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   BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 2171/93   

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https://dejure.org/1994,7472
BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 2171/93 (https://dejure.org/1994,7472)
BVerfG, Entscheidung vom 16.08.1994 - 2 BvR 2171/93 (https://dejure.org/1994,7472)
BVerfG, Entscheidung vom 16. August 1994 - 2 BvR 2171/93 (https://dejure.org/1994,7472)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 As. 4; StVollzG § 114
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Verfahren des Eilrechtsschutzes im Strafvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 2171/93
    Die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens ist nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu bestimmen (vgl. BVerfGE 55, 349 [369]).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 2171/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat bei mehreren Anfechtungssachen wiederholt betont, daß Art. 19 Abs. 4 GG nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit gewährleistet, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes garantiert (vgl. BVerfGE 35, 263 [274]; 35, 382 [401 f.] m.w.N.).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 2171/93
    4 GG in Fortführung der bei den Anfechtungssachen der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit entwickelten Rechtsprechung auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne diesen schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 46, 166 [177 f.]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 2171/93
    4 GG ist nach Ergehen der Entscheidung weder von besonderem Gewicht noch betrifft sie ihn in existentieller Weise (vgl. BVerfG 1 BvR 1693/92, NJW 1994, 993 f.).
  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 2171/93
    Darüber hinaus hat es festgestellt, Art. 19 Abs. 4 GG gebiete, soweit wie möglich zu verhindern, daß durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme Tatsachen geschaffen werden, die später, wenn sich die Maßnahme bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erwiesen hat, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 [153]).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 2171/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat bei mehreren Anfechtungssachen wiederholt betont, daß Art. 19 Abs. 4 GG nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit gewährleistet, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes garantiert (vgl. BVerfGE 35, 263 [274]; 35, 382 [401 f.] m.w.N.).
  • BVerfG, 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13

    Eilrechtsschutz gegen die Versagung medizinischer Behandlung im Strafvollzug

    Mit den vom Beschwerdeführer entsprechend seinen Darlegungsobliegenheiten (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 2171/93 -, juris, und vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, juris) vorgebrachten Gründen für die Erforderlichkeit einer sofortigen Vorstellung in der Augenklinik und mit der Berechtigung der ärztlichen Entscheidung, zunächst den Eintritt einer Verschlechterung abzuwarten, hat das Landgericht sich nicht ansatzweise auseinandergesetzt und den Eilantrag des Beschwerdeführers abgelehnt, ohne den Hintergrund dieser Entscheidung in irgendeiner Weise aufzuklären.
  • BVerfG, 18.06.2007 - 2 BvR 2395/06

    Effektiver Rechtsschutz bezüglich einer Fesselung (einstweiliger Rechtsschutz im

    Darüber hinaus ist der Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG auch dadurch verletzt, dass das Landgericht seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in zeitlicher Hinsicht nicht in einer der Dringlichkeit entsprechenden Weise behandelt hat (zu den insoweit in Vornahmesachen geltenden Anforderungen vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, ZfStrVo 1995, S. 371 , und vom 16. August 1994 - 2 BvR 2171/93 -, ZfStrVo 1996, S. 46 ).
  • BVerfG, 03.05.1999 - 2 BvR 6/99

    Keine Verletzung von GG Art 6 Abs 2 S 1 durch Ablehnung einer Rückführung von

    aa) Art. 19 Abs. 4 GG eröffnet den Rechtsweg gegen jede behauptete Verletzung subjektiver Rechte durch ein Verhalten der öffentlichen Gewalt, garantiert gerichtlichen Rechtsschutz mithin sowohl dann, wenn jemand geltend macht, durch die öffentliche Gewalt mittels einer belastenden Maßnahme in seinen Rechten verletzt zu sein - "Anfechtungssachen" -, als auch bei der Unterlassung oder Ablehnung einer beantragten Amtshandlung - "Vornahmesachen" - (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 16. August 1994 - 2 BvR 2171/93 -, Umdruck, S. 3 f.).
  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvR 778/02

    Eilrechtsschutz nach § 114 Abs 2 StVollzG gegen Trennscheibenanordnung bei

    19 Abs. 4 GG eröffnet den Rechtsweg gegen jede behauptete Verletzung subjektiver Rechte durch ein Verhalten der öffentlichen Gewalt und garantiert daher gerichtlichen Rechtsschutz sowohl dann, wenn jemand geltend macht, durch eine belastende Maßnahme der öffentlichen Gewalt in seinen Rechten verletzt zu sein, als auch bei geltend gemachter Rechtsverletzung durch die Unterlassung oder Ablehnung einer beantragten Amtshandlung (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. August 1994 - 2 BvR 2171/93 -, ZfStrVo 1996, S. 46).
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