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   BVerfG, 15.05.1992 - 2 BvR 207/92   

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https://dejure.org/1992,3396
BVerfG, 15.05.1992 - 2 BvR 207/92 (https://dejure.org/1992,3396)
BVerfG, Entscheidung vom 15.05.1992 - 2 BvR 207/92 (https://dejure.org/1992,3396)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Mai 1992 - 2 BvR 207/92 (https://dejure.org/1992,3396)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VN-Flüchtlingsbehörde (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die richterliche Begründungspflicht bei einem Beschluß nach §§ 80 Abs. 5 VwGO , 10 und 11 AsylVfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.11.1991 - 2 BvR 1351/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1992 - 2 BvR 207/92
    Am 05. Februar 1992 stellte die Beschwerdeführerin unter Verweis auf den Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 08. November 1991 ( 2 BvR 1351/91, InfAuslR 1992, S. 72 ff.) einen Abänderungsantrag nach § 80 Abs. 7 VwGO .

    Stützt sich eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung insoweit etwa auf Auskünfte des Auswärtigen Amtes, so dürfen diesen keine ernstzunehmenden Stellungnahmen von anderen Seiten entgegenstehen, die geeignet sind, deren Überzeugungskraft in asylrechtlich relevanten Punkten zu erschüttern (BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 8. November 1991, 2 BvR 1351/91, InfAuslR 1992, S. 72 [74]).

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1992 - 2 BvR 207/92
    Zwar begnügt sich das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht mit einer bloßen Prognose zur voraussichtlichen Richtigkeit des "Offensichtlichkeitsurteils" des Bundesamtes im Sinne einer summarischen Prüfung, sondern geht davon aus, daß die Frage der Offensichtlichkeit - wenngleich mit Verbindlichkeit nur für das Eilverfahren - erschöpfend zu klären ist (vgl. BVerfGE 67, 43 [62]).

    Diese Kriterien sind auf die Offensichtlichkeitsprüfung, die im Rahmen des Eilverfahrens gemäß § 11 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 AsylVfG von den Gerichten aufgrund einer eigenständigen Beurteilung vorzunehmen ist, ohne weiteres übertragbar (vgl. BVerfGE 67, 43[56 f.]).

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1992 - 2 BvR 207/92
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen der verfassungsrechtlichen Prüfung der in § 32 Abs. 6 AsylVfG getroffenen Regelung über die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet den Rechtsbegriff der Offensichtlichkeit - im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - dahin ausgelegt, daß im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftiger Weise keine Zweifel bestehen dürfen und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (vgl. BVerfGE 65, 76 [95 ff.]; 71, 276 [296]).

    Wird eine kollektive Verfolgungssituation geltend gemacht, kommt danach die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet in der Regel nur dann in Betracht, wenn entweder eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zugrundeliegt oder eindeutige und widerspruchsfreie Auskünfte und Stellungnahmen sachverständiger Stellen die Entscheidung des Gerichts tragen (BVerfGE 65, 76 [97]).

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1992 - 2 BvR 207/92
    Schließlich genügen auch die Ausführungen zu den im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1991 (BVerfGE 83, 216 ) entwickelten Maßstäben nicht den Offensichtlichkeitskriterien.

    Dann aber fehlen Darlegungen, warum auch die Gefahr einer Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit (BVerfGE 83, 216 [233 f.]) offensichtlich nicht droht.

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1992 - 2 BvR 207/92
    Damit wird der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe und auf Beiordnung eines Rechtsanwalts gegenstandslos (vgl. BVerfGE 81, 347 [362]).
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1992 - 2 BvR 207/92
    Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hat sich durch die Entscheidung in der Hauptsache erledigt (vgl. BVerfGE 7, 99 [109]).
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1992 - 2 BvR 207/92
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen der verfassungsrechtlichen Prüfung der in § 32 Abs. 6 AsylVfG getroffenen Regelung über die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet den Rechtsbegriff der Offensichtlichkeit - im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - dahin ausgelegt, daß im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftiger Weise keine Zweifel bestehen dürfen und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (vgl. BVerfGE 65, 76 [95 ff.]; 71, 276 [296]).
  • VG Sigmaringen, 02.08.2016 - A 4 K 2771/16

    Ablehnung eines Asylantrags als "offensichtlich unbegründet" bei sicherem

    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.03.1979 - 1 B 24/79 -, Buchholz 402.24, § 34 Nr. 1; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.08.1983 - A 12 S 736/83 -, juris) dann der Fall, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage geradezu aufdrängt (BVerfG, Beschluss vom 26.06.1991 - 2 BvR 427/91 -, juris; Beschluss vom 15.05.1992 - 2 BvR 207/92 -, InfAuslR 1992, 300 ff.).
  • BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 851/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Es dürften bei Vorliegen an sich eindeutiger Auskünfte, z.B. des Auswärtigen Amtes, keine ernstzunehmenden Stellungnahmen anderer Seite entgegenstehen, die geeignet seien, deren Überzeugungskraft in asylrechtlich relevanten Punkten zu erschüttern (BVerfGE 65, 76 [97]; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 1991 - 2 BvR 1351/91 -, InfAuslR 1992, 72 [74] und vom 15. Mai 1992 - 2 BvR 207/92 -, InfAuslR 1992, 300 [302 f.]).
  • VG Regensburg, 20.03.2013 - RN 8 K 11.30575

    Luftwegeinreise; Bordingcard; angebliche Landwegeinreise; Sippenhaft; lokale

    Offensichtlich unbegründet ist dabei nach der Rechtsprechung ein Asylbegehren bzw. ein Begehren auf Zuerkennung von Flüchtlingsschutz (nur) dann, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemeiner anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und -lehre) sich die Abweisung der Klage vor dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (vgl. Beschluss des BVerfG vom 27.09.2007 Az. 2 BvR 1613/07; BVerfG vom 15.05.1992 Az. 2 BvR 207/92, InfAuslR 92, 300; Kanein/Renner, RdNr. 5 zu § 11 AsylVfG 1982).
  • VG Sigmaringen, 28.03.2018 - A 1 K 7863/17

    Einreise- und Aufenthaltsverbot; Europarechtswidrigkeit; einstweiliger

    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.03.1979 - 1 B 24.79 -, Buchholz 402.24, § 34 Nr. 1; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.08.1983 - A 12 S 736/83 -, juris) dann der Fall, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage geradezu aufdrängt (BVerfG, Beschluss vom 26.06.1991 - 2 BvR 427/91 -, juris; Beschluss vom 15.05.1992 - 2 BvR 207/92 -, InfAuslR 1992, 300 ff.).
  • VG Regensburg, 20.02.2013 - RO 8 K 12.30145

    Wehrdienstentziehung; keine Gewissengründe; Haftbedingungen in der Türkei

    Offensichtlich unbegründet ist dabei nach der Rechtsprechung ein Asylbegehren bzw. ein Begehren auf Zuerkennung von Flüchtlingsschutz (nur) dann, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemeiner anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und -lehre) sich die Abweisung der Klage vor dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (vgl. Beschluss des BVerfG vom 27.09.2007 Az. 2 BvR 1613/07; BVerfG vom 15.05.1992 Az. 2 BvR 207/92, InfAuslR 92, 300; Kanein/Renner, RdNr. 5 zu § 11 AsylVfG 1982).
  • VG Regensburg, 20.03.2013 - RN 8 K 12.30176

    Unglaubhafte Luftwegreise; Verstoß gegen Mitwirkungspflichten nach § 30 Abs. 3

    Offensichtlich unbegründet ist dabei nach der Rechtsprechung ein Asylbegehren bzw. ein Begehren auf Zuerkennung von Flüchtlingsschutz (nur) dann, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemeiner anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und -lehre) sich die Abweisung der Klage vor dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (vgl. Beschluss des BVerfG vom 27.09.2007 Az. 2 BvR 1613/07; BVerfG vom 15.05.1992 Az. 2 BvR 207/92, InfAuslR 92, 300; Kanein/Renner, RdNr. 5 zu § 11 AsylVfG 1982).
  • VG Regensburg, 20.02.2013 - RN 8 K 12.30101

    Kriminelle Übergriffe privater Dritter

    Offensichtlich unbegründet ist dabei nach der Rechtsprechung ein Asylbegehren bzw. ein Begehren auf Zuerkennung von Flüchtlingsschutz (nur) dann, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemeiner anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und -lehre) sich die Abweisung der Klage vor dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (vgl. Beschluss des BVerfG vom 27.09.2007 Az. 2 BvR 1613/07; BVerfG vom 15.05.1992 Az. 2 BvR 207/92, InfAuslR 92, 300; Kanein/Renner, RdNr. 5 zu § 11 AsylVfG 1982).
  • VG Regensburg, 04.07.2013 - RN 8 K 13.30166

    Unglaubhafte Luftwegeinreise; Verfahren bei Festnahmen; Wahlbeobachterausweis der

    Offensichtlich unbegründet ist dabei nach der Rechtsprechung ein Asylbegehren bzw. ein Begehren auf Zuerkennung von Flüchtlingsschutz (nur) dann, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemeiner anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und -lehre) sich die Abweisung der Klage vor dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (vgl. Beschluss des BVerfG vom 27.09.2007 Az. 2 BvR 1613/07; BVerfG vom 15.05.1992 Az. 2 BvR 207/92, InfAuslR 92, 300; Kanein/Renner, RdNr. 5 zu § 11 AsylVfG 1982).
  • VG Regensburg, 20.02.2013 - RN 8 K 12.30124

    Kriminelle Übergriffe privater Dritter; Yezidentum; Existenzminimum; Telefonate;

    Offensichtlich unbegründet ist dabei nach der Rechtsprechung ein Asylbegehren bzw. ein Begehren auf Zuerkennung von Flüchtlingsschutz (nur) dann, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemeiner anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und -lehre) sich die Abweisung der Klage vor dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (vgl. Beschluss des BVerfG vom 27.09.2007 Az. 2 BvR 1613/07; BVerfG vom 15.05.1992 Az. 2 BvR 207/92, InfAuslR 92, 300; Kanein/Renner, RdNr. 5 zu § 11 AsylVfG 1982).
  • VG Regensburg, 17.04.2013 - RN 8 K 12.30099

    Reiseumstände; Kurdische Parteien; Kausalität Verfolgung - Flucht; Sippenhaft;

    Offensichtlich unbegründet ist dabei nach der Rechtsprechung ein Asylbegehren bzw. ein Begehren auf Zuerkennung von Flüchtlingsschutz (nur) dann, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemeiner anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und -lehre) sich die Abweisung der Klage vor dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (vgl. Beschluss des BVerfG vom 27.09.2007 Az. 2 BvR 1613/07; BVerfG vom 15.05.1992 Az. 2 BvR 207/92, InfAuslR 92, 300; Kanein/Renner, RdNr. 5 zu § 11 AsylVfG 1982).
  • VG Sigmaringen, 31.08.2005 - A 7 K 10430/05

    Zur Gefährdungslage ethnischer Minderheiten im Kosovo

  • VG Sigmaringen, 18.02.2016 - A 8 K 113/16

    Befristung des mit einer angedrohten Abschiebung einhergehenden Einreise- und

  • VG Sigmaringen, 22.01.2013 - A 7 K 3838/12
  • VG Braunschweig, 26.03.2012 - 6 B 61/12

    Abschiebungsverbot; Asyl; Bosnien-Herzegowina; Erkrankung; Roma

  • VG Magdeburg, 27.05.2016 - 1 A 125/15
  • VG Sigmaringen, 07.07.1998 - A 7 K 11153/98

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Ablehnung eines Antrags auf Durchführung eines

  • VG Braunschweig, 20.12.2012 - 6 B 421/12
  • VG Magdeburg, 01.03.2016 - 1 A 542/14
  • VG Magdeburg, 02.12.2015 - 1 A 1069/14
  • VG Münster, 24.01.2006 - 5 K 2/05

    Abweisung einer Klage als offensichtlich unbegründet

  • VG Magdeburg, 24.11.2021 - 3 A 281/18
  • VG Magdeburg, 22.04.2016 - 1 A 533/14
  • VG Magdeburg, 12.10.2015 - 1 A 513/13
  • VG Magdeburg, 05.10.2015 - 1 A 352/13
  • VG Magdeburg, 31.08.2015 - 1 A 52/15
  • VG Magdeburg, 17.10.2014 - 1 A 211/13
  • VG Magdeburg, 07.03.2014 - 1 A 294/13
  • VG Magdeburg, 07.03.2014 - 1 A 224/13
  • VG Magdeburg, 12.04.2013 - 1 A 30/13
  • VG Braunschweig, 08.02.2012 - 6 B 19/12
  • VG Münster, 25.08.2006 - 1 L 639/06

    Ghana, Genitalverstümmelung, Frauen, Flüchtlingsfrauen, interne

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