Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 24.02.2003

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   BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 2086/02   

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https://dejure.org/2003,14367
BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 2086/02 (https://dejure.org/2003,14367)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.2003 - 2 BvR 2086/02 (https://dejure.org/2003,14367)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 2003 - 2 BvR 2086/02 (https://dejure.org/2003,14367)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtlicher Maßstab für die Anordnung und Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verhältnismäßigkeit eines Freiheitsentzuges

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 2086/02
    Der verfassungsrechtliche Maßstab für die Anordnung und Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist geklärt (vgl. BVerfGE 70, 297 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. April 1995 - 2 BvR 1087/94 -, NJW 1995, S. 3048 - auch JURIS).

    Anhaltspunkt für eine langandauernde Unterbringung ist der Strafrahmen derjenigen Tatbestände, die der Täter verwirklicht hat und an die seine Unterbringung anknüpft, oder der Delikte, die von ihm drohen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

  • BVerfG, 06.04.1995 - 2 BvR 1087/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über Fortdauer der

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 2086/02
    Der verfassungsrechtliche Maßstab für die Anordnung und Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist geklärt (vgl. BVerfGE 70, 297 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. April 1995 - 2 BvR 1087/94 -, NJW 1995, S. 3048 - auch JURIS).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 2086/02
    Das getroffene Abwägungsergebnis begegnet nach den Grundsätzen der verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ) keinen Bedenken.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 2086/02
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 2086/02
    Das getroffene Abwägungsergebnis begegnet nach den Grundsätzen der verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ) keinen Bedenken.
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BVerfG, 24.02.2003 - 2 BvR 2086/02 (https://dejure.org/2003,13163)
BVerfG, Entscheidung vom 24.02.2003 - 2 BvR 2086/02 (https://dejure.org/2003,13163)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Februar 2003 - 2 BvR 2086/02 (https://dejure.org/2003,13163)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 53
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2003 - 2 BvR 2086/02
    Der verfassungsrechtliche Maßstab für die Anordnung und Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist geklärt (vgl. BVerfGE 70, 297 [307 ff., 311 ff.]; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. April 1995 - 2 BvR 1087/94 -, NJW 1995, S. 3048 - auch JURIS).

    Anhaltspunkt für eine langandauernde Unterbringung ist der Strafrahmen derjenigen Tatbestände, die der Täter verwirklicht hat und an die seine Unterbringung anknüpft, oder der Delikte, die von ihm drohen (vgl. BVerfGE 70, 297 [316]).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2003 - 2 BvR 2086/02
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2003 - 2 BvR 2086/02
    Das getroffene Abwägungsergebnis begegnet nach den Grundsätzen der verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 95, 96 [127 f.]) keinen Bedenken.
  • BVerfG, 06.04.1995 - 2 BvR 1087/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über Fortdauer der

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2003 - 2 BvR 2086/02
    Der verfassungsrechtliche Maßstab für die Anordnung und Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist geklärt (vgl. BVerfGE 70, 297 [307 ff., 311 ff.]; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. April 1995 - 2 BvR 1087/94 -, NJW 1995, S. 3048 - auch JURIS).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2003 - 2 BvR 2086/02
    Das getroffene Abwägungsergebnis begegnet nach den Grundsätzen der verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 95, 96 [127 f.]) keinen Bedenken.
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