Rechtsprechung
   BVerfG, 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4890
BVerfG, 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08 (https://dejure.org/2010,4890)
BVerfG, Entscheidung vom 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08 (https://dejure.org/2010,4890)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - 2 BvR 2064/08 (https://dejure.org/2010,4890)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4890) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 2 S 2 GG, Art 3 Abs 3 GG, Art 6 Abs 1 GG, § 32 Abs 6 EStG, § 33c Abs 1 EStG vom 16.08.2001
    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen lediglich begrenzte Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten nach § 33c EStG idF vom 16.08.2001

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten i.R.d. Veranlagung zur Einkommenssteuer

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen lediglich begrenzte Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten nach § 33c EStG idF vom 16.08.2001

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen lediglich begrenzte Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten nach § 33c EStG idF vom 16.08.2001

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten i.R.d. Veranlagung zur Einkommenssteuer

  • datenbank.nwb.de

    Steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten für das Jahr 2002

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Begrenzung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 2056
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Betreuungsbedarf als notwendiger Bestandteil des familiären Existenzminimums (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 153 ) einkommensteuerlich stets unbelastet bleiben, ohne dass danach unterschieden werden dürfte, in welcher Weise dieser Bedarf gedeckt wird (vgl. BVerfGE 99, 216 ).

    Es ist nicht ersichtlich, dass der von dem Gesetzgeber im Jahr 2002 gewährte steuerliche Abzugsbetrag bei zusammenlebenden, zusammenveranlagten Eltern mit zwei Kindern in Höhe von insgesamt 7.320 EUR (Summe des Betreuungsfreibetrags nach § 32 Abs. 6 EStG in Höhe von 1.080 EUR je Kind und Elternteil sowie Höchstbetrag der steuerlich zu berücksichtigenden Kinderbetreuungskosten nach § 33c Abs. 2 EStG in Höhe von 1.500 EUR je Kind) bei typisierender Betrachtung nicht ausreichend wäre, um die zwangsläufig notwendigen Kinderbetreuungskosten zu decken (vgl. auch BVerfGE 99, 216 ).

  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08
    Jedoch ist der Gesetzgeber berechtigt, mit einer sachgerechten Pauschalierung eine Obergrenze festzulegen und damit zu bestimmen, wieweit die dem Grunde nach zwangsläufigen Kinderbetreuungskosten im typischen Fall auch der Höhe nach zwangsläufig sind (vgl. BVerfGE 112, 268 ).
  • BFH, 29.05.2008 - III R 108/07

    Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten für das Jahr 2002 - Anforderung an

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08
    Die von den Beschwerdeführern gegen das finanzgerichtliche Urteil erhobene Revision wurde vom Bundesfinanzhof mit Urteil vom 29. Mai 2008 - III R 108/07 - (BFH/NV 2008, S. 1822 f.) als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Hamburg, 27.06.2006 - 7 K 119/05

    Berücksichtigung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten - Verfassungwidrigkeit

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08
    Das Finanzgericht Hamburg wies mit Urteil vom 27. Juni 2006 - 7 K 119/05 - (EFG 2008, S. 1358 ff.) die Klage der Beschwerdeführer ab, mit der sie die Verfassungswidrigkeit des § 33c EStG insoweit geltend machten, als erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten erst ab einem Betrag in Höhe von 774 EUR je Kind und Elternteil und nur bis zu einem Betrag in Höhe von 1.500 EUR pro Kind steuerlich berücksichtigt werden.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08
    Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine grundsätzliche Bedeutung hat und ihre Annahme auch nicht zur Durchsetzung der als verletzt bezeichneten Rechte der Beschwerdeführer angezeigt ist (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Betreuungsbedarf als notwendiger Bestandteil des familiären Existenzminimums (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 153 ) einkommensteuerlich stets unbelastet bleiben, ohne dass danach unterschieden werden dürfte, in welcher Weise dieser Bedarf gedeckt wird (vgl. BVerfGE 99, 216 ).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Betreuungsbedarf als notwendiger Bestandteil des familiären Existenzminimums (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 153 ) einkommensteuerlich stets unbelastet bleiben, ohne dass danach unterschieden werden dürfte, in welcher Weise dieser Bedarf gedeckt wird (vgl. BVerfGE 99, 216 ).
  • BFH, 09.02.2012 - III R 67/09

    Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

    Mit einem weiteren Beschluss vom 20. Oktober 2010  2 BvR 2064/08 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2011, 208) hat das BVerfG die Begrenzung der steuerlichen Berücksichtigung erwerbsbedingten Betreuungsaufwands für Kinder nach § 33c EStG i.d.F. des Zweiten Gesetzes zur Familienförderung vom 16. August 2001 (BGBl I 2001, 2074) --EStG a.F.-- für verfassungsgemäß erachtet.

    aa) Der BEA-Freibetrag von 1.080 EUR je Kind und Elternteil deckt sowohl Betreuungsleistungen der Eltern selbst als auch Betreuungsleistungen Dritter ab (BVerfG-Beschluss in HFR 2011, 208; Urteile des Bundesfinanzhofs vom 29. Mai 2008 III R 108/07, BFH/NV 2008, 1822, m.w.N.; vom 23. April 2009 VI R 60/06, BFHE 225, 28, BStBl II 2010, 267).

    Damit ist zugleich ausgesagt, dass nicht nur der Eigenbetreuungsbedarf, sondern auch tatsächlich angefallener Fremdbetreuungsbedarf von der Entlastungswirkung des BEA-Freibetrags erfasst wird und zur Vermeidung einer doppelten Aufwandsberücksichtigung --durch den Freibetrag einerseits und den Abzug gemäß § 4f EStG andererseits-- die Entlastungswirkung beider Regelungen zur Beantwortung der Frage, ob das einfache Recht den realitätsgerechten Abzug erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten sicherstellt, zusammenzurechnen sind (vgl. BVerfG-Beschluss in HFR 2011, 208; gegen die "Anrechnung" des BEA-Freibetrags z.B. Hölzer, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2008, 2145; Jachmann, Finanz-Rundschau 2010, 123).

    Angesichts der Tatsache, dass das BVerfG die weit ungünstigeren Abzugsmöglichkeiten nach § 33c EStG a.F. als verfassungskonform erachtet hat (BVerfG-Beschluss in HFR 2011, 208), spricht nichts dafür, dass die vom Gesetzgeber im Jahr 2006 gewährte steuerliche Entlastung bei typisierender Betrachtung nicht ausreichend wäre, um die notwendigen Kinderbetreuungskosten zu decken.

  • BFH, 05.07.2012 - III R 80/09

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Kinderbetreuungskosten

    Mit dem BEA-Freibetrag werden auch Fremdbetreuungskosten abgegolten (BFH-Urteile vom 29. Mai 2008 III R 108/07, BFH/NV 2008, 1822; vom 23. April 2009 VI R 60/06, BFHE 225, 28, BStBl II 2010, 267; BVerfG-Beschluss vom 20. Oktober 2010  2 BvR 2064/08, HFR 2011, 208).
  • BFH, 11.05.2023 - III R 9/22

    Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG -

    Auch in dieser Neufassung der Vorschrift (vgl. zu deren Verfassungsmäßigkeit BVerfG-Beschluss vom 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08, HFR 2011, 208) und ebenso in den späteren gesetzlichen Vorschriften zum Abzug von Kinderbetreuungskosten blieb das Kriterium der Haushaltszugehörigkeit als Tatbestandsmerkmal erhalten.
  • FG Sachsen, 19.08.2009 - 2 K 1038/09

    Vollständige Anerkennung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung und

    Ebenso kommt eine Aussetzung im Hinblick auf das Verfahren des Bundesverfassungsgerichtes unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2064/08 nicht in Betracht, da dort die Verfassungsmäßigkeit des § 33c EStG in der für 2002 geltenden Fassung anhängig ist, der jedoch mit Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26. April 2006 (BGBl. I 2006, 1091) mit Wirkung für den hier streitigen Veranlagungszeitraum 2006 aufgehoben wurde.
  • FG Köln, 19.01.2023 - 15 K 268/21

    Abzug von Kinderbetreuungskosten bei der Festsetzung von Einkommenssteuern

    Er ist der Auffassung, das Kriterium der Haushaltszugehörigkeit sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Verweis auf BVerfG-Beschluss vom 30. September 1992, 1 BvR 626/89) und auch die betragsmäßige Beschränkung der Abziehbarkeit der Aufwendungen sei geklärt (Verweis auf BVerfG-Beschlüsse vom 16. März 2005, 2 BvL 7/00; vom 20. Oktober 2010, 2 BvR 2064/08; vom 7. Mai 2014, 2 BvR 2454/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht