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   BVerfG, 29.01.2004 - 2 BvR 2167/03   

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https://dejure.org/2004,10131
BVerfG, 29.01.2004 - 2 BvR 2167/03 (https://dejure.org/2004,10131)
BVerfG, Entscheidung vom 29.01.2004 - 2 BvR 2167/03 (https://dejure.org/2004,10131)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 2 BvR 2167/03 (https://dejure.org/2004,10131)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender richterlicher Sachaufklärung und Wahrheitsforschung; Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung; Gebot der bestmöglichen Sachaufklärung bei Prognoseentscheidungen

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; StGB § 57 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 104 Abs. 1; ; GG Art. 104 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2004 - 2 BvR 2167/03
    Denn es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Danach muss sich der Richter, der die Grundlagen seiner Prognosen selbständig bewertet, ein möglichst umfassendes Bild über die zu beurteilende Person verschaffen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

  • BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2004 - 2 BvR 2167/03
    Das Bundesverfassungsgericht prüft nur, ob das Strafvollstreckungsgericht in objektiv unvertretbarer Weise vorgegangen ist oder die verfassungsrechtliche Bedeutung und Tragweite des durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 104 Abs. 2 GG verbürgten Freiheitsrechts verkannt hat (vgl. BVerfGE 18, 95 ; 72, 105 ).
  • BVerfG, 11.06.2002 - 2 BvR 461/02

    Zur Strafrestaussetzung für Ausländer ohne vorherige Gewährung von

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2004 - 2 BvR 2167/03
    Auf der Basis einer rechtsstaatlich unzureichenden Tatsachengrundlage wäre die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, dass die Strafhaft in rechtsstaatlich unzulässiger Weise zur Abschiebehaft umfunktioniert und der Strafvollzug für ausländische Verurteilte zum bloßen "Verwahrvollzug" wird (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2002 - 2 BvR 461/02 -, ).
  • BVerfG, 31.10.2019 - 2 BvR 1339/19

    Lockerungen im Strafvollzug und ausländerrechtlicher Status

    Von den Fachgerichten wäre jedenfalls zu prüfen gewesen, inwiefern das Resozialisierungsgrundrecht ein Vorgehen nach § 38 Abs. 5 Satz 2 und 4 SLStVollzG erfordert, der vorsieht, dass geeigneten ausländischen Strafgefangenen, gegen die eine vollziehbare Ausweisungsverfügung besteht, Vollzugslockerungen genehmigt werden können, um so ihren verfassungsrechtlich geschützten Resozialisierungsinteressen im Strafvollzug Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2002 - 2 BvR 461/02 -, Rn. 15; vom 15. März 2004 - 2 BvR 1530/03 -, Rn. 4; und vom 29. Januar 2004 - 2 BvR 2167/03 -, Rn. 5).
  • OLG Hamm, 10.03.2020 - 3 Ws 66/20

    Bedingte Entlassung; Strafhaft; Prognosemaßstab; Handeltreiben; Betäubungsmittel;

    Denn auch wenn es grundsätzlich unzulässig ist, die Ablehnung der bedingten Entlassung allein auf den ungeklärten ausländerrechtlichen Status des Verurteilten zu stützen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2004 - 2 BvR 2167/03 - BeckRS 2004, 30338365; LK-Hubrach, 12. Auflage, § 57, Rdnr. 13; Schönke/Schröder/Kinzig, 30. Aufl. 2019, StGB § 57 Rdnr. 16b; Fischer, StGB, 67. Auflage, § 57, Rdnr. 16), ist höchstrichterlich anerkannt, dass die Frage, ob sich ein Ausländer nach der Strafrestaussetzung weiterhin legal im Bundesgebiet aufhalten darf, für die Aussetzungsentscheidung nach § 57 StGB von Bedeutung sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. März 2004 - 2 BvR 1530/03 - juris, Rdnr. 4.).
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