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   BVerfG, 23.06.2005 - 2 BvR 221/05   

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BVerfG, 23.06.2005 - 2 BvR 221/05 (https://dejure.org/2005,37895)
BVerfG, Entscheidung vom 23.06.2005 - 2 BvR 221/05 (https://dejure.org/2005,37895)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 2 BvR 221/05 (https://dejure.org/2005,37895)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen eine verwaltungsgerichtliche Eilschutz versagende Entscheidung - Überprüfbarkeit der mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffenen Entscheidung unter jedem in Betracht kommenden Gesichtspunkt auf ihre verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit hin ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2005 - 2 BvR 221/05
    Daraus folgt grundsätzlich die Pflicht der Gerichte, die angegriffenen behördlichen Maßnahmen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vollständig nachzuprüfen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2005 - 2 BvR 221/05
    Hinzukommen muss vielmehr, dass diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (BVerfGE 4, 1 ; 81, 132 ; 87, 273 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2005 - 2 BvR 221/05
    Die Kontrollkompetenz des Bundesverfassungsgerichts umfasst nur Auslegungsfehler, die eine grundsätzlich unrichtige Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, erkennen lassen und auch in ihrer materiellen Tragweite von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ; 85, 248 ).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2005 - 2 BvR 221/05
    Die Kontrollkompetenz des Bundesverfassungsgerichts umfasst nur Auslegungsfehler, die eine grundsätzlich unrichtige Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, erkennen lassen und auch in ihrer materiellen Tragweite von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ; 85, 248 ).
  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren -

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2005 - 2 BvR 221/05
    Damit wird nicht allein der Zugang zu den Gerichten, sondern darüber hinaus auch die Wirksamkeit des Rechtsschutzes gewährleistet (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 54, 39 ; 60, 253 ).
  • BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 911/80

    Verletzung des Willkürverbots durch sachlich schlechthin unhaltbare Würidung

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2005 - 2 BvR 221/05
    Ohne dass es auf subjektive Umstände oder ein Verschulden des Gerichts ankäme, stellt eine derartige Entscheidung einen Verstoß gegen das aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitende Willkürverbot dar (vgl. BVerfGE 57, 39 ; 71, 202 ; 89, 1 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2005 - 2 BvR 221/05
    Damit wird nicht allein der Zugang zu den Gerichten, sondern darüber hinaus auch die Wirksamkeit des Rechtsschutzes gewährleistet (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 54, 39 ; 60, 253 ).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2005 - 2 BvR 221/05
    Es kann vielmehr die angegriffene Entscheidung unter jedem in Betracht kommenden Gesichtspunkt auf ihre verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit hin prüfen (vgl. BVerfGE 70, 138 ; 99, 100 - stRspr).
  • BVerfG, 26.11.1985 - 2 BvR 851/84

    Objektiv willkürliche Verwerfung einer Berufung in Zivilsachen

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2005 - 2 BvR 221/05
    Ohne dass es auf subjektive Umstände oder ein Verschulden des Gerichts ankäme, stellt eine derartige Entscheidung einen Verstoß gegen das aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitende Willkürverbot dar (vgl. BVerfGE 57, 39 ; 71, 202 ; 89, 1 ).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2005 - 2 BvR 221/05
    Hinzukommen muss vielmehr, dass diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (BVerfGE 4, 1 ; 81, 132 ; 87, 273 ).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96

    St. Salvator Kirche

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Der hieraus resultierende Vorsprung darf im Auswahlverfahren nicht zu Lasten der Antragstellerin herangezogen werden (vgl. hierzu bereits BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 23. Juni 2005 - 2 BvR 221/05 - ZBR 2006, 165 Rn. 19 ff. und vom 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07 u.a. - BVerfGK 12, 284 Rn. 8; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 - BVerwGE 118, 370 ).
  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

    Die Frage, ob bereits der unberechtigte Bewährungsvorsprung, den eine rechtswidrige Dienstpostenvergabe nach sich ziehen würde, die Notwendigkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur Rechtswahrung des Mitbewerbers rechtfertigen könnte oder ob hierfür die Nichtberücksichtigung der Bewährungszeit im Rahmen der nachfolgenden Beförderungsentscheidung ausreichen könnte, bedarf daher keiner Entscheidung (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 BvR 221/05 -, ZBR 2006, S. 165).
  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Der unterlegene Bewerber kann auch rügen, der Mitbewerber habe bis zur Auswahlentscheidung keine Führungsposition besetzt und daher auch das im Anforderungsprofil vorausgesetzte Merkmal der "Bewährung in Führungspositionen" nicht erfüllt (BVerwGE 115, 58 ; vgl. zur fehlenden Begründung des angenommenen Bewährungsvorsprungs auch den Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2005 - 2 BvR 221/05 -, ZBR 2006, S. 165 ).
  • BVerwG, 11.05.2009 - 2 VR 1.09

    Ausschreibung; Beförderung; Besetzung des Dienstpostens; Besetzungsverfahren;

    Da sich dienstliche Beurteilungen auf den tatsächlich wahrgenommenen Dienstposten unter Berücksichtigung der sich aus dem abstrakt-funktionellen Amt ergebenden Anforderungen beziehen müssen, können die auf dem Dienstposten gezeigten Leistungen in einer zutreffenden dienstlichen Beurteilung wohl nicht ausgeblendet werden (offengelassen im Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07 - ZBR 2008, 162 und im Urteil der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2005 - 2 BvR 221/05 - ZBR 2006, 165 ).
  • VGH Bayern, 04.02.2009 - 3 CE 08.2852

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens - Rektor

    So hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 23. Juni 2005, Az. 2 BvR 221/05 (ZBR 2006, 165) darauf abgestellt, dass die Verneinung eines Anordnungsgrundes mit den Geboten effektiven Rechtsschutzes dann nicht vereinbar ist, wenn die Tätigkeit des Konkurrenten auf dem streitigen Dienstposten trotz der Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung bei deren Wiederholung zum Nachteil des Beschwerdeführers berücksichtigt werden kann.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2007 - 4 S 4.07

    Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren

    Hierauf bezieht sich auch die vom Antragsteller angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vom 23. Juni 2005 - 2 BvR 221/05 - ZBR 2006, 165), wonach sich ein Anordnungsgrund für die Rückgängigmachung einer Dienstpostenbesetzung dann ergeben kann, wenn die Tätigkeit des Konkurrenten auf dem Dienstposten trotz der Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung bei deren Wiederholung zum Nachteil des unterlegenen Beamten berücksichtigt werden kann.

    Die Bejahung eines Anordnungsgrundes für das Begehren, die Erlangung eines Bewährungsvorsprungs des Mitbewerbers mit Blick auf eine erneute Auswahlentscheidung zu verhindern (s.o.), beruht gerade auf der Erwägung, dass ein etwaiger Bewährungsvorsprung vom Dienstherrn bei einer objektiven, am Maßstab der Bestenauslese orientierten erneuten Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2005, a.a.O.; s. auch VGH München, Beschluss vom 24. November 2006 - 3 CE 06.2680 - juris Rn. 44; ferner Günther, ZBR 1990, 284, 288).

  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 3 CE 08.3027

    Beamtenrecht - Konkurrentenstreit - vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe

    So hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 23. Juni 2005, Az. 2 BvR 221/05 (ZBR 2006, 165) darauf abgestellt, dass die Verneinung eines Anordnungsgrundes mit den Geboten effektiven Rechtsschutzes dann nicht vereinbar ist, wenn die Tätigkeit des Konkurrenten auf dem streitigen Dienstposten trotz der Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung bei deren Wiederholung zum Nachteil des Beschwerdeführers berücksichtigt werden kann.
  • VGH Bayern, 12.10.2010 - 3 CE 10.1605

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens

    Diese Konstellation hat der Senat seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 23. Juni 2005 (Az. 2 BvR 221/05, ZBR 2006, 165) als hinreichende Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrunds angesehen.

    So hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 22. Juni 2005 Az. 2 BvR 221/05 (ZBR 2006, 165) darauf abgestellt, dass die Verneinung eines Anordnungsgrundes mit den Geboten effektiven Rechtsschutzes dann nicht vereinbar ist, wenn die Tätigkeit des Konkurrenten auf dem streitigen Dienstposten trotz der Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung bei deren Wiederholung zum Nachteil des Beschwerdeführers berücksichtigt werden kann.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2007 - 4 S 13.07

    Beförderungsauswahlentscheidung durch Vergleich der Anforderungskriterien mit den

    Nach der von ihm zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 23. Juni 2005 - 2 BvR 221/05 - ZBR 2006, 165, 166) ist gerade die Möglichkeit zu berücksichtigen, dass sich der Konkurrent zunächst nicht bewährt hat und eine etwaige Bewährung erst durch die weitere Beschäftigung eintritt.
  • VGH Bayern, 24.11.2006 - 3 CE 06.2680

    Dienstpostenbesetzung (Schulleiterstelle); Anordnungsgrund (faktischer

    Eine einstweilige Anordnung verkürzt diese problematische Zeit und klärt schnell die Rechtslage (s. hierzu auch BVerfG vom 23.6.2005 - 2 BvR 221/05, ZBR 2006, 165; VGH BW vom 7.2.1997, IÖD 1997, 258; OVG NRW vom 15.11.2002, DÖD 2003, 167 und Zimmerling in RiA 2002, 169 m.w. Rechtsprechungsnachweisen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2009 - 1 B 1918/08

    grünes Licht für den Fortgang der Besetzung der Stelle des Präsidenten des

  • VGH Bayern, 20.03.2009 - 3 CE 08.3278

    Dienstpostenbesetzung; Differenzierung in der Stellenausschreibung zwischen

  • VG Ansbach, 23.06.2009 - AN 1 E 09.00660

    Dienstpostenvergabe während laufender Elternzeit, Ausschluss aus dem

  • VG Augsburg, 21.01.2016 - Au 2 E 15.1448

    Auswahlentscheidung zwischen Beamtem und Tarifangestellter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2010 - 1 B 1472/09

    Fehlen eines Anordnungsgrundes in den Fällen einer sog. reinen

  • VG München, 12.09.2019 - M 5 E 19.1539

    Konkurrentenstreit um eine Rektorenstelle

  • VG Augsburg, 19.12.2013 - Au 2 E 13.491

    Recht der Beamten nach Landesrecht

  • VG München, 12.09.2019 - M 5 E 19.1538

    Stellenbesetzungsverfahren, hier: Verwendungseignung als konstitutives

  • VG München, 12.09.2019 - M 5 E 19.1964

    Stellenbesetzung (Rektorin an einer Grundschule)

  • BVerwG, 20.11.2009 - 2 VR 3.09

    Erledigung eines Konkurrentenrechtsstreits bei fehlerhafter

  • BVerwG, 20.11.2009 - 2 VR 2.09

    Klärung der Rechtmäßigkeit einer Stellenbesetzung in beamtenrechtlichen

  • VGH Bayern, 30.09.2009 - 3 CE 09.1879

    Beamtenrecht

  • OVG Saarland, 05.12.2007 - 1 B 433/07

    Anordnungsgrund bei beförderungsbezogener Dienstpostenkonkurrenz

  • VG Augsburg, 05.07.2016 - Au 2 E 16.1

    Vergleichbarkeit einer periodischen dienstlichen Beurteilung mit einer

  • BVerwG, 20.11.2009 - 2 VR 4.09

    Voraussetzungen des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines übergangenen Bewerbers

  • VG Würzburg, 30.03.2009 - W 1 E 09.183

    Dienstpostenbesetzung; Prinzip der Bestenauslese; Differenzierung zwischen

  • VG Würzburg, 17.10.2014 - W 1 E 14.707

    Dienstpostenkonkurrenz; Beförderungsdienstposten; konstitutives

  • VG Würzburg, 29.07.2009 - W 1 E 09.511

    Dienstpostenbesetzung; Prinzip der Bestenauslese; Prüfschema (nach

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.2007 - 2 M 153/07

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die in Aussicht gestellte Besetzung der

  • VG Bayreuth, 29.01.2021 - B 5 E 20.1419

    Konkurrenteneilverfahren, Förderlicher Dienstposten, Festlegung und Dokumentation

  • VG Würzburg, 03.07.2015 - W 1 E 15.353

    Leitung eines Finanzamtes; Konkurrentenstreit; Abbruch eines Auswahlverfahrens;

  • VG Würzburg, 15.05.2013 - W 1 E 13.252

    Konkurrentenstreit Polizei; Dienstpostenkonkurrenz und Beförderungskonkurrenz;

  • VG Würzburg, 07.02.2013 - W 1 E 12.1007

    Bewerberverfahrensanspruch; Beförderungsdienstposten; Fachbetreuer für Wirtschaft

  • VG Würzburg, 17.07.2014 - W 1 E 14.450

    Bewerberverfahrensanspruch; Beförderungsdienstposten; Konstitutives

  • VG Cottbus, 10.02.2021 - 4 L 484/20
  • VG Würzburg, 16.07.2015 - W 1 E 15.314

    Kein Anspruch auf Stellenbesetzung

  • VG Würzburg, 29.07.2014 - W 1 E 14.491

    Bewerbungsverfahrensanspruch, Beförderungsdienstposten, Auswahlentscheidung,

  • VG München, 22.01.2010 - M 21 E 09.5066

    Einstweilige Anordnung; Konkurrentenstreit; Versetzungsbewerber, dessen bisherige

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