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   BVerfG, 27.10.2003 - 2 BvR 2211/00   

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BVerfG, 27.10.2003 - 2 BvR 2211/00 (https://dejure.org/2003,3668)
BVerfG, Entscheidung vom 27.10.2003 - 2 BvR 2211/00 (https://dejure.org/2003,3668)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Oktober 2003 - 2 BvR 2211/00 (https://dejure.org/2003,3668)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Beschlagnahme von Unterlagen eines Wirtschaftsprüfers - Zur Reichweite des Beschlagnahmeverbotes gem § 97 Abs 1 Nr 1, 2 StPO bei Ermittlungen gegen Organe einer juristischen Person

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Waffengeschäften; Anspruch eines Nichtbeschuldigten auf ein faires Verfahren; Beziehung eines Nichtbeschuldigten zu einem Berufsgeheimnisträger; Verfassungsgerichtliche Überprüfung von strafrechtlichen Entscheidungen; ...

  • Judicialis

    StPO § 97 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 97
    Beschlagnahmeverbot für Wirtschaftsprüfer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 2, 97
  • NStZ-RR 2004, 83
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2003 - 2 BvR 2211/00
    Über die Grenzen der speziellen Verfahrensgrundrechte hinaus gewährleistet das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG den Beteiligten das Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ; 57, 250 ; 63, 45 ; 65, 171 ; 86, 288 ).

    Wegen der im Rechtsstaatsprinzip angelegten Gegenläufigkeiten kann eine Verletzung des Fairnessgrundsatzes aber nur dann festgestellt werden, wenn sich im Einzelfall eindeutig ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind (vgl. BVerfGE 63, 45 ).

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2003 - 2 BvR 2211/00
    Über die Grenzen der speziellen Verfahrensgrundrechte hinaus gewährleistet das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG den Beteiligten das Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ; 57, 250 ; 63, 45 ; 65, 171 ; 86, 288 ).

    Auch einem Nichtbeschuldigten, der in ein Strafverfahren verwickelt wird, steht ein Anspruch auf eine faire Vorgehensweise zu (vgl. für Zeugen BVerfGE 38, 105 ).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2003 - 2 BvR 2211/00
    Über die Grenzen der speziellen Verfahrensgrundrechte hinaus gewährleistet das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG den Beteiligten das Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ; 57, 250 ; 63, 45 ; 65, 171 ; 86, 288 ).

    Abweichungen vom geschriebenen Strafprozessrecht wegen des verfassungsrechtlichen Postulats der Verfahrensfairness sind, wenn überhaupt, mit Behutsamkeit vorzunehmen (vgl. BVerfGE 57, 250 ; vgl. auch BVerfGE 77, 65 ).

  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 404/97

    Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 Nr. 2 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht; keine

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2003 - 2 BvR 2211/00
    Beschlagnahmeverbote können sich unmittelbar aus dem Grundgesetz ergeben, wenn wegen der Eigenart des Beweisthemas in grundrechtlich geschützte Bereiche unter Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingegriffen wird (vgl. BGHSt 43, 300 m.w.N.).

    Ebenso wenig bestehen Anhaltspunkte für die Betroffenheit eines besonders sensiblen Bereichs der Privatsphäre (vgl. hierzu BVerfGE 32, 373 ) oder dafür, dass durch die Beschlagnahme prozessuale Schutzvorschriften umgangen würden (vgl. zu einem prozessualen Rollentausch BGHSt 43, 300 ).

  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2003 - 2 BvR 2211/00
    Ebenso wenig bestehen Anhaltspunkte für die Betroffenheit eines besonders sensiblen Bereichs der Privatsphäre (vgl. hierzu BVerfGE 32, 373 ) oder dafür, dass durch die Beschlagnahme prozessuale Schutzvorschriften umgangen würden (vgl. zu einem prozessualen Rollentausch BGHSt 43, 300 ).
  • BVerfG, 15.01.1975 - 2 BvR 65/74

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Vesagung der Zeugnisverweigergung für

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2003 - 2 BvR 2211/00
    Fehlt es an einer eindeutigen Begründung für das Vorliegen eines besonderen Ausnahmefalles, welche die Beschränkung der Strafverfolgungstätigkeit über gesetzliche Ausnahmetatbestände hinaus rechtfertigen soll, dann geht das öffentliche Interesse an vollständiger Wahrheitsermittlung im Strafverfahren dem Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen vor (vgl. BVerfGE 38, 312 ).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2003 - 2 BvR 2211/00
    Über die Grenzen der speziellen Verfahrensgrundrechte hinaus gewährleistet das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG den Beteiligten das Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ; 57, 250 ; 63, 45 ; 65, 171 ; 86, 288 ).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2003 - 2 BvR 2211/00
    Über die Grenzen der speziellen Verfahrensgrundrechte hinaus gewährleistet das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG den Beteiligten das Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ; 57, 250 ; 63, 45 ; 65, 171 ; 86, 288 ).
  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2003 - 2 BvR 2211/00
    Über die Grenzen der speziellen Verfahrensgrundrechte hinaus gewährleistet das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG den Beteiligten das Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ; 57, 250 ; 63, 45 ; 65, 171 ; 86, 288 ).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2003 - 2 BvR 2211/00
    Das Bundesverfassungsgericht greift lediglich bei der Verletzung spezifischen Verfassungsrechts ein (BVerfGE 95, 96 ).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00

    Zur Durchsicht von Daten eines im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellten,

  • BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1666/93

    Verfassungsmäßigkeit von durch einen Untersuchungsausschuß erwirkten

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Automobilherstellers gegen die

    (2) Eine erweiternde Auslegung von § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO, nach der der Beschlagnahmeschutz unabhängig von einem Berufsgeheimnisträger-Beschuldigten-Verhältnis besteht, ist auch von Verfassungs wegen nicht geboten (vgl. BVerfGK 2, 97 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2008 - 2 BvR 2016/06 -, juris, Rn. 23).

    Es hat dabei darauf abgestellt, dass sich die Interessen der Vertreter von juristischen Personen und die Interessen der vertretenen juristischen Personen selbst insbesondere bei Straftaten zulasten der Gesellschaft diametral entgegenstehen können (vgl. BVerfGK 2, 97 ).

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren kann nur dann festgestellt werden, wenn sich im Einzelfall eindeutig ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; 64, 135 ; 122, 248 ; 133, 168 ; BVerfGK 2, 97 ).

  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1562/17

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwälten einer international tätigen

    Unverdächtige Personen im Sinne von § 103 StPO können sich unter Verweis auf das Recht auf ein faires Verfahren wehren, wenn die Voraussetzungen für eine Durchsuchung nach § 103 StPO nicht beachtet werden (vgl. BVerfGK 2, 97 ).
  • BVerfG, 25.01.2007 - 2 BvR 26/07

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Gefängnisseelsorger (Ausschluss bei nicht

    Ein Verzicht auf das Beweismittel kann unter anderem geboten sein, wenn durch seine Herbeiziehung der Kernbereich privater Lebensgestaltung verletzt (vgl. 32, 373 ; 34, 238 ; 80, 367 ; 109, 279 ) oder wegen der Eigenart des Beweisthemas in grundrechtlich geschützte Bereiche unter Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingegriffen würde (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 2003 - 2 BvR 2211/00 -, NStZ-RR 2004, S. 83 ; BGHSt 43, 300 ; speziell zu Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vgl. BVerfGE 20, 162; 25, 296; 36, 193; 38, 103; 77, 65; 107, 299; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 1982 - 2 BvR 1112/81 -, NStZ 1982, S. 253; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NStZ 2001, S. 43).
  • BGH, 27.01.2021 - StB 44/20

    Befugnis zur Entbindung des Wirtschaftsprüfers von der Verschwiegenheitspflicht

    Gegenüber der Bedeutung der handelnden natürlichen Personen ist zu beachten, dass die juristische Person - wie hier eine Aktiengesellschaft (§ 1 Abs. 1 AktG) - von der Rechtsordnung als eigenständiges Rechtssubjekt anerkannt ist, das Träger von Rechten und Pflichten sein kann (vgl. zum persönlichen Vertrauen im Dienstverhältnis BGH, Urteil vom 2. Mai 2019 - IX ZR 11/18, DB 2019, 1379 Rn. 13 mwN; s. zudem BVerfG, Beschlüsse vom 27. Oktober 2003 - 2 BvR 2211/00, BVerfGK 2, 97, 100; vom 13. September 1993 - 2 BvR 1666/93 u.a., NVwZ 1994, 54, 56; SKStPO/Rogall, 5. Aufl., § 53 Rn. 205).
  • LG Hamburg, 15.10.2010 - 608 Qs 18/10

    Maßgeblichkeit einer Möglichkeit zur Verwendung eines Gegenstandes zu

    Dieses Verständnis der Vorschrift ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.10.2003, Az.: 2 BvR 2211/00, zitiert nach: juris).
  • LG Bochum, 16.03.2016 - 6 Qs 1/16

    Kein Beschlagnahmeschutz für Compliance-Ombudspersonen

    Dieses Verständnis der Vorschrift, wonach die Beziehung eines Nichtbeschuldigten zu einem Berufsgeheimnisträger nicht der Schutznorm des § 97 Abs. 1 StPO unterliegt, ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, B. v. 27.10.2003, 2 BvR 2211/00, NStZ-RR 2004, 83; BVerfG, B. v. 11.07.2008, 2 BvR 2016/06, NJW 2009, 281).

    Zwar schließt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B. v. 27.10.2003, 2 BvR 2211/00, NStZ-RR 2004, 83) der Umstand, dass die Schutzvorschriften der Strafprozessordnung nicht eingreifen, nicht das Vorliegen einer schutzwürdigen Vertrauensbeziehung allgemein aus.

  • LG Mannheim, 03.07.2012 - 24 Qs 1/12

    Beurteilung der Beschlagnahmefreiheit von Unterlagen im Gewahrsam eines Zeugen

    Allerdings war der Anwendungsbereich des § 97 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StPO - jedenfalls nach der zur alten Rechtslage wohl h.M. - beschränkt auf das Verhältnis zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger(BVerfG, 27.10.2003, 2 BvR 2211/00, Rz. 9; BGH, NJW 1998, 1963-1965; KK-Nack, 6. Aufl. 2008, § 97, Rz. 1; Meyer-Goßner, aaO, § 97, Rz. 10; zum Streitstand: Jahn/Kirsch, StV 2011, 148, 153 m.w.N.); diese Auffassung wird vor dem Hintergrund der Neugestaltung des § 160a StPO in der Lit. erneut diskutiert(vgl. Jahn/Kirsch, aaO; Bauer, StV 2012, 277, 278).

    Dass ausnahmsweise eine besonders schutzwürdige Beziehung zwischen der Fa. Y. AG und den Beschuldigten bestünde, die ein gesetzlich nicht geregeltes Beschlagnahmeverbot zur Folge haben könnte(BVerfG, 27.10.2003, 2 BvR 2211/00, Rz. 12), ist vorliegend nicht ersichtlich, wobei die Interessen der Vertreter von juristischen Personen und dieser selbst sich ohnehin auch diametral entgegenstehen können(BVerfG, aaO, Rz. 11).

  • BGH, 27.01.2021 - StB 43/20

    Entbindungen von der Schweigepflicht gegenüber dem

    Gegenüber der Bedeutung der handelnden natürlichen Personen ist zu beachten, dass die juristische Person - wie hier eine Aktiengesellschaft (§ 1 Abs. 1 AktG) - von der Rechtsordnung als eigenständiges Rechtssubjekt anerkannt ist, das Träger von Rechten und Pflichten sein kann (vgl. zum persönlichen Vertrauen im Dienstverhältnis BGH, Urteil vom 2. Mai 2019 - IX ZR 11/18, DB 2019, 1379 Rn. 13 mwN; s. zudem BVerfG, Beschlüsse vom 27. Oktober 2003 - 2 BvR 2211/00, BVerfGK 2, 97, 100; vom 13. September 1993 - 2 BvR 1666/93 u.a., NVwZ 1994, 54, 56; SKStPO/Rogall, 5. Aufl., § 53 Rn. 205).
  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07

    Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertung ermittlungsrichterlicher Vernehmungen);

    Es ist hingegen verfassungsrechtlich nicht geboten, darüber hinaus dem Interesse an der Wahrheitserforschung beziehungsweise den dadurch berührten Persönlichkeitsrechten Betroffener generell einen Vorrang gegenüber den jeweils widerstreitenden Rechtspositionen einzuräumen (vgl. BVerfGE 107, 299 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2003 - 2 BvR 1337/03 -, NStZ-RR 2004, S. 18, und vom 27. Oktober 2003 - 2 BvR 2211/00 -, NStZ-RR 2004, S. 83).
  • BGH, 27.01.2021 - StB 48/20

    Befugnis zur Entbindung des Wirtschaftsprüfers von der Verschwiegenheitspflicht

    Gegenüber der Bedeutung der handelnden natürlichen Personen ist zu beachten, dass die juristische Person - wie hier eine Aktiengesellschaft (§ 1 Abs. 1 AktG) - von der Rechtsordnung als eigenständiges Rechtssubjekt anerkannt ist, das Träger von Rechten und Pflichten sein kann (vgl. zum persönlichen Vertrauen im Dienstverhältnis BGH, Urteil vom 2. Mai 2019 - IX ZR 11/18, DB 2019, 1379 Rn. 13 mwN; s. zudem BVerfG, Beschlüsse vom 27. Oktober 2003 - 2 BvR 2211/00, BVerfGK 2, 97, 100; vom 13. September 1993 - 2 BvR 1666/93 u.a., NVwZ 1994, 54, 56; SKStPO/Rogall, 5. Aufl., § 53 Rn. 205).
  • LG Meiningen, 05.01.2012 - 2 Qs 212/11

    Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Krankenakten eines Zeugen

  • OLG Köln, 01.09.2015 - 2 Ws 544/15

    Entbindung des Berufsgeheimnisträgers von seiner Schweigepflicht durch den

  • LG Bonn, 21.06.2012 - 27 Qs 2/12

    Zulässigkeit einer Beschlagnahme von zivilrechtlicher Anwaltskorrespondenz im

  • VerfGH Thüringen, 09.07.2014 - VerfGH 17/13
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