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   BVerfG, 03.05.1995 - 2 BvR 2236/94, 2 BvR 2279/94, 2 BvR 2292/94, 2 BvR 2332/94, 2 BvR 2339/94   

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BVerfG, 03.05.1995 - 2 BvR 2236/94, 2 BvR 2279/94, 2 BvR 2292/94, 2 BvR 2332/94, 2 BvR 2339/94 (https://dejure.org/1995,7227)
BVerfG, Entscheidung vom 03.05.1995 - 2 BvR 2236/94, 2 BvR 2279/94, 2 BvR 2292/94, 2 BvR 2332/94, 2 BvR 2339/94 (https://dejure.org/1995,7227)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Mai 1995 - 2 BvR 2236/94, 2 BvR 2279/94, 2 BvR 2292/94, 2 BvR 2332/94, 2 BvR 2339/94 (https://dejure.org/1995,7227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16a Abs. 1
    Verletzung der Anforderungen des herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabes von Art. 16a Abs. 1 GG an eine hinreichende Verfolgungssicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1995 - 2 BvR 2236/94
    Sie belegen nicht in der durch Art. 16a Abs. 1 GG gebotenen Weise eine rechtlich ausgeformte, etwa durch Gerichtsentscheidungen gestützte, hinreichend gesicherte Praxis, aus der erkennbar ist, daß die Nrn. 298 B und C PPC - ungeachtet ihres durch den Wortlaut nahegelegten Gehalts - von den pakistanischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten so ausgelegt werden, daß ihre Erstreckung auf den häuslich-privaten oder nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 76, 143 ,161,; siehe auch den Beschluß der erkennenden Kammer vom 12. August 1992, 2 BvR 293/90).

    Zwar muß bei der asylrechtlichen Bewertung von Strafvorschriften nicht nur der Wortlaut, sondern auch ihre Auslegung in der Praxis in den Blick genommen werden, um zu entscheiden, ob von ihnen politische Verfolgung droht (BVerfGE 76, 143 ,161 ff.,).

    Für die Annahme einer hinreichenden Verfolgungssicherheit muß vielmehr eine konkret belegbare Rechtspraxis aufgewiesen werden, aus der sich die Respektierung der privaten Glaubensausübung ergibt (vgl. BVerfGE 76, 143 ,161 ff.,).

    Die ausländische Rechtsanwendung ist dabei in erster Linie anhand von ausländischen Gerichtsentscheidungen zu ermitteln, die den Anwendungsbereich der fraglichen Vorschriften normativ näher bestimmen (vgl. BVerfGE 76, 143 ,161,).

  • BVerfG, 12.08.1992 - 2 BvR 293/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung von Verfolgungsgefahr -

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1995 - 2 BvR 2236/94
    Sie belegen nicht in der durch Art. 16a Abs. 1 GG gebotenen Weise eine rechtlich ausgeformte, etwa durch Gerichtsentscheidungen gestützte, hinreichend gesicherte Praxis, aus der erkennbar ist, daß die Nrn. 298 B und C PPC - ungeachtet ihres durch den Wortlaut nahegelegten Gehalts - von den pakistanischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten so ausgelegt werden, daß ihre Erstreckung auf den häuslich-privaten oder nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 76, 143 ,161,; siehe auch den Beschluß der erkennenden Kammer vom 12. August 1992, 2 BvR 293/90).

    Für eine hinreichende Verfolgungssicherheit muß es sich angesichts solcher Vorschriften aber stets um eine Praxis der Rechtsanwendung handeln (vgl. BVerfG, a. a. O.), aus der sich ergibt, daß der Staat grundsätzlich nicht gewillt ist, gegen private Glaubensbetätigung vorzugehen (BVerfG, Beschluß der erkennenden Kammer vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90).

  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1995 - 2 BvR 2236/94
    Eine hinreichende Gewißheit dafür, daß dies aus pakistanischer Sicht Fehlentscheidungen und sonstige Übergriffe nur Exzesse einzelner Beamter waren, die asylrechtlich außer Betracht zu bleiben haben (BVerfGE 81, 58 ,66,; 83, 216 ,235 f.,), besteht nicht.
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1995 - 2 BvR 2236/94
    Da nicht ersichtlich ist, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 ,344,; 81, 142 ,155,), sind die angegriffenen Entscheidungen aufzuheben; die Sachen sind zur erneuten Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 93c Abs. 2 , § 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BVerfG, 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung des herabgestuften

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1995 - 2 BvR 2236/94
    Sie berufen sich der Sache nach im wesentlichen auf den Beschluß der erkennenden Kammer vom 21. Dezember 1992 (2 BvR 1263/92 u. a.), mit dem Urteile, die mit den angegriffenen Entscheidungen im wesentlichen wortgleich waren, aufgehoben wurden.
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1995 - 2 BvR 2236/94
    Eine hinreichende Gewißheit dafür, daß dies aus pakistanischer Sicht Fehlentscheidungen und sonstige Übergriffe nur Exzesse einzelner Beamter waren, die asylrechtlich außer Betracht zu bleiben haben (BVerfGE 81, 58 ,66,; 83, 216 ,235 f.,), besteht nicht.
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1995 - 2 BvR 2236/94
    Da nicht ersichtlich ist, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 ,344,; 81, 142 ,155,), sind die angegriffenen Entscheidungen aufzuheben; die Sachen sind zur erneuten Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 93c Abs. 2 , § 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1995 - 2 BvR 2236/94
    Sollte sich dabei ergeben, daß sich verläßlichere Feststellungen weder generell noch - unter dem Gesichtspunkt einer inländischen Fluchtalternative (BVerfGE 80, 315 ,342 ff.,) - für bestimmte Gebiete treffen lassen, so wird es für die Frage der Asylberechtigung der Beschwerdeführer maßgeblich darauf ankommen, ob sie vorverfolgt ausgereist sind und so der herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab tatsächlich zur Anwendung zu kommen hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2000 - A 6 S 672/99

    Pakistan: Keine Gruppenverfolgung der Ahmadis

    Der Kläger hat nicht dargelegt, dass er bzw. sein Prozessbevollmächtigter, dessen Wissen er sich zurechnen lassen muss, erst innerhalb von drei Monaten vor Stellung seines Folgeantrages vom Mai 1996 (§ 51 Abs. 3 VwVfG) von der im Info-Schnelldienst AuAs 1995, S. 176 f. veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3.5.1995 - 2 BvR 2236/94 - und der Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 30.8.1994 - 6 A 10598/92.OVG - Kenntnis erhalten hat oder ohne grobes Verschulden außerstande war, sie in seinem durch Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 21.2.1996 abgeschlossenen früheren Asylverfahren geltend zu machen (§ 51 Abs. 2 VwVfG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.1995 - 10 A 10634/95

    Algerische Asylbewerber; Einreisekontrollen; Asylerhebliche Repressalien

    Nach den in das Verfahren eingeführten Erkenntnissen (vgl. insbesondere AA vom 02. November 1993 - Lagebericht -, 02. März 1994, 23. Februar 1995) wurden und werden jedoch tatsächlich - und darauf kommt es für die Frage des Drohens politischer Verfolgung aufgrund von Strafvorschriften an (vgl. z. B. BVerfG, Beschluß vom 03. Mai 1995 - 2 BvR 2236/94 u. a. -, AuAS 1995, 176 f.) - keine einfachen Mitglieder der Heilsfront nach dem Dekret bestraft.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.1995 - 10 A 10635/95
    Nach den in das Verfahren eingeführten Erkenntnissen (vgl. insbesondere AA vom 02. November 1993 - Lagebericht -, 02. März 1994, 23. Februar 1995) wurden und werden jedoch tatsächlich - und darauf kommt es für die Frage des Drohens politischer Verfolgung aufgrund von Strafvorschriften an (vgl. z.B. BVerfG, Beschluß vom 03. Mai 1995, AuAS 1995, 176 f.) - keine einfachen Mitglieder der Heilsfront nach dem Dekret bestraft.
  • VGH Hessen, 17.09.1999 - 10 UZ 2329/96

    Asylprozeß: Gehörsrüge wegen lediglich selektiver Verwertung der eingeführten

    Die Klägerin rügt, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sei mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. August 1992 -- 2 BvR 293/90 u.a. -- und vom 3. Mai 1995 -- 2 BvR 2236/94 u. a. -- (AuAS 1995, 176) unvereinbar und in sich widersprüchlich.
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