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   BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvR 2166/19   

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https://dejure.org/2021,1775
BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvR 2166/19 (https://dejure.org/2021,1775)
BVerfG, Entscheidung vom 03.02.2021 - 2 BvR 2166/19 (https://dejure.org/2021,1775)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Februar 2021 - 2 BvR 2166/19 (https://dejure.org/2021,1775)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 92
    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde; Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvR 2166/19
    Eine § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ).

    Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ).

    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 101, 331 ; 123, 186 ; 140, 229 ; 142, 234 ).

  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvR 2166/19
    Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde hat sich der Beschwerdeführer mit dieser in der Regel ins Einzelne gehend inhaltlich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 86, 122 ; 88, 40 ; 105, 252 ; 140, 229 ).

    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 101, 331 ; 123, 186 ; 140, 229 ; 142, 234 ).

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvR 2166/19
    Ungeachtet dessen, dass sich aus dem Recht auf ein faires Verfahren auch ein Informationszugang zu außerhalb der Bußgeldakte befindlichen Informationen ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -), erweist sich die fristgerecht erhobene Verfassungsbeschwerde hier als unzulässig.
  • BVerfG, 16.08.2021 - 2 BvR 972/21

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung und Subventionsbetruges

    Es macht dabei keinen Unterschied, ob der Beschwerdeführer auf eine Anlage hinweist, mit der er vorangegangene Schriftsätze und übrige Bestandteile der Verfahrensakte der Verfassungsbeschwerde beigegeben hat, oder ob er versucht, diese - ohne weitere inhaltliche Aufbereitung - in die Beschwerdeschrift zu integrieren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. März 2012 - 2 BvR 1382/09 -, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Februar 2021 - 2 BvR 2166/19 -, Rn. 4).
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