Rechtsprechung
BVerfG, 08.03.2002 - 2 BvR 2081/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,7141) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Aussicht auf Erfolg - Begründungsanforderungen - Beschlagnahmeanordnung - Nicht kodifiziertes Verwertungsverbot
- Judicialis
BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 306 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO §§ 102 105
Verfassungsmäßigkeit der Verwertung von aufgrund eines rechtswidrigen Durchsuchungsbeschlusses erlangten Beweismitteln - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Limburg, 17.04.2001 - 5 Gs 49/01
- LG Limburg, 16.10.2001 - 5 Qs 140/01
- BVerfG, 08.03.2002 - 2 BvR 2081/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88
Verbotene Rundfunkaufnahmen
Auszug aus BVerfG, 08.03.2002 - 2 BvR 2081/01
Es hat insbesondere auf BGH, NStZ 1989, 375 verwiesen, wo ausgesprochen worden war, ein formaler Fehler bei der Durchsuchung habe die Beweiserlangung bei hypothetisch rechtmäßiger Vorgehensweise nicht gehindert. - BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
Auszug aus BVerfG, 08.03.2002 - 2 BvR 2081/01
Eine ins Einzelne gehende Nachprüfung der Indizienwürdigung ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 95, 96 ). - BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
Unschuldsvermutung
Auszug aus BVerfG, 08.03.2002 - 2 BvR 2081/01
Die Unschuldsvermutung verwehrt es den Strafverfolgungsbehörden nicht, schon im Ermittlungsverfahren den Grad des Verdachts einer strafbaren Handlung eines Beschuldigten zu beurteilen (vgl. BVerfGE 74, 358 ).
- LG Limburg, 15.02.2011 - 1 Qs 6/11
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Voraussetzungen für eine Durchsuchung bei …
Verfahrensfehler bei der Durchsuchung führen für sich genommen grundsätzlich weder zur Rechtswidrigkeit einer erfolgten Beschlagnahme noch zur Unverwertbarkeit der aufgefundenen Beweise, wenn im Sinne eines hypothetischen Ersatzeingriffs dem Erlass einer (rechtmäßigen) Durchsuchungsanordnung keine rechtlichen Hindernisse entgegengestanden hätten und die tatsächlich (vorläufig) sichergestellten Beweismittel als solche der Verwertung als Beweismittel rechtlich zugänglich gewesen wären ( vgl. BVerfG vom 08.11.2001 - Az. 2 BvR 2257/00 - ; BVerfG vom 08.03.2002 - Az. 2 BvR 2081/01; OLG Frankfurt vom 04.04.2003 - Az. 3 Ws 301/03- jeweils zitiert nach juris;… Nack in: Karlsruher Kommentar a. a. O., § 94 Rn 20).