Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 10.11.1999

Rechtsprechung
   BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99   

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BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99 (https://dejure.org/1999,670)
BVerfG, Entscheidung vom 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99 (https://dejure.org/1999,670)
BVerfG, Entscheidung vom 03. November 1999 - 2 BvR 2039/99 (https://dejure.org/1999,670)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anstaltskleidung - Privatkleidung - Sträflingskleidung - Kleidung in der Hauptverhandlung

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1... ; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1; ; BVerfGG § 32; ; StVollzG § 114 Abs. 2 Satz 2; ; StVollzG § 20 Abs. 2 Satz 2; ; StVollzG § 36 Abs. 2; ; StVollzG § 114 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Vorführung eines Strafgefangenen zu einer strafgerichtlichen Hauptverhandlung in Anstaltskleidern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Recht zur Wahl der eigenen Erscheinung in der Öffentlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1399
  • NStZ 2000, 166
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99
    Das Instrument der verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung ist dabei - nicht nur bei der Entscheidung über die vorläufige Aussetzung der Geltung eines Gesetzes - äußerst zurückhaltend und unter Anlegung eines strengen Maßstabs anzuwenden (vgl. BVerfGE 16, 220 ; 56, 396 ; 76, 253 ; 77, 121 ; 86, 65 ; 94, 166 ; stRspr).

    Für das fachgerichtliche Verfahren verlangt Art. 19 Abs. 4 GG im Falle schwerer und unzumutbarer, anders nicht abwendbarer Nachteile, daß erforderlichenfalls schon im vorläufigen Rechtsschutzverfahren der im Hauptsacheverfahren geltend gemachte Anspruch tatsächlich und rechtlich eingehend geprüft wird, es sei denn, daß ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 79, 69 ; 94, 166 ).

    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG ist - anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen Schutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen hoheitlicher Maßnahmen zu bieten (BVerfGE 94, 166 ; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, NJW 1999, S. 2174, 2175).Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

  • BVerfG, 30.05.1984 - 2 BvR 617/84

    Wahlwerbung/WDR

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99
    Eine solche Anordnung wäre nicht von vornherein unzulässig, da eine Entscheidung in der Hauptsache - die bis zum 4. November 1999 nicht mehr ergehen kann - für den Beschwerdeführer zu spät kommen würde und dem Beschwerdeführer ausreichender Rechtsschutz in anderer Weise nicht mehr gewährt werden kann (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 67, 149 ).

    Ist der Antrag trotz der Vorwegnahme der Hauptsache zwar nicht bereits unzulässig, so sind an den Erlaß der einstweiligen Anordnung aber besonders strenge Anforderungen zu stellen, wobei die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfGE 46, 160 ; 63, 254; 67, 149 ; Berkemann, in: Umbach/Clemens, BVerfGG, § 32 Rn. 170 f.).

  • BVerfG, 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des deutsch-niederländischen

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99
    Das Instrument der verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung ist dabei - nicht nur bei der Entscheidung über die vorläufige Aussetzung der Geltung eines Gesetzes - äußerst zurückhaltend und unter Anlegung eines strengen Maßstabs anzuwenden (vgl. BVerfGE 16, 220 ; 56, 396 ; 76, 253 ; 77, 121 ; 86, 65 ; 94, 166 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.03.1981 - 2 BvR 215/81

    Agent

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99
    Das Instrument der verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung ist dabei - nicht nur bei der Entscheidung über die vorläufige Aussetzung der Geltung eines Gesetzes - äußerst zurückhaltend und unter Anlegung eines strengen Maßstabs anzuwenden (vgl. BVerfGE 16, 220 ; 56, 396 ; 76, 253 ; 77, 121 ; 86, 65 ; 94, 166 ; stRspr).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99
    Ist der Antrag trotz der Vorwegnahme der Hauptsache zwar nicht bereits unzulässig, so sind an den Erlaß der einstweiligen Anordnung aber besonders strenge Anforderungen zu stellen, wobei die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfGE 46, 160 ; 63, 254; 67, 149 ; Berkemann, in: Umbach/Clemens, BVerfGG, § 32 Rn. 170 f.).
  • BVerfG, 17.11.1972 - 2 BvR 820/72

    Wahlsendung NPD

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99
    Eine solche Anordnung wäre nicht von vornherein unzulässig, da eine Entscheidung in der Hauptsache - die bis zum 4. November 1999 nicht mehr ergehen kann - für den Beschwerdeführer zu spät kommen würde und dem Beschwerdeführer ausreichender Rechtsschutz in anderer Weise nicht mehr gewährt werden kann (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 67, 149 ).
  • BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvH 1/92

    Rechte von Abgeordneten auf freie Entscheidung über die Beschäftigung von

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99
    Das Instrument der verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung ist dabei - nicht nur bei der Entscheidung über die vorläufige Aussetzung der Geltung eines Gesetzes - äußerst zurückhaltend und unter Anlegung eines strengen Maßstabs anzuwenden (vgl. BVerfGE 16, 220 ; 56, 396 ; 76, 253 ; 77, 121 ; 86, 65 ; 94, 166 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.10.1987 - 1 BvR 1244/87

    Einstweilige Anordnung gegen die Veröffentlichung wirtschaftlicher Verhältnisses

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99
    Das Instrument der verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung ist dabei - nicht nur bei der Entscheidung über die vorläufige Aussetzung der Geltung eines Gesetzes - äußerst zurückhaltend und unter Anlegung eines strengen Maßstabs anzuwenden (vgl. BVerfGE 16, 220 ; 56, 396 ; 76, 253 ; 77, 121 ; 86, 65 ; 94, 166 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.02.1997 - 2 BvR 160/97

    Erfolgloser Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung im Zusammenhang mit

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99
    Der verfassungsgerichtliche Eilrechtsschutz ist demgegenüber subsidiär (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 1997 - 2 BvR 160/97 -, in Juris veröffentlicht).
  • BVerfG, 28.02.1983 - 2 BvR 348/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99
    Ist der Antrag trotz der Vorwegnahme der Hauptsache zwar nicht bereits unzulässig, so sind an den Erlaß der einstweiligen Anordnung aber besonders strenge Anforderungen zu stellen, wobei die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfGE 46, 160 ; 63, 254; 67, 149 ; Berkemann, in: Umbach/Clemens, BVerfGG, § 32 Rn. 170 f.).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

  • BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvQ 4/99

    Vorläufige Entscheidung im Fall der "gegenläufigen Kindesentführung"

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

  • BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87

    Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses

  • BVerfG, 20.07.1999 - 1 BvQ 10/99

    Weitere Entscheidung zur Rechtschreibreform, hier: keine einstweilige Anordnung

  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß

    Der Einzelne soll selbst darüber befinden dürfen, wie er sich gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit darstellen will und was seinen sozialen Geltungsanspruch ausmachen soll (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. November 1999 - 2 BvR 2039/99 -, Rn. 15; vgl. BVerfGE 35, 202 ; 54, 148 ; 63, 131 ; Samour, djbZ 2018, S. 12 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2020 - 1 S 1314/20

    Corona-Epidemie; Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und nicht öffentlichen

    Der Einzelne soll selbst darüber befinden dürfen, wie er sich gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit darstellen will und was seinen sozialen Geltungsanspruch ausmachen soll (BVerfG, Beschl. v. 14.01.2020, a.a.O., und v. 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99 - NJW 2000, 1399).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2020 - 1 S 1357/20

    Corona-Verordnung: Eilantrag gegen eingeschränkten Schulbetrieb und

    Der Einzelne soll selbst darüber befinden dürfen, wie er sich gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit darstellen will und was seinen sozialen Geltungsanspruch ausmachen soll (BVerfG, Beschl. v. 14.01.2020, a.a.O., und v. 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99 - NJW 2000, 1399).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 1 S 3201/20

    Corona-Krise; Maskenpflicht im Schulunterricht gemäß CoronaVSchulV BW 6; Fassung:

    Der Einzelne soll selbst darüber befinden dürfen, wie er sich gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit darstellen will und was seinen sozialen Geltungsanspruch ausmachen soll (BVerfG, Beschl. v. 14.01.2020, a.a.O., und v. 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99 - NJW 2000, 1399).
  • OLG Karlsruhe, 23.06.2021 - 6 U 190/20

    Erklärter Antisemit - Bezeichnung eines Politikers als "erklärter Antisemit und

    Der Einzelne soll selbst darüber befinden dürfen, wie er sich gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit darstellen will und was seinen sozialen Geltungsanspruch ausmachen soll (BVerfG, Beschluss vom 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99, Rn. 15; Beschluss vom 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17, Rn. 111).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2021 - 1 S 1204/21

    Corona-Krise; Testpflicht für schulische Veranstaltungen; Baden-Württemberg

    Der Einzelne soll selbst darüber befinden dürfen, wie er sich gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit darstellen will und was seinen sozialen Geltungsanspruch ausmachen soll (BVerfG, Beschl. v. 14.01.2020, a.a.O., und v. 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99 - NJW 2000, 1399).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2020 - 1 S 1739/20

    Verpflichtung zur Abgabe von Kontaktdaten bei Besuch von Gaststätten

    Der Einzelne soll selbst darüber befinden dürfen, wie er sich gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit darstellen will und was seinen sozialen Geltungsanspruch ausmachen soll (BVerfG, Beschl. v. 14.01.2020, a.a.O., und v. 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99 - NJW 2000, 1399).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2023 - 13 D 283/20

    Feststellung der Unwirksamkeit der aus den Regelungen zur Bekämpfung der

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. Januar 2020 - 2 BvR 1333/17 -, juris, Rn. 111, und vom 3. November 1999 - 2 BvR 2039/99 - juris, Rn. 15.

    Namentlich betraf dies die Pflicht eines Strafgefangenen bei einer gerichtlichen Vorführung die einheitliche Anstaltskleidung zu tragen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1999 - 2 BvR 2039/99 - juris, Rn. 14 ff., sowie Kopftuchverbote.

    Eine darüber hinausgehende Beeinträchtigung der engeren Persönlichkeitssphäre, wie sie etwa die Pflicht von Strafgefangenen zum Tragen von Anstaltskleidung außerhalb der Justizvollzugsanstalt begründet, weil sie von diesen typischerweise als Selbstwertkränkung und Deprivation empfunden wird, vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1999 - 2 BvR 2039/99 -, juris, Rn. 16, oder das Kopftuchverbot, weil es eine Gestaltung des eigenen Äußeren verbietet, die in besonderem Maß auch Ausdruck der persönlichen Identität ist, indem sie für die Betroffenen ein imperatives religiöses Bedeckungsgebot darstellt, vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 1 BvR 471/10 u. a. -, juris, Rn. 96, liegt in der bloßen Pflicht, in bestimmten Alltagssituationen in der Öffentlichkeit eine Maske zu tragen, nicht.

  • OLG Saarbrücken, 25.08.2020 - Vollz (Ws) 4/20

    Die bei der Ausführung eines Strafgefangenen erforderlichen Sicherungsmaßnahmen

    Mit Blick auf die Intensität des mit der Ausgestaltung der Ausführung verbundenen Eingriffs in das Grundrecht des Antragstellers aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. mit Art. 1 Abs. 1 GG (allgemeines Persönlichkeitsrecht; vgl. für den Fall der Ablehnung der Vorführung zu einem Hauptverhandlungstermin in eigener Kleidung: BVerfG NStZ 2000, 166) ist das erforderliche Feststellungsinteresse aus Gründen der Wahrung effektiven Rechtschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) zu bejahen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Mai 2014 - Vollz (Ws) 4/14 -, 19. April 2018 - Vollz (Ws) 4/18 - und 10. Januar 2019 - Vollz (Ws) 18/18 - Bachmann, a. a. O., Abschn. P Rn. 81).

    Die Art und Weise der Ausführung eines Gefangenen i. S. des § 41 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 SLStVollzG, insbesondere die hierbei zu treffenden Sicherungsmaßnahmen - also z. B. auch das Tragen von Anstaltskleidung oder Privatkleidung durch den Gefangenen, das Tragen von Uniform oder Privatkleidung durch die den Gefangenen hierbei begleitenden Vollzugsbediensteten und die Anwesenheit der Vollzugsbediensteten im ärztlichen Behandlungszimmer -, hängt von einer im konkreten Einzelfall zu treffenden Ermessensentscheidung des Anstaltsleiters ab; er hat die nach den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls erforderlichen Sicherungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Gefangenen sowie unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu treffen (vgl. Begründung zu § 41 des Gesetzentwurfs der Regierung des Saarlandes zur Neuregelung des Vollzugs der Freiheitsstrafe im Saarland, LT-Drucks. 15/386, S. 93 f.; BVerfG NStZ 2000, 166 f. - juris Rn. 17; Hanseatisches OLG Hamburg NStZ-RR 2014, 95 f. für den Fall der Ausführung eines Sicherungsverwahrten durch uniformierte Vollzugsbedienstete; Senatsbeschluss vom 10. Januar 2019 - Vollz (Ws) 18/18 - Laubenthal in: Laubenthal/ Nestler/Neubacher/Verrel, a. a. O., Abschn. E Rn. 162; Arloth/Krä, a. a. O., § 11 StVollzG Rn. 5, § 12 StVollzG Rn. 3, § 41 SLStVollzG Rn. 1, § 41 SächsStVollzG Rn. 1; Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl., Kap. 6 A Rn. 4; Harrendorf/Ullenbruch in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, a. a. O., Kap. 10 C Rn. 7).

    Die Verpflichtung zum Tragen einer einheitlichen Anstaltskleidung, die von Strafgefangenen regelmäßig als Selbstwertkränkung und Deprivation empfunden wird, stellt eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. mit Art. 1 Abs. 1 GG dar (vgl. BVerfG NStZ 2000, 166 f. - juris Rn. 14 ff.).

    Der Einzelne soll selbst darüber befinden dürfen, wie er sich gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit darstellen will und was seinen sozialen Geltungsanspruch ausmachen soll (vgl. BVerfG NStZ 2000, 166 f. - juris Rn. 15).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2021 - 1 S 2315/21

    Maskenpflicht für vollständig Geimpfte

    Der Einzelne soll selbst darüber befinden dürfen, wie er sich gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit darstellen will und was seinen sozialen Geltungsanspruch ausmachen soll (BVerfG, Beschl. v. 14.01.2020, a.a.O., und v. 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99 - NJW 2000, 1399).
  • VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 33/03

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz im

  • BVerfG, 15.04.2006 - 2 BvR 699/06

    Einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren (Subsidiarität;

  • OLG Hamm, 14.08.2014 - 1 Vollz (Ws) 365/14

    Täglich neue Unterwäsche auch für Gefangene

  • BVerfG, 18.08.2014 - 2 BvR 1513/14

    Folgenabwägung bzgl Beschränkungen der Untersuchungshaft gem § 119 Abs 1 StPO -

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2021 - 1 S 1121/21

    Maskenpflicht im Schulunterricht

  • LG Duisburg, 05.03.2015 - 8 O 211/14

    Vereinsrecht, Sportverein, Kleiderordnung

  • BVerfG, 23.10.2013 - 2 BvQ 42/13

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Rückverlegung eine

  • BVerfG, 12.04.2006 - 2 BvQ 22/06

    Einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren (Erforderlichkeit;

  • AG Bad Urach, 14.02.2024 - 1 C 161/23

    Entschädigungsanspruch wegen geschlechtsspezifischer Benachteiligung einer

  • StGH Hessen, 09.05.2018 - P.St. 2670

    Urteil im einstweiligen Anordnungsverfahren hinsichtlich der Einteilung des

  • BVerfG, 09.03.2006 - 2 BvR 1983/05

    Zuweisung von Obliegenheiten im Zusammenhang mit der Suche nach einem

  • BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvQ 26/16

    Eilantrag der NPD auf Rückübertragung einer als Sicherheitsleistung abgetretenen

  • KG, 06.06.2005 - 5 Ws 196/05

    Strafvollzug: Tragen von privater Kleidung, hier militärische Tarnkleidung, in

  • OLG Hamm, 12.03.2019 - 1 Vollz (Ws) 755/18

    Strafvollzug; Tragen eigener Kleidung der Strafgefangenen innerhalb der Anstalt

  • BVerfG, 02.09.2005 - 2 BvQ 25/05

    Keine einstweilige Anordnung gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

  • VG Bremen, 20.07.2021 - 4 V 1223/21

    Unterschrift auf dem Personalausweis - Bundespersonalausweis; Personalausweis;

  • BVerfG, 09.12.2013 - 2 BvR 2541/13

    Ablehnung der Besuchsüberstellung eines Strafgefangenen - kein schwerer Nachteil

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2449/11

    Missbräuchlichkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei

  • OLG Hamm, 09.12.2008 - 5 Ws 423/08

    Verfahrensrechtliche Voraussetzungen für den Widerruf der Strafaussetzung zur

  • BVerfG, 23.08.2010 - 2 BvQ 56/10

    Beschränkung der Einkaufsmöglichkeit eines Gefangenen auf Nutzung eines

  • BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvQ 84/09

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wegen Subsidiarität

  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1041/06

    Erhebung einer Stromkostenpauschale durch JVA - Missbräuchlichkeit des

  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvR 778/02

    Eilrechtsschutz nach § 114 Abs 2 StVollzG gegen Trennscheibenanordnung bei

  • BVerfG, 30.03.2009 - 2 BvQ 18/09

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen Maßnahmen im Strafvollzug wegen

  • BVerfG, 26.08.2006 - 2 BvR 1652/06

    Ablehnung des Erlasses der Erhebung einer einstweiligen Anordnung gegen die

  • BVerfG, 30.07.2014 - 2 BvQ 26/14

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung mangels Ausschöpfung

  • BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvQ 57/02

    Ablehnung einer eA, solange fachgerichtlicher Eilrechtsschutz erlangt werden kann

  • OLG Hamm, 09.12.2008 - 5 Ws 425/08

    Verfahrensrechtliche Voraussetzungen für den Widerruf der Strafaussetzung zur

  • BVerfG, 30.12.2002 - 2 BvQ 59/02

    Kein Erlass einer eA solange fachgerichtlicher Eilrechtsschutz erlangt werden

  • VerfGH Sachsen, 12.01.2016 - 149-IV-16
  • BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvR 1573/13

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Verhinderung von unerlaubter Rechtsberatung

  • OLG Celle, 03.05.2013 - 1 Ws 117/13

    Untersagung des Besitzes von offenkundig Gewalt verherrlichenden und Sympathie

  • BVerfG, 30.05.2007 - 2 BvQ 10/07

    Subsidiarität einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht

  • BVerfG, 09.03.2006 - 2 BvQ 14/06

    Beurteilung der Erforderlichkeit einer einstweiligen Anordnung nach § 32

  • OLG Celle, 01.09.2010 - 1 Ws 443/10

    Aufgaben der Vollzugsbehörde bei Antrag auf Außervollzugsetzung der angefochtenen

  • BVerfG, 14.08.2006 - 2 BvQ 44/06

    Unzureichender Versuch der Erlangung fachgerichtlichen Rechtsschutzes - Zu den

  • LG Kassel, 18.05.2021 - 3 StVK 69/21

    Einstweilige Anordnung zur Ausführung eines Gefangen zur Trauerfeier und

  • BVerfG, 23.02.2009 - 2 BvQ 7/09

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA zur vorläufigen Regelung von

  • BayObLG, 19.01.2022 - 203 StObWs 569/21

    Strafgefangener, Rechtsbeschwerde, Fluchtgefahr, Ausführung, Beschlüsse,

  • VerfGH Berlin, 24.01.2002 - VerfGH 193 A/01
  • VerfG Brandenburg, 15.11.2001 - VfGBbg 54/01

    Rechtsschutzbedürfnis; Rechtswegeerschöpfung

  • OLG Frankfurt, 11.02.2014 - 3 Ws 1260/13

    Strafvollzug: Verpflichtung von Gefangenen zur Tragung von Anstaltskleidung

  • OLG Frankfurt, 11.02.2014 - 3 Ws 260/13

    Strafvollzug: Verpflichtung von Gefangenen zur Tragung von Anstaltskleidung

  • BayObLG, 16.03.2000 - 3 ObOWi 5/00

    Versäumung der Frist zur Anbringung der Rechtsbeschwerdeanträge zu Protokoll der

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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.11.1999 - 2 BvR 2039/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6343
BVerfG, 10.11.1999 - 2 BvR 2039/99 (https://dejure.org/1999,6343)
BVerfG, Entscheidung vom 10.11.1999 - 2 BvR 2039/99 (https://dejure.org/1999,6343)
BVerfG, Entscheidung vom 10. November 1999 - 2 BvR 2039/99 (https://dejure.org/1999,6343)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Nichtgestattung des Tragens eigener Kleidung in der strafrechtlichen Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei fachgerichtlich noch nicht geklärter Rechtslage - Strafvollzug

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1999 - 2 BvR 2039/99
    Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82

    Bewertung medizinischer Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1999 - 2 BvR 2039/99
    Soweit sich der Beschwerdeführer dagegen wendet, dass ihm die Vorführung zu dem fraglichen Hauptverhandlungstermin am 4. November 1999 in eigener Kleidung nicht gestattet wurde, erfordert es der Grundsatz der Subsidiarität (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG), dass er zunächst den fachgerichtlichen Rechtsweg in der Hauptsache erschöpft (vgl. BVerfGE 80, 40 [45] m. w. N.).
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