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   BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01   

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https://dejure.org/2002,2485
BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01 (https://dejure.org/2002,2485)
BVerfG, Entscheidung vom 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01 (https://dejure.org/2002,2485)
BVerfG, Entscheidung vom 01. August 2002 - 2 BvR 2135/01 (https://dejure.org/2002,2485)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verpflichtung einer politischen Partei, den Einwurf unerwünschter Flugblattwerbung in Hausbriefkästen zu unterlassen, verletzt Betroffene nicht in politischer Betätigungsfreiheit (Art 21 Abs 1 S 1 GG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2938
  • afp 2003, 35
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.01.1991 - 1 BvR 867/90

    Unerwünschte Einlage von Werbepostsendungen durch politische Parteien in den

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01
    a) Ob die Beschwerdeführerin verpflichtet ist, den Einwurf von Flugblättern in den Hausbriefkasten des Klägers des Ausgangsverfahrens zu unterlassen, ist zunächst eine Frage des einfachen Rechts (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 1991 - 1 BvR 867/90 -, NJW 1991, S. 910 f.).

    In den Schutzbereich der Parteifreiheit fällt dementsprechend auch die Werbung mit Plakaten und mittels Informationsständen sowie die Verteilung und Zusendung von Flugblättern und anderem Werbematerial (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 1991, NJW 1991, S. 910 f.; ebenso: Morlok in: Dreier [Hrsg.], Grundgesetz-Kommentar, 1998, Art. 21, Rn. 59).

  • KG, 21.09.2001 - 9 U 1066/00

    Unerwünschte Zusendung von Prospekten politischer Parteien

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01
    gegen das Urteil des Kammergerichts vom 21. September 2001 - 9 U 1066/00 - .
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01
    Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor, denn der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1443/87

    Verfassungsrechtliche Anfroderungen an die Beweisanforderungen bei Feststellung

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01
    Ein Ordnungsgeld kann gegen sie nur dann verhängt werden, wenn sie schuldhaft gegen diese Pflicht verstoßen hat (vgl. BVerfGE 84, 82 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01
    Deren Beurteilung ist vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 18, 85 ; stRspr, vgl. in neuerer Zeit Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 1998 - 2 BvR 378/98 -, NVwZ-RR 1999, S. 217 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01
    Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor, denn der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01
    Deren Beurteilung ist vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 18, 85 ; stRspr, vgl. in neuerer Zeit Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 1998 - 2 BvR 378/98 -, NVwZ-RR 1999, S. 217 ).
  • BGH, 15.01.2019 - VI ZR 506/17

    Zur Zulässigkeit presserechtlicher Informationsschreiben

    Zu Gunsten der Beklagten kann unterstellt werden, dass die Übersendung presserechtlicher Informationsschreiben darüber hinaus in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG fällt (vgl. dazu BVerfG [K], Beschluss vom 1. August 2002 - 2 BvR 2135/01, NJW 2002, 2938; Heese, JZ 2012, 487, 493 f.; ders. JZ 2016, 529; Grabenwarter, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, 84. EL August 2018, Art. 5 Abs. 1 Rn. 81, 87 mwN).
  • BGH, 17.12.2020 - IX ZB 4/18

    Insolvenzfähigkeit eines als nicht eingetragener Verein organisierten

    Anwendungsfälle verfassungsimmanenter Schranken des Art. 21 Abs. 1 GG bilden unter anderem das allgemeine Persönlichkeitsrecht (vgl. BVerfG, NJW 2002, 2938 f) und andere Fälle der Kollision mit den Grundrechten von Bürgern (BeckOK-GG/Kluth, aaO Rn. 186).
  • AG Magdeburg, 29.11.2017 - 150 C 518/17

    Kostenlose Zeitungen vor der Haustür muss ein Eigentümer nicht hinnehmen

    Der Einwurf von Werbematerial stellt eine Beeinträchtigung im Sinne des § 1004 BGB dar (Bundesverfassungsgericht NJW 02, 2938; KG NJW 02, 379).
  • OLG München, 12.02.2004 - 8 U 4223/03

    Eingriff in den eingerichtet und ausgeübten Gewerbebetrieb durch unerwünschte

    Gemäß der in NJW 2002, 2938 veröffentlichten Entscheidung des BVerfG bestehen - wie auch schon das Landgericht unter IV seiner Entscheidungsgründe ausgeführt hat - keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, die Zusendung politischer Information der Zusendung kommerzieller Werbung gleichzustellen.
  • AG Rostock, 28.01.2003 - 43 C 68/02

    E-Cards im Wahlkampf

    Das Kammergericht hat in seiner Entscheidung vom 23.09.2001 (NJW 2002, 379 ff.), welche durch den Beschluss des BVerfG vom 01.08.2002 ( BVerfG, 2 BvR 2135/01) bestätigt wurde, die Interessen des Einzelnen, von unerwünschter Wahlwerbung mittels in den Hausbriefkasten eingeworfenen Flugblättern verschont zu bleiben, höher bewertet.
  • VG Minden, 19.10.2021 - 2 K 313/21
    Denn dann muss der Wahlberechtigte bei lebensnaher Betrachtung damit rechnen, bei dieser Gelegenheit der direkten Wahlwerbung der Partei oder Wählergruppe in einem Maße ausgesetzt zu sein, das er mit Blick auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG - anders als etwa den Einwurf von Wahlwerbung in seinen Briefkasten - vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.01.1991 - 1 BvR 867/90 -, juris, Rn. 4, anders für den Fall des erkennbar entgegenstehenden Willen des Adressaten BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01 -, juris, Rn. 8 -, nicht hinnehmen muss.
  • LG München I, 05.11.2002 - 33 O 17030/02

    E-Cards

    In den Schutz der Parteifreiheit fällt dementsprechend auch die Werbung mit Plakaten und mittels Informationsständen sowie die Verteilung und Zusendung von Flugblättern und anderem Werbematerial (vgl. BVerfG, NJW 2002, 2938 m. w. N.}.
  • LG Berlin, 26.10.2021 - 52 T 6/21
    Politische Werbung mit Flugblättern - unabhängig davon, ob sie in oder außerhalb von Wahlkampfzeiten erfolgt - dient der Einflussnahme auf die politische Willensbildung (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 01. August 2002-2 BvR 2135/01, Rn. 7).
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