Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 28.04.1999

Rechtsprechung
   BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95   

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BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95 (https://dejure.org/1999,506)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95 (https://dejure.org/1999,506)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 1999 - 2 BvR 2131/95 (https://dejure.org/1999,506)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Einstweiliger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren bei Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens durch das Bundesamt ohne Erlaß einer erneuten Abschiebungsandrohung - Begriff der "ernstlichen Zweifel" iSv GG Art 16a Abs 4 S 1

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtsschutz - Asylfolgeverfahren - Erneute Abschiebungsandrohung - Türkischer Staatsangehöriger - Willkürverbot - Grundrecht auf Asyl - Rechtsstaatsprinzip - Rechtliches Gehör

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 16a ... Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchst. b; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 94; ; AsylVfG § 71 Abs. 1, 4, 5; ; AsylVfG § 71 Abs. 5 Satz 2; ; AsylVfG § 71 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; VwGO § 80 Abs. 7; ; VwGO § 123; ; VwVfG § 51 Abs. 1 bis 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 49
  • NVwZ Beilage 1999, 49
  • DVBl 1999, 1204
 
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Wird zitiert von ... (135)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95
    b) Für verwaltungsgerichtliche Entscheidungen in Verfahren von um Eilrechtsschutz nachsuchenden Asylbewerbern enthält Art. 16a Abs. 4 Satz 1 GG, der die - grundsätzlich auch effektiven einstweiligen Rechtsschutz umfassende - Garantie des Art. 19 Abs. 4 GG aufgenommen und insoweit umgestaltet hat, den Prüfungsmaßstab ("ernstliche Zweifel"; vgl. BVerfGE 94, 166 ).

    Art. 16a Abs. 4 GG sieht daneben vor, daß der Gesetzgeber die Voraussetzungen, unter denen von einer eindeutigen Aussichtslosigkeit des Asylantrages auszugehen ist ("... als offensichtlich unbegründet gelten, ..."), abstrakt und typisierend umschreiben und damit selbst weitere Fallgruppen bestimmen kann, in denen der Asylantrag als offensichtlich unbegründet zu behandeln sein soll, wobei er jedoch der Bedeutung des Asylrechts und des aus ihm abgeleiteten vorläufigen Bleiberechts gerecht werden muß (vgl. BVerfGE 94, 166 ).

    Die verfassungsgerichtliche Prüfung der in solchen Fällen ergangenen fachgerichtlichen Entscheidungen richtet sich darauf, ob die Verneinung "ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts" verfassungsrechtlich zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 94, 166 ).

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95
    Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).

    Die vom Verwaltungsgericht vorsorglich vorgenommene Umdeutung des Rechtsschutzbegehrens des Beschwerdeführers in einen unzulässigen Antrag, ohne daß zuvor auf die Stellung eines sachdienlichen Antrags hingewirkt worden wäre (vgl. §§ 86 Abs. 3, 88, 2. Halbsatz, 122 Abs. 1 VwGO), verstößt daher auch gegen das in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG enthaltene Verfassungsgebot, Rechtsbehelfe nicht so auszulegen, daß die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert wird (vgl. BVerfGE 78, 88 m.w.N.).

  • BVerfG, 23.03.1995 - 2 BvR 492/95

    Asylfolgeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95
    Die Landesanwaltschaft Bayern veranlaßte eine Anfrage nach dem sogenannten deutsch-türkischen Briefwechsel (vgl. BVerfGE 92, 245 ), die im August 1996 zum Ergebnis hatte, daß dem Beschwerdeführer in der Türkei keine Strafverfolgung und keine Strafvollstreckung drohe.

    Das Attest vom 14. September 1995, das erstmals von einer Reiseunfähigkeit sprach, war nicht im fachgerichtlichen Verfahren vorgelegt worden, so daß der Beschwerdeführer insoweit zunächst auf das Abänderungsverfahren (nach § 80 Abs. 7 VwGO) zu verweisen ist (vgl. BVerfGE 70, 180 ; 92, 245 ).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95
    Gewährleistet ist der Rechtsweg im Rahmen der jeweiligen einfach-gesetzlichen Prozeßordnungen, so daß der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden darf (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 10, 264 ; 27, 297 ; 35, 65 ; 40, 272 ; 77, 275 ).

    Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95
    Gewährleistet ist der Rechtsweg im Rahmen der jeweiligen einfach-gesetzlichen Prozeßordnungen, so daß der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden darf (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 10, 264 ; 27, 297 ; 35, 65 ; 40, 272 ; 77, 275 ).

    Sie muß im Hinblick darauf geeignet und angemessen sowie für den Rechtsuchenden zumutbar sein (BVerfGE 77, 275 ).

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95
    Das Attest vom 14. September 1995, das erstmals von einer Reiseunfähigkeit sprach, war nicht im fachgerichtlichen Verfahren vorgelegt worden, so daß der Beschwerdeführer insoweit zunächst auf das Abänderungsverfahren (nach § 80 Abs. 7 VwGO) zu verweisen ist (vgl. BVerfGE 70, 180 ; 92, 245 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95
    Die vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegte Auslegung und Anwendung der Vorschriften zum Eilrechtsschutz (§§ 80 Abs. 5, 123 VwGO) ist für die in Art. 19 Abs. 4 GG enthaltene Garantie effektiven - auch vorläufigen - Rechtsschutzes von über den Einzelfall hinausreichender Tragweite (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95
    Durch die Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 7, 99 ).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95
    Insofern kommt der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG auch die Aufgabe zu, irreparable Folgen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme vor deren abschließender gerichtlicher Überprüfung eintreten können, soweit als möglich auszuschließen (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 ; 37, 150 ; 79, 69 ; 93, 1 ).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält Art. 19 Abs. 4 GG eine Rechtsweggarantie des Inhalts, daß ein möglichst umfassender gerichtlicher Schutz gegen die Verletzung der Rechtssphäre des Einzelnen durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt zur Verfügung stehen muß (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 25, 352 ; 51, 176 ; 54, 39 ; 67, 43 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren -

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78

    Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes

  • BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71

    VwGO-Ausführungsgesetz II

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • BVerfG, 23.04.1969 - 2 BvR 552/63

    Gnadengesuch

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs durch ausreichende Bemessung richterlich

    Zwar ist in dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach §§ 71 Abs. 4, 36 Abs. 3 und 4 AsylVfG i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO (zur Anwendbarkeit dieser Regelungen beim vorläufigen Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1999 - 2 BvR 2131/95 -, DVBl 1999, S. 1204; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 2002 - 2 BvR 191/02 -, DVBl 2002, S. 834 f.) eine besondere Beschleunigung angebracht.
  • BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 809/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Versagung vorläufigen

    Die konkrete Rechtsanwendung ist aber verfassungsrechtlich dann nicht mehr hinnehmbar, wenn sie dazu führt, dass der Betroffene ganz unabhängig von seinem Verhalten schon aus prozessualen Gründen grundsätzlich keine gerichtliche Sachprüfung vor Vollzug der Abschiebung mehr erreichen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 1999 - 2 BvR 2131/95 -, InfAuslR 1999, S. 256 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2003 - 2 BvR 796/03 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 627/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz wegen Verletzung

    Die konkrete Rechtsanwendung ist aber verfassungsrechtlich dann nicht mehr hinnehmbar, wenn sie dazu führt, dass der Betroffene ganz unabhängig von seinem Verhalten schon aus prozessualen Gründen grundsätzlich keine gerichtliche Sachprüfung vor Vollzug der Abschiebung mehr erreichen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 1999 - 2 BvR 2131/95 - Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2003 - 2 BvR 796/03 -, juris, Rn. 4, zum Ganzen, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 2017 - 2 BvR 809/17 -, Rn. 11 ff.).
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