Rechtsprechung
BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 2116/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Lebenszeitprinzip als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums; Voraussetzungen der Versetzung eines Beamten in den einstweiligen Ruhestand; Zuständigkeit zur Bestimmung des Kreises der politischen Beamten; Anforderungen an das erforderliche besondere ...
- Judicialis
GG Art. 33 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 33 Abs. 5; BremBG § 41a
Versetzung des Direktors bei der Bremischen Bürgerschaft in den einstweiligen Ruhestand - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 28.05.1998 - 6 A 13/96
- OVG Bremen, 27.10.1999 - 2 HB 491/98
- BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 39.00
- BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 2116/01
Papierfundstellen
- BVerfGK 1, 303
- NVwZ 2003, 1506
- DVBl 1924, 1525
- DVBl 2003, 1525
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57
Hauptamtlicher Bürgermeister
Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 2116/01
Zu den von Art. 33 Abs. 5 GG geschützten Grundsätzen des Beamtenrechts gehört es, dass die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand wie jede Beendigung des Beamtenverhältnisses nur unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen zulässig ist (vgl. BVerfGE 7, 155 ; 8, 332 ).Der Kreis der politischen Beamten ist dabei nicht verfassungsrechtlich ein für alle Mal vorgegeben, sondern wird jeweils vom Gesetzgeber bestimmt (vgl. BVerfGE 7, 155 ).
Diese Vorschriften sind ihrerseits verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 7, 155 ).
- BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 39.00
Politischer Beamter; Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Neubesetzung des …
Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 2116/01
gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2001 - BVerwG 2 C 39.00 -,.§ 41a BremBG in Verbindung mit Art. 4 ÄndG hält sich innerhalb des durch § 31 Abs. 1 Satz 1 BRRG bundesrechtlich gesetzten Rahmens (vgl. BVerwGE 115, 89 ).
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 2116/01
Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
- BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvL 10/74
Beamtenpension
Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 2116/01
Es verleiht dem Beamten eine gewisse Unabhängigkeit in der Ausübung seines Amtes sowie gegenüber seinem Vorgesetzten und trägt zur Erfüllung der dem Berufsbeamtentum vom Grundgesetz zugewiesenen Aufgabe bei, im politischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreue Verwaltung zu sichern (vgl. BVerfGE 39, 196 ; 44, 249 ; 70, 69 ). - OVG Bremen, 27.10.1999 - 2 HB 491/98
Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 2116/01
b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien und Hansestadt Bremen vom 27. Oktober 1999 - OVG 2 HB 491/98 -,. - BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55
Wartestandsbestimmungen
Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 2116/01
Zu den von Art. 33 Abs. 5 GG geschützten Grundsätzen des Beamtenrechts gehört es, dass die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand wie jede Beendigung des Beamtenverhältnisses nur unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen zulässig ist (vgl. BVerfGE 7, 155 ; 8, 332 ). - BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den …
Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 2116/01
Hierzu zählt auch das Lebenszeitprinzip (vgl. BVerfGE 9, 268 ; 70, 251 ; 71, 255 ; stRspr). - BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82
Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG
Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 2116/01
Es verleiht dem Beamten eine gewisse Unabhängigkeit in der Ausübung seines Amtes sowie gegenüber seinem Vorgesetzten und trägt zur Erfüllung der dem Berufsbeamtentum vom Grundgesetz zugewiesenen Aufgabe bei, im politischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreue Verwaltung zu sichern (vgl. BVerfGE 39, 196 ; 44, 249 ; 70, 69 ). - BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75
Alimentationsprinzip
Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 2116/01
Es verleiht dem Beamten eine gewisse Unabhängigkeit in der Ausübung seines Amtes sowie gegenüber seinem Vorgesetzten und trägt zur Erfüllung der dem Berufsbeamtentum vom Grundgesetz zugewiesenen Aufgabe bei, im politischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreue Verwaltung zu sichern (vgl. BVerfGE 39, 196 ; 44, 249 ; 70, 69 ). - BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82
Schulleiter
Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 2116/01
Hierzu zählt auch das Lebenszeitprinzip (vgl. BVerfGE 9, 268 ; 70, 251 ; 71, 255 ; stRspr). - BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58
Bremer Personalvertretung
- VGH Bayern, 26.09.2019 - 3 BV 17.2302
Suche nach anderweitiger Verwendung vor Ruhestandsversetzung wegen …
Zu den von Art. 33 Abs. 5 GG geschützten Grundsätzen des Beamtenrechts gehört auch, dass die Versetzung in den Ruhestand wie jede Beendigung des Beamtenverhältnisses nur unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen zulässig ist (BVerfG, B.v. 30.7.2003 - 2 BvR 2116/01 - juris Rn. 4 zur einstweiligen Ruhestandsversetzung). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - 6 A 404/02
Zurruhesetzung des Landtagsdirektors Prof. Heinrich A. Große-Sender im Juli 1999 …
BVerfG, Beschluss vom 30.7.2003 - 2 BvR 2116/01 -. - VG München, 27.07.2022 - M 5 S 22.2612
Erfolgreicher Eilantrag eines Brandmeisters auf Probe gegen Entlassung
Zu den von Art. 33 Abs. 5 GG geschützten Grundsätzen des Beamtenrechts gehört auch, dass die Versetzung in den Ruhestand sowie jede Beendigung des Beamtenverhältnisses nur unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen zulässig ist (BVerfG, B.v. 30.7.2003 - 2 BvR 2116/01 - DVBl 2003, 1525, juris Rn. 4 zur einstweiligen Ruhestandsversetzung).