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   BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2049/99   

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BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2049/99 (https://dejure.org/2000,4383)
BVerfG, Entscheidung vom 01.03.2000 - 2 BvR 2049/99 (https://dejure.org/2000,4383)
BVerfG, Entscheidung vom 01. März 2000 - 2 BvR 2049/99 (https://dejure.org/2000,4383)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Annahmegrund - Grundätzliche verfassungsrechtliche Frage - Weitere Sachaufklärung - Wilkürliche Erwägungen - Gesetzlicher Richter - Unhaltbare gerichtliche Entscheidung - Schuldspruchberichtigung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
    Gesetzlicher Richter bei unterlassener Zurückverweisung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.02.1995 - 2 BvR 383/94

    Verfassungswidrige Änderung des Schuldspruchs in der Revisionsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2049/99
    Die das Verfahren vereinfachende Schuldspruchberichtigung zu Gunsten wie auch zu Ungunsten des Angeklagten durch ein Revisionsgericht entsprechend §§ 349 Abs. 2, 354 Abs. 1 StPO ist grundsätzlich verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 1995 - 2 BvR 383/94 - und vom 11. Oktober 1990 - 2 BvR 1188/90 -, NJW 1996, S. 116; Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 28. November 1985 - 2 BvR 1395/85 - und vom 19. März 1985 - 2 BvR 274/85 -).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2049/99
    Das bedeutet, dass Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG erst dann verletzt ist, wenn eine gerichtliche Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, NJW 1991, S. 2893).
  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1380/90

    Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Entscheidungen des

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2049/99
    Das bedeutet, dass Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG erst dann verletzt ist, wenn eine gerichtliche Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, NJW 1991, S. 2893).
  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2049/99
    Die Verkennung der dem Revisionsgericht gezogenen Grenzen verstößt jedoch nur dann gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn sie von willkürlichen Erwägungen bestimmt ist (vgl. BVerfGE 54, 100 ).
  • BGH, 06.07.1999 - 4 StR 57/99

    Untreue; Haus- und Familiendiebstahl; Verletzung; Personengesellschaften;

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2049/99
    gegen a) die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 14. September 1999 und vom 6. Juli 1999 - 4 StR 57/99 -,.
  • OLG Hamm, 07.04.2020 - 4 RVs 12/20

    EC-Karte; kontaktlose Zahlung; Point-of-sale-Verfahren; POS-Verfahren; PIN;

    Sie dient der Verfahrensvereinfachung und ist verfassungsrechtlich zulässig (BVerfG Beschl. v. 1.3.2000 - 2 BvR 2049/99; NJW 1996, 116; OLG Hamm Beschl. v. 30.06.2016 - III-4 RVs 58/16 - Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl. 2019, § 354 Rn. 12).
  • BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1603/06

    Willkürverbot; gesetzlicher Richter (Aufrechterhaltung der Gesamtstrafe als

    Zwar kann ein Angeklagter seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen werden, dass ein an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Revisionsgericht eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückverweisung an das Tatsachengericht unterlässt (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 54, 100 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, NJW 1991, S. 2893; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99 -, juris; BVerfGK 2, 207 ).
  • BGH, 18.02.2020 - 3 StR 430/19

    Kein Anspruch auf schriftliche Übersetzung eines nicht rechtskräftigen

    Das Verschlechterungsverbot des § 358 StPO hindert die Verschärfung des Schuldspruchs nicht (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 8 f.; KKGericke, StPO, 8. Aufl., § 358 Rn. 18; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit s. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 30.11.2000 - 2 BvR 1473/00

    Schüsse auf DDR-Grenzer als Mordversuch

    Dies ist grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. zuletzt Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99 -).
  • BGH, 15.11.2007 - 3 StR 390/07

    Dauer des Vorwegvollzugs (Bestimmung durch das Revisionsgericht); gesetzlicher

    Das Revisionsgericht ist - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG (Kammer) NStZ 2001, 187, 188; Beschl. vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99) - bei vergleichbaren Sachverhalten auch in anderen als in der Vorschrift ausdrücklich bezeichneten Fällen berechtigt, in der Sache selbst zu entscheiden und Fehler des Tatrichters bei der Anwendung der Gesetze zu korrigieren, wenn eine solche Entscheidung ohne Änderung oder Ergänzung der tatrichterlichen Feststellungen getroffen werden kann und keine dem Tatrichter vorbehaltene Wertungen oder Beurteilungen enthält.
  • BVerfG, 03.02.2006 - 2 BvR 1765/05

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Auslegung einer Norm; willkürliche

    b) Grundsätzlich ist es denkbar, dass ein Angeklagter seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen wird, dass ein an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Revisionsgericht den Sachverhalt selbst erforscht oder eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückverweisung an das Tatsachengericht zwecks weiterer Sachaufklärung unterlässt (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 54, 100 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, NJW 1991, S. 2893; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99 -, juris; BVerfGK 2, 207 ).
  • BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06

    Überprüfung einer Gesamtstrafenbildung und der Nichtberücksichtigung von

    Zwar kann ein Angeklagter seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen werden, dass ein an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Revisionsgericht eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückverweisung an das Tatsachengericht unterlässt (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 54, 100 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, veröffentlicht NJW 1991, S. 2893; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99 -, juris; BVerfGK 2, 207 ).
  • BGH, 14.12.2022 - 1 StR 371/22

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreibens)

    c) Das Verschlechterungsverbot des § 358 StPO hindert die Verschärfung des Schuldspruchs nicht (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 8 f.; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit s. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99 Rn. 3).
  • BGH, 06.05.2008 - 1 StR 144/08

    Vorwegvollzug (zwingende Regelung; Ermöglichung einer Halbstrafenaussetzung;

    Das Revisionsgericht ist - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ 2001, 187, 188; Beschluss vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99) - nicht nur in den in § 354 Abs. 1 StPO bezeichneten Fällen, sondern auch bei vergleichbaren Sachverhalten berechtigt, in der Sache selbst zu entscheiden und Fehler des Tatrichters bei der Anwendung der Gesetze zu korrigieren, wenn eine solche Entscheidung ohne Änderung oder Ergänzung der tatrichterlichen Feststellungen getroffen werden kann und keine dem Tatrichter vorbehaltenen Wertungen oder Beurteilungen enthält.
  • BGH, 07.09.2022 - 3 StR 165/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Das Verschlechterungsverbot des § 358 StPO hindert die Verschärfung der Schuldsprüche nicht (s. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 3 StR 430/19, juris Rn. 60; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 358 Rn. 18; ferner BVerfG, Beschluss vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 105/22

    Betäubungsmitteldelikt: Abgrenzung der Durchfuhr von der Ein- und Ausfuhr

  • EGMR, 04.05.2010 - 28599/07

    EL MOTASSADEQ v. GERMANY

  • EGMR, 25.06.2007 - 28599/07

    Rüge eines Al Qaida-Terroristen bzgl. seiner Verurteilung wegen Mitgliedschaft in

  • BGH, 28.11.2019 - 3 StR 482/19

    Änderung des Schuldspruchs wegen Vergewaltigung (hier: Verbinden der besonders

  • BGH, 12.11.2019 - 3 StR 490/19

    Kognitionspflicht des Gerichts (keine Bindung an die rechtliche Beurteilung im

  • BGH, 06.05.2008 - 1 StR 144/08
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