Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 28.04.1998

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   BVerfG, 10.12.1997 - 2 BvR 2172/97   

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BVerfG, 10.12.1997 - 2 BvR 2172/97 (https://dejure.org/1997,8059)
BVerfG, Entscheidung vom 10.12.1997 - 2 BvR 2172/97 (https://dejure.org/1997,8059)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - 2 BvR 2172/97 (https://dejure.org/1997,8059)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1997 - 2 BvR 2172/97
    Erginge die einstweilige Anordnung nämlich nicht, erwiese sich die Verfassungsbeschwerde später aber als begründet, so entstünde dem Beschwerdeführer durch die Fortsetzung der Strafvollstreckung ein schwerer, nicht wiedergutzumachender Eingriff in sein Recht auf persönliche Bewegungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, dem das Grundgesetz besonderen Schutz angedeihen läßt (vgl. BVerfGE 65, 317 ; BVerfG, NJW 1995, S. 3047 f.).
  • BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 1414/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1997 - 2 BvR 2172/97
    Erginge die einstweilige Anordnung nämlich nicht, erwiese sich die Verfassungsbeschwerde später aber als begründet, so entstünde dem Beschwerdeführer durch die Fortsetzung der Strafvollstreckung ein schwerer, nicht wiedergutzumachender Eingriff in sein Recht auf persönliche Bewegungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, dem das Grundgesetz besonderen Schutz angedeihen läßt (vgl. BVerfGE 65, 317 ; BVerfG, NJW 1995, S. 3047 f.).
  • BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95

    Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1997 - 2 BvR 2172/97
    Muß dagegen der Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens als offen angesehen werden, so sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber versagt bliebe (vgl. BVerfGE 94, 334 ; stRspr).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.04.1998 - 2 BvR 2172/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,19200
BVerfG, 28.04.1998 - 2 BvR 2172/97 (https://dejure.org/1998,19200)
BVerfG, Entscheidung vom 28.04.1998 - 2 BvR 2172/97 (https://dejure.org/1998,19200)
BVerfG, Entscheidung vom 28. April 1998 - 2 BvR 2172/97 (https://dejure.org/1998,19200)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtsliche Anforderungen bei der Korrektur eines Formulierungsversehens in einem Bewährungsbeschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1998 - 2 BvR 2172/97
    Die persönliche Bewegungsfreiheit ist durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 104 GG grundrechtlich besonders abgesichert (vgl BVerfGE 65, 317 [322]; 70, 297 [307]; 9O, 145 [172]; stRspr).

    Diese Wertentscheidung garantiert die Einhaltung eines fairen und rechtsstaatlichen Verfahrens und verpflichtet die nach Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG berufenen Gerichte, dem Grundrecht der persönlichen Bewegungsfreiheit auf allen Verfahrensstufen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 70, 297 [308]).

  • BVerfG, 02.05.1988 - 2 BvR 321/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Reststrafenaussetzung

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1998 - 2 BvR 2172/97
    Demgemäß sind speziell im Bereich der Strafvollstreckung Behörden und Gerichte gehalten, Regelwidrigkeiten zum Nachteil des Verurteilten, die ihnen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterlaufen, im Rahmen der Gesetze nach Kräften zu kompensieren (vgl. BVerfG [Kammer], NStZ 1988, S. 474 ; [Kammer], NStZ 1998, S. 77).
  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 2422/96

    Verfassungswidrigkeit sog. organisationshaft im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1998 - 2 BvR 2172/97
    Demgemäß sind speziell im Bereich der Strafvollstreckung Behörden und Gerichte gehalten, Regelwidrigkeiten zum Nachteil des Verurteilten, die ihnen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterlaufen, im Rahmen der Gesetze nach Kräften zu kompensieren (vgl. BVerfG [Kammer], NStZ 1988, S. 474 ; [Kammer], NStZ 1998, S. 77).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvR 1145/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Zurechnung von

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1998 - 2 BvR 2172/97
    Das Bundesverfassungsgericht hat stets daran festgehalten, daß dem Bürger Fehlleistungen oder Versagen staatlicher Einrichtungen nicht zur Last gelegt werden können (vgl. BVerfGE 41, 23 [26]; 53, 25 [29]; 62, 216 [221]).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1998 - 2 BvR 2172/97
    Die persönliche Bewegungsfreiheit ist durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 104 GG grundrechtlich besonders abgesichert (vgl BVerfGE 65, 317 [322]; 70, 297 [307]; 9O, 145 [172]; stRspr).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1998 - 2 BvR 2172/97
    Das Bundesverfassungsgericht hat stets daran festgehalten, daß dem Bürger Fehlleistungen oder Versagen staatlicher Einrichtungen nicht zur Last gelegt werden können (vgl. BVerfGE 41, 23 [26]; 53, 25 [29]; 62, 216 [221]).
  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1998 - 2 BvR 2172/97
    Das Bundesverfassungsgericht hat stets daran festgehalten, daß dem Bürger Fehlleistungen oder Versagen staatlicher Einrichtungen nicht zur Last gelegt werden können (vgl. BVerfGE 41, 23 [26]; 53, 25 [29]; 62, 216 [221]).
  • BGH, 07.12.1998 - 5 StR 275/98

    Verwendung eines früheren Urteils als Gegenstand einer nachträglichen

    Noch extremere durch gerichtliche Fehler zum Nachteil des Angeklagten verursachte (vgl. BVerfG - Kammer - Beschluß vom 28. April 1998 - 2 BvR 2172/97 -) Ergebnisse wären denkbar, wenn eine lebenslange Strafe mitbetroffen wäre.
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