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   BVerfG, 16.11.2018 - 2 BvR 2172/18   

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https://dejure.org/2018,39256
BVerfG, 16.11.2018 - 2 BvR 2172/18 (https://dejure.org/2018,39256)
BVerfG, Entscheidung vom 16.11.2018 - 2 BvR 2172/18 (https://dejure.org/2018,39256)
BVerfG, Entscheidung vom 16. November 2018 - 2 BvR 2172/18 (https://dejure.org/2018,39256)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 33a StPO; § 170 Abs. 2 StPO; § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO
    Rechtswegerschöpfung im Klageerzwingungsverfahren (Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erfordernis einer Anhörungsrüge; vom Gericht übersehener Sachvortrag)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei Unterlassen einer nicht aussichtslosen Gehörsrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 33a S 1 StPO, § 172 Abs 3 S 1 StPO
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei Unterlassen einer nicht aussichtslosen Gehörsrüge im fachgerichtlichen Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Erschöpfung des Rechtswegs als Grundsatz der Subsidiarität für die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung (hier: Nichteinleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft)

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei Unterlassen einer nicht aussichtslosen Gehörsrüge im fachgerichtlichen Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1; BVerfGG § 93a Abs. 2
    Erschöpfung des Rechtswegs als Grundsatz der Subsidiarität für die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung (hier: Nichteinleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft)

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei Unterlassen einer nicht aussichtslosen Gehörsrüge im fachgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verfassungsbeschwerde im Klageerzwingungsverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht aussichtslose Gehörsrüge - und die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 31.01.2002 - 2 BvR 1087/00

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige, in der Sache unbegründete

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2018 - 2 BvR 2172/18
    Damit ist der Beschwerdeführer auch mit anderen Grundrechtsrügen ausgeschlossen, insbesondere mit der Behauptung, in seinen Rechten aus Art. 19 Abs. 4 GG sowie Art. 3 Abs. 1 GG verletzt zu sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1569/12 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 2016 - 2 BvR 1313/16 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2002 - 2 BvR 1087/00 -, juris, Rn. 6).
  • BGH, 20.11.2007 - VI ZR 38/07

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2018 - 2 BvR 2172/18
    Die Anhörungsrüge ist allerdings der zulässige und im Sinne von § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG gebotene Rechtsbehelf, wenn der Beschwerdeführer eine neue und eigenständige Gehörsverletzung durch die angegriffene Entscheidung des letztentscheidenden Gerichts geltend macht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2008 - 2 BvR 1516/08 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2008 - 1 BvR 27/08 -, juris, Rn. 18; BGH, Beschluss vom 20. November 2007 - VI ZR 38/07 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 30.05.2008 - 1 BvR 27/08

    Wegen Nichtbeachtung des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität unzulässige

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2018 - 2 BvR 2172/18
    Die Anhörungsrüge ist allerdings der zulässige und im Sinne von § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG gebotene Rechtsbehelf, wenn der Beschwerdeführer eine neue und eigenständige Gehörsverletzung durch die angegriffene Entscheidung des letztentscheidenden Gerichts geltend macht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2008 - 2 BvR 1516/08 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2008 - 1 BvR 27/08 -, juris, Rn. 18; BGH, Beschluss vom 20. November 2007 - VI ZR 38/07 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1516/08

    Wegen Nichteinhaltung der Monatsfrist gemäß § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG verfristete

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2018 - 2 BvR 2172/18
    Die Anhörungsrüge ist allerdings der zulässige und im Sinne von § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG gebotene Rechtsbehelf, wenn der Beschwerdeführer eine neue und eigenständige Gehörsverletzung durch die angegriffene Entscheidung des letztentscheidenden Gerichts geltend macht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2008 - 2 BvR 1516/08 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2008 - 1 BvR 27/08 -, juris, Rn. 18; BGH, Beschluss vom 20. November 2007 - VI ZR 38/07 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08

    Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2018 - 2 BvR 2172/18
    Zur Erschöpfung des Rechtswegs gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG bedarf es der Einlegung der Anhörungsrüge dann nicht, wenn diese offensichtlich aussichtslos ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 2010 - 1 BvR 2477/08 -, juris, Rn. 20; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 2017 - 2 BvR 572/17 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 2018 - 2 BvR 981/18 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 06.10.2014 - 2 BvR 1569/12

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2018 - 2 BvR 2172/18
    Damit ist der Beschwerdeführer auch mit anderen Grundrechtsrügen ausgeschlossen, insbesondere mit der Behauptung, in seinen Rechten aus Art. 19 Abs. 4 GG sowie Art. 3 Abs. 1 GG verletzt zu sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1569/12 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 2016 - 2 BvR 1313/16 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2002 - 2 BvR 1087/00 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 07.10.2016 - 2 BvR 1313/16

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund fehlender

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2018 - 2 BvR 2172/18
    Damit ist der Beschwerdeführer auch mit anderen Grundrechtsrügen ausgeschlossen, insbesondere mit der Behauptung, in seinen Rechten aus Art. 19 Abs. 4 GG sowie Art. 3 Abs. 1 GG verletzt zu sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1569/12 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 2016 - 2 BvR 1313/16 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2002 - 2 BvR 1087/00 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 02.05.2017 - 2 BvR 572/17

    Ablehnung der Auslagenerstattung sowie der Gegenstandswertfestsetzung nach

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2018 - 2 BvR 2172/18
    Zur Erschöpfung des Rechtswegs gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG bedarf es der Einlegung der Anhörungsrüge dann nicht, wenn diese offensichtlich aussichtslos ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 2010 - 1 BvR 2477/08 -, juris, Rn. 20; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 2017 - 2 BvR 572/17 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 2018 - 2 BvR 981/18 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 30.05.2018 - 2 BvR 981/18

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Unterlassen

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2018 - 2 BvR 2172/18
    Zur Erschöpfung des Rechtswegs gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG bedarf es der Einlegung der Anhörungsrüge dann nicht, wenn diese offensichtlich aussichtslos ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 2010 - 1 BvR 2477/08 -, juris, Rn. 20; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 2017 - 2 BvR 572/17 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 2018 - 2 BvR 981/18 -, juris, Rn. 4).
  • VerfGH Bayern, 17.10.2023 - 72-VI-21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich eines Klageerzwingungsverfahrens wegen

    c) Die sich daraus wegen Nichtbeachtung des Grundsatzes der Subsidiarität ergebende Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 91 Abs. 1 BV) erfasst auch die sonstigen Grundrechtsrügen, wenn sich - wie hier - die behauptete Verletzung rechtlichen Gehörs auf das gesamte gerichtliche Verfahren erstreckt und dieselben Gesichtspunkte betroffen sind (vgl. grundsätzlich VerfGH vom 4.2.2019 NJW 2019, 2297 Rn. 26; vom 27.12.2022 - Vf. 32-VI-22 - juris 22; speziell zum Klageerzwingungsverfahren: BVerfG vom 16.11.2018 - 2 BvR 2172/18 - juris Rn. 10 m. w. N.).
  • BAG, 25.06.2019 - 10 AZN 567/19

    Absehen von einer Begründung - Anhörungsrüge - Darlegungsanforderungen

    Mit der Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, durch den eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, können nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch die angegriffene Entscheidung des letztentscheidenden Gerichts geltend gemacht werden (vgl. BVerfG 16. November 2018 - 2 BvR 2172/18 - Rn. 7 [zu § 33a StPO]; 26. August 2008 - 2 BvR 1516/08 - Rn. 2 [zu § 321a ZPO]) .
  • VerfGH Saarland, 08.02.2021 - Lv 11/20
    Sie wäre auch in Bezug auf die anderen Grundrechte insgesamt mangels Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes unzulässig (VerfGH, Beschl. v. 10.01.2008 - Lv 4/07; Beschl. v. 20.08.2012 - Lv 16/11 - m.w.N.), weil nicht auszuschließen wäre, dass die das Verfahren in den vorigen Stand versetzende Anhörungsrüge zur fachgerichtlichen Abhilfe auch in Bezug auf andere in Betracht kommende Grundrechtsverletzungen geführt hätte (so in ständiger Rechtsprechung auch das BVerfG, zuletzt mit Beschl. v. 16.11.2018 - 2 BvR 2172/18).
  • VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 2/19
    Sie ist auch in Bezug auf die anderen Grundrechte insgesamt mangels Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes unzulässig (SVerfGH, Beschl. v. 10.01.2008 - Lv 4/07; Beschl. v. 20.08.2012 - Lv 16/11 - m.w.N.), weil nicht auszuschließen ist, dass die das Verfahren in den vorigen Stand versetzende Anhörungsrüge zur fachgerichtlichen Abhilfe auch in Bezug auf andere in Betracht kommende Grundrechtsverletzungen geführt hätte (so in ständiger Rechtsprechung auch das BVerfG, zuletzt mit Beschl. v. 16.11.2018 - 2 BvR 2172/18).
  • VerfGH Saarland, 31.01.2022 - Lv 17/21
    Sie ist auch in Bezug auf die anderen Grundrechte insgesamt mangels Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes unzulässig (SVerfGH, Beschl. v. 10.01.2008 - Lv 4/07; Beschl. v. 20.08.2012 - Lv 16/11 - m.w.N.), weil nicht auszuschließen ist, dass die das Verfahren in den vorigen Stand versetzende Anhörungsrüge zur fachgerichtlichen Abhilfe auch in Bezug auf andere in Betracht kommende Grundrechtsverletzungen geführt hätte (so in ständiger Rechtsprechung auch das BVerfG, zuletzt mit Beschl. v. 16.11.2018 - 2 BvR 2172/18).
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