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BVerfG, 24.03.1995 - 2 BvR 2070/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen Abschiebungsmaßnahmen im Asylfolgeverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 11.10.1994 - 4 G 4398/94
- VG Kassel, 20.10.1994 - 4 G 4475/94
- BVerfG, 24.03.1995 - 2 BvR 2070/94
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57
Sendezeit I
Auszug aus BVerfG, 24.03.1995 - 2 BvR 2070/94
Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung erledigt sich durch die Entscheidung in der Hauptsache (vgl. BVerfGE 7, 99, 109,). - BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes
Auszug aus BVerfG, 24.03.1995 - 2 BvR 2070/94
Denn es besteht eine anderweite Möglichkeit, ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen und eine Grundrechtsverletzung zu vermeiden (vgl. auch BVerfGE 78, 58, 68 f.). - BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 1837/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung eines …
Auszug aus BVerfG, 24.03.1995 - 2 BvR 2070/94
Dies aber verstoße gegen Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (Verweis auf den Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 1992 - 2 BvR 1837/91 -) sowie gegen Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 EMRK . - BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63
Klagestop Kriegsfolgen
Auszug aus BVerfG, 24.03.1995 - 2 BvR 2070/94
Die Verfassungsbeschwerde muß erforderlich sein, um eine mögliche Grundrechtsverletzung des Beschwerdeführers zu verhindern (BVerfGE 1, 97, 103; 33, 247, 258). - BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51
Hinterbliebenenrente I
Auszug aus BVerfG, 24.03.1995 - 2 BvR 2070/94
Die Verfassungsbeschwerde muß erforderlich sein, um eine mögliche Grundrechtsverletzung des Beschwerdeführers zu verhindern (BVerfGE 1, 97, 103; 33, 247, 258).
- VGH Baden-Württemberg, 15.10.2004 - 11 S 2297/04
Inlandsbezogenes Abschiebungshindernis wegen Reiseunfähigkeit
b) Der Senat erwägt, dass andererseits aber auch der vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer gehalten sein dürfte, das ihm nach Lage der Dinge Mögliche und Zumutbare zu unternehmen, um den Eintritt der mit seiner - rechtmäßigen - Abschiebung verbundenen Gesundheitsgefahren abzuwenden/zu mindern bzw. eingetretene Gesundheitsstörungen zu beseitigen: Dies könnte, wenn die Gesundheitsverschlechterung maßgeblich auf den mit der Abschiebung verbundenen - psychisch zweifellos belastenden - Zwangsmaßnahmen oder der Angst vor sozialer Ächtung im Zielstaat beruht, etwa dadurch geschehen, dass er es nicht zu dieser Zwangslage kommen lässt, sondern - gegebenenfalls unter dem Einzelfall Rechnung tragenden Bedingungen - freiwillig ausreist (zur Zumutbarkeit der Abwendung zielstaatsbezogener Gefahren durch freiwillige Ausreise vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.3.1995 - 2 BvR 2070/94 -[Juris]). - VG Sigmaringen, 22.11.1999 - A 7 K 12181/98
Jugoslawien, Kosovo, Albaner, Minderjährige, Gruppenverfolgung, KFOR-Truppen, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2000 - 11 A 12211/99 Diesbezüglich hat indessen das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - 1. Kammer des 2. Senats - vom 24. März 1995 (2 BvR 2070/94) darauf abgestellt, es sei der Klägerin zuzumuten, eine ihr etwa im Falle einer Abschiebung nach China drohende Gefahr der Bestrafung durch eine freiwillige Rückkehr dorthin abzuwenden, sodass die Richtigkeit der in Rede stehenden Einschätzung Dr. W. für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts letztlich ohne Relevanz war.
- VG Düsseldorf, 22.04.2009 - 14 K 5993/07
Indien, Folgeantrag, Nachfluchtgründe, subjektive Nachfluchtgründe, Sikhs, ISYF, …
Vgl, BVerfG, Beschluss vom 24.03.1995 - 2 BvR 2070/94 - juris; BVerwG, Urteil vom 29.05.2008 - 10C 11, 07-, NVwZ 2008, 1243. - VG Düsseldorf, 22.04.2009 - 14 K 2555/08
Indien, interne Fluchtalternative, Erreichbarkeit, Situation bei Rückkehr
BVerfG, Beschluss vom 24.03.1995 - 2 BvR 2070/94 juris; BVerwG, Urteil vom 29.05.2008 - 1 0 C 11.07-, NVwZ 2008, 1243. - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2001 - 3 A 3624/95 Ein Klärungsbedarf wird damit, nachdem sich für die Annahme einer diesen Personenkreis drohenden konkreten Gefahr, der Folter oder anderer menschenrechtwidriger Behandlung unterworfen zu werden, im Sinne einer dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entsprechenden Gefährdungssituation auch im Hinblick auf den Fall keinerlei greifbare Anhaltspunkte ergeben haben, vgl. insoweit den vom Kläger selbst angesprochenen Beschluss des BVerfG vom 24. März 1995 - 2 BvR 2070/94 - ferner OVG NRW, Beschluss vom 14. Juni 1995 - 21 A 2656/95.A - Hess.VGH, Urteil vom 26. Juni 1995 - 10 UE 1282/95 -, NVwZ 1996, Beil.