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   BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2233/05   

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https://dejure.org/2006,96327
BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2233/05 (https://dejure.org/2006,96327)
BVerfG, Entscheidung vom 18.01.2006 - 2 BvR 2233/05 (https://dejure.org/2006,96327)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Januar 2006 - 2 BvR 2233/05 (https://dejure.org/2006,96327)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG München, 30.01.2008 - 34 Wx 136/07

    Zurückschiebungshaft: Aufrechterhaltung bei Asylantrag aus der Haft;

    Der Beschwerdeführer kann gegen die noch vom Landgericht bestätigte Aufrechterhaltung der Haft nach zwischenzeitlicher Entlassung sofortige weitere Beschwerde mit dem Rechtsschutzziel einlegen, die Rechtswidrigkeit der vollzogenen Freiheitsentziehung festzustellen (st. Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 10.4.2006, 34 Wx 038/06 und 34 Wx 042/06; siehe BVerfG vom 31.10.2005, 2 BvR 2233/05 = wistra 2006, 59; BVerfG AuAS 2002, 200).
  • OLG München, 19.07.2006 - 34 Wx 74/06

    Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für Anordnung von Sicherungshaft bei im

    Der Beschwerdeführer kann nach der Rechtsprechung des Senats gegen die noch vom Landgericht bestätigte Aufrechterhaltung der Haftanordnung nach zwischenzeitlicher Entlassung aus der Haft sofortige weitere Beschwerde mit dem Rechtsschutzziel einlegen, die Rechtswidrigkeit der aufgrund der angegriffenen Haftanordnung vollzogenen Freiheitsentziehung festzustellen (z.B. Beschlüsse vom 10.4.2006, 34 Wx 038/06 und 34 Wx 042/06; siehe BVerfG vom 31.10.2005, 2 BvR 2233/05 = wistra 2006, 59; BVerfG AuAS 2002, 200).
  • OLG München, 17.11.2009 - 34 Wx 69/09

    Sicherungshaftanordnung gegen einen abzuschiebenden Ausländer: Tatrichterliches

    Der im Rahmen der statthaften, form- und fristgerecht erhobenen sofortigen weiteren Beschwerde (§ 106 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, § 3 Satz 2 FreihEntzG, § 22 Abs. 1, §§ 27, 29 FGG) gestellte Fortsetzungsfeststellungsantrag ist nach ständiger Rechtsprechung schon wegen des nach Haftentlassung regelmäßig fortbestehenden, auch hier nicht in Zweifel zu ziehenden Rehabilitationsinteresses (vgl. BVerfG vom 31.10.2005, 2 BvR 2233/05 = wistra 2006, 59) zulässig.
  • OLG München, 22.11.2007 - 34 Wx 86/07

    D (A), Abschiebungshaft, Anhörung, Landgericht, Beschwerde,

    34 Wx 038/06 und 34 Wx 042/06; siehe BVerfG vom 31.10.2005, 2 BvR 2233/05 = wistra 2006, 59; BVerfG AuAS 2002, 200).
  • OLG München, 08.10.2009 - 34 Wx 64/09

    Abschiebungshaft: Scheitern einer Luftabschiebung nach Terminsverlegung vor

    a) Der im Rahmen der statthaften, form- und fristgerecht erhobenen sofortigen weiteren Beschwerde vom 17.3.2009 (§ 106 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, § 3 Satz 2 FreihEntzG, § 22 Abs. 1, §§ 27, 29 FGG) gestellte Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung vom 10.1.2009 ist wegen des auch nach Haftentlassung fortbestehenden Rehabilitationsinteresses (vgl. z.B. BVerfG vom 31.10.2005, 2 BvR 2233/05 = wistra 2006, 59) zulässig.
  • OLG München, 19.05.2009 - 34 Wx 35/09

    Abschiebungshaftverfahren: Ermittlungs- und Aufklärungspflicht bei Inhaftnahme ab

    Der im Rahmen der statthaften, form- und fristgerecht erhobenen sofortigen weiteren Beschwerde (§ 106 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, § 3 Satz 2 FreihEntzG, § 22 Abs. 1, §§ 27, 29 FGG) zuletzt gestellte Fortsetzungsfeststellungsantrag ist nach ständiger Rechtsprechung schon wegen des auch nach Haftentlassung regelmäßig fortbestehenden, auch hier nicht in Zweifel zu ziehenden Rehabilitationsinteresses (vgl. BVerfG vom 31.10.2005, 2 BvR 2233/05 = wistra 2006, 59) zulässig.
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