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   BVerfG, 05.08.2020 - 2 BvR 1985/19, 2 BvR 1986/19   

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https://dejure.org/2020,23019
BVerfG, 05.08.2020 - 2 BvR 1985/19, 2 BvR 1986/19 (https://dejure.org/2020,23019)
BVerfG, Entscheidung vom 05.08.2020 - 2 BvR 1985/19, 2 BvR 1986/19 (https://dejure.org/2020,23019)
BVerfG, Entscheidung vom 05. August 2020 - 2 BvR 1985/19, 2 BvR 1986/19 (https://dejure.org/2020,23019)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 14 Abs. 1 GG; § 242 Abs. 1 StGB; § 903 BGB; § 959 BGB
    Strafbarkeit des Containerns als Diebstahl (Entwenden von Lebensmitteln aus Abfallbehältern; verfassungsrechtlich unbedenkliche fachgerichtliche Feststellung fehlender Aufgabe des Eigentums; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; keine Einschränkung der Strafbarkeit durch ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bei einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen "Containern"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 903 S 1 BGB, § 242 Abs 1 StGB
    Nichtannahmebeschluss: Strafbarkeit des "Containerns" als Diebstahl (§ 242 Abs 1 StGB) verfassungsrechtlich unbedenklich - Einschränkung der Strafbarkeit insb nicht aufgrund des Verhältnismäßigkeits- oder des Ultima-Ratio-Grundsatzes geboten

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Strafbarkeit des "Containerns" als Diebstahl (§ 242 Abs 1 StGB) verfassungsrechtlich unbedenklich - Einschränkung der Strafbarkeit insb nicht aufgrund des Verhältnismäßigkeits- oder des Ultima-Ratio-Grundsatzes geboten

  • doev.de PDF

    Strafbarkeit des sog. Containerns

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Gefährdung der grundrechtlich geschützten Belange Dritter durch die Wegnahme fremden Eigentums i.R.d. sog. Containerns durch Entwendung von diversen Lebensmitteln aus einem verschlossenen Abfallcontainer eines Supermarkts; Schutz des zivilrechtlichen Eigentums auch in ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Strafbarkeit des "Containerns" als Diebstahl (§ 242 Abs 1 StGB) verfassungsrechtlich unbedenklich - Einschränkung der Strafbarkeit insb nicht aufgrund des Verhältnismäßigkeits- oder des Ultima-Ratio-Grundsatzes geboten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bei einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen Containern

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Containern ist Diebstahl

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Containern als strafwürdiger Diebstahl?

  • lto.de (Pressebericht, 18.08.2020)

    Strafe wegen Containerns: Auch Müll ist geschützt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bei einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Warum das Containern strafbar ist

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Containern bleibt eine Straftat

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit des Containerns: Abfall kann gestohlen werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Containern bleibt nach abgewiesener Verfassungsbeschwerde strafbar

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Containern bleibt weiter verboten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Containern - Diebstahl von Lebensmitteln aus einem verschlossenen Abfallcontainer eines Supermarktes kann bestraft werden - Erfolglose Verfassungsbeschwerde bei einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen „Containern“

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strabarkeit des "Containerns" bzw. "Waste Diven" - "Fremdheit" von entsorgten Lebensmitteln

Sonstiges (2)

  • freiheitsrechte.org PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Verfassungsbeschwerdeschrift

  • freiheitsrechte.org (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Containern ist keine Straftat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2953
  • NStZ 2021, 483
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2020 - 2 BvR 1985/19
    aa) Art. 2 Abs. 1 GG schützt jede Form menschlichen Handelns ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht der Betätigung für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt (vgl. BVerfGE 80, 137 ; 90, 145 ).

    Darunter sind alle Rechtsnormen zu verstehen, die formell und materiell mit der Verfassung in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 90, 145 ; stRspr).

    Beschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit aufgrund solcher Rechtsvorschriften verletzen Art. 2 Abs. 1 GG nicht (vgl. BVerfGE 34, 369 ; 55, 144 ; 90, 145 ).

    bb) In materieller Hinsicht bietet - vorbehaltlich besonderer verfassungsrechtlicher Gewährleistungen - der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit den allgemeinen verfassungsrechtlichen Maßstab, an dem Einschränkungen der Handlungsfreiheit zu messen sind (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 80, 137 ; 90, 145 ).

    Diesem Grundsatz kommt gesteigerte Bedeutung für die Prüfung einer Strafvorschrift zu, die als schärfste dem Staat zur Verfügung stehende Sanktion ein sozialethisches Unwerturteil über ein bestimmtes Handeln des Bürgers ausspricht (vgl. BVerfGE 25, 269 ; 88, 203 ; 90, 145 ).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet, dass eine Strafnorm dem Schutz anderer oder der Allgemeinheit dient (vgl. BVerfGE 120, 224 ; vgl. auch BVerfGE 27, 18 ; 39, 1 ; 88, 203 ; 90, 145 ).

    Wegen des in der Androhung, Verhängung und Vollziehung von Strafe zum Ausdruck kommenden sozialethischen Unwerturteils - dem Vorwurf, der Täter habe "elementare Werte des Gemeinschaftslebens' verletzt - kommt dem Übermaßverbot als Maßstab für die Überprüfung einer Strafnorm besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 90, 145 ; 92, 277 ; 96, 10 ; 120, 224 ).

    Das Bundesverfassungsgericht kann diese Entscheidung nicht darauf prüfen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat; es hat lediglich darüber zu wachen, dass die Strafvorschrift materiell in Einklang mit den Bestimmungen der Verfassung steht und den ungeschriebenen Verfassungsgrundsätzen sowie Grundentscheidungen des Grundgesetzes entspricht (vgl. BVerfGE 27, 18 ; 80, 244 ; 90, 145 ; 96, 10 ; 123, 267 ).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht in Fällen des Besitzes nur geringer Mengen von Cannabis zum gelegentlichen Eigenkonsum ein Absehen von der Verfolgung für verfassungsrechtlich geboten hielt (vgl. BVerfGE 90, 145), liegt dem eine abweichende Fallgestaltung zugrunde, die sich nicht auf das vorliegende Verfahren übertragen lässt.

    Das Bundesverfassungsgericht hob in der entsprechenden Entscheidung hervor, dass die Strafbarkeit des unerlaubten Erwerbs und Besitzes von Cannabisprodukten zum Eigenverbrauch allgemein auch im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Übermaßverbot gerechtfertigt sei (vgl. BVerfGE 90, 145 ).

    Lediglich in Fällen fehlender Fremdgefährdung und eines nur geringen individuellen Beitrags zur Verwirklichung der vom Umgang mit Cannabisverboten ausgehenden Gefahren sei eine Verfahrenseinstellung naheliegend (vgl. BVerfGE 90, 145 ).

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2020 - 2 BvR 1985/19
    aa) Art. 2 Abs. 1 GG schützt jede Form menschlichen Handelns ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht der Betätigung für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt (vgl. BVerfGE 80, 137 ; 90, 145 ).

    Absolut geschützt und damit der Einwirkung der öffentlichen Gewalt entzogen ist allerdings nur ein Kernbereich privater Lebensgestaltung (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 54, 143 ; 80, 137 ).

    bb) In materieller Hinsicht bietet - vorbehaltlich besonderer verfassungsrechtlicher Gewährleistungen - der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit den allgemeinen verfassungsrechtlichen Maßstab, an dem Einschränkungen der Handlungsfreiheit zu messen sind (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 80, 137 ; 90, 145 ).

  • BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07

    Geschwisterbeischlaf

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2020 - 2 BvR 1985/19
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet, dass eine Strafnorm dem Schutz anderer oder der Allgemeinheit dient (vgl. BVerfGE 120, 224 ; vgl. auch BVerfGE 27, 18 ; 39, 1 ; 88, 203 ; 90, 145 ).

    Wegen des in der Androhung, Verhängung und Vollziehung von Strafe zum Ausdruck kommenden sozialethischen Unwerturteils - dem Vorwurf, der Täter habe "elementare Werte des Gemeinschaftslebens' verletzt - kommt dem Übermaßverbot als Maßstab für die Überprüfung einer Strafnorm besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 90, 145 ; 92, 277 ; 96, 10 ; 120, 224 ).

  • BVerfG, 14.06.2023 - 2 BvL 3/20

    Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot

    Es kann sie nicht darauf prüfen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat; es hat lediglich darüber zu wachen, dass die Strafvorschrift materiell in Einklang mit den Bestimmungen der Verfassung steht und den ungeschriebenen Verfassungsgrundsätzen sowie Grundentscheidungen des Grundgesetzes entspricht (vgl. BVerfGE 27, 18 ; 80, 244 ; 90, 145 ; 96, 10 ; 120, 224 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2020 - 2 BvR 1985/19 -, Rn. 37).
  • AG Buchen, 01.02.2023 - 1 Ls 1 Js 6298/21

    Vorlagebeschluss wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot durch Mindeststrafe von

    Die Strafvorschrift des § 184b Abs. 3 StGB ist im strafbewehrten Verbot am Maßstab des Art. 2 Abs. 1 GG sowie in der angedrohten Freiheitsentziehung an Art. 2 Abs. 2 GG zu messen (Verfassungskonforme strafgerichtliche Verurteilung wegen "Containerns" - BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 5.8.2020 - 2 BvR 1985/19, 2 BvR 1986/19).
  • BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22

    "Tax Law Clinic" verstößt gegen § 5 StBerG

    (1) Die allgemeine Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG steht insbesondere unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung, worunter alle Rechtsnormen zu verstehen sind, die formell und materiell mit der Verfassung in Einklang stehen (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, NJW 2020, 2953 Rn. 34 mwN).
  • LSG Sachsen, 29.10.2020 - L 7 AS 1170/19
    Dem steht seine - nach eigenen Angaben notgedrungene (vgl. z.B. Schreiben v. 25.03.2019) - Art und Weise der Lebensführung, u.a. Nahrungsmittel aus Abfallbehältern zu beziehen (zur Strafbarkeit des sog. Containerns vgl. z.B. BVerfG v. 05.08.2020 - 2 BvR 1985/19, 2 BvR 1986/19) und Gebrauchsgüter langjährig zu nutzen (vgl. hierzu zuletzt die Feststellungen und Würdigungen des SG im Verfahren S 29 AS 1750/19, Niederschrift zum Termin zur mündlichen Verhandlung v. 17.09.2019, S. 2 f. und Urteil, S. 17), nicht entgegen, da sie teils (Lebensmittelbezug aus Abfallbehältern) weder dem herkömmlichen Verständnis eines würdevollen Lebens (vgl. nur § 1 Abs. 1 SGB II) entspricht noch insgesamt betrachtet als den Lebensunterhalt deckende Art der Existenzsicherung (vgl. nur § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB II: eigene Mittel und Kräfte) anzusehen ist, die einem Leistungsanspruch dem Grunde oder der Höhe nach entgegensteht.
  • OLG Zweibrücken, 11.07.2022 - 1 OLG 2 Ss 7/22

    Wegnahmerecht bei leicht verderblichem Transportgut von verunfalltem LkW

    Nach der - zum sog. "Containern" ergangenen - Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2020, 2953 Rn. 40, mit Anm. Hoven; vgl. zum "Containern" außerdem: Jäger, JA 2020, 393; Pschorr, jurisPR-StrafR 13/2020 Anm. 3,Fanzutti/Huff, JA 2022, 383) schützt die Norm gerade auch die faktische Ausübungsmöglichkeit des Eigentumsrechts und die nach § 903 BGB bestehende Möglichkeit, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten vom Umgang mit der Sache auszuschließen.
  • VG Köln, 05.12.2022 - 18 L 1497/22
    vgl. zum sogenannten Containern: BVerfG, Beschluss vom 5. August 2020 - 2 BvR 1985/19 - juris Rn. 38 ff.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. August 2020 - 2 BvR 1985/19 - juris Rn. 40.

  • FG Düsseldorf, 29.09.2023 - 4 V 1068/23

    Steuerentstehung durch Inbesitzhalten von Tabakwaren: Erwerb von Substituten für

    Eine Aufgabe der tatsächlichen Sachherrschaft ist damit gerade nicht erfolgt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 5. August 2020 - 2 BvR 1985/19, 2 BvR 1986/19, NJW 2020, 2953).
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