Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 18.07.2001

Rechtsprechung
   BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvB 1/01, 2 BvB 2/01, 2 BvB 3/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3567
BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvB 1/01, 2 BvB 2/01, 2 BvB 3/01 (https://dejure.org/2001,3567)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.2001 - 2 BvB 1/01, 2 BvB 2/01, 2 BvB 3/01 (https://dejure.org/2001,3567)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juli 2001 - 2 BvB 1/01, 2 BvB 2/01, 2 BvB 3/01 (https://dejure.org/2001,3567)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3567) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erlass einer eA, die bei der Durchsuchung in der Kanzlei und in der Wohnung des Bevollmächtigten der NPD im Parteiverbotsverfahren sichergestellten Daten und Unterlagen sowie die beschlagnahmte EDV-Anlage unverzüglich zurückzugeben - Gewährleistung rechtsstaatlicher ...

  • Bundesverfassungsgericht

    Verbindung von Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Sicherung von Beweismitteln im NPD-Verbotsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Rückgabe der bei Rechtsanwalt Mahler sichergestellten Unterlagen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Rückgabe der bei Rechtsanwalt Mahler sichergestellten Unterlagen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstreckung der Wirkung einer einstweiligen Anordnung auf Dritte; Rechtmäßigkeit der Sicherstellung von Verteidigungsunterlagen; Recht auf eine faires Verfahren; Gewährleistung rechtsstaatlicher Grundsätze im Parteiverbotsverfahren

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Rückgabe der bei Rechtsanwalt Mahler sichergestellten Unterlagen

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Staatsanwaltschaft muss beschlagnahmte NPD-Unterlagen zurückgeben // faires Parteienverbotsverfahren gefährdet

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 12.06.2001)

    Mahlers Räume durchsucht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 104, 42
  • NJW 2001, 2957
  • DVBl 2001, 1350
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 17.12.1960 - 2 BvQ 4/60

    Einstweilige Anordnung gegen die Ausstrahlung von Fernsehsendungen durch eine

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvB 1/01
    Die Wirkung der einstweiligen Anordnung kann sich auf Dritte erstrecken (vgl. BVerfGE 12, 36 [44 f.]).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    417 aa) Dieser Anspruch umfasst insbesondere das Recht einer Prozesspartei, zur Wahrung ihrer Rechte im Rahmen einer von ihr ausgewählten Strategie Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 63, 380 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 107, 339 Senatsmehrheit), und ist auch im Parteiverbotsverfahren zu beachten (vgl. BVerfGE 104, 42 ; 107, 339 ).
  • BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01

    NPD-Verbotsverfahren

    Mit Beschluss vom 3. Juli 2001 hat der Senat die vorläufige Anordnung vom 15. Juni 2001 ergänzt und im Einzelnen begründet (BVerfGE 104, 42).

    An diesem allgemeinen Prozessgrundrecht, das auch im Parteiverbotsverfahren Geltung beansprucht (vgl. BVerfGE 104, 42 ), sind alle diejenigen Beschränkungen zu messen, die von den speziellen Gewährleistungen und Verfahrensgarantien nicht erfasst werden (vgl. BVerfGE 57, 250 ).

  • VG Mainz, 06.04.2017 - 4 K 438/16

    Pflichtmitgliedschaft in rheinland-pfälzischer Landespflegekammer gerichtlich

    Die in diesem Zusammenhang kritisch gesehene Ausweitung der Pflichtmitgliedschaft auf die Pflegehelferberufe hat der Gesetzgeber bewusst gerade nicht vorgenommen (vgl. LT-Drs. 16/3626, S. 65; BVerfG, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 2 BvR 1/01 -, BVerfGE 106, 62).
  • BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvB 1/01

    Ablehnung der Auslagenerstattung im Parteiverbotsverfahren - einstweilige

    Auf Antrag der Antragsgegnerin gab der Senat mit Beschlüssen vom 15. Juni und 3. Juli 2001 der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin zunächst auf, sämtliche im Zusammenhang mit einer im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Rechtsanwalt Horst Mahler, einen der beiden Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin, erfolgten Durchsuchung in dessen Wohnung und Kanzlei sowie in der Parteizentrale der Antragsgegnerin am 11. Juni 2001 sichergestellten, überspielten oder kopierten elektronischen Daten, Datenträger und Unterlagen unverzüglich zu versiegeln, beim Amtsgericht Tiergarten in Berlin zu hinterlegen und den Vollzug dem Bundesverfassungsgericht anzuzeigen (BVerfGE 104, 38; 104, 39; 104, 41), sodann, die bei der Durchsuchung beschlagnahmte EDV-Anlage und die anderen vorgenannten Daten und Gegenstände Rechtsanwalt Mahler unverzüglich nach Durchführung bestimmter Maßnahmen der Datensicherung zurückzugeben (BVerfGE 104, 42).

    Denn die einstweilige Anordnung hindere lediglich die derzeitige Nutzung der sichergestellten Gegenstände im Strafverfahren gegen den Bevollmächtigten (BVerfGE 104, 42 ).

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2004 - 11 LC 290/03

    Voraussetzungen für das Bestehen von Wiederholungsgefahr in

    Da sich die Klägerin gegen Maßnahmen der Bezirksregierung, also einer Verwaltungsbehörde, wendet bzw. Feststellungen der Pflichten einer Verwaltungsbehörde begehrt und nicht mit einem obersten Verfassungs-, Staats- oder Landesorgan um ihre Statusrechte streitet, liegt ein verwaltungsrechtliches und kein verfassungsrechtliches Rechtsverhältnis vor (vgl. hierzu allg. BVerfG, Urt. v. 30.7. 2003 - 2 BvR 508/01 - u. 2 BvR 1/01 -, DVBl. 2003, 1316 ; Braun/Jantsch/Klante, Abgeordnetengesetz des Bundes, 2001.
  • VGH Bayern, 29.01.2014 - 10 CS 13.1996

    Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung; Antrag auf Anordnung der

    Sie dürfen dies nur nicht unter der durch § 1 Satz 1 AltPflG geschützten Berufsbezeichnung tun (vgl. BVerfG, U.v. 24.10.2002 - 2 BvR 1/01 - juris Rn. 255).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3221
BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01 (https://dejure.org/2001,3221)
BVerfG, Entscheidung vom 18.07.2001 - 2 BvR 2/01 (https://dejure.org/2001,3221)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 2/01 (https://dejure.org/2001,3221)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3221) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels ausreichender Darlegung einer Grundrechtsverletzung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Nichtaufnahme der Möglichkeit einer Landesverfassungsbeschwerde in Verf BW - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • Wolters Kluwer

    Unvereinbarkeit mit Landesrecht - Landesverfassungsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde - Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde - Erlass einer einstweiligen Anordnung - Missbrauchsgebühr

  • Judicialis

    GG Art. 28 Abs. 1; ; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a

  • rechtsportal.de

    LvBW Art. 2; StGHGStGHG BW §§ 8, 9

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 73
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01
    b) Die vom Beschwerdeführer als verletzt bezeichneten Art. 28 Abs. 1 GG und Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG sind keine mit der Verfassungsbeschwerde rügefähigen Grundrechte, sondern objektives Recht (vgl. BVerfGE 3, 58 ; 99, 1 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 1998 - 2 BvR 69/98 - ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. August 1999 - 2 BvR 1442/99 - ).

    Auch Art. 19 Abs. 4 GG verlangt nicht, dass die Möglichkeit subjektiven verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes geschaffen wird (vgl. BVerfGE 1, 332 ; 99, 1 ).

  • BVerfG, 13.08.1999 - 2 BvR 1442/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Kommunalwahl in

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01
    b) Die vom Beschwerdeführer als verletzt bezeichneten Art. 28 Abs. 1 GG und Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG sind keine mit der Verfassungsbeschwerde rügefähigen Grundrechte, sondern objektives Recht (vgl. BVerfGE 3, 58 ; 99, 1 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 1998 - 2 BvR 69/98 - ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. August 1999 - 2 BvR 1442/99 - ).
  • BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Halterkostenbescheid

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01
    Ein Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (stRspr, vgl. z.B. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.12.1998 - 2 BvR 69/98

    Verletzung von Wahlrechtsgrundsätzen auf kommunaler Ebene nicht mit der

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01
    b) Die vom Beschwerdeführer als verletzt bezeichneten Art. 28 Abs. 1 GG und Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG sind keine mit der Verfassungsbeschwerde rügefähigen Grundrechte, sondern objektives Recht (vgl. BVerfGE 3, 58 ; 99, 1 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 1998 - 2 BvR 69/98 - ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. August 1999 - 2 BvR 1442/99 - ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01
    Ihr kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Verurteilung wegen Wahlfälschung

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01
    Aus Art. 33 Abs. 1 GG folgt dagegen nicht, dass die staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten in allen Ländern gleich geregelt sein müssten (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 1992 - 2 BvR 1269/91 - ; Maunz in: Maunz-Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 33, Rn. 8; Lübbe-Wolff in: Dreier [Hrsg.], Grundgesetz Kommentar, Art. 33, Rn. 26).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01
    Sie ist unzulässig, weil der Beschwerdeführer sie nicht innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ausreichend begründet hat (§§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG); der Beschwerdeführer hat die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht hinreichend deutlich gemacht (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 80, 137 ; 89, 155 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01
    Ihr kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01
    Sie ist unzulässig, weil der Beschwerdeführer sie nicht innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ausreichend begründet hat (§§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG); der Beschwerdeführer hat die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht hinreichend deutlich gemacht (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 80, 137 ; 89, 155 ).
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01
    Sie ist unzulässig, weil der Beschwerdeführer sie nicht innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ausreichend begründet hat (§§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG); der Beschwerdeführer hat die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht hinreichend deutlich gemacht (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 80, 137 ; 89, 155 ).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

  • BVerfG, 13.06.1952 - 1 BvR 137/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung eines sowjetzonalen

  • BVerfG, 07.09.2000 - 2 BvR 771/00
  • BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einem Antrag auf Erteilung

    dd) Die beanstandete Verletzung von Art. 33 GG in Verbindung mit Art. 136 und 139 WRV hat der Beschwerdeführer ebenfalls nicht substantiiert unter Auseinandersetzung mit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und dem grundsätzlichen Verhältnis der Gleichheitsrechte zur föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland begründet (vgl. etwa BVerfGE 13, 54 ; 51, 43 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 1992 - 2 BvR 1269/91 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 2/01 -, juris, Rn. 5).
  • VGH Bayern, 15.12.2014 - 22 BV 13.2531

    Kein Selbstbedienungsbetrieb im Sonnenstudio ohne anwesendes Fachpersonal

    Was den Inhalt und das Ausmaß der auf die Einleitungsworte des § 5 Abs. 2 NiSG gestützten untergesetzlichen Vorschriften anbetrifft, so ist zunächst zu berücksichtigen, dass der Grad an Bestimmtheit, dem eine Ermächtigungsnorm zu genügen hat, davon abhängt, ob die auf ihrer Grundlage erlassenen Regelungen erheblich in die Rechtsstellung des Betroffenen eingreifen, oder ob sie die Grundrechtsausübung weniger tangieren (BVerfG, B.v. 20.10.1981 - 1 BvR 640/80 - BVerfGE 58, 257/278; B.v. 18.7.2005 - 2 BvR 2/01 - BVerfGE 113, 167/269).
  • BVerfG, 25.05.2010 - 1 BvR 690/10

    Bundesverfassungsgericht verhängt Missbrauchsgebühr: "Wiederholung" zuvor

    Die geltend gemachten Rügen waren im Wesentlichen bereits Gegenstand früherer Verfassungsbeschwerden, die nicht zur Entscheidung angenommen wurden (vgl. zu dieser Konstellation BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 2/01 -, NVwZ 2002, S. 73 ).
  • BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 2333/11

    Verfassungsbeschwerde gegen die Volksabstimmung zur Kündigung der Stuttgart

    Soweit sich die Beschwerdeführer gegen die Anordnung und Durchführung der für den 27. November 2011 geplanten Volksabstimmung wenden und deren Unvereinbarkeit mit den einschlägigen Bestimmungen der Landesverfassung Baden-Württemberg, insbesondere mit Art. 60 LVerf BW, rügen, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil mit der Verfassungsbeschwerde nur die Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten des Grundgesetzes (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG), nicht aber eine Unvereinbarkeit mit Landesrecht geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 6, 376 ; 60, 175 ; 64, 301 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 2/01 -, NVwZ 2002, S. 73).
  • OVG Hamburg, 27.10.2005 - 3 Bs 61/05

    Studiengebühr Hamburg: Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wohnsitzdifferenzierung

    Art. 33 Abs. 1 GG schließt als spezielles Gleichheitsrecht die Landeszugehörigkeit als Differenzierungskriterium in Bezug auf den Bestand und die Reichweite staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten in den Ländern aus, was aber nicht bedeutet, dass die staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten in allen Ländern gleich geregelt sein müssten (BVerfG, Beschluss v. 18.7.2001, NVwZ 2002 S. 73; Beschluss v. 30.3.1992, NVwZ 1993 S. 55).
  • StGH Baden-Württemberg, 12.08.2002 - GR 4/01

    Enge Fristen und Quorum für Wahlprüfungsbeschwerden sind mit der Landesverfassung

    Daher ist verfassungsrechtlich unbedenklich, dass in Baden-Württemberg eine Verfassungsbeschwerde zum Staatsgerichtshof nicht besteht (vgl. BVerfG , Beschluss vom 18.07.2001 - 2 BvR 2/01 -, NVwZ 2002, 73) und dass eine Verfassungsbeschwerde wegen der Beachtung der Wahlrechtsgrundrechte durch ein Landtagswahlgesetz zum Bundesverfassungsgericht nicht (mehr) erhoben werden kann (BVerfG, Beschluss vom 20.07.1998, a.a.O. ), zumal eine solche Verfassungsbeschwerde auch längst verfristet gewesen wäre ( § 93 Abs. 3 BVerfGG ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht