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   BVerfG, 05.05.2003 - 2 BvR 2042/02   

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https://dejure.org/2003,1849
BVerfG, 05.05.2003 - 2 BvR 2042/02 (https://dejure.org/2003,1849)
BVerfG, Entscheidung vom 05.05.2003 - 2 BvR 2042/02 (https://dejure.org/2003,1849)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Mai 2003 - 2 BvR 2042/02 (https://dejure.org/2003,1849)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von GG Art 6 Abs 1 durch Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen einer Scheinehe - zur materiellen Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen der AuslG §§ 23 Abs 1 Halbs 1 Nr 1, 17 Abs 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 73
  • FamRZ 2003, 1000
  • DVBl 2003, 1260
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2003 - 2 BvR 2042/02
    Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 8 EMRK rügt, kann die Verfassungsbeschwerde bereits deshalb keinen Erfolg haben, weil die Europäische Menschenrechtskonvention im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde nicht Prüfungsmaßstab ist (vgl. BVerfGE 10, 271 ; 74, 102 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.01.1960 - 2 BvR 243/60

    Keine allein auf die EMRK gestützte Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2003 - 2 BvR 2042/02
    Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 8 EMRK rügt, kann die Verfassungsbeschwerde bereits deshalb keinen Erfolg haben, weil die Europäische Menschenrechtskonvention im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde nicht Prüfungsmaßstab ist (vgl. BVerfGE 10, 271 ; 74, 102 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2003 - 2 BvR 2042/02
    Eingriffe in seine diesbezügliche Freiheitssphäre sind nur dann und insoweit zulässig, als sie unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbots zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich sind (vgl. BVerfGE 76, 1 ).
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 7.09

    Aufenthaltserlaubnis; Beweislast; Ehe; Ehegatte; eheliche Lebensgemeinschaft;

    Soweit der Wille der Ehepartner, die Ehe im Bundesgebiet zu führen, für das Aufenthaltsrecht wesentlich ist, sind Behörden und Gerichte bei berechtigtem Anlass zur Prüfung befugt, ob dieser Wille nur vorgeschützt ist (Urteil vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 C 3.94 - BVerwGE 98, 298 ; BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2003 - 2 BvR 2042/02 - DVBl 2003, 1260).

    Diese Zuweisung der Last des non liquet hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 GG nicht beanstandet (BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2003 - 2 BvR 2042/02 - DVBl 2003, 1260).

  • VGH Bayern, 11.03.2019 - 19 BV 16.937

    Anerkennung der Vaterschaft eines ausländischen Kindes durch einen Deutschen

    Regelungen zur Bekämpfung gerade aufenthaltsrechtlich motivierter Vaterschaftsanerkennungen dienen in jedem Fall einem gewichtigen öffentlichen Interesse (vgl. BVerfG, B.v. 17.12.2013, a.a.O., Rn. 108; ebenso Sanders, FamRZ 2017, 1189/1194; zur Verfassungsmäßigkeit der Obliegenheit des Betroffenen, bestehende Anhaltspunkte für einen Missbrauch auszuräumen, vgl. auch BVerfG, B.v. 5.5.2003 - 2 BvR 2042/02; auch der Umstand, dass bei vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennungen zunächst eine Entlastung vom Missbrauchsverdacht im Wege des § 1597a Abs. 5 BGB nicht möglich ist - vgl. hierzu Stern, a.a.O., S. 741 - stellt wohl kaum einen unverhältnismäßigen Nachteil dar).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - 2 B 11.08

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; Beweislast für den Willen zur

    Ein Ausländer ist daher bei einer wirksam geschlossenen Ehe zu einer näheren Darlegung hinsichtlich seines Willens, eine eheliche Lebensgemeinschaft zu führen, nur verpflichtet, wenn Umstände vorliegen, die berechtigten Anlass zu einer Prüfung geben (BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2003 - 2 BvR 2042/02 -, DVBl. 2003, 1260).

    Das Bundesverfassungsgericht hat es nicht beanstandet, wenn Fachgerichte davon ausgehen, dass der Ausländer für seine Absicht, mit seinem Ehegatten eine eheliche Lebensgemeinschaft aufzunehmen, materiell beweisbelastet ist (BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2003 - 2 BvR 2042/02 -, DVBl. 2003, 1260).

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