Rechtsprechung
   BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 2119/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9086
BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 2119/01 (https://dejure.org/2002,9086)
BVerfG, Entscheidung vom 21.01.2002 - 2 BvR 2119/01 (https://dejure.org/2002,9086)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 2119/01 (https://dejure.org/2002,9086)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,9086) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Grundrechtsverletzung durch Revisionsverwerfung mittels nichtbegründeten Beschlusses (StPO § 349 Abs 2); pauschale Bezugnahme auf Revisionsbegründung zur Substantiierung einer Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter unzureichend

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Willkürverbot - Befangenheitsantrag - Fehlende Unterschrift - Verfahrensmängel

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 23; ; BVerfGG § 93 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
    Anforderungen an die Begründung einer gerichtlichen Entscheidung im Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 22.01.1982 - 2 BvR 1506/81

    Keine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Begründung einer letztinstanziellen

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 2119/01
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 22. Januar 1982 (2 BvR 1506/81, NJW 1982, S. 925) entschieden, dass die dem Rechtsmittelgericht in § 349 Abs. 2 StPO eingeräumte Möglichkeit, die Revision durch nichtbegründeten Beschluss zu verwerfen, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
  • BVerfG, 01.04.2019 - 2 BvR 382/19

    Anordnung und Aufrechterhaltung außer Vollzug gesetzter Untersuchungshaft;

    Soweit der Beschwerdeführer ergänzend auf seine Ausführungen in der Gehörsrüge verweist, sind diese als Gegenstand eines pauschalen Verweises auf die Anlagen unbeachtlich (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 2119/01 -, Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht