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   BVerfG, 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92   

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https://dejure.org/1993,1419
BVerfG, 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92 (https://dejure.org/1993,1419)
BVerfG, Entscheidung vom 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92 (https://dejure.org/1993,1419)
BVerfG, Entscheidung vom 02. März 1993 - 2 BvR 2075/92 (https://dejure.org/1993,1419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet - Verpflichtung des Verwaltungsgerichts zur Offenlegung der tatsächlichen Entscheidungs- und Erkenntnisgrundlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Maßgebliche Erkenntnisgrundlagen - Ständige Rechtsprechung des BVerfG - Rechtliches Gehör - Presseberichte und Behördenauskünfte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 769
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fordert Art. 19 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG , daß sich aus den Entscheidungsgründen klar ergibt, weshalb das Gericht zu einem Urteil nach § 78 Abs. 1 AsylVfG 1992 (§ 32 Abs. 6 AsylVfG a.F.) gekommen ist, warum also die Klage nicht nur als (schlicht) unbegründet, sondern - mit der Folge der Unanfechtbarkeit des Urteils - als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (BVerfGE 65, 76 [96]; 71, 276 [293 f.]).

    Hat etwa ein Verwaltungsgericht das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubwürdig angesehen, so hat das Bundesverfassungsgericht eine solche Begründung als geeignet erachtet, ein Offensichtlichkeitsurteil zu tragen (vgl. BVerfGE 65, 76 [97]).

    Dies gilt erst recht bei einer Abweisung der Asylklage als offensichtlich unbegründet: Voraussetzung hierfür ist, daß an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen kein Zweifel besteht (BVerfGE 65, 76 [95 ff.]; 71, 276 [296]).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92
    Ermittlungen zum Tatbestand "politisch Verfolgter" sind daraufhin zu überprüfen, ob sie einen hinreichenden Grad an Verlässlichkeit aufweisen und auch dem Umfang nach, bezogen auf die besonderen Gegebenheiten im Asylbereich, zureichend sind (BVerfGE 76, 143 [162]), namentlich auch hinsichtlich der Aufklärungspflicht und der Behandlung der Beweisanträge (vgl. Beschluß der erkennenden Kammer vom 18. Januar 1990, InfAuslR 1990, 161 [163 ff.]).

    Denn auch Maßnahmen, die an eine bestimmte politische Überzeugung des von ihnen Betroffenen anknüpfen - hier Gegnerschaft zum syrischen Regime bzw. zur syrischen Politik im Libanon - können asylerheblich sein (vgl. BVerfGE 76, 143 [157]; 80, 315 [333 f.]).

  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fordert Art. 19 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG , daß sich aus den Entscheidungsgründen klar ergibt, weshalb das Gericht zu einem Urteil nach § 78 Abs. 1 AsylVfG 1992 (§ 32 Abs. 6 AsylVfG a.F.) gekommen ist, warum also die Klage nicht nur als (schlicht) unbegründet, sondern - mit der Folge der Unanfechtbarkeit des Urteils - als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (BVerfGE 65, 76 [96]; 71, 276 [293 f.]).

    Dies gilt erst recht bei einer Abweisung der Asylklage als offensichtlich unbegründet: Voraussetzung hierfür ist, daß an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen kein Zweifel besteht (BVerfGE 65, 76 [95 ff.]; 71, 276 [296]).

  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92
    Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung erledigt sich durch die Entscheidung in der Hauptsache (BVerfGE 7, 99 [109]).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zulassen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 81, 142 [155]), ist das angegriffene Urteil aufzuheben; die Sache ist an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus BVerfG, 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92
    Hierbei läßt es außer Betracht, daß die Sammlung und Sichtung der tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung ihrer wertenden Würdigung abtrennbar vorausgeht und daß Art. 103 Abs. 1 GG den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens gewährleistet, auf diesen der richterlichen Beurteilung zugrundeliegenden Verfahrensschritt, insbesondere durch Stellung von Anträgen, sachgerecht und effektiv Einfluß nehmen zu können (vgl. BVerfGE 65, 305 [307]).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 70, 180 [189] m.w.N.) gebietet der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. auch § 108 Abs. 2 VwGO ) den Gerichten, nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse (einschließlich Presseberichten und Behördenauskünften) zu verwerten, die von einem Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht - im einzelnen bezeichnet - zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten.
  • BVerfG, 18.01.1990 - 2 BvR 760/88

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92
    Ermittlungen zum Tatbestand "politisch Verfolgter" sind daraufhin zu überprüfen, ob sie einen hinreichenden Grad an Verlässlichkeit aufweisen und auch dem Umfang nach, bezogen auf die besonderen Gegebenheiten im Asylbereich, zureichend sind (BVerfGE 76, 143 [162]), namentlich auch hinsichtlich der Aufklärungspflicht und der Behandlung der Beweisanträge (vgl. Beschluß der erkennenden Kammer vom 18. Januar 1990, InfAuslR 1990, 161 [163 ff.]).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92
    Denn auch Maßnahmen, die an eine bestimmte politische Überzeugung des von ihnen Betroffenen anknüpfen - hier Gegnerschaft zum syrischen Regime bzw. zur syrischen Politik im Libanon - können asylerheblich sein (vgl. BVerfGE 76, 143 [157]; 80, 315 [333 f.]).
  • BVerfG, 07.11.2008 - 2 BvR 629/06

    Unzureichend begründete Abweisung der Asylklage des Beschwerdeführers im zweiten

    2/1997, S. 9; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Februar 1993 - 2 BvR 1869/92 -, InfAuslR 1993, S. 146 , und vom 2. März 1993 - 2 BvR 2075/92 -, NVwZ 1993, S. 769).

    Die schlichte Behauptung, die Klage sei offensichtlich unbegründet, genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Februar 1993 - 2 BvR 1869/92 -, InfAuslR 1993, S. 146 , und vom 2. März 1993 - 2 BvR 2075/92 -, NVwZ 1993, S. 769).

  • BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der

    Die schlichte Behauptung, die Klage sei offensichtlich unbegründet, genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Februar 1993 - 2 BvR 1869/92 -, InfAuslR 1993, S. 146 und vom 2. März 1993 - 2 BvR 2075/92 -, juris).
  • BVerfG, 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Feststellung eines krankheitsbedingten

    Die schlichte Behauptung, die Klage sei offensichtlich unbegründet, genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1993 - 2 BvR 1869/92 -, InfAuslR 1993, S. 146 und vom 2. März 1993 - 2 BvR 2075/92 -, juris).
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