Rechtsprechung
   BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1521
BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09 (https://dejure.org/2009,1521)
BVerfG, Entscheidung vom 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09 (https://dejure.org/2009,1521)
BVerfG, Entscheidung vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 (https://dejure.org/2009,1521)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1521) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    § 130 StGB; Artt. 5, 21 GG; § 93a BVerfGG; § 13 SOGMV

  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Art 21 iVm Art 5 Abs 1 S 1 durch Untersagung einer im Rahmen der Bundestagswahl erfolgten Plakatierung - zur Frage, inwieweit Wahlplakate mit polemischem Inhalt die Menschenwürde von in Deutschland lebenden Ausländern verletzen können

  • Wolters Kluwer

    "Polen-Invasion stoppen!" als durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützte Aussage im Bundestagswahlkampf; Inhaltliche Begrenzung von Meinungsäußerungen durch Vorliegen einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit; Bedrohung der öffentlichen Sicherheit durch ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § ... 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; SOG M-V § 13; ; StGB § 130; ; StGB § 130 Abs. 1 Nr. 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 5 Abs. 2; ; GG Art. 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit einer Verurteilung wegen Volksverhetzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung einer Plakatierung im Rahmen der Bundestagswahl erfolglos

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    NPD-Wahlplakat "Polen-Invasion stoppen!" darf verboten werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verbot eines NPD-Wahlplakats

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    NPD-Wahlplakat "Polen-Invasion stoppen!" wurde zu Recht verboten

  • 123recht.net (Pressemeldung, 24.9.2009)

    Verfassungshüter bestätigen Verbot von NPD-Wahlplakat

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3503
  • DÖV 2009, 956
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09
    Diese Verfassungsnorm gibt jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

    Dass eine Aussage scharf und übersteigert formuliert ist, entzieht sie nicht schon dem Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 93, 266 ).

    c) Die Fachgerichte haben bei der Auslegung und Anwendung von § 130 StGB insbesondere die aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG abzuleitenden verfassungsrechtlichen Anforderungen zu beachten, damit die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts auf der Normanwendungsebene zur Geltung kommt (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, NJW 2001, S. 61 ).

    Maßgeblich ist daher weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums objektiv hat (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

    Der objektive Sinn wird vielmehr auch vom Kontext und den Begleitumständen der Äußerung bestimmt, soweit diese für den Rezipienten erkennbar sind (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

    bb) Ist eine Äußerung mehrdeutig, so haben die Gerichte, wollen sie die zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung ihrer rechtlichen Würdigung zu Grunde legen, andere Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 85, 1 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ; stRspr).

    Da die Menschenwürde im Verhältnis zur Meinungsfreiheit nicht abwägungsfähig ist (vgl. BVerfGE 93, 266 ), können die Belange der Meinungsfreiheit nach Bejahung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht mehr berücksichtigt werden.

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09
    c) Die Fachgerichte haben bei der Auslegung und Anwendung von § 130 StGB insbesondere die aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG abzuleitenden verfassungsrechtlichen Anforderungen zu beachten, damit die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts auf der Normanwendungsebene zur Geltung kommt (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, NJW 2001, S. 61 ).

    aa) Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung von Äußerungen ist, dass ihr Sinn zutreffend erfasst worden ist (vgl. BVerfGE 94, 1 ).

    bb) Ist eine Äußerung mehrdeutig, so haben die Gerichte, wollen sie die zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung ihrer rechtlichen Würdigung zu Grunde legen, andere Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 85, 1 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ; stRspr).

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09
    bb) Ist eine Äußerung mehrdeutig, so haben die Gerichte, wollen sie die zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung ihrer rechtlichen Würdigung zu Grunde legen, andere Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 85, 1 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ; stRspr).

    Gründe dieser Art können sich auch aus den Umständen ergeben, unter denen die Äußerung gefallen ist (vgl. BVerfGE 82, 43 ).

    Frühere eigene Kundgebungen kommen in Betracht, wenn zu ihnen ein eindeutiger Bezug hergestellt wird (vgl. BVerfGE 82, 43 ).

  • BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95

    Volksverhetzung durch Bezeichnung als "Jude"

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09
    c) Die Fachgerichte haben bei der Auslegung und Anwendung von § 130 StGB insbesondere die aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG abzuleitenden verfassungsrechtlichen Anforderungen zu beachten, damit die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts auf der Normanwendungsebene zur Geltung kommt (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, NJW 2001, S. 61 ).

    Ein solcher Angriff auf die Menschenwürde liegt nach dem - verfassungsrechtlich unbedenklichen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, NJW 2001, S. 61 ) und vom Oberverwaltungsgericht zugrunde gelegten - Normverständnis des Bundesgerichtshofs vor, wenn den angegriffenen Personen ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten abgesprochen und sie als minderwertige Wesen behandelt werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 1994 - 1 StR 179/93 -, NStZ 1994, S. 390).

  • BVerfG, 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03

    Volksverhetzung durch rechtsextremistische Liedtexte

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09
    Diesen die Belange der Meinungsfreiheit verdrängenden Effekt müssen die Gerichte beachten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 -, NJW 2008, S. 2907 ).
  • BGH, 15.12.2005 - 4 StR 283/05

    Talmud-Zitate im Rahmen einer öffentlichen Rede als Volksverhetzung

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09
    Insoweit genügt es nach dem vom Oberverwaltungsgericht zugrunde gelegten Normverständnis des Bundesgerichtshofs, dass berechtigte Gründe für die Befürchtung vorliegen, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern, sei es auch nur bei der Bevölkerungsgruppe, gegen die er sich richtet (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 4 StR 283/05 -, NStZ-RR 2006, S. 305 ).
  • BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04

    Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09
    Das Ergebnis dieser Abwägung ist verfassungsrechtlich nicht vorgegeben, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, juris).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09
    Bei § 130 StGB handelt es sich um ein allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG, das dem Schutz der Menschlichkeit dient und seinen verfassungsrechtlichen Rückhalt letztlich in Art. 1 Abs. 1 GG findet (vgl. BVerfGE 90, 241 ).
  • BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1802/91

    Meinungsfreiheit von Soldaten im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Judikatur

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09
    Jedermann hat insbesondere in der öffentlichen Auseinandersetzung, zumal im politischen Meinungskampf, das Recht, auch in überspitzter und polemischer Form Kritik zu äußern (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 1992 - 2 BvR 1802/91 -, NJW 1992, S. 2750).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09
    Dass eine Aussage scharf und übersteigert formuliert ist, entzieht sie nicht schon dem Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 93, 266 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2009 - 3 M 155/09

    Verbot eines NPD-Wahlkampfplakats mit polenfeindlichem Inhalt

  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

  • BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07

    NPD-Versammlung zum Thema "Todesstrafe für Kinderschänder/gegen

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 192/20

    Zu Ansprüchen gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die unter dem

    Die Gerichte haben indes bei der Auslegung und Anwendung von § 130 StGB die aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG abzuleitenden verfassungsrechtlichen Anforderungen zu beachten, damit die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts auf der Normanwendungsebene zur Geltung kommt (BVerfG, NJW 2009, 3503 Rn. 6 mwN).
  • OVG Sachsen, 21.09.2021 - 6 B 360/21

    Wahlplakat; Beseitigungsverfügung; Meinungsäußerung; Volksverhetzung

    Dass eine Aussage scharf und übersteigert formuliert ist, entzieht sie nicht schon dem Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 20 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf (BVerfG, Beschl. v. 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 -, juris Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 21. Mai 2019 a. a. O. juris Rn. 8; jeweils m. w. N.).

    Der Senat verkennt nicht, dass im Einzelfall Schärfen und Übersteigerungen des öffentlichen Meinungskampfes oder ein Gebrauch der Meinungsfreiheit, der zu sachgemäßer Meinungsbildung nichts beitragen kann, in Kauf zu nehmen sind (BVerfG, Beschl. v. 13. Mai 1980 - 1 BvR 103/77 -, juris Rn. 29), auch hat jedermann insbesondere in der öffentlichen Auseinandersetzung, zumal im politischen Meinungskampf, das Recht, auch in überspitzter und polemischer Form Kritik zu äußern, wobei selbst eine scharf und übersteigert formulierte Aussage sich nicht schon dem Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG entzieht (BVerfG, Beschl. v. 24. September 2009 a. a. O. Rn. 3).

    Ein das Recht auf Meinungsfreiheit einschränkender Angriff auf die Menschenwürde liegt aber vor, wenn den angegriffenen Personen ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten abgesprochen und sie als minderwertige Wesen behandelt werden (BVerfG, Beschl. v. 24. September 2009 a. a. O. Rn. 11).

    Die Menschenwürde ist im Verhältnis zur Meinungsfreiheit nicht abwägungsfähig (BVerfG, Beschl. v. 24. September 2009 a. a. O. Rn. 16).

  • OLG München, 07.01.2020 - 18 U 1491/19

    Facebook durfte teils volksverhetzenden Beitrag löschen

    (ii) Ein Angriff auf die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) liegt vor, wenn dieser sich nicht nur gegen einzelne Persönlichkeitsrechte richtet, sondern den Menschen im Kern seiner Persönlichkeit trifft, indem er unter Missachtung des Gleichheitssatzes als unterwertig dargestellt und ihm das Lebensrecht in der Gemeinschaft bestritten wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95, NJW 2001, 61, 63; Kammerbeschluss vom 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09, Rn. 11, NJW 2009, 3503; BGH, Urteil vom 15.03.1994 - 1 StR 179/93, Rn. 15, BGHSt 40, 97).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2021 - 5 A 1386/20

    Stadt Mönchengladbach durfte NPD-Wahlplakat abhängen lassen

    Bei der Anwendung dieser Strafvorschrift haben die Ordnungsbehörden ebenso wie die Gerichte zu gegenwärtigen, dass sich eine Partei bei politischen Äußerungen im Wahlkampf auf die Meinungsäußerungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (in Verbindung mit Art. 21 GG), vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Mai 2019- 1 BvQ 45/19 -, juris, Rn. 18, und vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 -, juris, Rn. 2, berufen kann.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 -, juris, Rn. 3, vom 10. Juli 1992 - 2 BvR 1802/91 -, juris, Rn. 61, vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 -, juris, Rn. 108, und vom 22. Juni 1982 - 1 BvR1376/79 -, juris, Rn. 13.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 -, juris, Rn. 6, Beschluss vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, juris, Rn. 34, und vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 u.a. -, juris, Rn. 118 ff.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Februar 2010- 1 BvR 369/04 -, juris, Rn. 28, vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 -, juris, Rn. 7 f., vom 1. Dezember 2007 - 1 BvR 3041/07 -, juris, Rn. 15, vom 13. Februar 1996 - 1 BvR 262/91 -, juris, Rn. 30 f., und vom 10. Oktober 1995- 1 BvR 1476/91 -, juris, Rn. 124.

  • VG Chemnitz, 14.09.2021 - 7 L 393/21

    "Hängt die Grünen"-Wahlplakate: Mit 100 Meter Abstand erlaubt

    Dass eine Aussage scharf und übersteigert formuliert ist, entzieht sie nicht schon dem Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • KG, 30.07.2020 - 161 Ss 74/20

    Tatbestandliche Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 StGB und

    Erforderlich ist, dass der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als minder- bzw. unterwertiges Wesen behandelt wird (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Februar 2010, a. a. O., juris Rdnr. 31, Nichtannahmebeschluss vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 -, juris Rdnr. 11; BGH, Urteile vom 3. April 2008, a. a. O., juris Rdnr. 17, und 15. März 1994, a. a. O., juris Rdnr. 15; KG, jeweils a. a. O.; Senat, a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.).

    Maßgeblich ist daher weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums objektiv hat (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Februar 2010, a. a. O., juris Rdnr. 28, Nichtannahmebeschluss vom 24. September 2009, a. a. O., juris Rdnr. 7, stattgebender Kammerbeschluss vom 25. März 2008, a. a. O., juris Rdnr. 32; BGH, Urteil vom 20. September 2011 - 4 StR 129/11 -, juris Rdnr. 23; jeweils m. w. Nachw.).

    Der objektive Sinn wird vielmehr auch vom Kontext und den Begleitumständen der Äußerung bestimmt, soweit diese für den Rezipienten erkennbar sind (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. September 2009, a. a. O., juris Rdnr. 7, stattgebender Kammerbeschluss vom 25. März 2008, a. a. O., juris Rdnr. 32; BGH, Urteil vom 20. September 2009, a. a. O., juris Rdnr. 23; jeweils m. w. Nachw.).

    Die Gerichte dürfen der (Meinungs-)Äußerung - oder der Schrift - keine Bedeutung beilegen, die sie objektiv nicht hat, und im Fall der Mehrdeutigkeit nicht von der zur Verurteilung führenden Deutung ausgehen, ehe sie andere Auslegungsvarianten bzw. Deutungsmöglichkeiten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen ausgeschlossen haben (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Februar 2010, a. a. O., juris Rdnr. 28, Nichtannahmebeschluss vom 24. September 2009, a. a. O., juris Rdnr. 8; BGH, Urteil vom 20. September 2009, a. a. O., juris Rdnr. 24; jeweils m. w. Nachw.).

    Die Wahrung dieser wertsetzenden Bedeutung erfordert es grundsätzlich, dass eine fallbezogene Abwägung zwischen der Bedeutung der Meinungsfreiheit und dem Rang des durch die Meinungsfreiheit beeinträchtigten Rechtsguts stattfindet (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Februar 2010, a. a. O., juris Rdnr. 29, Nichtannahmebeschluss vom 24. September 2009, a. a. O., juris Rdnr. 9, jeweils m. w. Nachw.).

    Das Ergebnis der Abwägung ist verfassungsrechtlich nicht vorgegeben, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. September 2009, a. a. O., juris Rdnr. 9, m. w. Nachw.).

  • BVerwG, 26.04.2023 - 6 C 8.21

    Rechtswidriges Verbot des NPD-Wahlplakats "Migration tötet"

    Bei mehrdeutigen Äußerungen haben Behörden und Gerichte sanktionsrechtlich irrelevante Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen, bevor sie ihrer Entscheidung eine zur Anwendung des Straftatbestands der Volksverhetzung führende Deutung zugrunde legen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 - NJW 2009, 3503).

    Auf dieses Grundrecht können sich auch Parteien gemäß Art. 21 GG im Kontext der Sichtwerbung durch Wahlplakate berufen (BVerfG, Beschluss vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 - NJW 2009, 3503 Rn. 3).

    Dass eine Aussage scharf und übersteigert formuliert ist, entzieht sie deshalb nicht dem Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (BVerfG, Beschluss vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 - NJW 2009, 3503 Rn. 3).

    Bei diesem Straftatbestand handelt es sich um ein allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG, das dem Schutz der Menschlichkeit dient und seinen verfassungsrechtlichen Rückhalt letztlich in Art. 1 Abs. 1 GG findet (BVerfG, Beschluss vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 - NJW 2009, 3503 Rn. 5).

    Maßgeblich ist daher weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums objektiv hat (BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476, 1980/91 u. a. - BVerfGE 93, 266 ; vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 - NJW 2008, 2907 sowie vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 - NJW 2009, 3503 Rn. 7).

  • BVerwG, 14.05.2014 - 6 A 3.13

    Vereinsverbot; Klagebefugnis; Zuständigkeit; Anhörung; Vereinsbegriff; religiöser

    Denn das mit der Sanktionierung durch ein Vereinsverbot bedrohte Verständnis, die Klägerin zu 1 habe sich mit dem Inhalt der Schriften identifiziert und diesen verbreitet, um ihn in Deutschland in die Tat umzusetzen oder dazu aufzurufen, setzt vor dem Hintergrund der grundrechtlichen Gewährleistung des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG und des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit voraus, dass die Auslegungsvariante, die Klägerin zu 1 habe die Aussagen der Schriften nur als Glaubensinhalt und damit zusammenhängend als Verweis auf die Rechtsordnung islamischer Staaten aufgenommen und beworben, mit tragfähigen Gründen ausgeschlossen werden kann (vgl. entsprechend für die Anwendung sanktionierender Normen auf Meinungsäußerungen im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG: BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 u.a. - BVerfGE 93, 266 , Kammerbeschluss vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 - NJW 2009, 3503 ).
  • VG Düsseldorf, 29.04.2020 - 20 K 3926/19

    Wahlplakat Migration tötet Volksverhetzung Beseitigungsanordnung Absehen von

    Maßgeblich hierfür ist weder die subjektive Absicht des Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums objektiv hat, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 - Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 27. Oktober 2017 - 1 Ss 49/17 - zitiert nach juris.

    Ein Angriff auf die Menschenwürde setzt voraus, dass den angegriffenen Personen ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten abgesprochen wird und sie als minderwertige Wesen behandelt werden, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 - und vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, zitiert nach juris.

    Die Rechtsprechung hat einen Angriff auf die Menschenwürde in diesem Sinne für ein Wahlplakat der NPD bejaht, auf dem über dem Text "Polen-Invasion stoppen" zwei Krähenvögel abgebildet waren, die mit ihren Schnäbeln nach Geldscheinen greifen, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. September 2009 - 3 M 155/09 - sowie diesem folgend: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 - zitiert nach juris.

  • VG München, 24.05.2019 - M 7 E 19.2503

    Wahlplakat mit beschimpfendem Unfug an öffentlicher Totengedenkstätte

    Dass eine Aussage scharf und übersteigert formuliert ist, entzieht sie nicht schon dem Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfG, B.v. 24.9.2009 - 2 BvR 2179/09 - juris Rn. 3).

    Bei den genannten Strafvorschriften handelt es sich um allgemeine Gesetze i.S.d. Art. 5 Abs. 2 GG, bei deren Auslegung und Anwendung insbesondere die aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG abzuleitenden verfassungsrechtlichen Anforderungen zu beachten sind, damit die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts auf der Normanwendungsebene zur Geltung kommt (vgl. BVerfG, B.v. 6.9.2000 - 1 BvR 1056/95 - juris Rn. 34; B.v. 24.9.2009 - 2 BvR 2179/09 - juris Rn. 6).

  • BGH, 20.09.2011 - 4 StR 129/11

    Anforderungen der Meinungsfreiheit an die strafjuristische Bewertung einer

  • BVerfG, 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19

    Erfolglose Eilanträge gegen die Entfernung von Wahlplakaten

  • OVG Sachsen, 15.06.2023 - 6 B 83/23

    Gedenkstein; Gefahr für die öffentliche Sicherheit; Meinungsfreiheit

  • ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22

    Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2019 - 2 B 10639/19

    NPD-Nazipropaganda in einem Wahlwerbespot; Schutzzone; Volksverhetzung

  • VGH Bayern, 23.05.2019 - 10 CE 19.997

    Entfernung von Wahlplakaten

  • OVG Sachsen, 21.05.2019 - 3 B 136/19

    Wahlplakate; Volksverhetzung; Menschenwürde; Volksverräter; Migration;

  • OLG Hamm, 11.02.2010 - 2 Ws 323/09

    Anforderungen an die Auslegung von Äußerungen

  • OVG Sachsen, 23.05.2019 - 3 B 155/19

    Abhängung von Wahlplakaten; Migration; Volksverhetzung; böswilliges

  • OLG Stuttgart, 19.05.2011 - 1 Ss 175/11

    Volksverhetzung: Tatbestandsmäßige Zuordnung der die islamischen Grundpflichten

  • VG Kassel, 09.09.2013 - 4 L 1117/13

    NPD-Wahlplakate müssen wieder aufgehängt werden

  • VGH Bayern, 24.05.2019 - 10 CE 19.1032

    Erfolglose Beschwerde gegen Entfernung von Wahlplakaten

  • VG Chemnitz, 16.09.2021 - 7 L 395/21

    Wahlwerbung: Plakate von "Die Partei" sind zulässig

  • VG Mainz, 26.04.2019 - 4 L 437/19

    Wahlwerbung im Fernsehen; NPD; Volksverhetzung: Messermänner

  • OLG Dresden, 12.02.2020 - 4 U 2198/19

    Zustimmung zur Änderung der Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerkes

  • OLG Karlsruhe, 24.05.2022 - 14 U 270/20

    Freischaltung eines gelöschten Beitrags auf 'facebook' Unwirksamkeit

  • OLG München, 15.11.2012 - 29 U 1481/12

    Rechtmäßigkeit des gegen Betreiber von Abofallen gerichteten Boykottaufrufs einer

  • VG Weimar, 18.10.2019 - 1 E 1536/19

    Die Aussage "Wahlvolk aufgepasst: Mohring will mit Höcke bumsen! Wählt lieber:

  • VG Stuttgart, 21.07.2016 - 4 K 3671/15

    Islamismus; Unterlassung der Verbreitung einer Publikation eines Landesamts für

  • VG Berlin, 07.09.2011 - 1 L 293.11

    NPD muss Wahlplakate in Friedrichhain-Kreuzberg nicht entfernen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2019 - 2 B 10755/19

    Ausstrahlungspflicht eines Wahlwerbespots der rechtsradikalen Partei der III.Weg;

  • OVG Saarland, 14.05.2014 - 1 D 272/14

    Keine Antragsbefugnis bei Verpflichtung zum ordnungsbehördlichen Einschreiten

  • KG, 03.11.2009 - 9 W 196/09

    Zur Persönlichkeitsverletzung durch den Suchmaschinenbetreiber durch ein

  • VG Berlin, 18.08.2011 - 2 L 131.11

    Rbb muss NPD-Wahlkampfspot nicht ausstrahlen

  • LG Magdeburg, 09.08.2017 - 26 Ns 3/17

    "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus"

  • OLG München, 10.12.2009 - 29 U 3789/09

    Wettbewerbsverstoß: Verteilung einer Patienteninformation zur Krankenkassenwahl

  • VG Berlin, 28.04.2014 - 2 L 59.14

    Sendung von eingereichten Wahlwerbespots für die Europawahl 2014

  • VG Düsseldorf, 29.04.2020 - 20 K 6295/19
  • VG Köln, 05.07.2018 - 6 K 3234/17

    Akif Pirinçci

  • VG Potsdam, 20.05.2019 - 1 L 372/19

    Abhängen von Wahlplakaten einer kommunalpolitischen Liste; Gefährdung der

  • LG Berlin, 12.11.2009 - 27 O 838/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht