Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 02.01.2003

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   BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02   

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https://dejure.org/2003,425
BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02 (https://dejure.org/2003,425)
BVerfG, Entscheidung vom 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02 (https://dejure.org/2003,425)
BVerfG, Entscheidung vom 30. April 2003 - 2 BvR 2045/02 (https://dejure.org/2003,425)
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Mögliche Verwechslung der Brüder

Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, §§ 244 Abs. 2, 261 StPO, Ausnahmefall eines Eingreifens des Bundesverfassungsgerichts in Fragen der strafprozessualen Beweiswürdigung: Auseinandersetzung mit möglichem konkreten Alternativtäter, Problemkreis "Aussage gegen Aussage", Wiedererkennung in der Hauptverhandlung

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; § 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO
    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung aller bekannten Beweismittel hinsichtlich aller auf der Grundlage des materiellen Rechts entscheidungserheblichen Beweisfragen; "Gebot bestmöglicher Sachaufklärung"); freie Beweiswürdigung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Verletzung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die strafrichterliche Aufklärungspflicht und Beweiswürdigung

  • Wolters Kluwer

    Amtsaufklärungspflicht und Beweiswürdigung im Strafverfahren; Aussage gegen Aussage und wiederholtes Wiedererkennen; Grundsätze des fairen, rechtsstaatlichen Verfahrens; Eingriff in die persönliche Freiheit; Unzuverlässigkeit des Zeugenbeweises; Vernehmung und ...

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2; StPO § 244 Abs. 1
    Anforderungen an die Sachaufklärung bei problematischer Identifizierung des Täters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 145
  • NJW 2003, 2444
  • NStZ-RR 2003, 299
  • StV 2003, 593
  • JR 2004, 37
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02
    Hier liegt eine der Wurzeln des Prozessgrundrechts auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGE 57, 250 ), aus dem sich Mindesterfordernisse für eine zuverlässige Wahrheitserforschung im strafprozessualen Hauptverfahren ergeben (vgl. BVerfGE 57, 250 ).

    b) Straf- und Strafverfahrensrecht tragen diesen Grundsätzen Rechnung, indem sie die Ermittlung des Sachverhalts der richterlichen Aufklärungspflicht, dem "Gebot bestmöglicher Sachaufklärung" (vgl. BVerfGE 57, 250 ; Schlüchter, Das Strafverfahren, 2. Auflage, Rn. 472), unterstellen (§ 244 Abs. 2 StPO).

    Dies gilt insbesondere für Beweissituationen, die - auch von Verfassungs wegen - erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung stellen, wie u.a. die Beurteilung der Aussage eines Zeugen vom Hörensagen (vgl. BGH StV 1985, S. 45 ; StV 1985, S. 268 ; BVerfGE 57, 250 ; StV 1995, S. 561 ), Fälle, in denen Aussage gegen Aussage steht und in denen die Entscheidung davon abhängt, welcher der einander widersprechenden Aussagen das Gericht folgt (vgl. BGH StV 1995, S. 115 f.; 1996, S. 249 f.; NStZ 1997, S. 494; 2000, S. 496 f.; 2001, S. 161 ; StV 2002, S. 466 ; S. 468 f.; S. 469; S. 470 und S. 470 ; NStZ 2003, S. 164 und S. 165 ; BGHSt 44, 153 ; 44, 256 ), sowie Fälle des Wiedererkennens (vgl. BGH StV 1993, S. 234 und S. 627 f. ; 1994, S. 282; BGHR § 261 StPO Identifizierung 1 und 3).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02
    Eingriffe in die persönliche Freiheit auf diesem Gebiet dienen vor allem dem Schutz der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 45, 187 ; 58, 208 ); zugleich haben diese gesetzlichen Eingriffstatbestände freiheitsgewährleistende Funktion, da sie die Grenzen zulässiger Einschränkung bestimmen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Denn es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen (vgl. BVerfGE 58, 208 ) und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfGE, a.a.O. ).

  • BGH, 22.10.2002 - 1 StR 308/02

    Verwertungsverbot gemäß § 252 StPO (Unmittelbarkeit; Zeugnisverweigerung;

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02
    Die Verlesung des Urteils (soweit zulässig, vgl. BGH NStZ 2003, S. 217) und gegebenenfalls die Vernehmung der weiteren Geschädigten hätte die Parallelität und Identität der Sexualstraftaten in zahlreichen ungewöhnlichen Details verdeutlicht und damit die - nicht erfolgte - Dokumentation und Erörterung dieser Umstände auch für die erkennende Kammer unumgänglich gemacht.
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    Dies sind namentlich die Unschuldsvermutung (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 122, 248 ; 133, 168 ) und das Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 122, 248 ; 133, 168 ) einschließlich seiner Bestandteile wie dem Grundsatz nemo tenetur (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 55, 144 ; 56, 37 ; 110, 1 ; 133, 168 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Januar 2022 - 2 BvR 2462/18 -, Rn. 50 ff.), der Beweisregel in dubio pro reo (vgl. BVerfGK 1, 145 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 965/07 -, Rn. 3; vgl. auch BVerfGE 9, 167 ; 35, 311 ; 74, 358 ; 133, 168 ; 140, 317 ) und dem Grundsatz der Waffengleichheit (vgl. BVerfGE 110, 226 ; 133, 168 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, Rn. 32).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Die fachgerichtliche Bewertung, dass das Verhalten der Beschwerdeführer eine konkludente Täuschung darstellt, gibt keinen Anlass für ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts (zu möglichen Prüfungsansätzen vgl. BVerfGE 57, 250 ; 95, 96 ; BVerfGK 1, 145 ; 4, 72 ; 10, 125 ; 14, 12 ).
  • ArbG Berlin, 05.10.2012 - 28 Ca 10243/12

    Sind kurzfristige Dienstplanänderungen erlaubt?

    Probleme, die mit Erinnerungsbildern von Menschen anthropologisch verbunden sind, deren Authentizität dabei machtvoll untergraben und daher das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit vollem Recht von der Unzuverlässigkeit des Zeugenbeweises "generell" sprechen lassen 57 S. BVerfG 30.4.2003 - 2 BvR 2045/02 - NJW 2003, 2444 [B.I.1 b], wo unter Bezugnahme auf einschlägige empirische Untersuchungen (u.a.: Stephan Barton [Hrg.], Redlich aber falsch - Die Fragwürdigkeit des Zeugenbeweises [1995]) die Rede von der "Erkenntnis der Unzuverlässigkeit des Zeugenbeweises generell" ist.

    S. BVerfG 30.4.2003 - 2 BvR 2045/02 - NJW 2003, 2444 [B.I.1 b], wo unter Bezugnahme auf einschlägige empirische Untersuchungen (u.a.: Stephan Barton [Hrg.], Redlich aber falsch - Die Fragwürdigkeit des Zeugenbeweises [1995]) die Rede von der "Erkenntnis der Unzuverlässigkeit des Zeugenbeweises generell" ist.

    57) S. BVerfG 30.4.2003 - 2 BvR 2045/02 - NJW 2003, 2444 [B.I.1 b], wo unter Bezugnahme auf einschlägige empirische Untersuchungen (u.a.: Stephan Barton [Hrg.], Redlich aber falsch - Die Fragwürdigkeit des Zeugenbeweises [1995]) die Rede von der "Erkenntnis der Unzuverlässigkeit des Zeugenbeweises generell" ist.

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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.01.2003 - 2 BvR 2045/02   

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https://dejure.org/2003,7985
BVerfG, 02.01.2003 - 2 BvR 2045/02 (https://dejure.org/2003,7985)
BVerfG, Entscheidung vom 02.01.2003 - 2 BvR 2045/02 (https://dejure.org/2003,7985)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Januar 2003 - 2 BvR 2045/02 (https://dejure.org/2003,7985)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vorgehensweise im Strafverfahren bei Verwechslungsgefahr von Brüdern - Antrag auf Gewährung von Strafaufschub - Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - Revisibilität der Beweiswürdigung - Verstoß gegen das Willkürverbot - Verkennung der Tragweite der Grundsätze eines ...

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Strafaufschub im Wege der einstweiligen Anordnung bei nicht von vornherein aussichtsloser Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66

    Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen -

    Auszug aus BVerfG, 02.01.2003 - 2 BvR 2045/02
    Erginge die einstweilige Anordnung nicht, erwiese sich später die Verfassungsbeschwerde aber als begründet, so läge in der Fortsetzung der Strafvollstreckung ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Eingriff in das Recht des Antragstellers auf persönliche Freiheit (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 84, 341 ), der das Grundgesetz in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG besonderen Schutz angedeihen lässt (vgl. BVerfGE 65, 317 ).

    Ein erheblicher Nachteil für das Wohl der Allgemeinheit ist dadurch nicht zu besorgen (vgl. BVerfGE 8, 102 ; 14, 11 ; 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ).

  • BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91

    Einstweilige Anordnung gegen eine Strafvollstreckung bei zweifelhafter Rechtslage

    Auszug aus BVerfG, 02.01.2003 - 2 BvR 2045/02
    Erginge die einstweilige Anordnung nicht, erwiese sich später die Verfassungsbeschwerde aber als begründet, so läge in der Fortsetzung der Strafvollstreckung ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Eingriff in das Recht des Antragstellers auf persönliche Freiheit (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 84, 341 ), der das Grundgesetz in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG besonderen Schutz angedeihen lässt (vgl. BVerfGE 65, 317 ).

    Ein erheblicher Nachteil für das Wohl der Allgemeinheit ist dadurch nicht zu besorgen (vgl. BVerfGE 8, 102 ; 14, 11 ; 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ).

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 02.01.2003 - 2 BvR 2045/02
    Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (vgl. BVerfGE 71, 158 ); dies gilt auch für das Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 66, 39 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; stRspr).

  • BVerfG, 14.07.1964 - 1 BvR 352/64

    Einstweilige Anordnung gegen die Vollstreckung eines Jugendarrestes

    Auszug aus BVerfG, 02.01.2003 - 2 BvR 2045/02
    Ein erheblicher Nachteil für das Wohl der Allgemeinheit ist dadurch nicht zu besorgen (vgl. BVerfGE 8, 102 ; 14, 11 ; 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ).
  • BVerfG, 13.02.1962 - 2 BvR 15/62

    Einstweilige Anordnung gegen die Vollstreckung der Haft wegen Verurteilung nach §

    Auszug aus BVerfG, 02.01.2003 - 2 BvR 2045/02
    Ein erheblicher Nachteil für das Wohl der Allgemeinheit ist dadurch nicht zu besorgen (vgl. BVerfGE 8, 102 ; 14, 11 ; 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ).
  • BVerfG, 18.12.1962 - 1 BvR 665/62

    Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 02.01.2003 - 2 BvR 2045/02
    Ein erheblicher Nachteil für das Wohl der Allgemeinheit ist dadurch nicht zu besorgen (vgl. BVerfGE 8, 102 ; 14, 11 ; 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ).
  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

    Auszug aus BVerfG, 02.01.2003 - 2 BvR 2045/02
    Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (vgl. BVerfGE 71, 158 ); dies gilt auch für das Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 66, 39 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

    Auszug aus BVerfG, 02.01.2003 - 2 BvR 2045/02
    Erginge die einstweilige Anordnung nicht, erwiese sich später die Verfassungsbeschwerde aber als begründet, so läge in der Fortsetzung der Strafvollstreckung ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Eingriff in das Recht des Antragstellers auf persönliche Freiheit (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 84, 341 ), der das Grundgesetz in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG besonderen Schutz angedeihen lässt (vgl. BVerfGE 65, 317 ).
  • BVerfG, 23.07.1958 - 1 BvR 633/57

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die innerdeutsche Rechtshilfe

    Auszug aus BVerfG, 02.01.2003 - 2 BvR 2045/02
    Ein erheblicher Nachteil für das Wohl der Allgemeinheit ist dadurch nicht zu besorgen (vgl. BVerfGE 8, 102 ; 14, 11 ; 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ).
  • BVerfG, 17.05.2006 - 1 BvR 1090/06

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die drohende Vollstreckung einer

    In diesem Fall kann die verhängte Strafe vorübergehend nicht vollstreckt werden; die Vollstreckung kann jedoch später erfolgen (vgl. BVerfGE 8, 102 ; 14, 11 ; 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Januar 2003 - 2 BvR 2045/02 - sowie Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2000 - 2 BvR 1261/00 - ).
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