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   BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93   

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BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93 (https://dejure.org/1994,8878)
BVerfG, Entscheidung vom 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93 (https://dejure.org/1994,8878)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Februar 1994 - 2 BvR 2091/93 (https://dejure.org/1994,8878)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Eilrechtsschutz in Strafvollzugssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93
    Daraus folgt, daß der gerichtliche Rechtsschutz soweit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 >153<; 65, 1 >70<; ständige Rechtsprechung).

    Zwar gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen nicht schlechthin (vgl. BVerfGE 65, 1 >70<), so daß der Gesetzgeber nicht von Verfassungs wegen auf die in § 80 VwGO getroffene Regelung festgelegt ist.

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93
    Jedoch muß gewährleistet sein, daß der Betroffene umgehend eine richterliche Entscheidung darüber herbeiführen kann, ob im konkreten Einzelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung oder aber das Interesse des Einzelnen an der Aussetzung der Vollstreckung bis zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überwiegt (vgl. BVerfGE 35, 382 >402<; 37, 150 >153<; 67, 43 >58 f.<).

    Daraus ergeben sich für die Gerichte Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 >226<; 77, 275 >284<), der sich nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen darf sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht führen muß (vgl. BVerfGE 40, 272>275<; 61, 82 >111<; 67, 43 >58<).

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93
    Daraus folgt, daß der gerichtliche Rechtsschutz soweit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 >153<; 65, 1 >70<; ständige Rechtsprechung).

    Jedoch muß gewährleistet sein, daß der Betroffene umgehend eine richterliche Entscheidung darüber herbeiführen kann, ob im konkreten Einzelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung oder aber das Interesse des Einzelnen an der Aussetzung der Vollstreckung bis zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überwiegt (vgl. BVerfGE 35, 382 >402<; 37, 150 >153<; 67, 43 >58 f.<).

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93
    Der Grundrechtsschutz für den Beschwerdeführer würde sonst in unzumutbarer Weise verkürzt (vgl. BVerfGE 34, 165 >180<; 41, 29 >43<; 49, 24 >51 f.<; 81, 138 >141<).
  • BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Behandlung des Antrags auf Erlaß einer

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93
    Wird in solchen Fällen vorläufiger Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG ) durch die Gerichte verweigert, ist der Grundrechtseingriff tiefgreifend und schwerwiegend (vgl. BVerfG, StV 1993, 482 , >483<).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93
    Daraus ergeben sich für die Gerichte Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 >226<; 77, 275 >284<), der sich nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen darf sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht führen muß (vgl. BVerfGE 40, 272>275<; 61, 82 >111<; 67, 43 >58<).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93
    Daraus ergeben sich für die Gerichte Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 >226<; 77, 275 >284<), der sich nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen darf sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht führen muß (vgl. BVerfGE 40, 272>275<; 61, 82 >111<; 67, 43 >58<).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93
    Der Grundrechtsschutz für den Beschwerdeführer würde sonst in unzumutbarer Weise verkürzt (vgl. BVerfGE 34, 165 >180<; 41, 29 >43<; 49, 24 >51 f.<; 81, 138 >141<).
  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93
    Der Grundrechtsschutz für den Beschwerdeführer würde sonst in unzumutbarer Weise verkürzt (vgl. BVerfGE 34, 165 >180<; 41, 29 >43<; 49, 24 >51 f.<; 81, 138 >141<).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93
    Daraus ergeben sich für die Gerichte Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 >226<; 77, 275 >284<), der sich nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen darf sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht führen muß (vgl. BVerfGE 40, 272>275<; 61, 82 >111<; 67, 43 >58<).
  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

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