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   BVerfG, 27.11.2000 - 2 BvR 2109/99   

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BVerfG, 27.11.2000 - 2 BvR 2109/99 (https://dejure.org/2000,18792)
BVerfG, Entscheidung vom 27.11.2000 - 2 BvR 2109/99 (https://dejure.org/2000,18792)
BVerfG, Entscheidung vom 27. November 2000 - 2 BvR 2109/99 (https://dejure.org/2000,18792)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2000 - 2 BvR 2109/99
    Aus Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 und Art. 19 Abs. 4 GG ergibt sich das Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 81, 347 [356] m. w. N.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Oktober 1991 - 1 BvR 1386/91 -, NJW 1992, S. 889).

    Deshalb dürfen an das Tatbestandsmerkmal "hinreichende Erfolgsaussicht" als Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (§ 114 ZPO) keine überspannten Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerfGE 81, 347 [358]; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Oktober 1991 - 1 BvR 1386/91 -, NJW 1992, S. 889).

    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den grundrechtlich garantierten Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfGE 81, 347 [357]).

  • BVerfG, 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91

    Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussicht eines Rechtsschutzbegehrens

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2000 - 2 BvR 2109/99
    Aus Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 und Art. 19 Abs. 4 GG ergibt sich das Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 81, 347 [356] m. w. N.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Oktober 1991 - 1 BvR 1386/91 -, NJW 1992, S. 889).

    Deshalb dürfen an das Tatbestandsmerkmal "hinreichende Erfolgsaussicht" als Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (§ 114 ZPO) keine überspannten Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerfGE 81, 347 [358]; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Oktober 1991 - 1 BvR 1386/91 -, NJW 1992, S. 889).

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2000 - 2 BvR 2109/99
    Die Bedenken gegen eine Entscheidung nach kursorischer Prüfung greifen lediglich dann nicht ein, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung nach § 34a Abs. 3 BVerfGG unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 [115 f.]).

    In einem solchen Fall ist es billig, die öffentliche Gewalt ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, wie wenn seiner Verfassungsbeschwerde tatsächlich stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 [115]).

  • BVerfG, 02.02.1998 - 2 BvR 356/97

    Erstattung der notwendigen Auslagen bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2000 - 2 BvR 2109/99
    Sie ist auch im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens, den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners nicht geboten (vgl. BVerfGE 33, 247 [264 f.]; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 1998 - 2 BvR 356/97 -, in Juris; stRspr).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2000 - 2 BvR 2109/99
    Sie ist auch im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens, den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners nicht geboten (vgl. BVerfGE 33, 247 [264 f.]; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 1998 - 2 BvR 356/97 -, in Juris; stRspr).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 13 PA 365/19

    Beweiserhebung; leiblicher Vater; missbräuchlich; Vaterschaftsanerkennung

    Aus dem Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4 GG) folgt, dass an das Tatbestandsmerkmal der "hinreichenden Erfolgsaussichten" als Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschl. v. 14.6.2006 - 2 BvR 626/06 und 2 BvR 656/06 -, juris Rn. 11 ff.; Kammerbeschl. v. 27.11.2000 - 2 BvR 2109/99 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 u.a. -, BVerfGE 81, 347, 357 f., juris Rn. 25 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2010 - 5 E 1700/09

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines Prozesskostenhilfeantrags;

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. März 1998 - 1 PKH 3.98 -, juris, und vom 1. Juli 1991 - 5 B 26.91 -, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 23 m. w. N.; BGH, Beschluss vom 30. September 1981 - IVb ZR 694/80 -, NJW 1982, 446 m. w. N. ; Sächs. OVG, Beschluss vom 10. April 2008 - 4 E 162/97 -, juris; siehe zu einer nachträglichen Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. November 2000 - 2 BvR 2109/99 -, juris, Rn. 9.
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 13 PA 252/16

    Beweiserhebung; Einbürgerung; Entscheidungsreife; grundsicherungsrechtliche

    Aus dem Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4 GG) folgt, dass an das Tatbestandsmerkmal der "hinreichenden Erfolgsaussichten" als Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschl. v. 14.6.2006 - 2 BvR 626/06 und 2 BvR 656/06 -, juris Rn. 11 ff.; Kammerbeschl. v. 27.11.2000 - 2 BvR 2109/99 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 -, BVerfGE 81, 347, juris Rn. 25 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 07.01.2013 - 13 PA 243/12

    Einbürgerung von Kindern ausländischer und auf Sozialleistungen angewiesener

    Aus dem Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (Art. 3 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4 GG) folgt zwar, dass an das Tatbestandsmerkmal der hinreichenden Erfolgsaussichten als Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 14.06.2006 - 2 BvR 626/06 -, juris; Beschl. v. 27.11.2000 - 2 BvR 2109/99 -, juris; Beschl. v. 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - 11 M 5.08

    Kostenerstattung im verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren: Anforderungen

    Die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne des § 166 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - in Verbindung mit § 114 der Zivilprozessordnung - ZPO - biete, ist unter Berücksichtigung des sich aus Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3, 19 Abs. 4 GG ergebenden Gebots, dass an dieses Tatbestandsmerkmal keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 1991 - 1 BvR 1386/91 -, NJW 1992, 889; Beschluss vom 27. November 2000 - 2 BvR 2109/99 -, bei Juris), nicht zu beanstanden.
  • VerfGH Sachsen, 16.05.2007 - 20-IV-07

    Zu den Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in

    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. November 2000, 2 BvR 2109/99).
  • VG München, 21.07.2017 - M 25 K 15.595

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Klage gegen eine Wohnsitzauflage als

    Aus dem Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4 GG) folgt, dass an das Tatbestandsmerkmal der "hinreichenden Erfolgsaussichten" als Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. etwa BVerfG, B.v. 14.6.2006 - 2 BvR 626/06 und 2 BvR 656/06 -, juris Rn. 11 ff.; B.v. 27.11.2000 - 2 BvR 2109/99 -, juris Rn. 8; B.v. 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 -, BVerfGE 81, 347, juris Rn. 25 ff.).
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