Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 17.10.2011

Rechtsprechung
   BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 2100/11   

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BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 2100/11 (https://dejure.org/2012,12000)
BVerfG, Entscheidung vom 29.02.2012 - 2 BvR 2100/11 (https://dejure.org/2012,12000)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2100/11 (https://dejure.org/2012,12000)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung einer ursprünglich offensichtlich begründeten Verfassungsbeschwerde - Durchsuchung einer Notarkanzlei im Rahmen eines gegen Dritte geführten Steuerstrafverfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 34a Abs 3 BVerfGG, § 30 Abs 2 Nr 1 Buchst b AO 1977, § 30 Abs 4 Nr 1 AO 1977
    Nichtannahmebeschluss: Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung einer ursprünglich offensichtlich begründeten Verfassungsbeschwerde - Durchsuchung einer Notarkanzlei im Rahmen eines gegen Dritte geführten Steuerstrafverfahrens - Unverhältnismäßigkeit bei milderen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 34a Abs 3 BVerfGG, § 30 Abs 2 Nr 1 Buchst b AO 1977, § 30 Abs 4 Nr 1 AO 1977
    Nichtannahmebeschluss: Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung einer ursprünglich offensichtlich begründeten Verfassungsbeschwerde - Durchsuchung einer Notarkanzlei im Rahmen eines gegen Dritte geführten Steuerstrafverfahrens - Unverhältnismäßigkeit bei milderen ...

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Verfassungsbeschwerde bzgl. Durchsuchung eines Notariats i.R.e. Auskunftsverweigerung der Notare über Urkunden eines Treuhandvertrages über Geschäftsanteile einer GmbH

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung einer ursprünglich offensichtlich begründeten Verfassungsbeschwerde - Durchsuchung einer Notarkanzlei im Rahmen eines gegen Dritte geführten Steuerstrafverfahrens - Unverhältnismäßigkeit bei milderen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme einer Verfassungsbeschwerde bzgl. Durchsuchung eines Notariats i.R.e. Auskunftsverweigerung der Notare über Urkunden eines Treuhandvertrages über Geschäftsanteile einer GmbH

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 2100/11
    Bei der Entscheidung nach § 34a Abs. 3 BVerfGG kommt dem Grund, der zur Erledigung geführt hat, wesentliche Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

    Eine solche kursorische Prüfung entspricht nicht der Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, verfassungsrechtliche Zweifelsfragen mit bindender Wirkung inter omnes zu klären (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ).

    Dies ist der Fall, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Billigkeitsentscheidung unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juni 1997 - 2 BvR 1581/95 -, juris, Rn. 14).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 2100/11
    Spätestens nach Ablauf eines halben Jahres ist davon auszugehen, dass die dem Durchsuchungsbeschluss zugrundeliegende richterliche Prüfung nicht mehr die rechtlichen Grundlagen einer beabsichtigten Durchsuchung gewährleistet und die richterliche Anordnung nicht mehr den Rahmen, die Grenzen und den Zweck der Durchsuchung im Sinne eines effektiven Grundrechtsschutzes zu sichern vermag (vgl. BVerfGE 96, 44 ).
  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 2100/11
    Eine solche kursorische Prüfung entspricht nicht der Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, verfassungsrechtliche Zweifelsfragen mit bindender Wirkung inter omnes zu klären (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ).
  • BVerfG, 24.06.1997 - 2 BvR 1581/95

    Teilweise Auslagenerstattung nach Erledigung einer Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 2100/11
    Dies ist der Fall, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Billigkeitsentscheidung unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juni 1997 - 2 BvR 1581/95 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 2100/11
    Eine solche kursorische Prüfung entspricht nicht der Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, verfassungsrechtliche Zweifelsfragen mit bindender Wirkung inter omnes zu klären (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ).
  • BVerfG, 23.07.2015 - 2 BvR 48/15

    Eilrechtsschutz gegen die Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere

    Dies ist der Fall, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Billigkeitsentscheidung unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ; BVerfGK 3, 326 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juni 1997 - 2 BvR 1581/95 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2009 - 1 BvR 572/08 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 1954/11 -, juris, Rn. 18; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2100/11 -, juris, Rn. 20; siehe auch BVerfGE 69, 161 ; BVerfGK 11, 361 ).
  • BVerfG, 11.12.2013 - 2 BvR 1373/12

    Strafvollzug (Antrag auf Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt;

    Dies ist der Fall, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Billigkeitsentscheidung unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Januar 2013 - 1 BvR 367/12 -, juris, Rn. 2; BVerfGK 3, 326 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juni 1997 - 2 BvR 1581/95 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2009 - 1 BvR 572/08 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 1954/11 -, juris, Rn. 18; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2100/11 -, juris, Rn. 20; siehe auch BVerfGE 69, 161 ; BVerfGK 11, 361 ).
  • BVerfG, 26.06.2023 - 1 BvR 491/23

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch den Ermittlungsrichter (unterlassene

    Hierbei war zu ihren Gunsten zu berücksichtigen, dass ihre Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die grundrechtswidrig hinausgezögerte Bescheidung des Eilantrags, den die Beschwerdeführerin auch in dem Verfahren 276 Js 739/19 gestellt hat, ohne deren Erledigung auf Grundlage der getroffenen Feststellungen (dazu Rn. 17 ff.) offensichtlich erfolgreich gewesen wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2100/11 -, Rn. 20).
  • AGH Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2012 - AGH 5/12

    Rechtmäßigkeit der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei im

    Damit haben zum Erreichen des Zwecks der Durchsuchungsanordnung ebenso effektive aber mildere Mittel zur Verfügung gestanden, sodass die Durchsuchungsanordnung auch deshalb einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht des Antragstellers aus Art. 13 Abs. 1 und 2 GG darstellt (BVerfG, Beschluss vom 29.02.2012, Az.: 2 BvR 2100/11, veröffentlich in Juris).
  • OLG München, 04.09.2012 - 34 Wx 219/12

    Anordnung der Durchsuchung sowie Sicherstellung von Schusswaffen in Bayern

    War dies nicht der Fall, fehlt schon deshalb ein Rechtsschutzbedürfnis, da die angegriffenen Durchsuchungsbeschlüsse weder vollstreckt wurden noch in Zukunft vollstreckt werden können (vgl. BVerfG vom 29.2.2012, 2 BvR 2100/11).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.10.2011 - 2 BvR 2100/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18204
BVerfG, 17.10.2011 - 2 BvR 2100/11 (https://dejure.org/2011,18204)
BVerfG, Entscheidung vom 17.10.2011 - 2 BvR 2100/11 (https://dejure.org/2011,18204)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Oktober 2011 - 2 BvR 2100/11 (https://dejure.org/2011,18204)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 18 Abs 1 BNotO, § 54 EStDV 2000
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens angeordneten Durchsuchung eines Notariats - drohender schwerwiegender Eingriff in Art 13 GG, Notar als Berufsgeheimnisträger gem § 53 Abs 1 S 1 Nr 3 StPO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 18 Abs 1 BNotO, § 54 EStDV 2000
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens angeordneten Durchsuchung eines Notariats - drohender schwerwiegender Eingriff in Art 13 GG, Notar als Berufsgeheimnisträger gem § 53 Abs 1 S 1 Nr 3 StPO

  • IWW
  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens angeordneten Durchsuchung eines Notariats - drohender schwerwiegender Eingriff in Art 13 GG, Notar als Berufsgeheimnisträger gem § 53 Abs 1 S 1 Nr 3 StPO

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens angeordneten Durchsuchung eines Notariats - drohender schwerwiegender Eingriff in Art 13 GG, Notar als Berufsgeheimnisträger gem § 53 Abs 1 S 1 Nr 3 StPO

  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens angeordneten Durchsuchung eines Notariats - drohender schwerwiegender Eingriff in Art 13 GG, Notar als Berufsgeheimnisträger gem § 53 Abs 1 S 1 Nr 3 StPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Durchsuchung eines Notariats gemäß § 103 StPO rechtswidrig

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerfG, 17.10.2011 - 2 BvR 2100/11
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Beschwerdeführerin - ebenso wie auch die anderen Notariate in Hamburg, Reinbek und Rosenheim, denen wegen verweigerter Auskunftserteilung eine Durchsuchung droht - nicht nur als Nichtbeschuldigte mit staatlichen Zwangsmaßnahmen überzogen würde, sondern auch in ihrer Eigenschaft als Berufsgeheimnisträger (§ 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StPO) betroffen wäre, in der ihnen ein besonderer Schutz zukommt (vgl. BVerfGE 113, 29 ; BVerfGK 5, 289 ).
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 334/05

    Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei

    Auszug aus BVerfG, 17.10.2011 - 2 BvR 2100/11
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Beschwerdeführerin - ebenso wie auch die anderen Notariate in Hamburg, Reinbek und Rosenheim, denen wegen verweigerter Auskunftserteilung eine Durchsuchung droht - nicht nur als Nichtbeschuldigte mit staatlichen Zwangsmaßnahmen überzogen würde, sondern auch in ihrer Eigenschaft als Berufsgeheimnisträger (§ 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StPO) betroffen wäre, in der ihnen ein besonderer Schutz zukommt (vgl. BVerfGE 113, 29 ; BVerfGK 5, 289 ).
  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

    Auszug aus BVerfG, 17.10.2011 - 2 BvR 2100/11
    Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 105, 365 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Auszug aus BVerfG, 17.10.2011 - 2 BvR 2100/11
    Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 105, 365 ; stRspr).
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