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   BVerfG, 19.07.1990 - 2 BvR 2005/89   

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BVerfG, 19.07.1990 - 2 BvR 2005/89 (https://dejure.org/1990,2805)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.1990 - 2 BvR 2005/89 (https://dejure.org/1990,2805)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 1990 - 2 BvR 2005/89 (https://dejure.org/1990,2805)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VN-Flüchtlingsbehörde (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Offensichtlichkeitsprüfung im Asylverfahren - Anfechtung einer Abschiebungsandrohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1990 - 2 BvR 2005/89
    Da eine solche Abweisung gemäß § 32 Abs. 6 und 8 AsylVfG die Unanfechtbarkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils zur Folge hat, Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG aber geeignete Vorkehrungen gegen die Gefahr unanfechtbarer erstinstanzlicher Fehlurteile fordert (vgl. BVerfGE 65, 76 [95]), hat das Bundesverfassungsgericht den Begriff der Offensichtlichkeit einer Asylklage in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin ausgelegt, daß im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [293]).

    Für die erforderliche besondere Begründung dafür, weswegen die Klage als offensichtlich unbegründet abgewiesen wird, genügt nicht schon ein bloß formelhafter Hinweis auf dieses Ergebnis im Tenor oder in den Entscheidungsgründen (BVerfGE 65, 76 [96]; 71, 276 [293]).

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht es als einen möglichen Fall offensichtlicher Unbegründetheit einer Asylklage im Sinne des § 32 Abs. 6 Satz 1 AsylVfG anerkannt, wenn sich die behauptete Verfolgungsgefahr allein aus nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln ergibt (BVerfGE 65, 76 [97]).

    In Anbetracht des mit dem Merkmal der Offensichtlichkeit zusammenhängenden Gebotes größtmöglicher Richtigkeitsgewähr (vgl. BVerfGE 65, 76 [96]) durfte das Verwaltungsgericht die vom Beschwerdeführer beantragte Einholung gutachterlicher Stellungnahmen zur Frage der Echtheit der vorgelegten Urkunden nicht unter Inanspruchnahme gerichtlichen Ermessens mit der Begründung ablehnen, eine sachverständige Begutachtung sei nicht mehr nötig.

  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1990 - 2 BvR 2005/89
    Da eine solche Abweisung gemäß § 32 Abs. 6 und 8 AsylVfG die Unanfechtbarkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils zur Folge hat, Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG aber geeignete Vorkehrungen gegen die Gefahr unanfechtbarer erstinstanzlicher Fehlurteile fordert (vgl. BVerfGE 65, 76 [95]), hat das Bundesverfassungsgericht den Begriff der Offensichtlichkeit einer Asylklage in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin ausgelegt, daß im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [293]).

    Für die erforderliche besondere Begründung dafür, weswegen die Klage als offensichtlich unbegründet abgewiesen wird, genügt nicht schon ein bloß formelhafter Hinweis auf dieses Ergebnis im Tenor oder in den Entscheidungsgründen (BVerfGE 65, 76 [96]; 71, 276 [293]).

  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1990 - 2 BvR 2005/89
    Hat eine solche Klage Erfolg, weil das Verwaltungsgericht den Folgeantrag als beachtlich ansieht, so hat dies zur Konsequenz, daß eine sachliche Prüfung des Asylantrags durch das hierfür zuständige Bundesamt erfolgen muß; wird dagegen die Klage abgewiesen, so kommt dies in der Sache einer Asylablehnung gleich (vgl. BVerfGE 56, 216 [241] für die seinerzeit zu beurteilende ausländerbehördliche Mißbrauchsprüfung).
  • BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 1819/07

    Zu den Anforderungen an die Zurückweisung einer Klage in einem Asylverfahren als

    Dabei darf das Gericht sich nicht mit dem Hinweis begnügen, dass die von ihm gewonnenen Erkenntnisse "eindeutig" oder "evident" seien; denn mit der Verwendung von Ausdrücken, die nichts anderes bedeuten als "offensichtlich", wird die vom Gesetz geforderte Offensichtlichkeit nicht begründet, sondern nur behauptet (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 1990 - 2 BvR 2005/89 -, InfAuslR 1991, S. 89 ).
  • BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 1262/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG durch unzureichende

    Dabei darf das Gericht sich nicht mit dem Hinweis begnügen, dass die von ihm gewonnenen Erkenntnisse "eindeutig" oder "evident" seien; denn mit der Verwendung von Ausdrücken, die nichts anderes bedeuten als "offensichtlich", wird die vom Gesetz geforderte Offensichtlichkeit nicht begründet, sondern nur behauptet (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 1990 - 2 BvR 2005/89 -, InfAuslR 1991, S. 89 ).
  • OVG Niedersachsen, 09.12.2002 - 2 L 3490/96

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Ausländer; Ehegatte; Eheschließung;

    Ergibt sich bereits aus den soeben dargestellten Erwägungen, dass es sich bei der in der mündlichen Verhandlung vom 9. Dezember 2002 vorgelegten Urkunde um eine Fälschung handelt, so war der Senat nicht gehalten, vor einer Entscheidung über das Begehren der Klägerin den von ihr beantragten Sachverständigenbeweis zur Echtheit der Urkunde zu erheben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.7.1990 - 2 BvR 2005/89 -, InfAuslR 1990, 89(93f.)).
  • BVerfG, 02.07.2008 - 2 BvR 877/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Asylverfahren (Art 16a

    Dabei darf das Gericht sich nicht mit dem Hinweis begnügen, dass die von ihm gewonnenen Erkenntnisse "eindeutig" oder "evident" seien, denn mit der Verwendung von Ausdrücken, die nichts anderes bedeuten als "offensichtlich", wird die vom Gesetz geforderte Offensichtlichkeit nicht begründet, sondern nur behauptet (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 1990 - 2 BvR 2005/89 -, InfAuslR 1991, S. 89 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 1262/07 -, www.bverfg.de).
  • VGH Bayern, 18.07.2017 - 20 ZB 17.30785

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Anwendung einer Präklusionsvorschrift

    Die (abstrakten) Kriterien der Beurteilung der Glaubhaftigkeit des Vortrags eines Asylbewerbers ergeben sich aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - juris; U.v. 30.10.1990 - 9 C 72.89 - juris; B.v. 21.7.1989 - 9 B 239.89 - juris) sowie des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, B.v. 19.7.1990 - 2 BvR 2005/89 - juris).
  • BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2333/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Würdigung von Auskünften im Rahmen der

    Entsprechend muß auch im Rahmen eines Folgeantragsverfahrens mit der erforderlichen Richtigkeitsgewißheit festgestellt werden, daß entweder die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG nicht vorliegen (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. September 1988 - InfAuslR 1989, S. 28 >30 f.<, vom 19. Juli 1990 - InfAuslR 1991, S. 89 >92<, vom 17. Januar 1991 - InfAuslR 1991, S. 133 >135< und vom 11. Mai 1993 - InfAuslR 1993, S. 304 >305<) oder aber - im Falle des "Durchentscheidens" - daß ein Asylanspruch eindeutig nicht besteht.
  • VGH Bayern, 26.02.2018 - 20 ZB 17.30824

    Kein Abschiebungsverbot für Person sunnitischer Glaubensrichtung

    Im Übrigen musste der Kläger auch mit den vom Verwaltungsgericht bei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit seines Vortrags (sinngemäß) angewendeten Maßstäben rechnen, da sie sich aus der ständigen asylrechtlichen Rechtsprechung ergeben (vgl. BVerfG, B.v. 19.7.1990 - 2 BvR 2005/89 - juris; BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - juris; U.v. 30.10.1990 - 9 C 72.89 - juris; B.v. 21.7.1989 - 9 B 239.89 - juris).
  • VGH Bayern, 13.07.2017 - 20 ZB 17.30841

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Darlegung eines

    Denn die (abstrakten) Kriterien der Beurteilung der Glaubhaftigkeit des Vortrags eines Asylbewerbers ergeben sich aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - juris; U.v. 30.10.1990 - 9 C 72.89 - juris; B.v. 21.7.1989 - 9 B 239.89 - juris) sowie des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, B.v. 19.7.1990 - 2 BvR 2005/89 - juris).
  • BVerfG, 04.10.1994 - 2 BvR 2838/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Behandlung eines Asylfolgeantrags im

    Entsprechend muß auch im Rahmen eines Folgeantragsverfahrens mit der erforderlichen Richtigkeitsgewißheit festgestellt werden, daß entweder die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG nicht vorliegen (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. September 1988 - InfAuslR 1989, 28 [30 f.], vom 19. Juli 1990 - InfAuslR 1991, 89 [92], vom 17. Januar 1991 - InfAuslR 1991, 133 [135] und vom 11. Mai 1993 - InfAuslR 1993, 304 [305]) oder aber - im Falle des "Durchentscheidens" -, daß ein Asylanspruch eindeutig nicht besteht.
  • VGH Bayern, 08.11.2017 - 20 ZB 17.31514

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag weil der Zulassungsgrund eines

    Im Übrigen musste der Kläger auch mit den vom Verwaltungsgericht bei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit seines Vortrags (sinngemäß) angewendeten Maßstäben rechnen, da sie sich aus der ständigen asylrechtlichen Rechtsprechung ergeben (vgl. BVerfG, B.v. 19.7.1990 - 2 BvR 2005/89 - juris; BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - juris; U.v. 30.10.1990 - 9 C 72.89 - juris; B.v. 21.7.1989 - 9 B 239.89 - juris).
  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 20 ZB 18.31049

    Einzelfall eines erfolglosen Berufungszulassungsantrags

  • VG Sigmaringen, 31.08.2005 - A 7 K 10430/05

    Zur Gefährdungslage ethnischer Minderheiten im Kosovo

  • VGH Bayern, 20.08.2018 - 20 ZB 18.31016

    Mangels eines revisibelen Verfahrensfehlers (Gehörsverstoß durch

  • VG Ansbach, 06.05.2010 - AN 14 K 09.30383

    Irak; Jezide

  • VG Sigmaringen, 07.07.1998 - A 7 K 11153/98

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Ablehnung eines Antrags auf Durchführung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.1997 - 25 A 5791/95

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs auf Bewilligung von

  • VG Stuttgart, 30.09.1993 - A 6 K 16704/93

    Offensichtliche Begründetheit eines Asylantrags; Abweisung als unbegründet bei

  • VG Ansbach, 09.11.2009 - AN 14 K 09.30041

    Irak

  • VG Ansbach, 29.09.2009 - AN 14 K 08.30151

    Klagefrist; Nachweis des späteren Zugangs des Bescheides; Irak;

  • VG Ansbach, 09.02.2010 - AN 14 K 09.30188

    Irak; Sippenhaft; hilfsweise gestellte Beweisanträge; sunnitische

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