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   BVerfG, 28.12.2020 - 2 BvR 211/19   

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BVerfG, 28.12.2020 - 2 BvR 211/19 (https://dejure.org/2020,44968)
BVerfG, Entscheidung vom 28.12.2020 - 2 BvR 211/19 (https://dejure.org/2020,44968)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Dezember 2020 - 2 BvR 211/19 (https://dejure.org/2020,44968)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 46 Abs. 2 StGB; § 56b StGB; § 459d Abs. 2 StPO; § 464a Abs. 1 StPO; § 465 StPO; § 74 JGG; § 66 Abs. 4 GKG; Nr. 9005 KV GKG; § 10 KostVfG
    Tragung von Sachverständigenkosten in einem abgeschlossenen Strafverfahren (Unverhältnismäßigkeit einer Belastung mit Verfahrenskosten im Hinblick auf eine bereits bezahlte Geldauflage; Verfassungsmäßigkeit der strafprozessrechtlichen Kostenregelungen; ...

  • Burhoff online

    Kostenansatz, außergewöhnlich hohe Sachverständigenkosten, Ki-Po-Verfahren

  • Bundesverfassungsgericht

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Heranziehung zur Tragung von außergewöhnlich hohen Sachverständigenkosten in einem abgeschlossenen Strafverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 46 Abs 2 StGB, § 56b Abs 1 S 2 StGB
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beim Ansatz von Verfahrenskosten im Strafprozess - hier: Grundrechtsverletzung durch Auferlegung von Verfahrenskosten iHv ca 30.000 Euro nach Verhängung einer Geldauflage ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beim Ansatz von Verfahrenskosten im Strafprozess - hier: Grundrechtsverletzung durch Auferlegung von Verfahrenskosten iHv ca 30.000 Euro nach Verhängung einer Geldauflage ...

  • Burhoff online

    Kostenansatz, außergewöhnlich hohe Sachverständigenkosten, Ki-Po-Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung zur Tragung von Sachverständigenkosten in einem abgeschlossenen Strafverfahren i.R.d. Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes; Vornahme einer umfangreichen Auswertung und Bewertung der dem Sachverständigen überlassenen Datenträger im Hinblick auf den Verdacht der ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beim Ansatz von Verfahrenskosten im Strafprozess - hier: Grundrechtsverletzung durch Auferlegung von Verfahrenskosten iHv ca 30.000 Euro nach Verhängung einer Geldauflage ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    SV-Kosten in "KiPo-Verfahren” - Gegebenenfalls unverhältnismäßig, wenn höher als die Geldstrafe?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kosten des Strafverfahrens - und die außergewöhnlich hohen Sachverständigenkosten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sachverständigenkosten Strafverfahren

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02

    Auferlegung von Gutachterkosten bei gerichtlichen Entscheidungen über die

    Auszug aus BVerfG, 28.12.2020 - 2 BvR 211/19
    Zwar bestehen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nicht von vornherein Bedenken gegen die strafprozessrechtlichen Kostenregelungen einschließlich des darin verankerten Veranlassungsprinzips (vgl. BVerfGE 18, 302 ; 31, 137 ; BVerfGK 8, 285 m.w.N.).

    Eine außergewöhnlich hohe Kostenbelastung kann jedoch im Rahmen der Strafzumessung als Tatfolge im Sinne von § 46 Abs. 2 StGB berücksichtigt werden (vgl. BVerfGK 8, 285 ; Stöckel, in: KMR, Kommentar zur StPO, vor § 464 Rn. 32 m.w.N.; Bruns/Güntge, Das Recht der Strafzumessung, 3. Aufl. 2019, S. 251).

    Wenn im Einzelfall die Höhe der Kosten und Auslagen außer Verhältnis zur verhängten Strafe steht, sodass sich die Auferlegung der Kosten mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verurteilten als übermäßige Belastung erweist, bieten bei Geldstrafen § 459d Abs. 2 StPO, im Jugendstrafverfahren § 74, § 109 Abs. 2 Satz 1 JGG sowie allgemein § 10 der Kostenverfügung (KostVfG), die landesrechtlichen Vorschriften über die Beitreibung (vorliegend § 123 Abs. 3 des Gesetzes über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen) und § 59 Abs. 1 Nr. 3 der Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen hinreichend Möglichkeit, von der Kostenauferlegung oder -beitreibung abzusehen (vgl. BVerfGK 8, 285 ).

    Denn die allgemeine Verpflichtung der Gerichte, die Verhältnismäßigkeit von Zahlungspflichten in den Blick zu nehmen und auch mögliche außergewöhnliche Kostenbelastungen zu berücksichtigen, die außer Verhältnis zur verhängten Strafe stehen könnten (vgl. BVerfGK 8, 285 ), besteht unabhängig von der Frage, ob eine Obliegenheit des verteidigten Angeklagten bestand, die Akte auf Rechnungen Dritter zu durchsuchen und deren mögliche kostenrechtliche Einordnung zu überprüfen.

    Die Erhebung von Kosten beeinträchtigt nicht zwangsläufig die Wiedereingliederung des Verurteilten; es kommt vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 45, 187 ; 64, 261 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. März 1999 - 2 BvR 2248/98 -, Rn. 6; BVerfGK 8, 285 ).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 28.12.2020 - 2 BvR 211/19
    Insbesondere lässt sich kein Verstoß gegen den aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG abgeleiteten Anspruch auf Resozialisierung (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 36, 174 ) erkennen.

    Die Erhebung von Kosten beeinträchtigt nicht zwangsläufig die Wiedereingliederung des Verurteilten; es kommt vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 45, 187 ; 64, 261 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. März 1999 - 2 BvR 2248/98 -, Rn. 6; BVerfGK 8, 285 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 28.12.2020 - 2 BvR 211/19
    Die Festsetzung des Gegenstandswertes für die anwaltliche Tätigkeit stützt sich auf § 37 Abs. 2 Satz 2, § 14 Abs. 1 RVG in Verbindung mit den Grundsätzen über die Festsetzung des Gegenstandswertes im verfassungsrechtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2011 - 1 BvR 1671/10 -, Rn. 8).
  • BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 49 Abs. 1 , 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie 61 BZRG

    Auszug aus BVerfG, 28.12.2020 - 2 BvR 211/19
    Insbesondere lässt sich kein Verstoß gegen den aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG abgeleiteten Anspruch auf Resozialisierung (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 36, 174 ) erkennen.
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 28.12.2020 - 2 BvR 211/19
    Ihrer Aufhebung bedarf es nicht, weil von ihnen keine selbständige Beschwer ausgeht (vgl. BVerfGE 14, 320 ; 76, 143 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 -, Rn. 16).
  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus BVerfG, 28.12.2020 - 2 BvR 211/19
    Die Erhebung von Kosten beeinträchtigt nicht zwangsläufig die Wiedereingliederung des Verurteilten; es kommt vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 45, 187 ; 64, 261 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. März 1999 - 2 BvR 2248/98 -, Rn. 6; BVerfGK 8, 285 ).
  • BVerfG, 17.03.1999 - 2 BvR 2248/98

    Auferlegung der Kosten für vorläufige Unterbringung und Untersuchungshaft auf der

    Auszug aus BVerfG, 28.12.2020 - 2 BvR 211/19
    Die Erhebung von Kosten beeinträchtigt nicht zwangsläufig die Wiedereingliederung des Verurteilten; es kommt vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 45, 187 ; 64, 261 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. März 1999 - 2 BvR 2248/98 -, Rn. 6; BVerfGK 8, 285 ).
  • BVerfG, 23.10.1962 - 2 BvR 74/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör des Nebenklägers

    Auszug aus BVerfG, 28.12.2020 - 2 BvR 211/19
    Ihrer Aufhebung bedarf es nicht, weil von ihnen keine selbständige Beschwer ausgeht (vgl. BVerfGE 14, 320 ; 76, 143 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 -, Rn. 16).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 2 BvR 162/16

    Beschwer eines Strafgefangenen durch eine strafvollzugsrechtliche Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 28.12.2020 - 2 BvR 211/19
    Der Beschwerdeführer hat sein Rechtsschutzziel im Wesentlichen erreicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2017 - 2 BvR 162/16 -, Rn. 36).
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus BVerfG, 28.12.2020 - 2 BvR 211/19
    Ihrer Aufhebung bedarf es nicht, weil von ihnen keine selbständige Beschwer ausgeht (vgl. BVerfGE 14, 320 ; 76, 143 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 -, Rn. 16).
  • BVerfG, 26.01.2011 - 1 BvR 1671/10

    Anordnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BGH, 29.01.2014 - 4 StR 254/13

    Verständigung (Recht auf ein faires Verfahren; Aufklärungspflicht des Gerichts

  • BVerfG, 08.06.1971 - 2 BvL 17/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 465 Abs. 1 S. 1 StPO

  • BVerfG, 19.01.1965 - 2 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 465 Abs. 1 S. 1 StPO

  • BayObLG, 27.10.2023 - 204 StRR 394/23

    Auswirkungen des Entfalls der Einziehungsanordnung auf die Kostenentscheidung

    bb) Ausgehend von dem im strafrechtlichen Kostenrecht geltenden Veranlassungsprinzip (vgl. ausführlich BVerfG, Beschluss vom 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02 -, BVerfGK 8, 285, juris Rn. 18, 33 ff., 40 ff., 65 m.w.N.; s.a. BVerfG, Beschluss vom 28.12.2019 - 2 BvR 211/19 -, StV-Spezial 2021, 81, juris Rn. 33) werden die Verfahrenskosten zwar grundsätzlich dem Verurteilten auferlegt, weil er mit seiner Tat das kostenverursachende Verfahren notwendig gemacht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13.10.2005 - 4 StR 143/05 -, NStZ-RR 2006, 32, juris Rn. 4; vom 06.10.2021 - 1 StR 311/20 -, StV-Spezial 2023, 37, juris Rn. 12 m.w.N.; vom 25.02.2021 - 1 StR 423/20 -, NJW 2021, juris Rn. 9; a.A. noch BGH, Urteil vom 25.07.1960 - 3 StR 25/60 -, BGHSt 14, 391, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 06.10.2021 - 1 StR 311/20

    Strafverurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Gleichwohl ist auch insoweit nach dem im strafrechtlichen Kostenrecht geltenden Veranlassungsprinzip (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 StR 423/20 Rn. 9; BVerfG, Beschlüsse vom 28. Dezember 2019 - 2 BvR 211/19 Rn. 33 mwN und vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 1392/02, BVerfGK 8, 285, 292 mwN; BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 4 StR 143/05 Rn. 4; a.A. BGH, Urteil vom 25. Juli 1960 - 3 StR 25/60 Rn. 7 mwN) zu beachten, dass der Angeklagte die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen nur dann zu tragen hat, wenn ihm diese bei wertender Betrachtung als adäquate Folge seines inkriminierten Tuns zuzurechnen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 StR 423/20 Rn. 9; BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 1392/02, BVerfGK 8, 285, 294 mwN); insbesondere kommt das Veranlassungsprinzip keiner bloßen naturwissenschaftlichen Kausalitätsprüfung gleich, wie sich an zahlreichen strafprozessualen Kostenregelungen zeigt, vgl. beispielsweise § 465 Abs. 2, § 467 Abs. 2 bis 5, § 472, §§ 472a und b StPO.
  • OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 2 Ws 52/19

    Beschwerde des Angeklagten gegen Kostenrechnung betreffend

    Ein Eingehen auf die Verhältnismäßigkeit der Kostenbelastung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Dezember 2020 - 2 BvR 211/19, BeckRS 2020, 38731) bedurfte es vor diesem Hintergrund nicht mehr.
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