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   BVerfG, 23.10.2018 - 2 BvR 2153/18   

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https://dejure.org/2018,35187
BVerfG, 23.10.2018 - 2 BvR 2153/18 (https://dejure.org/2018,35187)
BVerfG, Entscheidung vom 23.10.2018 - 2 BvR 2153/18 (https://dejure.org/2018,35187)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Oktober 2018 - 2 BvR 2153/18 (https://dejure.org/2018,35187)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Offensichtlich unzulässige Verfassungsbeschwerde und Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 250 Euro bei Einlegung einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde und beleidigendem Inhalt der Schriftsätze

  • Wolters Kluwer

    Hinreichender Vortrag einer Verletzung in verfassungsrechtlich geschützten Rechtspositionen

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 250 Euro bei Einlegung einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde und beleidigendem Inhalt der Schriftsätze

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 93a Abs. 2
    Hinreichender Vortrag einer Verletzung in verfassungsrechtlich geschützten Rechtspositionen

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 250 Euro bei Einlegung einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde und beleidigendem Inhalt der Schriftsätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der gerichtsbekannte Beschwerdeführer - oder: das BVerfG ist genervt...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.09.2017 - 2 BvR 1691/17

    Nachträgliche Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen unrichtigen

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2018 - 2 BvR 2153/18
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 2005 - 2 BvR 1435/05 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2017 - 2 BvR 1691/17 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12

    Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2018 - 2 BvR 2153/18
    Dies gilt auch hinsichtlich des Ausspruchs über die Missbrauchsgebühr (vgl. BVerfGE 133, 163 ).
  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2018 - 2 BvR 2153/18
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 2005 - 2 BvR 1435/05 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2017 - 2 BvR 1691/17 -, juris, Rn. 3).
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