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   BVerfG, 08.03.2002 - 2 BvR 2081/01   

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https://dejure.org/2002,7141
BVerfG, 08.03.2002 - 2 BvR 2081/01 (https://dejure.org/2002,7141)
BVerfG, Entscheidung vom 08.03.2002 - 2 BvR 2081/01 (https://dejure.org/2002,7141)
BVerfG, Entscheidung vom 08. März 2002 - 2 BvR 2081/01 (https://dejure.org/2002,7141)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Aussicht auf Erfolg - Begründungsanforderungen - Beschlagnahmeanordnung - Nicht kodifiziertes Verwertungsverbot

  • Judicialis

    BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 306 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 102 105
    Verfassungsmäßigkeit der Verwertung von aufgrund eines rechtswidrigen Durchsuchungsbeschlusses erlangten Beweismitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88

    Verbotene Rundfunkaufnahmen

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2002 - 2 BvR 2081/01
    Es hat insbesondere auf BGH, NStZ 1989, 375 verwiesen, wo ausgesprochen worden war, ein formaler Fehler bei der Durchsuchung habe die Beweiserlangung bei hypothetisch rechtmäßiger Vorgehensweise nicht gehindert.
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2002 - 2 BvR 2081/01
    Eine ins Einzelne gehende Nachprüfung der Indizienwürdigung ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 95, 96 ).
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2002 - 2 BvR 2081/01
    Die Unschuldsvermutung verwehrt es den Strafverfolgungsbehörden nicht, schon im Ermittlungsverfahren den Grad des Verdachts einer strafbaren Handlung eines Beschuldigten zu beurteilen (vgl. BVerfGE 74, 358 ).
  • LG Limburg, 15.02.2011 - 1 Qs 6/11

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Voraussetzungen für eine Durchsuchung bei

    Verfahrensfehler bei der Durchsuchung führen für sich genommen grundsätzlich weder zur Rechtswidrigkeit einer erfolgten Beschlagnahme noch zur Unverwertbarkeit der aufgefundenen Beweise, wenn im Sinne eines hypothetischen Ersatzeingriffs dem Erlass einer (rechtmäßigen) Durchsuchungsanordnung keine rechtlichen Hindernisse entgegengestanden hätten und die tatsächlich (vorläufig) sichergestellten Beweismittel als solche der Verwertung als Beweismittel rechtlich zugänglich gewesen wären ( vgl. BVerfG vom 08.11.2001 - Az. 2 BvR 2257/00 - ; BVerfG vom 08.03.2002 - Az. 2 BvR 2081/01; OLG Frankfurt vom 04.04.2003 - Az. 3 Ws 301/03- jeweils zitiert nach juris; Nack in: Karlsruher Kommentar a. a. O., § 94 Rn 20).
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