Rechtsprechung
   BVerfG, 26.05.2000 - 2 BvR 2189/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4247
BVerfG, 26.05.2000 - 2 BvR 2189/99 (https://dejure.org/2000,4247)
BVerfG, Entscheidung vom 26.05.2000 - 2 BvR 2189/99 (https://dejure.org/2000,4247)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Mai 2000 - 2 BvR 2189/99 (https://dejure.org/2000,4247)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4247) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde wegen Wegfalls der Beschwer in der Hauptsache aufgrund Abhilfe durch die öffentliche Gewalt - Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Verfahrensdauer

  • Wolters Kluwer

    Auslagenerstattung - Auslagen - Erstattungsanspruch - Verfassungsbeschwerde - Erledigung - Erfolgsaussichten - Rechtswegerschöpfung

  • Judicialis

    EStG § 52 Abs. 20 b; ; EStG § ... 52 Abs. 20 Satz 1; ; EStG § 52 Abs. 20 Satz 2; ; EStG § 52 Abs. 18; ; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 34a Abs. 3; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 216
  • NVwZ 2001, 193 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2000 - 2 BvR 2189/99
    Der Maßstab für diese Entscheidung ergibt sich aus § 34a Abs. 3 BVerfGG (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

    Dabei kommt insbesondere dem Grund, der zur Erledigung geführt hat, wesentliche Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).

    Maßgeblich kann etwa sein, ob die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt, ob eine Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde unterstellt werden kann oder ob die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem gleichliegen den Fall - bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

    Eine überschlägige Beurteilung der Sach- und Rechtslage findet im Auslagenerstattungs-Verfahren regelmäßig nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ).

  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2000 - 2 BvR 2189/99
    Dabei kommt insbesondere dem Grund, der zur Erledigung geführt hat, wesentliche Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).

    Eine überschlägige Beurteilung der Sach- und Rechtslage findet im Auslagenerstattungs-Verfahren regelmäßig nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ).

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2000 - 2 BvR 2189/99
    Die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens ist nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu bestimmen (BVerfGE 55, 349 ).
  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2000 - 2 BvR 2189/99
    Das Gebot der Rechtswegerschöpfung dient dazu, dem Bundesverfassungsgericht vor seiner Entscheidung auch die Fallanschauung der Fachgerichte, insbesondere der obersten Gerichtshöfe des Bundes, zu vermitteln (vgl. BVerfGE 72, 39 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Heilpraktiker von der Kassenzulassung

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2000 - 2 BvR 2189/99
    Lediglich in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen, wenn nämlich der mit dem Grundsatz der Subsidiarität verfolgte Zweck, eine fachgerichtliche Klärung der Sach- und Rechtslage herbeizuführen, bereits erreicht ist (vgl. dazu grundlegend BVerfGE 9, 3 ; 78, 155 ), kann eine solche Verfassungsbeschwerde zulässig sein.
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2000 - 2 BvR 2189/99
    Lediglich in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen, wenn nämlich der mit dem Grundsatz der Subsidiarität verfolgte Zweck, eine fachgerichtliche Klärung der Sach- und Rechtslage herbeizuführen, bereits erreicht ist (vgl. dazu grundlegend BVerfGE 9, 3 ; 78, 155 ), kann eine solche Verfassungsbeschwerde zulässig sein.
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2000 - 2 BvR 2189/99
    Eine überschlägige Beurteilung der Sach- und Rechtslage findet im Auslagenerstattungs-Verfahren regelmäßig nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ).
  • EGMR, 29.04.2004 - 75529/01

    SÜRMELI contre l'ALLEMAGNE

    En conséquence, l'intéressé a retiré son recours et a obtenu le remboursement de ses frais de procédure pour l'introduction de son recours dans la mesure où celui-ci se rapportait à la durée (no 2 BvR 2189/99 du 26 mai 2000).
  • BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 990/00

    Zur Auslagenerstattung nach BVerfGG § 34 a Abs 3 - keine Prozesskostenhilfe ohne

    Eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde, die das Gericht womöglich nötigen würde, zu verfassungsrechtlichen Zweifelsfragen aufgrund einer lediglich kursorischen Prüfung Stellung zu nehmen, findet dagegen im Rahmen der Entscheidung über die Erstattung von Auslagen regelmäßig nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 2000 - 2 BvR 2189/99 -, NJW 2001, S. 216).
  • EGMR, 05.10.2006 - 75204/01

    Menschenrechte: Überlange Verfahrensdauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens

    Die Regierung verwies insoweit auf eine Rechtssache, in der das Finanzgericht - bei dem das Verfahren acht Jahre anhängig gewesen war - eine mündliche Verhandlung durchführte, nachdem der Beschwerdeführer die überlange Verfahrensdauer vor dem Bundesverfassungsgericht gerügt hatte (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 2189/99).
  • BFH, 08.10.2001 - VIII B 22/01

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernisse - Gewerblich

    Soweit die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) --eine GmbH & Co. KG-- rügt, das Finanzgericht (FG) sei von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26. Mai 2000 2 BvR 2189/99 (nicht veröffentlicht --NV--) abgewichen, genügt die Beschwerdeschrift nicht den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F.; sie lässt insbesondere nicht erkennen, dass das erstinstanzliche Urteil auf einem abstrakten Rechtssatz beruht, der von einem --gleichfalls abstrakten-- Rechtssatz in der genannten Entscheidung des BVerfG abweicht (vgl. hierzu Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 63).
  • VerfG Brandenburg, 16.05.2002 - VfGBbg 21/02

    Zurückweisung eines Antrags auf Anlagenerstattung für ein durch

    Diese Entscheidung ist nach Billigkeitsgesichtspunkten zu treffen (vgl. allgemein - zur entsprechenden Rechtslage nach § 34a Abs. 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfG NJW 2001, 216): Für die hier zugrundeliegende Konstellation greift das erkennende Gericht auf die vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen seiner Entscheidung vom 19. November 1991 - 1 BvR 1425/90 - (BVerfGE 85, 117, 122 ff.) entwickelten Grundsätze zurück.
  • VerfGH Thüringen, 02.05.2012 - VerfGH 17/09

    Normen des Thüringer Beamtenrechts

    Beseitigt die öffentliche Gewalt von sich aus den angegriffenen Akt, so kann es angemessen sein, sie an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Antragsteller seine Auslagen in gleicher Weise wie im Fall des Obsiegens zu erstatten (vgl. zu Kostenentscheidungen nach § 34 a Abs. 3 BVerfGG: BVerfG, Beschlüsse vom 26. Mai 2000 - 2 BvR 2189/99, juris Rn. 5; 6. Oktober 1994 - 2 BvR 856/81, juris Rn. 2 = BVerfGE 91, 146 f.; 19. November 1991 - 1 BvR 1521/89, juris Rn. 19 f. = BVerfGE 85, 109 ff.; zur ausnahmsweisen Orientierung an den Erfolgaussichten bei bereits geklärter Verfassungsrechtslage: Beschluss vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08 u.a., juris Rn. 9 ff.).
  • VerfG Brandenburg, 18.04.2002 - VfGBbg 35/01

    Auslagenerstattung; Pilotverfahren

    Diese Entscheidung ist nach Billigkeitsgesichtspunkten zu treffen (vgl. allgemein - zur entsprechenden Rechtslage nach § 34a Abs. 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfG NJW 2001, 216).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht