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   BVerfG, 06.02.1996 - 2 BvR 209/92   

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BVerfG, 06.02.1996 - 2 BvR 209/92 (https://dejure.org/1996,3045)
BVerfG, Entscheidung vom 06.02.1996 - 2 BvR 209/92 (https://dejure.org/1996,3045)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Februar 1996 - 2 BvR 209/92 (https://dejure.org/1996,3045)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Festsetzung eines Besoldungsdienstalters unter Berücksichtigung von Tätigkeiten in er ehemaligen DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Besoldungsrecht - DDR-Vordienstzeiten - Anrechnung - Gleichheitssatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 53
  • DVBl 1996, 1122
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 20.06.1974 - II C 28.73

    Besoldung eines Beamten

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1996 - 2 BvR 209/92
    Allein diese Möglichkeit eröffne jedoch keinen Rechtsanspruch auf eine Berücksichtigung der fraglichen Vortätigkeit nach § 28 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BBesG a. F. Dies ergebe sich aus der Konzeption der Bestimmung als Ausnahmeregelung (Hinweis auf BVerwGE 45, 201, 203).

    Wenn das Bundesverwaltungsgericht bei dieser Sachlage eine typisierende Betrachtungsweise anstellt und im Einzelfall die ausnahmsweise mögliche Benachteiligung hinnimmt, um eine im Regelfall eintretende ungerechtfertigte Besserstellung der im öffentlichen Dienst der ehemaligen DDR Tätigen in ihrer Gesamtheit zu vermeiden, ist dies - auch in Ansehung des Ausnahmecharakters der Vorschrift (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1967 - BVerwG II C 27.67 -, BVerwGE 27, 159, 161, sowie vom 20. Juni 1974 - BVerwG II C 28.73 -, BVerwGE 45, 201, 203; Schinkel/Seifert in: Fürst, Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht - GKÖD -, Stand: Oktober 1988, K § 28 Rn. 9; Clemens/Millack, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Teil II, Stand: Januar 1982, Anm. 6 zu § 28 BBesG a. F.; Schwegmann/Summer, aaO, Stand: 15. April 1988, Rn. 3a zu § 28 BBesG a. F.) - jedenfalls vertretbar.

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1996 - 2 BvR 209/92
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn die (un-) gleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (BVerfGE 83, 89, 107 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 07.12.1983 - 2 BvR 282/80

    Strafbefehl

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1996 - 2 BvR 209/92
    Dies gilt nicht nur, wenn der Gesetzgeber mehrere Personengruppen ohne sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern auch dann, wenn Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer solchen, dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 65, 377, 384 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1996 - 2 BvR 209/92
    Denn jedenfalls zeigt die Verfassungsbeschwerde nicht in substantiierter Weise auf, daß das angegriffene Urteil auf der geltend gemachten Verletzung des Prozeßgrundrechts des Art. 103 Abs. 1 GG beruht (zu diesem Erfordernis vgl. BVerfGE 13, 132, 145 m.w.N.; 52, 131, 152 f.; stRspr).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1996 - 2 BvR 209/92
    Es kann dahingestellt bleiben, ob der mit der Verfassungsbeschwerde erhobene Einwand begründet ist, wonach das Bundesverwaltungsgericht seine Auffassung von der Möglichkeit der Verwertung der vorgenannten Feststellungen im Revisionsverfahren und von der Notwendigkeit formeller Angriffe hiergegen vor Erlaß einer Entscheidung dem Beschwerdeführer gegenüber hätte zu erkennen geben müssen, um ihm Gelegenheit zu geben, sich insoweit das rechtliche Gehör zu verschaffen (zum Maßstab vgl. BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1996 - 2 BvR 209/92
    Denn jedenfalls zeigt die Verfassungsbeschwerde nicht in substantiierter Weise auf, daß das angegriffene Urteil auf der geltend gemachten Verletzung des Prozeßgrundrechts des Art. 103 Abs. 1 GG beruht (zu diesem Erfordernis vgl. BVerfGE 13, 132, 145 m.w.N.; 52, 131, 152 f.; stRspr).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1996 - 2 BvR 209/92
    Es kann dahingestellt bleiben, ob der mit der Verfassungsbeschwerde erhobene Einwand begründet ist, wonach das Bundesverwaltungsgericht seine Auffassung von der Möglichkeit der Verwertung der vorgenannten Feststellungen im Revisionsverfahren und von der Notwendigkeit formeller Angriffe hiergegen vor Erlaß einer Entscheidung dem Beschwerdeführer gegenüber hätte zu erkennen geben müssen, um ihm Gelegenheit zu geben, sich insoweit das rechtliche Gehör zu verschaffen (zum Maßstab vgl. BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.).
  • BVerwG, 12.09.1968 - II C 74.67

    Berechnung des Besoldungsdienstalters - Berücksichtigung von Dienstzeiten bei der

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1996 - 2 BvR 209/92
    Demzufolge habe der erkennende Senat den Dienst bei der Volkspolizei in der ehemaligen DDR im Sinne der Anrechnungsvorschrift anerkannt, nicht jedoch die dort bei volkseigenen landwirtschaftlichen Betrieben geleisteten Dienste (Hinweis auf BVerwGE 30, 219 ; 51, 42).
  • BVerwG, 30.05.1967 - II C 27.67

    Berücksichtigung der Studienzeit, des Vorbereitungsdienstes als

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1996 - 2 BvR 209/92
    Wenn das Bundesverwaltungsgericht bei dieser Sachlage eine typisierende Betrachtungsweise anstellt und im Einzelfall die ausnahmsweise mögliche Benachteiligung hinnimmt, um eine im Regelfall eintretende ungerechtfertigte Besserstellung der im öffentlichen Dienst der ehemaligen DDR Tätigen in ihrer Gesamtheit zu vermeiden, ist dies - auch in Ansehung des Ausnahmecharakters der Vorschrift (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1967 - BVerwG II C 27.67 -, BVerwGE 27, 159, 161, sowie vom 20. Juni 1974 - BVerwG II C 28.73 -, BVerwGE 45, 201, 203; Schinkel/Seifert in: Fürst, Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht - GKÖD -, Stand: Oktober 1988, K § 28 Rn. 9; Clemens/Millack, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Teil II, Stand: Januar 1982, Anm. 6 zu § 28 BBesG a. F.; Schwegmann/Summer, aaO, Stand: 15. April 1988, Rn. 3a zu § 28 BBesG a. F.) - jedenfalls vertretbar.
  • BVerwG, 10.06.1976 - II C 33.74

    Tätigkeit auf volkseigenen Gütern - Dienstzeitberechnung - Öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1996 - 2 BvR 209/92
    Demzufolge habe der erkennende Senat den Dienst bei der Volkspolizei in der ehemaligen DDR im Sinne der Anrechnungsvorschrift anerkannt, nicht jedoch die dort bei volkseigenen landwirtschaftlichen Betrieben geleisteten Dienste (Hinweis auf BVerwGE 30, 219 ; 51, 42).
  • BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 26.83

    Aufklärung - Vorhaben - Grundstückseigentümer - Verfahren -

  • GemSOGB, 16.03.1976 - GmS-OGB 1/75

    Zulässigkeit einer Sprungrevision; Erfordernis einer Zustimmung (Einwilligung)

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Insbesondere etwa der Dienst bei der Volkspolizei der DDR ist danach gemäß § 28 Abs. 2 Satz 4 BBesG anzuerkennen, weil ein Dienst dieser Art zumindest in seinem Kern auch im Geltungsbereich des Grundgesetzes regelmäßig im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn wahrgenommen wird (vgl. BVerwGE 89, 203 ; vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Februar 1996 - 2 BvR 209/92 -, NVwZ 1997, S. 53 ).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 5.03

    Besoldungsdienstalter; Zeiten der Zugehörigkeit zu den Grenztruppen der DDR;

    Deshalb ist z.B. die Beschäftigung bei der Volkspolizei der DDR zu berücksichtigen, weil eine Tätigkeit dieser Art zumindest in ihrem Kern im Geltungsbereich des Grundgesetzes ebenfalls regelmäßig im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ausgeübt worden ist (vgl. Urteil vom 28. November 1991, a.a.O. ; vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 1996 - 2 BvR 209/92 - NVwZ 1997, 53 ).
  • VG Augsburg, 24.11.2020 - Au 3 K 20.1351

    Übernahme der Schülerbeförderungskosten

    Dass auch die Eltern eines Schülers einen möglichen Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten nach Art. 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKfrG) i.V.m. § 2 der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung - SchBefV) in eigenem Namen geltend machen können (vgl. BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl. 1996, 434), ändert hieran nichts.

    Die Vorschrift will nur Schulen mit einem besonderen pädagogischen oder weltanschaulichen Konzept erfassen, das dem Unterricht in allen Klassen einen eigenständigen, an anderen Schulen auch nicht ansatzweise vorhandenen Charakter gibt und das die Schule damit deutlich von anderen vergleichbaren Schulen unterscheidet (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl. 1996, 434; BayVGH, U.v. 14.5.2014 - 7 B 14.24 - BeckRS Rn. 25; BayVGH, B.v. 13.2.2017 - 7 ZB 16.592 - BeckRS Rn. 9).

    Dazu kann nicht jeder pädagogische oder weltanschaulich begründete Unterschied zu vergleichbaren Schulen ausreichen, weil andernfalls die Vorschriften des § 2 Abs. 4 Nr. 1 bis 4 SchBefV, die dem Aufgabenträger einen weiten Ermessensspielraum lassen, ihres Anwendungsbereichs beraubt würden (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl. 1996, 434; BayVGH, B.v. 5.3.2012 - 7 ZB 11.2092 - BeckRS Rn. 2).

  • VGH Bayern, 17.06.2005 - 7 B 04.1558
    Der Verwaltungsgerichtshof hält an seiner ständigen Rechtsprechung fest, dass ein Anspruch nach dem Bayerischen Schulwegkostenfreiheitsgesetz nicht schon deshalb ausgeschlossen ist, weil die besuchte Schule in einem anderen Bundesland liegt (s. hierzu grundlegend BayVGH vom 30.11.1984 BayVBl. 1985, 561; vom 2.7.1986 Az. 7 B 85.A 3403; vom 10.1.1996 BayVBl. 1996, 434).

    Entscheidend für die Beurteilung, ob zwei infragestehende Schulen hinsichtlich Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung vergleichbar sind, ist, wenn eine der Schulen im Bundesgebiet außerhalb von Bayern liegt, ob sich die Schulen ohne Rücksicht auf alle Einzelheiten in den wesentlichen, für die Einbeziehung der Beförderungspflicht tragenden Eigenschaften entsprechen, insbesondere, ob zu einer gleichartigen Schule innerhalb Bayerns eine Beförderungspflicht bestünde (BayVGH vom 10.1.1996 BayVBl. 1996, 434/435 m.w.N.).

  • VG Würzburg, 01.10.2015 - W 2 K 15.650

    Keine Übernahme der Beförderungskosten für Schulweg

    Die Erstattung der Beförderungskosten zu einer außerbayerischen Schule ist basierend auf dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz grundsätzlich möglich (BayVGH, U. v. 30.11.1984 - 7 B 83 A.681 - BayVBl 1985, 561; U. v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl 1996, 434), wenn diese einer bayerischen Schule gleichwertig ist und die sonstigen Voraussetzungen einer notwendigen Beförderung vorliegen (BayVGH, U. v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl 1996, 434; U. v. 17.6.2005 - 7 B 04.1558 - BayVBl 2006, 703; VG Augsburg, U. v. 15.1.2013 - Au 3 K 11.1963 - juris).

    Hierbei ist es erforderlich, dass in Bezug auf die Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung eine Vergleichbarkeit der außerbayerischen Schule mit einer bayerischen Schule besteht (BayVGH, U. v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl 1996, 434; U. v. 17.6.2005 - 7 B 04.1558 - BayVBl 2006, 703).

  • VG Würzburg, 16.03.2015 - W 2 K 14.164

    Kostenfreiheit des Schulwegs; Werkrealschule; Mittelschule; außerbayerische

    Die Erstattung der Beförderungskosten zu einer außerbayerischen Schule ist basierend auf dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz grundsätzlich möglich (BayVGH, U.v. 30.11.1984 - 7 B 83 A.681 - BayVBl 1985, 561; U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl 1996, 434), wenn diese einer bayerischen Schule gleichwertig ist und die sonstigen Voraussetzungen einer notwendigen Beförderung vorliegen (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl 1996, 434; U.v. 17.6.2005 - 7 B 04.1558 - BayVBl 2006, 703; VG Augsburg, U.v. 15.1.2013 - Au 3 K 11.1963).

    Hierbei ist es erforderlich, dass in Bezug auf die Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung eine Vergleichbarkeit der außerbayerischen Schule mit einer bayerischen Schule besteht (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl 1996, 434; U.v. 17.6.2005 - 7 B 04.1558 - BayVBl 2006, 703).

  • OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 2 L 620/97

    Beitrittsgebiet; Ruhegehaltfähige Dienstzeit; Anerkennung einer Dienstzeit;

    Dass eine bestimmte Tätigkeit im öffentlichen Dienst der ehemaligen DDR nicht berücksichtigt wird, sieht die Rechtsprechung auch in anderen Fällen nicht als Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes an (vgl. z.B. BVerfG, Beschl. v. 6.2.1996 - 2 BvR 209/92 -, ZBR 1996, 178 f. = DVBl. 1996, 1122 f. betr. die Berechnung des Besoldungsdienstalters).
  • VG München, 20.06.2017 - M 3 K 15.5905

    Schulwegkostenrecht keine verfassungsrechtlich gebotene Leistung der öffentlichen

    Bei der Entscheidung hierüber durfte der beklagte Aufgabenträger das öffentliche Interesse an einer sparsamen Mittelverwendung (Art. 2 Abs. 1 Satz 3 SchKfrG) als prägenden Grundsatz des Schülerbeförderungsrechts berücksichtigen (vgl. BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl. 1996, 434).
  • VG Regensburg, 12.05.2015 - RO 2 K 14.2015

    Schülerbeförderungskosten, nächstgelegene Schule, pädagogische Eigenheit,

    Denn es reicht nicht jeder pädagogische oder weltanschaulich begründete Unterschied zu vergleichbaren Schulen aus, weil anderenfalls die Vorschrift des § 2 Abs. 4 Nr. 1 - 4 SchBefV, die dem Aufgabenträger einen weiten Ermessensspielraum lässt, ihres Anwendungsbereichs beraubt würden (vgl. BayVGH, B. v. 5.3.2012 - 7 ZB 11.2092- juris -, mit Hinweis auf BayVGH v. 10.1.1996 BayVBl. 1996, 434).
  • VG München, 20.09.2016 - M 3 K 15.3637

    Kein Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten für den Schulweg

    Bei der Entscheidung hierüber durfte der beklagte Aufgabenträger das öffentliche Interesse an einer sparsamen Mittelverwendung (Art. 2 Abs. 1 Satz 3 SchKfrG) als prägenden Grundsatz des Schülerbeförderungsrechts berücksichtigen (vgl. BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl. 1996, 434).
  • VGH Bayern, 05.03.2012 - 7 ZB 11.2092

    Schülerbeförderung; pädagogische oder weltanschauliche Eigenheiten;

  • VGH Bayern, 17.03.2022 - 7 ZB 21.115

    Zu den Anforderung an pädagogische Eigenheiten als Voraussetzung für die

  • VGH Bayern, 06.11.2009 - 14 ZB 09.615

    Keine ernstlichen Zweifel

  • VGH Bayern, 31.03.2009 - 7 C 09.664

    Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussichten; Schulbesuch; Beförderungskosten;

  • VG München, 30.01.2018 - M 3 K 16.4631

    Übernahme von Schulwegkosten

  • VG Bayreuth, 14.03.2011 - B 3 K 10.791

    Kostenfreiheit des Schulweges; nächstgelegene Schule; Förderklasse für

  • VG Augsburg, 11.12.2018 - Au 3 K 16.1694

    Erstattung von Schulwegkosten

  • VG Bayreuth, 25.01.2016 - B 3 K 15.217

    Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule

  • VG Augsburg, 15.01.2013 - Au 3 K 11.1963

    Kostenfreiheit des Schulwegs; Außerbayrische (baden-württembergische) Schule;

  • VG Würzburg, 22.04.2009 - W 2 K 08.2078

    Schulrecht; Kostenfreiheit des Schulwegs; Besuch einer außerbayerischen

  • VG Gera, 27.03.2003 - 1 K 1110/00

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Jubiläumsdienstalter;

  • VG Frankfurt/Oder, 06.07.2000 - 2 K 116/98

    Berechnung des Beginns des Jubiläumsdienstalters unter Einbeziehung von Zeiten

  • VG Würzburg, 05.05.2010 - W 2 K 10.222

    Schulrecht; Kostenfreiheit des Schulwegs; Besuch einer außerbayerischen

  • VG München, 16.11.2009 - M 3 K 08.2207

    Schulwegkosten; nächstgelegene Schule; pädagogische Eigenheiten;

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