Rechtsprechung
   BVerfG, 08.12.2017 - 2 BvR 2019/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,49168
BVerfG, 08.12.2017 - 2 BvR 2019/17 (https://dejure.org/2017,49168)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.2017 - 2 BvR 2019/17 (https://dejure.org/2017,49168)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 2017 - 2 BvR 2019/17 (https://dejure.org/2017,49168)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,49168) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, §§ 59 ff SG, § 59 SG, § 61 SG
    Nichtannahmebeschluss: Unzureichend substantiierte Beschwerdebegründung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei Verletzung der Vorlageobliegenheit - hier: lediglich fragmentarische Wiedergabe der im fachgerichtlichen Verfahren streitgegenständlichen Bescheide; Nichtvorlage des ...

  • Wolters Kluwer

    Schlüssige Darlegung einer unmittelbaren und gegenwärtigen Verletzung durch Vorlage der Dokumente und Entscheidungen für die Begründung der Verfassungsbeschwerde; Aufhebung der Heranziehung eines Reservisten zur Informationswehrübung wegen kritischer Äußerungen über die ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichend substantiierte Beschwerdebegründung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei Verletzung der Vorlageobliegenheit - hier: lediglich fragmentarische Wiedergabe der im fachgerichtlichen Verfahren streitgegenständlichen Bescheide; Nichtvorlage des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schlüssige Darlegung einer unmittelbaren und gegenwärtigen Verletzung durch Vorlage der Dokumente und Entscheidungen für die Begründung der Verfassungsbeschwerde; Aufhebung der Heranziehung eines Reservisten zur Informationswehrübung wegen kritischer Äußerungen über die ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichend substantiierte Beschwerdebegründung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei Verletzung der Vorlageobliegenheit - hier: lediglich fragmentarische Wiedergabe der im fachgerichtlichen Verfahren streitgegenständlichen Bescheide; Nichtvorlage des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - und ihre erforderliche Begründung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 329
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2017 - 2 BvR 2019/17
    a) Ein Beschwerdeführer muss nach den Anforderungen der §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz, 92 BVerfGG hinreichend substantiiert und schlüssig darlegen, dass eine unmittelbare und gegenwärtige Verletzung in einem verfassungsbeschwerdefähigen Recht möglich erscheint (BVerfGE 89, 155 ; 123, 267 ), was eine Auseinandersetzung mit den angegriffenen Entscheidungen und deren konkreter Begründung notwendig macht (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 130, 1 ).

    a) Außerdem bleibt der Beschwerdeführer eine hinreichende Auseinandersetzung mit den angegriffenen Entscheidungen und deren konkreter Begründung (vgl. BVerfGE 85, 36 ; 101, 331 ; 130, 1 ) schuldig und genügt so nicht der ihm von §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz, 92 BVerfGG auferlegten Darlegungslast, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme die bezeichneten Grundrechte verletzt sein sollen (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ).

    Dazu gehört nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ferner, den behaupteten Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen, sofern zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits vorliegt, in deren Kontext sich die angegriffenen Gerichtsentscheidungen bewegen (vgl. BVerfGE 123, 186 ; 130, 1 ).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2017 - 2 BvR 2019/17
    a) Ein Beschwerdeführer muss nach den Anforderungen der §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz, 92 BVerfGG hinreichend substantiiert und schlüssig darlegen, dass eine unmittelbare und gegenwärtige Verletzung in einem verfassungsbeschwerdefähigen Recht möglich erscheint (BVerfGE 89, 155 ; 123, 267 ), was eine Auseinandersetzung mit den angegriffenen Entscheidungen und deren konkreter Begründung notwendig macht (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 130, 1 ).

    a) Außerdem bleibt der Beschwerdeführer eine hinreichende Auseinandersetzung mit den angegriffenen Entscheidungen und deren konkreter Begründung (vgl. BVerfGE 85, 36 ; 101, 331 ; 130, 1 ) schuldig und genügt so nicht der ihm von §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz, 92 BVerfGG auferlegten Darlegungslast, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme die bezeichneten Grundrechte verletzt sein sollen (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ).

  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 67/11

    Strafvollzug (Haftraumunterbringung; gemeinsame Unterbringung; Nichtraucher;

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2017 - 2 BvR 2019/17
    Zur Begründung sind die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, vorzulegen oder wenigstens durch umfassende und detaillierte inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis zu bringen (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; 112, 304 ; 129, 269 ; BVerfGK 20, 249 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. März 2013 - 2 BvR 1202/12 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 1202/12

    Zum Erfordernis der fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2017 - 2 BvR 2019/17
    Zur Begründung sind die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, vorzulegen oder wenigstens durch umfassende und detaillierte inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis zu bringen (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; 112, 304 ; 129, 269 ; BVerfGK 20, 249 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. März 2013 - 2 BvR 1202/12 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 20.03.2012 - 2 BvR 1382/09

    Anforderungen an substantiierte Begründung einer Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2017 - 2 BvR 2019/17
    Die Vorlageobliegenheit ist eine den §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz, 92 BVerfGG zu entnehmende formale Substantiierungsanforderung, die verdeutlicht, dass es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, sich aus vorgebrachten Sachverhaltsfragmenten und anderen Anlagen die tatsächliche Grundlage für seine verfassungsrechtliche Prüfung selbst herauszusuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; BVerfGK 19, 362 ).
  • BVerwG, 28.12.2011 - 9 B 53.11

    Beweisantrag; Sitzungsprotokoll; Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungsrüge

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2017 - 2 BvR 2019/17
    Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstandenden ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerfGK 11, 281 ), dass ein nach § 86 Abs. 2 VwGO zu bescheidender Beweisantrag nur vorliegt, wenn er im Termin der mündlichen Verhandlung ausdrücklich ausgesprochen und als wesentlicher Vorgang der Verhandlung in das Sitzungsprotokoll aufgenommen worden ist (vgl. § 160 Abs. 2 ZPO), und mithin umgekehrt die fehlende Protokollierung den vollen Beweis dafür begründet, dass er nicht gestellt worden ist (vgl. BVerwGE 21, 184 ; BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 2011 - 9 B 53.11 -, NVwZ 2012, S. 512 ), ist offensichtlich, dass die fragliche Sitzungsniederschrift der mündlichen Verhandlung zwingend hätte vorgelegt werden müssen.
  • BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 732/11

    Unzureichende Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2017 - 2 BvR 2019/17
    Verlangt wird gerade auch in qualitativer Hinsicht eine konkrete inhaltliche Auseinandersetzung mit den angegriffenen instanzgerichtlichen Entscheidungen und deren tragenden Begründungslinien, und zwar auf der Ebene des Verfassungsrechts am Maßstab der als verletzt gerügten grundrechtlichen Positionen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvR 1957/08 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 732/11 -, juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11

    Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2017 - 2 BvR 2019/17
    Zur Begründung sind die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, vorzulegen oder wenigstens durch umfassende und detaillierte inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis zu bringen (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; 112, 304 ; 129, 269 ; BVerfGK 20, 249 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. März 2013 - 2 BvR 1202/12 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvR 1957/08

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen den

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2017 - 2 BvR 2019/17
    Verlangt wird gerade auch in qualitativer Hinsicht eine konkrete inhaltliche Auseinandersetzung mit den angegriffenen instanzgerichtlichen Entscheidungen und deren tragenden Begründungslinien, und zwar auf der Ebene des Verfassungsrechts am Maßstab der als verletzt gerügten grundrechtlichen Positionen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvR 1957/08 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 732/11 -, juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2017 - 2 BvR 2019/17
    Das muss innerhalb der Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde geschehen (vgl. BVerfGE 21, 359 ).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

  • BVerwG, 28.05.1965 - VII C 125.63

    Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe

  • BVerfG, 25.08.2008 - 2 BvR 2213/06

    Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Nichtzulassung der Berufung im

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 1060/06

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen ein Dienstleistungszeugnis über die

  • BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1462/87

    Verfassungsmäßigkeit der Auferlegung gemeinnütziger Leistungen bei der

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09

    Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von

    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht oder grundrechtsgleiche Recht durch die angegriffene Entscheidung verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 130, 1 ; 140, 229 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. November 2017 - 1 BvR 1069/14 -, juris, Rn. 28; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2017 - 2 BvR 2019/17 -, juris, Rn. 17 f.; stRspr).
  • BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auswahlentscheidung zur Besetzung

    Zur Begründung gehört in formaler Hinsicht, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, vorzulegen oder wenigstens durch umfassende und detaillierte inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis zu bringen sind (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; 112, 304 ; 129, 269 ; BVerfGK 20, 249 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2017 - 2 BvR 2019/17 -, juris, Rn. 10).

    Die Vorlageobliegenheit ist eine den §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz, 92 BVerfGG zu entnehmende formale Substantiierungsanforderung, die verdeutlicht, dass es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, sich aus vorgebrachten Sachverhaltsfragmenten und anderen Anlagen die tatsächliche Grundlage für seine verfassungsrechtliche Prüfung selbst herauszusuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; BVerfGK 19, 362 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2017 - 2 BvR 2019/17 -, juris, Rn. 10).

    Zur Begründung gehört ferner in qualitativer Hinsicht eine konkrete inhaltliche Auseinandersetzung mit den angegriffenen instanzgerichtlichen Entscheidungen und deren tragenden Begründungslinien, und zwar auf der Ebene des Verfassungsrechts am Maßstab der als verletzt gerügten grundrechtlichen Positionen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvR 1957/08 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 732/11 -, juris, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2017 - 2 BvR 2019/17 -, juris, Rn. 17).

  • BVerfG, 30.03.2021 - 1 BvR 160/19

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilrechtliche Entscheidungen betreffend

    Hierzu gehört eine konkrete inhaltliche Auseinandersetzung mit den angegriffenen instanzgerichtlichen Entscheidungen und deren tragenden verfassungsrechtlichen Begründungslinien am Maßstab der als verletzt gerügten grundrechtlichen Positionen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvR 1957/08 -, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 732/11 -, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2017 - 2 BvR 2019/17 -, Rn. 17).
  • BVerfG, 21.06.2019 - 2 BvR 2189/18

    Nichtannahmebeschluss: Zur Behandlung von Petitionen durch Kollegialorgane der

    Das erfordert eine konkrete inhaltliche Auseinandersetzung mit den angegriffenen Entscheidungen und zwar auf der Ebene des Verfassungsrechts am Maßstab der als verletzt gerügten grundrechtlichen Positionen (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 130, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvR 1957/08 -, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 732/11 -, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2017 - 2 BvR 2019/17 -, Rn. 17).

    Dazu gehört nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ferner, den behaupteten Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen, sofern zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits vorliegt, in deren Kontext sich die angegriffenen Gerichtsentscheidungen bewegen (vgl. BVerfGE 123, 186 ; 130, 1 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2017 - 2 BvR 2019/17 -, Rn. 18).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.04.2020 - VGH B 25/20

    Verfassungsbeschwerde zur "Maskenpflicht" in Rheinland-Pfalz erfolglos

    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, vorgebrachte Sachverhaltsfragmente auf verfassungsrechtlich relevanten Vortrag hin zu untersuchen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 1989 - 1 BvR 32/87 -, BVerfGE 80, 257; Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2017 - 2 BvR 2019/17 -, juris Rn. 10, jeweils zu § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.10.2020 - VerfGH 131/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Anhörungsrüge

    Will der Beschwerdeführer von den Feststellungen oder von der Würdigung der Tatsachen durch die Fachgerichte abweichen, muss er seinen abweichenden Sachvortrag mit einem verfassungsrechtlichen Angriff gegen die fachgerichtliche Tatsachenfeststellung verbinden (vgl. zu den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz, § 92 BVerfGG: BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 1990 - 2 BvR 1462/87, BVerfGE 83, 119 = juris, Rn. 30, vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15, NVwZ 2016, 764 = juris, Rn. 57, vom 8. Dezember 2017 - 2 BvR 2019/17, NVwZ-RR 2018, 329 = juris, Rn. 9, und vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18, NVwZ-RR 2018, 833 = juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 09.01.2023 - 2 BvR 1217/19

    Verfassungsbeschwerde bezüglich Vollzug von Abschiebungshaft trotz unterlassener

    Zur Begründung gehört eine konkrete inhaltliche Auseinandersetzung mit den angegriffenen instanzgerichtlichen Entscheidungen und deren tragenden Begründungen, und zwar auf der Ebene des Verfassungsrechts am Maßstab der als verletzt gerügten grundrechtlichen Positionen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvR 1957/08 -, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 732/11 -, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2017 - 2 BvR 2019/17 -, Rn. 17).
  • VerfGH Berlin, 24.10.2018 - VerfGH 170/17

    Aufhebung eines Magisterstudiengangs - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen

    Eine ausreichende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt unter anderem voraus, dass der Beschwerdeführer - innerhalb der Beschwerdefrist - die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrunde liegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, vorlegt oder wenigstens durch detaillierte inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis bringt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2017 - 2 BvR 2019/17 -, juris Rn. 10 m. w. N.).

    Eine ausreichende Begründung setzt unter anderem voraus, dass der Beschwerdeführer - innerhalb der Beschwerdefrist - die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, vorlegt oder wenigstens durch detaillierte inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis bringt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2017 - 2 BvR 2019/17 -, juris Rn. 10 m. w. N.).

  • BVerfG, 08.08.2021 - 2 BvR 2038/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein Asylverfahren wegen Subsidiarität und nicht

    Zur Begründung gehört in qualitativer Hinsicht eine konkrete inhaltliche Auseinandersetzung mit den angegriffenen instanzgerichtlichen Entscheidungen und deren tragenden Begründungslinien, und zwar auf der Ebene des Verfassungsrechts am Maßstab der als verletzt gerügten grundrechtlichen Positionen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvR 1957/08 -, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 732/11 -, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2017 - 2 BvR 2019/17 -, Rn. 17).
  • BVerfG, 17.12.2019 - 1 BvR 2244/19

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei offensichtlich unzulässiger

    Zur Begründung gehört in formaler Hinsicht, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, vorzulegen oder wenigstens durch umfassende und detaillierte inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis zu bringen sind (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; 112, 304 ; 129, 269 ; BVerfGK 20, 249 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2017 - 2 BvR 2019/17 -, Rn. 10).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 121/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche Berufungsentscheidung

  • VerfGH Bayern, 15.10.2020 - 49-VI-18

    Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung der Berufung durch den VGH mangels

  • BVerfG, 01.10.2020 - 2 BvQ 63/20

    Ablehnung eines auf die unverzügliche Verbescheidung einer Anhörungsrüge im

  • BVerfG, 08.08.2021 - 2 BvR 727/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Anordnung von

  • BVerfG, 26.02.2021 - 2 BvR 1038/20

    Verfassungsbeschwerde in einer strafprozessualen Wiederaufnahmesache wegen

  • BVerfG, 30.10.2020 - 2 BvR 1893/20

    Verfassungsbeschwerde in einer Zwangsvollstreckungssache mangels hinreichender

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 172/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Richterablehnung

  • VerfGH Saarland, 10.03.2021 - Lv 14/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des

  • VerfGH Saarland, 17.06.2022 - Lv 20/21
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 197/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Beschlagnahmeanordnung in einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 112/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer zivilrechtlichen Klage als

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.10.2021 - VerfGH 105/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein Strafbefehlsverfahren und wegen Verwerfung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht