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   BVerfG, 05.07.2022 - 2 BvR 2061/19   

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BVerfG, 05.07.2022 - 2 BvR 2061/19 (https://dejure.org/2022,18234)
BVerfG, Entscheidung vom 05.07.2022 - 2 BvR 2061/19 (https://dejure.org/2022,18234)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Juli 2022 - 2 BvR 2061/19 (https://dejure.org/2022,18234)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; § 455 StPO
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung eines Vollstreckungsaufschubs wegen Vollzugsuntauglichkeit (Grundrecht des Verurteilten auf Leben und körperliche Unversehrtheit; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Menschenwürde; Spannungsverhältnis zwischen ...

  • Burhoff online

    Vollzugstauglichkeit, Haftantritt, Prüfung

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Aufschubs der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe wegen Vollzugsuntauglichkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG durch Ablehnung des Aufschubs der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe gem § 455 StPO - Vollzugstauglichkeit des 78-jährigen Beschwerdeführers vor Haftantritt nicht hinreichend aufgeklärt - ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG durch Ablehnung des Aufschubs der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe gem § 455 StPO - Vollzugstauglichkeit des 78-jährigen Beschwerdeführers vor Haftantritt nicht hinreichend aufgeklärt - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Aufschubs der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe wegen Vollzugsuntauglichkeit; Begründung einer Besorgnis naher Lebensgefahr durch die Vollstreckung der Freiheitsstrafe aufgrund bestehender Herzerkrankung und psychischer ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Aufschubs der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe wegen Vollzugsuntauglichkeit; Begründung einer Besorgnis naher Lebensgefahr durch die Vollstreckung der Freiheitsstrafe aufgrund bestehender Herzerkrankung und psychischer ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG durch Ablehnung des Aufschubs der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe gem § 455 StPO - Vollzugstauglichkeit des 78-jährigen Beschwerdeführers vor Haftantritt nicht hinreichend aufgeklärt - ...

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafvollstreckung - und der Streit um die Vollzugsuntauglichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2744
  • NStZ-RR 2022, 326
  • StV 2023, 173 (Ls.)
  • StV 2023, 38
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 21.12.2017 - 2 BvR 2772/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Aufschubs der

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2022 - 2 BvR 2061/19
    Das bedeutet auch, dass rechtskräftig erkannte Freiheitsstrafen zu vollstrecken sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2010 - 2 BvR 3012/09 -, Rn. 24 und vom 21. Dezember 2017 - 2 BvR 2772/17 -, Rn. 8).

    Dies ist jedenfalls der Fall, wenn angesichts des Gesundheitszustands des Verurteilten ernsthaft zu befürchten ist, dass er bei der Durchführung der Strafvollstreckung sein Leben einbüßen oder schwerwiegenden Schaden an seiner Gesundheit nehmen wird (vgl. BVerfGE 51, 324 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2003 - 2 BvR 1007/03 -, Rn. 2 und vom 21. Dezember 2017 - 2 BvR 2772/17 -, Rn. 9).

    Fallgestaltungen, die den Verurteilten von vornherein zum Versterben in der Haft verurteilen oder seine Chance, der Freiheit wieder teilhaftig zu werden, auf einen von Siechtum und Todesnähe gekennzeichneten Lebensrest reduzieren, sind dem Strafvollzug unter der Herrschaft des Grundgesetzes grundsätzlich fremd (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 72, 105 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Dezember 2017 - 2 BvR 2772/17 -, Rn. 10).

    Stehen hingegen ausreichende Mittel zur medizinischen Betreuung und zur Abwehr vorhandener Gesundheitsgefahren zur Verfügung, bedarf es eines Zurücktretens des staatlichen Strafanspruchs nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2010 - 2 BvR 3012/09 -, Rn. 27, 28 und vom 21. Dezember 2017 - 2 BvR 2772/17 -, Rn. 11).

    Unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen (vgl. BVerfGE 58, 208 ) und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfGE 58, 208 ; vgl. zum Maßstab insgesamt BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Dezember 2017 - 2 BvR 2772/17 -, Rn. 12).

  • BVerfG, 09.03.2010 - 2 BvR 3012/09

    Ablehnung einer Strafunterbrechung gemäß § 455 Abs. 4 StPO (Überprüfbarkeit von

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2022 - 2 BvR 2061/19
    Das bedeutet auch, dass rechtskräftig erkannte Freiheitsstrafen zu vollstrecken sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2010 - 2 BvR 3012/09 -, Rn. 24 und vom 21. Dezember 2017 - 2 BvR 2772/17 -, Rn. 8).

    Führt diese Abwägung zu dem Ergebnis, dass die dem Eingriff entgegenstehenden Interessen des Verurteilten ersichtlich wesentlich schwerer wiegen als diejenigen Belange, deren Wahrung die Strafvollstreckung dienen soll, verletzt der Eingriff den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und damit das Grundrecht des Verurteilten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 51, 324 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2010 - 2 BvR 3012/09 -, Rn. 25).

    Stehen hingegen ausreichende Mittel zur medizinischen Betreuung und zur Abwehr vorhandener Gesundheitsgefahren zur Verfügung, bedarf es eines Zurücktretens des staatlichen Strafanspruchs nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2010 - 2 BvR 3012/09 -, Rn. 27, 28 und vom 21. Dezember 2017 - 2 BvR 2772/17 -, Rn. 11).

    Gegebenenfalls hat sie insoweit ergänzende ärztliche Stellungnahmen oder ein Sachverständigengutachten einzuholen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2010 - 2 BvR 3012/09 -, Rn. 30).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2022 - 2 BvR 2061/19
    c) Darüber hinaus verpflichtet Art. 1 Abs. 1 GG die Strafvollstreckungsbehörde dazu, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen (vgl. BVerfGE 45, 187 ).

    Der Strafvollzug steht unter dem Gebot, schädlichen Auswirkungen für die körperliche und geistige Verfassung des Gefangenen im Rahmen seiner Möglichkeiten entgegenzuwirken (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 109, 133 ; 117, 71 ) und die Gefangenen lebenstüchtig zu halten (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 117, 71 ).

    Deshalb muss auch der mit besonders schwerer Tatschuld beladene Verurteilte die grundsätzlich realisierbare Chance haben, seine Freiheit wiederzugewinnen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 72, 105 ).

  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2022 - 2 BvR 2061/19
    Der Strafvollzug steht unter dem Gebot, schädlichen Auswirkungen für die körperliche und geistige Verfassung des Gefangenen im Rahmen seiner Möglichkeiten entgegenzuwirken (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 109, 133 ; 117, 71 ) und die Gefangenen lebenstüchtig zu halten (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 117, 71 ).

    Deshalb muss auch der mit besonders schwerer Tatschuld beladene Verurteilte die grundsätzlich realisierbare Chance haben, seine Freiheit wiederzugewinnen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 72, 105 ).

    Fallgestaltungen, die den Verurteilten von vornherein zum Versterben in der Haft verurteilen oder seine Chance, der Freiheit wieder teilhaftig zu werden, auf einen von Siechtum und Todesnähe gekennzeichneten Lebensrest reduzieren, sind dem Strafvollzug unter der Herrschaft des Grundgesetzes grundsätzlich fremd (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 72, 105 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Dezember 2017 - 2 BvR 2772/17 -, Rn. 10).

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2022 - 2 BvR 2061/19
    a) Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, die Pflicht des Staates, die Sicherheit seiner Bürger und deren Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit der staatlichen Institutionen zu schützen, und die Gleichbehandlung aller im Strafverfahren rechtskräftig Verurteilten gebieten grundsätzlich die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs (vgl. BVerfGE 51, 324 ).

    Führt diese Abwägung zu dem Ergebnis, dass die dem Eingriff entgegenstehenden Interessen des Verurteilten ersichtlich wesentlich schwerer wiegen als diejenigen Belange, deren Wahrung die Strafvollstreckung dienen soll, verletzt der Eingriff den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und damit das Grundrecht des Verurteilten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 51, 324 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2010 - 2 BvR 3012/09 -, Rn. 25).

    Dies ist jedenfalls der Fall, wenn angesichts des Gesundheitszustands des Verurteilten ernsthaft zu befürchten ist, dass er bei der Durchführung der Strafvollstreckung sein Leben einbüßen oder schwerwiegenden Schaden an seiner Gesundheit nehmen wird (vgl. BVerfGE 51, 324 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2003 - 2 BvR 1007/03 -, Rn. 2 und vom 21. Dezember 2017 - 2 BvR 2772/17 -, Rn. 9).

  • BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2022 - 2 BvR 2061/19
    Deshalb muss auch der mit besonders schwerer Tatschuld beladene Verurteilte die grundsätzlich realisierbare Chance haben, seine Freiheit wiederzugewinnen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 72, 105 ).

    Fallgestaltungen, die den Verurteilten von vornherein zum Versterben in der Haft verurteilen oder seine Chance, der Freiheit wieder teilhaftig zu werden, auf einen von Siechtum und Todesnähe gekennzeichneten Lebensrest reduzieren, sind dem Strafvollzug unter der Herrschaft des Grundgesetzes grundsätzlich fremd (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 72, 105 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Dezember 2017 - 2 BvR 2772/17 -, Rn. 10).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2022 - 2 BvR 2061/19
    Unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen (vgl. BVerfGE 58, 208 ) und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfGE 58, 208 ; vgl. zum Maßstab insgesamt BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Dezember 2017 - 2 BvR 2772/17 -, Rn. 12).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2022 - 2 BvR 2061/19
    Der Strafvollzug steht unter dem Gebot, schädlichen Auswirkungen für die körperliche und geistige Verfassung des Gefangenen im Rahmen seiner Möglichkeiten entgegenzuwirken (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 109, 133 ; 117, 71 ) und die Gefangenen lebenstüchtig zu halten (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 117, 71 ).
  • BVerfG, 27.06.2003 - 2 BvR 1007/03

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung einer Strafunterbrechung nach §

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2022 - 2 BvR 2061/19
    Dies ist jedenfalls der Fall, wenn angesichts des Gesundheitszustands des Verurteilten ernsthaft zu befürchten ist, dass er bei der Durchführung der Strafvollstreckung sein Leben einbüßen oder schwerwiegenden Schaden an seiner Gesundheit nehmen wird (vgl. BVerfGE 51, 324 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2003 - 2 BvR 1007/03 -, Rn. 2 und vom 21. Dezember 2017 - 2 BvR 2772/17 -, Rn. 9).
  • OLG München, 18.06.2012 - 2 Ws 522/12

    Unterbrechung der Strafvollstreckung wegen Vollzugsuntauglichkeit (hier:

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2022 - 2 BvR 2061/19
    Unter den Begriff der Geisteskrankheit fallen nur geistige Erkrankungen, die so schwer sind, dass der Verurteilte für einen Behandlungsvollzug nicht mehr ansprechbar ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 18. Juni 2012 - 2 Ws 522/12 -, NStZ 2013, S. 127 ; Schmitt, in: Meyer-Goßner/ders., StPO, 65. Aufl. 2022, § 455 Rn. 4).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BGH, 20.12.2022 - XIII ZB 8/20

    Inhaftierung oder Aufrechterhaltung der Haft eines erkennbar haftunfähigen

    Die im vorliegenden Zusammenhang zu beachtende freiheitssichernde Funktion des Art. 2 Abs. 2 GG, den Inhaftierten vor dem Tod oder einer schweren Gesundheitsgefahr zu bewahren, hat auch verfahrensrechtliche Bedeutung und verlangt, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2022 - 2 BvR 2061/19, NJW 2022, 2744 Rn. 38, 41).

    Gegebenenfalls haben sie insoweit ergänzende ärztliche Stellungnahmen oder ein Sachverständigengutachten einzuholen (vgl. zur Vollstreckung von Strafhaft: BVerfG, NJW 2022, 2744 Rn. 41 mwN).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.12.2019 - 2 BvR 2061/19   

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https://dejure.org/2019,43802
BVerfG, 10.12.2019 - 2 BvR 2061/19 (https://dejure.org/2019,43802)
BVerfG, Entscheidung vom 10.12.2019 - 2 BvR 2061/19 (https://dejure.org/2019,43802)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Dezember 2019 - 2 BvR 2061/19 (https://dejure.org/2019,43802)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; ; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfG; § 455 Abs. 1 StPO
    Einstweilige Anordnung eines Vollstreckungsaufschubs bei einer Freiheitsstrafe (Recht auf effektiven Rechtsschutz; unzureichende gerichtliche Sachaufklärung; mögliche Haftunfähigkeit wegen schwerwiegender psychiatrischer Erkrankung; abweichende Einschätzungen eines ...

  • Burhoff online

    Einstweilige Aussetzung, Vollstreckung Freiheitsstrafe

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe durch Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 455 Abs 1 StPO
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Aufschub der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe wegen Haftunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung (hier: Demenz)

  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Essen, 08.06.2017 - 32 KLs 6/16
    Auszug aus BVerfG, 10.12.2019 - 2 BvR 2061/19
    Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe des Beschwerdeführers aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 8. Juni 2017 - 32 KLs 6/16 - nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2018 - 4 StR 561/17 - wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers in der Hauptsache ausgesetzt.

    Im Wege der einstweiligen Anordnung beantragt der Antragsteller sinngemäß, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe des Beschwerdeführers aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 8. Juni 2017 - 32 KLs 6/16 - nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofes vom 20. Juni 2018 - 4 StR 561/17 - bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache auszusetzen.

  • BGH, 20.06.2018 - 4 StR 561/17

    Untreue (Maßstab für die pflichtwidrige Verletzung des Sparsamkeitsgebotes;

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2019 - 2 BvR 2061/19
    Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe des Beschwerdeführers aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 8. Juni 2017 - 32 KLs 6/16 - nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2018 - 4 StR 561/17 - wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers in der Hauptsache ausgesetzt.

    Im Wege der einstweiligen Anordnung beantragt der Antragsteller sinngemäß, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe des Beschwerdeführers aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 8. Juni 2017 - 32 KLs 6/16 - nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofes vom 20. Juni 2018 - 4 StR 561/17 - bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache auszusetzen.

  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2019 - 2 BvR 2061/19
    Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 103, 41 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66

    Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen -

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2019 - 2 BvR 2061/19
    Damit wäre ein erheblicher, nicht wiedergutzumachender Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 22, 178 ), das unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht hat (vgl. BVerfGE 65, 317 ), sowie gegebenenfalls ein nicht unerheblicher Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verbunden.
  • BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98

    Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2019 - 2 BvR 2061/19
    Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, ihr der Erfolg in der Hauptsache aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 99, 57 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2019 - 2 BvR 2061/19
    Damit wäre ein erheblicher, nicht wiedergutzumachender Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 22, 178 ), das unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht hat (vgl. BVerfGE 65, 317 ), sowie gegebenenfalls ein nicht unerheblicher Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verbunden.
  • BVerfG, 21.12.2017 - 2 BvR 2772/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Aufschubs der

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2019 - 2 BvR 2061/19
    bb) Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers ist eine Verletzung seines Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Form eines Verstoßes gegen die auch im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Strafaufschub bestehende Pflicht zur zureichenden Sachaufklärung (siehe BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Dezember 2017 - 2 BvR 2772/17 -, Rn. 12) nicht ausgeschlossen.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.05.2021 - 2 BvR 2061/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,14735
BVerfG, 17.05.2021 - 2 BvR 2061/19 (https://dejure.org/2021,14735)
BVerfG, Entscheidung vom 17.05.2021 - 2 BvR 2061/19 (https://dejure.org/2021,14735)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Mai 2021 - 2 BvR 2061/19 (https://dejure.org/2021,14735)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,14735) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Dritte Wiederholung einer einstweiligen Anordnung betreffend die vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG, § 455 Abs 1 StPO
    Dritte Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • rewis.io

    Dritte Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung

  • datenbank.nwb.de

    Dritte Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 2306/96

    Einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit dem Bayerischen

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2021 - 2 BvR 2061/19
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ).
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 665/62

    Keine Wiederholung einer einstweiligen Anordnung nach Änderung der Rechtslage

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2021 - 2 BvR 2061/19
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ).
  • BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92

    Ablehnung der Wiederholung einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2021 - 2 BvR 2061/19
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ).
  • BGH, 20.06.2018 - 4 StR 561/17

    Untreue (Maßstab für die pflichtwidrige Verletzung des Sparsamkeitsgebotes;

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2021 - 2 BvR 2061/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch einstweilige Anordnung vom 10. Dezember 2019 die Vollstreckung der Freiheitsstrafe des Beschwerdeführers aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 8. Juni 2017 - 32 KLs 6/16 - nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2018 - 4 StR 561/17 - bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers in der Hauptsache ausgesetzt und die einstweilige Anordnung mit Beschlüssen vom 3. Juni 2020 und 26. November 2020 wiederholt.
  • LG Essen, 08.06.2017 - 32 KLs 6/16
    Auszug aus BVerfG, 17.05.2021 - 2 BvR 2061/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch einstweilige Anordnung vom 10. Dezember 2019 die Vollstreckung der Freiheitsstrafe des Beschwerdeführers aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 8. Juni 2017 - 32 KLs 6/16 - nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2018 - 4 StR 561/17 - bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers in der Hauptsache ausgesetzt und die einstweilige Anordnung mit Beschlüssen vom 3. Juni 2020 und 26. November 2020 wiederholt.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.11.2020 - 2 BvR 2061/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,38865
BVerfG, 26.11.2020 - 2 BvR 2061/19 (https://dejure.org/2020,38865)
BVerfG, Entscheidung vom 26.11.2020 - 2 BvR 2061/19 (https://dejure.org/2020,38865)
BVerfG, Entscheidung vom 26. November 2020 - 2 BvR 2061/19 (https://dejure.org/2020,38865)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,38865) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zweite Wiederholung der Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe durch einstweilige Anordnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG, § 455 Abs 1 StPO
    Zweite Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • Wolters Kluwer

    Zweite Wiederholung einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • rewis.io

    Zweite Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de

    Zweite Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de

    Zweite Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • datenbank.nwb.de

    Zweite Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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  • LG Essen, 08.06.2017 - 32 KLs 6/16
    Auszug aus BVerfG, 26.11.2020 - 2 BvR 2061/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch einstweilige Anordnung vom 10. Dezember 2019 die Vollstreckung der Freiheitsstrafe des Beschwerdeführers aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 8. Juni 2017 - 32 KLs 6/16 - nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2018 - 4 StR 561/17 - bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers in der Hauptsache ausgesetzt und die einstweilige Anordnung mit Beschluss vom 3. Juni 2020 wiederholt.
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 665/62

    Keine Wiederholung einer einstweiligen Anordnung nach Änderung der Rechtslage

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2020 - 2 BvR 2061/19
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ).
  • BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92

    Ablehnung der Wiederholung einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2020 - 2 BvR 2061/19
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ).
  • BGH, 20.06.2018 - 4 StR 561/17

    Untreue (Maßstab für die pflichtwidrige Verletzung des Sparsamkeitsgebotes;

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2020 - 2 BvR 2061/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch einstweilige Anordnung vom 10. Dezember 2019 die Vollstreckung der Freiheitsstrafe des Beschwerdeführers aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 8. Juni 2017 - 32 KLs 6/16 - nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2018 - 4 StR 561/17 - bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers in der Hauptsache ausgesetzt und die einstweilige Anordnung mit Beschluss vom 3. Juni 2020 wiederholt.
  • BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 2306/96

    Einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit dem Bayerischen

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2020 - 2 BvR 2061/19
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.06.2020 - 2 BvR 2061/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,14278
BVerfG, 03.06.2020 - 2 BvR 2061/19 (https://dejure.org/2020,14278)
BVerfG, Entscheidung vom 03.06.2020 - 2 BvR 2061/19 (https://dejure.org/2020,14278)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juni 2020 - 2 BvR 2061/19 (https://dejure.org/2020,14278)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,14278) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung bezüglich der vorläufigen Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG, § 455 Abs 1 StPO
    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • Wolters Kluwer

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe

  • rewis.io

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 6 S. 2
    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe

  • datenbank.nwb.de

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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  • LG Essen, 08.06.2017 - 32 KLs 6/16
    Auszug aus BVerfG, 03.06.2020 - 2 BvR 2061/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch einstweilige Anordnung vom 10. Dezember 2019 die Vollstreckung der Freiheitsstrafe des Beschwerdeführers aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 8. Juni 2017 - 32 KLs 6/16 - nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2018 - 4 StR 561/17 - bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers in der Hauptsache ausgesetzt.
  • BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 2306/96

    Einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit dem Bayerischen

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2020 - 2 BvR 2061/19
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ).
  • BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92

    Ablehnung der Wiederholung einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2020 - 2 BvR 2061/19
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ).
  • BGH, 20.06.2018 - 4 StR 561/17

    Untreue (Maßstab für die pflichtwidrige Verletzung des Sparsamkeitsgebotes;

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2020 - 2 BvR 2061/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch einstweilige Anordnung vom 10. Dezember 2019 die Vollstreckung der Freiheitsstrafe des Beschwerdeführers aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 8. Juni 2017 - 32 KLs 6/16 - nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2018 - 4 StR 561/17 - bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers in der Hauptsache ausgesetzt.
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 665/62

    Keine Wiederholung einer einstweiligen Anordnung nach Änderung der Rechtslage

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2020 - 2 BvR 2061/19
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.11.2021 - 2 BvR 2061/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,46129
BVerfG, 04.11.2021 - 2 BvR 2061/19 (https://dejure.org/2021,46129)
BVerfG, Entscheidung vom 04.11.2021 - 2 BvR 2061/19 (https://dejure.org/2021,46129)
BVerfG, Entscheidung vom 04. November 2021 - 2 BvR 2061/19 (https://dejure.org/2021,46129)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung betreffend die vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG, § 455 Abs 1 StPO
    Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • rewis.io

    Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de

    Wiederholung der einstweiligen Anordnung betreffend die vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • datenbank.nwb.de

    Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 665/62

    Keine Wiederholung einer einstweiligen Anordnung nach Änderung der Rechtslage

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2021 - 2 BvR 2061/19
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ).
  • BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 2306/96

    Einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit dem Bayerischen

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2021 - 2 BvR 2061/19
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ).
  • LG Essen, 08.06.2017 - 32 KLs 6/16
    Auszug aus BVerfG, 04.11.2021 - 2 BvR 2061/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch einstweilige Anordnung vom 10. Dezember 2019 die Vollstreckung der Freiheitsstrafe des Beschwerdeführers aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 8. Juni 2017 - 32 KLs 6/16 - nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2018 - 4 StR 561/17 - bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers in der Hauptsache ausgesetzt und die einstweilige Anordnung mit Beschlüssen vom 3. Juni 2020, 26. November 2020 und 17. Mai 2021 wiederholt.
  • BGH, 20.06.2018 - 4 StR 561/17

    Untreue (Maßstab für die pflichtwidrige Verletzung des Sparsamkeitsgebotes;

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2021 - 2 BvR 2061/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch einstweilige Anordnung vom 10. Dezember 2019 die Vollstreckung der Freiheitsstrafe des Beschwerdeführers aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 8. Juni 2017 - 32 KLs 6/16 - nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2018 - 4 StR 561/17 - bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers in der Hauptsache ausgesetzt und die einstweilige Anordnung mit Beschlüssen vom 3. Juni 2020, 26. November 2020 und 17. Mai 2021 wiederholt.
  • BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92

    Ablehnung der Wiederholung einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2021 - 2 BvR 2061/19
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.04.2022 - 2 BvR 2061/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,10212
BVerfG, 28.04.2022 - 2 BvR 2061/19 (https://dejure.org/2022,10212)
BVerfG, Entscheidung vom 28.04.2022 - 2 BvR 2061/19 (https://dejure.org/2022,10212)
BVerfG, Entscheidung vom 28. April 2022 - 2 BvR 2061/19 (https://dejure.org/2022,10212)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,10212) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 2306/96

    Einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit dem Bayerischen

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2022 - 2 BvR 2061/19
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ).
  • BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92

    Ablehnung der Wiederholung einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2022 - 2 BvR 2061/19
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ).
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 665/62

    Keine Wiederholung einer einstweiligen Anordnung nach Änderung der Rechtslage

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2022 - 2 BvR 2061/19
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ).
  • BGH, 20.06.2018 - 4 StR 561/17

    Untreue (Maßstab für die pflichtwidrige Verletzung des Sparsamkeitsgebotes;

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2022 - 2 BvR 2061/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch einstweilige Anordnung vom 10. Dezember 2019 die Vollstreckung der Freiheitsstrafe des Beschwerdeführers aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 8. Juni 2017 - 32 KLs 6/16 - nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2018 - 4 StR 561/17 - bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers in der Hauptsache ausgesetzt und die einstweilige Anordnung mit Beschlüssen vom 3. Juni 2020, 26. November 2020, 17. Mai 2021 und 4. November 2021 wiederholt.
  • LG Essen, 08.06.2017 - 32 KLs 6/16
    Auszug aus BVerfG, 28.04.2022 - 2 BvR 2061/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch einstweilige Anordnung vom 10. Dezember 2019 die Vollstreckung der Freiheitsstrafe des Beschwerdeführers aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 8. Juni 2017 - 32 KLs 6/16 - nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2018 - 4 StR 561/17 - bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers in der Hauptsache ausgesetzt und die einstweilige Anordnung mit Beschlüssen vom 3. Juni 2020, 26. November 2020, 17. Mai 2021 und 4. November 2021 wiederholt.
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