom 26.01.2006 III R 51/05, BStBl. II 2006, 515 (die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde ist beim BVerfG unter Az. 2 BvR 909/06 anhängig); vom 20.07.2006 III R 8/04, BStBl. II 2006, 883 (die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde ist beim BVerfG unter Az. 2 BvR 1981/06 anhängig)).
Diese Regelungslücke ist aber nicht planwidrig, weil der Gesetzgeber bewusst von einer einkommensteuerlichen Gleichstellung von Ehegatten und Lebenspartnern abgesehen hat (vgl. BFH-Urteile vom 26.01.2006 III R 51/05, BStBl. II 2006, 515; vom 20.07.2006 III R 8/04, BStBl. II 2006, 883 und vom 19.10.2006 III R 29/06, BFH/NV 2007, 663 (die dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerden sind beim BVerfG unter Az. 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07 anhängig).
- FG München, 02.10.2012 - 8 V 3233/11
Steuerklassenwahl für eingetragene Lebenspartner
Wegen des offenen Ausgangs der beim BVerfG anhängigen Verfassungsbeschwerden 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07 hat der BFH allerdings im Verfahren III B 6/12 die von der Vorinstanz wegen ernstlicher Zweifel an dem Ausschluss eingetragener Lebenspartner vom sog. Splittingverfahren (§ 26 EStG) verfügte AdV eines Einkommensteuerbescheides bestätigt (…Beschluss vom 5. März 2012, BFH/NV 2012, 1144). - BFH, 23.04.2012 - III B 187/11
Keine Aufhebung der Vollziehung bei abgelehnter Zusammenveranlagung von Partnern …
- FG Bremen, 13.02.2012 - 1 V 113/11
Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Lohnsteuerklassenkombination III/V …
- FG Baden-Württemberg, 02.12.2011 - 3 V 3699/11
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Versagung der …
- FG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 K 380/09
Versagung der Zusammenveranlagung für eingetragene Lebenspartner nicht …
- FG Münster, 16.01.2012 - 6 V 4218/11
Im Zweifel für den Steuerzahler - jedenfalls vorläufig!
- BFH, 23.04.2012 - III B 183/11
Statthaftigkeit eines Antrags auf Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung - Zum …
- BFH, 20.02.2012 - III B 207/11
Beschwerde gegen Verfahrensaussetzung
- FG Sachsen-Anhalt, 16.04.2012 - 3 V 4/12
- FG Hamburg, 29.02.2012 - 5 V 5/12
Finanzgerichtsordnung: Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher …
Sie betreiben juristische Internetseiten?