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   BVerfG, 13.04.1994 - 2 BvR 2107/93   

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BVerfG, 13.04.1994 - 2 BvR 2107/93 (https://dejure.org/1994,1590)
BVerfG, Entscheidung vom 13.04.1994 - 2 BvR 2107/93 (https://dejure.org/1994,1590)
BVerfG, Entscheidung vom 13. April 1994 - 2 BvR 2107/93 (https://dejure.org/1994,1590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Erster Zugang zu Gericht - Strafgerichte - Beschuldigter - Überspannung der Anforderungen - Fristversäumung - Verteidiger - Verschulden

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1856
  • NJ 1994, 460
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 461/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 13.04.1994 - 2 BvR 2107/93
    Bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen Vorschriften dürfen, soweit hiervon der "erste Zugang" zu Gericht abhängt, die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was der Betroffene veranlaßt haben und vorbringen muß, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erhalten (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 40, 88 [91]; 41, 323 [326 f.]; 54, 80 [84]; 67, 208 [212 f.]).

    Vielmehr ist bei Zweifeln eine Auskunft der Deutschen Bundespost darüber einzuholen, wie lang die Postlaufzeit nach ihren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen für den Normalfall bemessen war (vgl. BVerfGE 41, 23 [28]; 54, 80 [86]).

  • BVerfG, 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89

    Effektivität des Rechtsschutzes und Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 13.04.1994 - 2 BvR 2107/93
    Die danach auch im Rahmen des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO vorzunehmende Verschuldensprüfung begegnet grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, da die Art. 19 Abs. 4 und 103 Abs. 1 GG nicht denjenigen schützen, der der Wahrnehmung seiner Rechte mit vermeidbarer Gleichgültigkeit gegenübersteht (BVerfG, Beschl. d. 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Januar 1991 - 1 BvR 1435/89, NJW 1992, S. 38 ; vgl. auch den Beschl. d. 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. November 1989 - 2 BvR 1089/89 - und den Beschl. d. 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 486/92 -).
  • OLG Braunschweig, 06.01.1967 - Ws 152/66
    Auszug aus BVerfG, 13.04.1994 - 2 BvR 2107/93
    Sie ist jedoch unter Beachtung der Grenzen vorzunehmen, die auch sonst im Strafverfahren einer Zurechnung des Verteidigerverschuldens von Verfassungs wegen gezogen sind (ebenso aus strafprozeßrechtlicher Sicht die fachgerichtliche Rechtsprechung, die eine Zurechnung der Kenntnis des Verteidigers im Rahmen des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO ablehnt, BayObLG, NJW 1957, S. 192 f.; OLG Hamm NJW 1965, S. 2216 [2217]; OLG Braunschweig, NJW 1967, S. 1432 [1433]).
  • BVerfG, 21.11.1989 - 2 BvR 1089/89
    Auszug aus BVerfG, 13.04.1994 - 2 BvR 2107/93
    Die danach auch im Rahmen des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO vorzunehmende Verschuldensprüfung begegnet grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, da die Art. 19 Abs. 4 und 103 Abs. 1 GG nicht denjenigen schützen, der der Wahrnehmung seiner Rechte mit vermeidbarer Gleichgültigkeit gegenübersteht (BVerfG, Beschl. d. 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Januar 1991 - 1 BvR 1435/89, NJW 1992, S. 38 ; vgl. auch den Beschl. d. 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. November 1989 - 2 BvR 1089/89 - und den Beschl. d. 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 486/92 -).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 13.04.1994 - 2 BvR 2107/93
    Art. 103 Abs. 1 GG gebietet es den Fachgerichten, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 79, 51 [61]; 83, 24 [35]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.08.1990 - 2 BvR 267/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Grundsatz des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BVerfG, 13.04.1994 - 2 BvR 2107/93
    Hierbei ist es den Strafgerichten regelmäßig verwehrt, dem Beschuldigten bei der Prüfung, ob ihn an einer Fristversäumung gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 StPO ein Verschulden trifft, Versäumnisse seines Verteidigers zuzurechnen (vgl. BVerfGE 60, 253 [297, 299, 300]; BVerfG, Beschl. d. 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. August 1990, 2 BvR 267/90; NJW 1991, S. 351 ).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 13.04.1994 - 2 BvR 2107/93
    Bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen Vorschriften dürfen, soweit hiervon der "erste Zugang" zu Gericht abhängt, die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was der Betroffene veranlaßt haben und vorbringen muß, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erhalten (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 40, 88 [91]; 41, 323 [326 f.]; 54, 80 [84]; 67, 208 [212 f.]).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 13.04.1994 - 2 BvR 2107/93
    Hierbei ist es den Strafgerichten regelmäßig verwehrt, dem Beschuldigten bei der Prüfung, ob ihn an einer Fristversäumung gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 StPO ein Verschulden trifft, Versäumnisse seines Verteidigers zuzurechnen (vgl. BVerfGE 60, 253 [297, 299, 300]; BVerfG, Beschl. d. 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. August 1990, 2 BvR 267/90; NJW 1991, S. 351 ).
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 13.04.1994 - 2 BvR 2107/93
    Bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen Vorschriften dürfen, soweit hiervon der "erste Zugang" zu Gericht abhängt, die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was der Betroffene veranlaßt haben und vorbringen muß, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erhalten (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 40, 88 [91]; 41, 323 [326 f.]; 54, 80 [84]; 67, 208 [212 f.]).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 13.04.1994 - 2 BvR 2107/93
    Vielmehr ist bei Zweifeln eine Auskunft der Deutschen Bundespost darüber einzuholen, wie lang die Postlaufzeit nach ihren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen für den Normalfall bemessen war (vgl. BVerfGE 41, 23 [28]; 54, 80 [86]).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZB 30/92

    Fristbeginn für Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Berufungsfrist infolge

  • BGH, 12.10.1989 - I ZB 3/89

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist;

  • BGH, 06.02.2024 - 6 StR 609/23

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Frist zur Einlegung der

    Während das Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten nach § 85 Abs. 2 ZPO demjenigen der Partei gleichsteht und daher die Wiedereinsetzung gemäß § 233 Satz 1 ZPO versagt werden kann, wenn die elektronische Übermittlung etwa wegen eines technischen Fehlers fehlschlägt und der Anwalt nicht die Möglichkeit ergreift, das Dokument nach den allgemeinen Vorschriften fristwahrend zu übermitteln (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2023 - XII ZB 228/22, NJW-RR 2023, 760, 762), erscheint die Übertragung der insoweit entwickelten Grundsätze auf die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß §§ 44, 45 StPO nicht sachgerecht, weil das Verschulden des Verteidigers bei der formwidrigen Übermittlung von Schriftsätzen dem Angeklagten nicht als eigenes zuzurechnen ist (vgl. BVerfG, NJW 1994, 1856; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2023 - 5 StR 145/23, NJW 2023, 3304).
  • VerfGH Bayern, 12.05.2010 - 117-VI-09

    Aufhebung strafgerichtlicher Beschlüsse zur Versagung einer Wiedereinsetzung

    Bei der Prüfung, ob den Beschuldigten ein Verschulden an der Fristversäumung trifft, ist es den Strafgerichten regelmäßig verwehrt, ihm Versäumnisse seines Verteidigers zuzurechnen (vgl. BVerfG vom 13.4.1994 = NJW 1994, 1856).

    Zwar tritt ein die Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO in Lauf setzender "Wegfall des Hindernisses" bereits in dem Zeitpunkt ein, zu dem der Betroffene bei Anwendung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können (vgl. BVerfG NJW 1994, 1856; BGH vom 9.12.1992 = NJW 1993, 1332).

  • BVerfG, 21.03.2005 - 2 BvR 975/03

    Anspruch auf faires Verfahren (erster Zugang zum Gericht; keine

    Führen dem Staat zuzurechnende Fehler des Gerichts zu einer Behinderung des ersten Zugangs zu Gericht, ist die Wiedereinsetzung durch verfassungskonforme Gesetzesauslegung zu erleichtern (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. November 1989 - 2 BvR 1089/89 -, JURIS; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1994 - 2 BvR 2107/93 -, NJW 1994, S. 1856; Goerlich, NJW 1976, S. 1526 ).
  • VerfGH Berlin, 06.05.1998 - VerfGH 37/96

    Verwerfung der Wiedereinsetzung und des Einspruchs im OWiG-Verfahren verstößt

    Den Strafgerichten ist es danach regelmäßig verwehrt, dem Beschuldigten im Strafverfahren bei der Prüfung, ob ihn an einer Fristversäumung gemäß § 44 Abs. 1 StPO ein Verschulden trifft, Versäumnisses seines Verteidigers zuzurechnen (vgl. BVerfG, NJW 1994, S. 1856; NJW 1991, S 351).

    Auch im Rahmen des § 45 StPO ist es den Gerichten daher regelmäßig verwehrt, dem Beschuldigten Versäumnisse seines Verteidigers zuzurechnen (vgl. BVerfG, NJW 1994, S. 1856).

    Wenn das Amtsgericht gleichwohl ausschließlich auf den Bescheid vom 14. Dezember 1995 verweist und damit die dortige Begründung übernimmt, es fehle an einer Glaubhaftmachung, so läßt dies nur den Schluß zu, daß es die (erneute) anwaltliche Versicherung, die zur Glaubhaftmachung für eigene Handlungen, Unterlassungen oder Beobachtungen des Anwalts ausreicht (vgl. BVerfG, NJW 1994, S. 1856; Karlsruher Kommentar OWiG-Lampe, 1989, § 52 RdNr. 29; Göhler, OWiG, 11. Aufl., 1995, § 52 RdNr. 20 a.E.), und die eidesstattliche Versicherung übersehen hat (vgl. BVerfG, NJW 1994, S. 1856, 1857).

  • BGH, 04.07.2023 - 5 StR 145/23

    Verwerfung der Revision der Einziehungsbeteiligten; Antrag auf Wiedereinsetzung

    So ist es den Strafgerichten regelmäßig verwehrt, dem Beschuldigten Versäumnisse des Verteidigers zuzurechnen, wenn zu prüfen ist, ob ihn an einer Fristversäumung gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 StPO ein Verschulden trifft (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. April 1994 - 2 BvR 2107/93, NJW 1994, 1856, Rn. 10).
  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 86/99

    Verständigung über Rechtsmittelverzicht

    Diese Kenntnis erlangte der Angeklagte, auf den insoweit abzustellen ist (vgl. BVerfG NJW 1994, 1856, 1857), jedenfalls nicht vor Eingang des Schreibens des Landgerichts vom 11. Dezember 1998 in der Kanzlei seiner Verteidigerin am 14. Dezember 1998; der Mitteilung, die Staatsanwaltschaft lehne es ab, einer Einstellung des Verfahrens wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäß § 154 Abs. 2 StPO "zuzustimmen", entnahm die Verteidigerin nämlich, daß das von ihr bis dahin vermutete Versehen nicht vorlag.
  • VerfG Brandenburg, 16.05.2002 - VfGBbg 46/02

    Zurückweisung eines mit urlaubsbedingter Abwesenheit begründeten

    a) Bei der Anwendung und Auslegung der Wiedereinsetzungsvorschriften - hier: § 44 StPO - dürfen unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs gerade auch in einem Fall, in dem - wie vorliegend - die Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl versäumt worden ist, die Anforderungen an die Wiedereinsetzungsvoraussetzungen nicht überspannt werden, weil es sich bei dem Einspruch gegen einen Strafbefehl um den "ersten Zugang zum Gericht" in dem Sinne handelt, dass erst auf diesem Wege die Möglichkeit besteht, sich überhaupt vor dem Richter Gehör zu verschaffen (st. Rspr. seit BVerfGE 25, 158, 166; letztmalig BVerfGE 67, 208, 212 f.; insbes. BVerfG NJW 1991, 351; NJW 1994, 1856).

    Denn jedenfalls ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich das erkennende Gericht anschließt, dem Beschuldigten in Wiedereinsetzungsfällen ein Versäumnis seines Verteidigers nicht zuzurechnen (vgl. BVerfGE 60, 253, 299 f.; BVerfG NJW 1991, 351; 1994, 1856).

  • OLG Stuttgart, 03.08.2009 - 1 Ss 1215/09

    Wiedereinsetzung: Versäumung der Rechtsmittelfrist wegen unzutreffend

    Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 40, 42-46; NJW 1994, 1856 f.; NStZ 2004, 215 f.; NStZ-RR 2005, 176 f.) geht davon aus, dass ein von der Post beförderter Brief im Inland regelmäßig nicht länger als 2 (Werk-)Tage unterwegs ist (a.A. Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage, § 44 RdNr. 16 unter unzutreffendem Hinweis auf BVerfGE 40, 42, 45: regelmäßig 1 Tag).
  • LAG Hessen, 18.10.2018 - 11 Sa 70/18

    § 130a Abs. 3 ZPO, § 4 Abs. 2 ERVV

    Eine Fristversäumung ist daher grundsätzlich als verschuldet anzusehen, wenn sie auf Gesetzesunkenntnis des Anwalts beruht (BayVerfGH 10. Dezember 1993 - Vf.150-VI-92 -, NJW 1994, 1857 [BVerfG 13.04.1994 - 2 BvR 2107/93] ; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 233 ZPO Rn. 23) .
  • BVerwG, 07.09.2018 - 2 WDB 3.18

    Anwaltsverschulden; Berufungsfrist; Containersignatur (Umschlagsignatur);

    Bei der Prüfung der Frage, ob den Angeschuldigten an einer Fristversäumung gemäß § 44 Satz 1 StPO ein Verschulden trifft, ist es den Gerichten in wehrdisziplinargerichtlichen Verfahren regelmäßig verwehrt, ihm die Versäumnisse seiner Verteidiger zuzurechnen, sofern er nicht durch eigenes Verschulden zur Fristversäumung beigetragen hat (BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2013 - 2 WDB 7, 13 -, juris Rn. 7, vom 15. Juli 2005 - 2 WDB 2, 05 -, S. 4, vom 24. Juni 2002 - 2 WDB 5, 02 - NZWehrr 2003, 35 und vom 18. März 1991 - 1 DB 1, 91 - BVerwGE 93, 45 ; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1972 - 1 StR 267/72 - BGHSt 25, 89 ; BVerfG, Beschluss vom 13. April 1994 - 2 BvR 2107/93 -, NJW 1994, 1856 ).
  • BVerfG, 22.06.2016 - 1 BvR 1643/14

    Verfassungsbeschwerde einschließlich Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 30.03.1995 - 2 BvR 2119/94

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • VerfGH Berlin, 07.06.2011 - VerfGH 78/08

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung verfassungsrechtlicher Rechtsschutzgarantien

  • OLG Köln, 21.10.2003 - Ss 410/03

    Umfang der Vollmacht zur Rechtsmitteleinlegung

  • BVerwG, 11.12.2013 - 2 WDB 7.13

    Wehrdienstdisziplinarverfahren; Wiedereinsetzung; Fristversäumnis durch

  • OLG Hamm, 02.07.2003 - 2 Ss 197/03

    Anklageschrift, Umgrenzungsfunktion, Inhalt der Anklage, Folgen der Unwirksamkeit

  • BVerwG, 24.06.2002 - 2 WDB 5.02

    Beschwerde des Soldaten; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2004 - 22d A 2345/02

    Disziplinarrechtliche Voraussetzungen einer Entfernung aus dem Dienst wegen eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2015 - 1 A 221/14

    Zurückführung einer Fristversäumung im Berufungszulassungsverfahren auf eine

  • VG Berlin, 25.01.2012 - 11 K 441.11

    Rechtsschutz gegen Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

  • KG, 04.11.2003 - 5 Ws 536/03

    Strafvollzug: Wiedereinsetzung bei Versäumung der Antragsfrist; unübliche

  • KG, 19.12.1996 - 1 Ss 255/96

    Abgrenzung zwischen Beweis- und Beweisermittlungsantrag; Ablehnung eines

  • LG Kassel, 12.04.2021 - 3 StVK 3/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Unvollständigkeit internen

  • BVerwG, 22.02.2005 - 2 WDB 2.05
  • OLG Hamm, 07.01.2000 - 4 Ss OWi 1324/99

    Verwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG, Antrag auf Entscheidung des

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